…unbegründet abzuweisen. Wie im angefochtenen Bescheid dargelegt, treffe den Begünstigungswerber bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehörten, zusätzlich eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige habe also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche…
…dass er über keine derartigen Unterlagen verfügt. Der wiederholte Vorwurf der beschwerdeführenden Partei, das Finanzamt hätte weitere Beweise aufnehmen müssen, geht in Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen bei Begünstigungstatbeständen - solche sind die Befreiungstatbestände iSd § 30 Abs. 2 EStG 1988 - völlig ins Leere. 3…
…14/0145). Diesfalls bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. zB VwGH 25.5.1993, 93/14/0019; 28.5.2009, 2008/15/0046). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine…
…der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung der Behörde zur Ermittlung der materiellen Wahrheit entbindet aber die Abgabepflichtigen aber keineswegs von der sie treffenden Mitwirkungspflicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…zu prüfen (VwGH 30.6.2005, 2004/16/0276). Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt bei Begünstigungstatbeständen beim Antragsteller (vgl. VwGH 7.7.2011, 2008/15/0010). Ihn trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht, dabei ist es seine Sache, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das…
…Beschwerdevorbringen - ni cht verletzt worden. Einerseits schreibe die Bf. selbst, dass bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehöre, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund trete und sie die Behauptungslast und die diesbezügliche Konkretisierungspflicht treffe. Andererseits habe der eine Begünstigung…
…bekannt. Im Übrigen seien höhere Ratenzahlungen aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der Bf nicht möglich. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 3. Juni 2024 als unbegründet ab und führte in der separaten Bescheidbegründung auszugsweise wie folgt aus: "Bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören…
…Erwerbsquellen werden nicht genannt. Die amtswegige Ermittlungspflicht wurde - entgegen dem Beschwerdevorbringen - nicht verletzt. Einerseits schreibt die Bf selbst, dass bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt und ihn die Behauptungslast und die…
…Beschwerdevorbringen – nicht verletzt worden. Einerseits schreibe die Bf. selbst, dass bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehörten, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund trete und ihn die Behauptungslast und die diesbezügliche Konkretisierungspflicht treffe. Andererseits habe der eine Begünstigung in…
…sohin fristgerecht erhoben." ------- Mit Beschwerdevorentscheidung vom 07.09.2021 wurde die am 11.08.2021 eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid vom 12.07.2021 betreffend Zahlungserleichterung abgewiesen.Zur Begründung wurde wie folgt ausgeführt: "Die Erledigung weicht von Ihrem Begehren aus folgenden Gründen ab: Bei Begünstigungstatbeständen…
…mwN). Gemäß § 115 Abs 1 zweiter Satz BAO wird die Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen eingeschränkt. Nach der Judikatur des VwGH ist es bei Inanspruchnahme von Abgabenbegünstigungen in erster Linie Sache des Abgabenpflichtigen, den für…
…Bestimmungsmitgliedstaat getätigte Lieferung geht die Steuerschuld auf den letzten Abnehmer über. Die Vereinfachung ist als Wahlrecht ausgestaltet (Ruppe/Achatz, UStG5, Art 25 Tz 1ff). Bei Auslandssachverhalten besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht (§ 115 Abs. 1 BAO), wonach der Steuerpflichtige bereits vor Eingehen von Auslandsbeziehungen dafür sorgen muss…
…sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118) Da nach der ständigen Rechtsprechung bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein, somit auch in Zahlungserleichterungsangelegenheiten, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber dem Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und…
…diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass gem § 115 BAO bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichten zu beachten ist. Zudem tritt bei Begünstigungstatbeständen - dazu zählt auch § 48 BAO - nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl zB VwGH 12.07.1990, 89/16/0069) die Amtswegigkeit…
…23.02.1981, 1388/80). c. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die…
…Abs. 1 zweiter Satz BAO verwirklichte, der eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Revisionswerberin bedingte." Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen (zum Beispiel Befreiungen) die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (VwGH 18.12.2019, Ro 2018/15/0025). Es…
…jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (VwGH 26.2.2002, 2000/17/0252). Dem Antragsteller fällt die Behauptungslast und diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu. Er hat alle maßgeblichen Umstände überzeugend darzulegen (VwGH 28.2.2000, 99/17/0416; VwGH 23…
…2001/15/0056; VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118). Bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehörten, trete die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige habe also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden…
…auch Arnold, in Berufsverschwiegenheit und Klientenschutz, Wien 1994, 88). Bei Verletzung der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens der (beschwerdeführenden) Partei, hat das Finanzamt den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) festzustellen (vgl. VwGH 23.2.1994, 92/15/0159). Die Begründung und Auflösung einer…
…1) Die Abgabenbehörden haben die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt…