…nachgekommen, dass er den Verkäufer namentlich bekannt gegeben habe, um zumindest seinen Willen zur Mitwirkung zu zeigen. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Abgabepflichtiger bei Vorliegen von Auslandssachverhalten zur erhöhten Mitwirkung verpflichtet sei. Aufgrund der Aktenlage und des festgestellten Sachverhaltes habe es den Anschein…
…Zur Nichtvorlage angeblich existierender Dokumente, der Unm ö glichkeit der Erbringung eines Negativbeweises, der erh ö hten Mitwirkung bei Auslandssachverhalten und der Interpretation der Stiftungsdokumente 1.3.1. Argumente der belangten Beh ö rde (hier nicht wiedergegeben) 1.3.2. Beschwerdegr ü nde Gem äß…
…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkung des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom…
…Steuerbescheide) verweigert hätten, so wäre es aber zumindest zumutbar gewesen eine schriftliche Bestätigung über die Ablehnung vorzulegen. In Zusammenschau all dieser Umstände und in Anbetracht der erhöhten Mitwirkungs- und Dokumentationspflicht bei Auslandssachverhalten erscheint es daher für das Gericht in freier Beweiswürdigung nicht glaubhaft, dass diese…
…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkung des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom…
…im Zuge der Betriebsprüfung und des nachfolgenden Verfahrens ausdrücklich auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen bei Auslandssachverhalten hingewiesen wurde. Es war der Behörde nicht möglich, ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen Unterlagen und Sachverhalte vollständig zu ermitteln. Es wurden niederschriftliche Erhebungen bei potentiellen Käufern der Liegenschaften durchgeführt…
…die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu…
…die für die Abgabepflicht und die Erhebung von Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben (Parteiengehör). Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht…
…ihre Tätigkeit, über eine Leistungserbringung, über die betriebliche Veranlassung usw. erbracht worden seien. Den Steuerpflichtigen treffe bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die gegenüber der Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde in den Vordergrund trete, da es für die Abgabenbehörde nur schwer oder gar nicht möglich sei, eine genaue…
…Nachweise über die Existenz dieser Firma und ihre Tätigkeit, über eine Leistungserbringung, über die betriebliche Veranlassung usw erbracht wurden. Den Steuerpflichtigen trifft bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die gegenüber der Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde in den Vordergrund tritt, da es für die Abgabenbehörde nur schwer oder…
…über die Existenz dieser Firma und ihre Tätigkeit, über eine Leistungserbringung, über die betriebliche Veranlassung usw erbracht worden seien. Den Steuerpflichtigen treffe bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die gegenüber der Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde in den Vordergrund trete, da es für die Abgabenbehörde nur schwer oder…
…rechtliche Schranken die amtswegige Ermittlung des Sachverhaltes eingeschränkt oder verhindert ist. Dies gilt grundsätzlich bei Auslandssachverhalten, wenn nach der Lage des Falles nur der Abgabepflichtige Angaben zum Sachverhalt machen kann, wenn der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt…
…Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Gem. § 115 Abs. 1 BAO wird diese Verpflichtung durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Gemäß § 119 Abs 1 BAO ergibt sich die Verpflichtung eine Offenlegungspflicht nach Maßgabe der Abgabenvorschriften. Gemäß § 138 Abs…
…Dies gilt grundsätzlich bei Auslandssachverhalten und wenn nach der Lage des Falles nur der Abgabepflichtige Angaben zum Sachverhalt machen kann oder wenn der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt. In Fällen der erhöhten Mitwirkungspflicht liegt es etwa am…
…Fahrzeugverlaufs vorgelegt wurden, sind weitere Beweismittel zur Bescheinigung und Glaubwürdigkeitsprüfung Ihrer Angaben von entscheidender Bedeutung. Abgesehen davon sind die Ermittlungsmöglichkeiten der inländischen Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts bei Auslandssachverhalten beschränkt, weshalb Sie zu besonderer Mitwirkung verpflichtet sind." Der Vorhalt des Bundesfinanzgerichts vom 13. Dezember 2023 wurde…
…Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Nach der Rechtsprechung liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist…
…verwies das Finanzamt auf die im Zusammenhang mit der Ermittlungspflicht der Behörden, der Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen sowie der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen: EStR Rz 1119: Die amtswegige Ermittlungspflicht stößt dort an Grenzen, wo der Behörde weitere Nachforschungen nicht zugemutet werden können (VwGH…
…des Verwaltungsgerichtshofes besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen im Wesentlichen in folgenden Fällen: - wenn durch faktische Gegebenheiten oder rechtliche Schranken die amtswegige Ermittlung des Sachverhaltes eingeschränkt oder verhindert ist. Dies gilt - grundsätzlich bei Auslandssachverhalten; die faktische Einschränkung der amtswegigen Ermittlung von Auslandssachverhalten wird auch durch…
…die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu…
…machen kann oder wenn der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt. Durch das Wort "beispielsweise" sollte klargestellt werden, dass nicht nur bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen besteht. In Fällen der erhöhten Mitwirkungspflicht liegt es am Abgabepflichtigen…