…Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke dienen. Nach der Rechtsprechung des VwGH "sind entbehrliche Hilfsbetriebe iSd § 45 Abs 1 BAO solche…
…2011 € 7.629,73 und 2012 € 7.657,27 betragen. Vereinsfeste seien nach den Vereinsrichtlinien (Anmerkung: eine Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen ohne nach außen bindenden Charakter; in der damals geltenden Fassung) entbehrliche Hilfsbetriebe, da dort in der Regel nur Zufallsgewinne entstehen würden…
…des Vereinszweckes dienen. Dies zeigt sich auch durch die Finanzierung des AMS und der Erfüllung der strengen Richtlinien und Vorgaben des AMS. Werden wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, auf welche die Voraussetzungen für unentbehrliche oder entbehrliche Hilfsbetriebe nicht zutreffen, liegt ein begünstigungsschädlicher Betrieb vor. Dies trifft nach…
…die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Diese Bestimmung erstrecke sich sowohl auf unentbehrliche als auch entbehrliche Hilfsbetriebe. Insgesamt erzielte die Herberge im Prüfungszeitraum Verluste. Die AP qualifizierte die „Naschkammer“ als begünstigungsschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Tätigkeit gehe über eine bloße Nebenleistung von untergeordneter Rolle zum…
…Veranstaltungszeit im Jahr 2015 zwischen ca. 120 und 150 Stunden gelegen. Für die Unterscheidung von kleinen (entbehrlicher Hilfsbetrieb) und großen Vereinsfesten (begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb) sei die Gesamtdauer aller derartiger Veranstaltungen entscheidend. Bis einschließlich 2015 habe die zeitliche Grenze bei 48 Stunden gelegen, danach bei 72 Stunden…
…Dem ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts entgegenzuhalten, dass die in dem VereinsR 2001, Rz 463 und 464 beschriebene Liebhabereivermutung für unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe nicht nur Sachwaltervereine iSd VSPBG, sondern sämtliche in Österreich ansässigen gemeinnützigen Vereine - somit beispielsweise auch (gemeinnützige) Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine…
… 45 Abs. 2 lit. c BAO angeführte wettbewerbsorientierte Schranke überschritten, so sei der in Betracht kommende Betrieb als ein solcher iSd § 45 Abs. 1 BAO (entbehrlicher Hilfsbetrieb) zu behandeln (Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO Handbuch [2015] zu § 45, Seite 179). Lt. Fragenbeantwortung des Bf…
…durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden könne. Ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die Erfüllung des begünstigten Zweckes diene, könne hingegen nicht als unentbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden. Entbehrliche Hilfsbetriebe im Sinn des § 45 Abs. 1 BAO seien solche, die in ihrer Gesamtheit auf die…
…lit. g MwStSystRL zum Ausdruck komme, ist jedoch nach Ansicht des erkennenden Verwaltungsgerichts entgegenzuhalten, dass die dort beschriebene Liebhabereivermutung für unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe nicht nur Sachwaltervereine iSd VSPBG, sondern vielmehr sämtliche in Österreich ansässigen gemeinnützigen Vereine - somit beispielsweise auch (gemeinnützige) Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine…
…dabei jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Umsätze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes jährlich regelmäßig den Betrag von 2.900 € nicht übersteigen. Als Konsequenz führen unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe nicht zur Unternehmereigenschaft eines Vereins. Umsätze im Rahmen dieser Betriebe unterliegen nicht der Umsatzsteuer, gleichzeitig steht auch kein…
…g MwStSystRL zum Ausdruck komme. Dem ist jedoch nach Ansicht des erkennenden Verwaltungsgerichts entgegenzuhalten, dass die dort beschriebene Liebhabereivermutung für unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe nicht nur Sachwaltervereine iSd VSPBG, sondern vielmehr sämtliche in Österreich ansässigen gemeinnützigen Vereine - somit beispielsweise auch (gemeinnützige) Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine…
…den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die Erfüllung des begünstigten Zweckes dient, kann nicht als unentbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden. 2.3. Entbehrliche Hilfsbetriebe im Sinne des § 45 Abs. 1 BAO sind solche, die in ihrer Gesamtheit auf die…
…eingestellt ist, die betreffende Betätigung für die Erreichung des Vereinszwecks in ideeller Hinsicht unentbehrlich ist und zu abgabepflichtigen Betrieben (konkret) nicht in größerem Umfang in direktem Wettbewerb steht. Liegt ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor, findet grundsätzlich die Liebhabereivermutung Anwendung. Ein entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO…
…als unentbehrlicher Hilfsbetrieb könne durch Veränderung der lokalen Gegebenheit dadurch eintreten, dass sich steuerpflichtige Konkurrenzbetriebe im Versorgungsgebiet neu ansiedeln. Beispiel: begünstigter Verein als Sportverein, konkurrenzierter Unternehmer, Fitnesscenter. Seite 177: eine Änderung der Wettbewerbsverhältnisse können dazu führen, dass ein ehemals unentbehrlicher Hilfsbetrieb zu einem entbehrlichen werde…
…als unentbehrlicher Hilfsbetrieb könne durch Veränderung der lokalen Gegebenheit dadurch eintreten, dass sich steuerpflichtige Konkurrenzbetriebe im Versorgungsgebiet neu ansiedeln. Beispiel: begünstigter Verein als Sportverein, konkurrenzierter Unternehmer, Fitnesscenter. Seite 177: eine Änderung der Wettbewerbsverhältnisse können dazu führen, dass ein ehemals unentbehrlicher Hilfsbetrieb zu einem entbehrlichen werde…
…des § 5 Z 6) nicht zu. Wie oben ausgeführt, erfüllt die Beschwerdeführerin selbst die Begünstigungsvorschriften der BAO nicht, sodass schon aus diesem Grund kein unentbehrlicher oder entbehrlicher Hilfsbetrieb gemäß § 45 BAO vorliegen kann. Weiters ist umsatzsteuerrechtlich auf die Ausführungen betreffend die Umsatzsteuer 2015 zu verweisen…
…durchgeführte Vereinsfest ein von der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 ausgeschlossener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb („großes Vereinsfest“) oder ein von der Befreiung umfasster entbehrlicher Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO („kleines Vereinsfest“) darstellt. Nach Ansicht des Finanzamtes liegt im Jahr 2012 ein großes…
…Zwecke unvermeidbar war (siehe auch Seite 12 letzter Satz der Beschwerdeergänzung vom 15.09.2016, wonach "selbst bei Vorliegen eines entbehrlichen Hilfsbetriebes der 10%ige Umsatzsteuersatz anwendbar wäre"). Dass sich der Geschäftsbetrieb der Beschwerdeführerin als Mittel zur Erreichung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 45 Abs…
…Ziele erkennbar sind. Stellungnahme des Betriebsprüfers Im Rahmen der Außenprüfung hat sich der Betriebsprüfer mit der Frage auseinandergesetzt, ob der vorliegende Tischlerei- und Personalleasingbetrieb ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb, ein entbehrlicher Hilfsbetrieb oder ein begünstigungsschädlicher Betrieb ist. Anhand der Vereinsrichtlinien ist der Betriebsprüfer zu dem Schluss gekommen…
…begünstigten Zwecks (hier etwa die fallweise Betreuung hilfsbedürftiger Personen, zB. Senioren, mittels Heimhilfe) dient, stellt keinen entbehrlichen Hilfsbetrieb, sondern einen begünstigungsschädlichen Betrieb dar (siehe zB. wiederum Achatz/Haller aaO, welche die VereinsR 2001 Rz 174 zitieren. Durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfte also eine Abweichung von…