…Sachliche Steuerpflicht 2.3.1 Umfang der Steuerpflicht Rz 327: Begünstigte Körperschaften sind in sachlicher Hinsicht insoweit unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, als sie entbehrliche Hilfsbetriebe (siehe Rz 173 bis 179) oder, begünstigungsschädliche Betriebe (siehe Rz 180 bis 183) oder gewinnorientierte Land- und Forstwirtschaften und Gewerbebetriebe (Gewinnbetriebe) unterhalten…
…Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke dienen. Nach der Rechtsprechung des VwGH "sind entbehrliche Hilfsbetriebe iSd § 45 Abs 1 BAO solche…
…2011 € 7.629,73 und 2012 € 7.657,27 betragen. Vereinsfeste seien nach den Vereinsrichtlinien (Anmerkung: eine Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen ohne nach außen bindenden Charakter; in der damals geltenden Fassung) entbehrliche Hilfsbetriebe, da dort in der Regel nur Zufallsgewinne entstehen würden…
…Lifte, erschlossen, ist regelmäßig ein entbehrlicher Hilfsbetrieb anzunehmen. Hüttenbetriebe können ihren Charakter daher auch auf Grund geänderter Verhältnisse (zB den Bau einer Seilbahn) ändern. Steht die Hütte in Konkurrenz zu steuerpflichtigen gastronomischen Betrieben oder ist nach der Einrichtung und dem Angebot der Charakter einer sportlichen…
…des Vereinszweckes dienen. Dies zeigt sich auch durch die Finanzierung des AMS und der Erfüllung der strengen Richtlinien und Vorgaben des AMS. Werden wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, auf welche die Voraussetzungen für unentbehrliche oder entbehrliche Hilfsbetriebe nicht zutreffen, liegt ein begünstigungsschädlicher Betrieb vor. Dies trifft nach…
…Befreiungsbestimmung für gemeinnützige Sportvereinigungen nur einen eingeschränkten Wirkungsbereich hat. Für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemäß § 45 Abs. 1 BAO (entbehrliche Hilfsbetriebe) und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemäß § 45 Abs. 2 BAO (unentbehrliche Hilfsbetriebe) gilt die Liebhabereivermutung (siehe Rz 1239 und Rz 1240). Bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung…
… dh. die Körperschaft weist ausschließlich unentbehrliche bzw. entbehrliche Hilfsbetriebe auf oder sie verwaltet lediglich Vermögen, hat ein auf Grund eines entsprechenden Antrages ergangener Bescheid den Hinweis zu enthalten, dass trotz der formalen Abweisung des Antrages keine Steuerpflicht der begünstigten Vereinstätigkeit eintritt. Beispiel: Ein gemeinnütziger Kulturverein…
…die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Diese Bestimmung erstrecke sich sowohl auf unentbehrliche als auch entbehrliche Hilfsbetriebe. Insgesamt erzielte die Herberge im Prüfungszeitraum Verluste. Die AP qualifizierte die „Naschkammer“ als begünstigungsschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Tätigkeit gehe über eine bloße Nebenleistung von untergeordneter Rolle zum…
…iSd. § 45 Abs. 3 BAO, darstellt, weil insoweit idente Rechtsfolgen (Verlust abgabenrechtlicher Begünstigungen) eintreten. (10/3) Die Belieferung von Essen auf Rädern und Schülerausspeisungen wird hingegen selbst seitens des Finanzamtes als entbehrlicher Hilfsbetrieb iSd. § 45 Abs. 1 BAO qualifiziert, sodass sich ein weiteres Eingehen darauf…
…Ein solcher ist erst gegeben, wenn Entgelte vereinnahmt werden. Dabei kann vom Vorliegen eines entbehrlichen Hilfsbetriebs ausgegangen werden, solange die aussortierten und zB wegen Unbrauchbarkeit an einen Händler weiterveräußerten Teile nicht von wesentlichem Umfang sind. Werden noch andere Teile der gesammelten Waren an solche Abnehmer…
…Veranstaltungszeit im Jahr 2015 zwischen ca. 120 und 150 Stunden gelegen. Für die Unterscheidung von kleinen (entbehrlicher Hilfsbetrieb) und großen Vereinsfesten (begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb) sei die Gesamtdauer aller derartiger Veranstaltungen entscheidend. Bis einschließlich 2015 habe die zeitliche Grenze bei 48 Stunden gelegen, danach bei 72 Stunden…
…erwerbswirtschaftlichen Bemühung seien, habe das Finanzamt ohnehin schon entschieden. Stünde die erwerbswirtschaftliche Aktivität im Vordergrund, so läge kein "entbehrlicher Hilfsbetrieb", sondern ein begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, was aber wegen der engen Bindung an Sinn und Zweck des Vereins nicht der Fall sei. Die aufgelisteten Einnahmen…
…308). Dies gilt auch für rechtlich unselbständige territoriale Gliederungen derartiger Körperschaften. 1.2.3.2 Wesentlichkeitsprinzip Rz 178: Liegt ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Mischbetrieb) im Sinn der Rz 165 vor, ist ein entbehrlicher Hilfsbetrieb gegeben, wenn der materielle Teil der Betriebstätigkeit zwar mehr als 25%…
…Z 5 lit. a und b EStG 1988 glaubhaft gemacht wird (EStR 2000 Rz 7762a). Rz 422: Als Betrieb gelten alle wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eines Vereines, gleichgültig, ob sie unentbehrliche Hilfsbetriebe (§ 45 Abs. 2 BAO), entbehrliche Hilfsbetriebe (§ 45 Abs. 1 BAO) oder begünstigungsschädliche Betriebe (§ 45 Abs…
…gemäß § 45 Abs. 1 BAO (entbehrliche Hilfsbetriebe) und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemäß § 45 Abs. 2 BAO (unentbehrliche Hilfsbetriebe) kann im Regelfall von Liebhaberei ausgegangen werden (siehe Rz 463; zur Ausschlussmöglichkeit dieser Liebhabereivermutung siehe Rz 464 sowie Rz 520). Im Hinblick auf die Regelung des Art. 132…
…Dem ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts entgegenzuhalten, dass die in dem VereinsR 2001, Rz 463 und 464 beschriebene Liebhabereivermutung für unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe nicht nur Sachwaltervereine iSd VSPBG, sondern sämtliche in Österreich ansässigen gemeinnützigen Vereine - somit beispielsweise auch (gemeinnützige) Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine…
… 45 Abs. 2 lit. c BAO angeführte wettbewerbsorientierte Schranke überschritten, so sei der in Betracht kommende Betrieb als ein solcher iSd § 45 Abs. 1 BAO (entbehrlicher Hilfsbetrieb) zu behandeln (Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO Handbuch [2015] zu § 45, Seite 179). Lt. Fragenbeantwortung des Bf…
…durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden könne. Ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die Erfüllung des begünstigten Zweckes diene, könne hingegen nicht als unentbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden. Entbehrliche Hilfsbetriebe im Sinn des § 45 Abs. 1 BAO seien solche, die in ihrer Gesamtheit auf die…
…lit. g MwStSystRL zum Ausdruck komme, ist jedoch nach Ansicht des erkennenden Verwaltungsgerichts entgegenzuhalten, dass die dort beschriebene Liebhabereivermutung für unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe nicht nur Sachwaltervereine iSd VSPBG, sondern vielmehr sämtliche in Österreich ansässigen gemeinnützigen Vereine - somit beispielsweise auch (gemeinnützige) Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine…
…dabei jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Umsätze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes jährlich regelmäßig den Betrag von 2.900 € nicht übersteigen. Als Konsequenz führen unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe nicht zur Unternehmereigenschaft eines Vereins. Umsätze im Rahmen dieser Betriebe unterliegen nicht der Umsatzsteuer, gleichzeitig steht auch kein…