…Poker, da es ein Geschicklichkeitsspiel ist, keine elektronische Lotterie. Das Bundesfinanzgericht erwog dazu folgendes: Wettgebühren: Grundsätzlich unterliegen gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG idF des BGBl. I 2010/111 Wetten, die im Inland abgeschlossen werden, einer Rechtsgeschäftsgebühr von 2% vom Wetteinsatz. In …
…respond (including our reference number) only to [E-Mail-Adresse] Der Austausch von Nachrichten via e-mail dient ausschließlich Informationszwecken. Es werden daher keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Absenders via e-mail abgegeben. Die Information in dieser Nachricht ist vertraulich und ausschließlich für den Adressaten bestimmt…
… 25a Abs. 3 BAO ist eine abgesonderte Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Erkenntnis BFG 4.4.2018, RV/7105345/2017 wurde in einer Word-Datei verfasst und danach in ein elektronisches Programm aufgenommen, das den Workflow in die Findok ermöglicht. Anlässlich der einzelnen computermäßigen Schritte…
…Dabei sei von der Bf. anlässlich der Entnahme des Biers aus ihrem Steuerlager kein begleitendes Verwaltungsdokument bzw. für Zeiträume nach 1.4.2010 kein elektronisches Verwaltungsdokument eröffnet worden. Folglich sei die Biersteuerschuld in der jeweils in den Bescheiden näher ausgeführten Höhe nach § 7 BierStG entstanden…
…Dabei sei von der Bf. anlässlich der Entnahme des Biers aus ihrem Steuerlager kein begleitendes Verwaltungsdokument bzw. für Zeiträume nach 1.4.2010 kein elektronisches Verwaltungsdokument eröffnet worden. Folglich sei die Biersteuerschuld in der jeweils in den Bescheiden näher ausgeführten Höhe nach § 7 BierStG entstanden…
…OGH 16.2.2000, 7 Ob 317/99i). Das gilt sowohl für Wetten, die steuerrechtlich den Rechtsgeschäftsgebühren unterliegen, als auch für die vorliegenden Wetten auf aufgezeichnete Hunde- und Pferderennen, die wegen ihrer überwiegenden Zufallsabhängigkeit als Glücksspiele den Glücksspielabgaben unterliegen. Der Vertragsabschluss mit dem Mitarbeiter des…
…2011 bis 12/2012, und die Berufungsentscheidungen des unabhängigen Finanzsenates vom 19.11.2013, RV/0742-G/11 bis RV/0746-G/11, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG für die Monate 08/2010 bis 12/2010, verwiesen (Entscheidungen sind…
…2011 bis 12/2012, und die Berufungsentscheidungen des unabhängigen Finanzsenates vom 19.11.2013, RV/0742-G/11 bis RV/0746-G/11, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG für die Monate 08/2010 bis 12/2010, verwiesen (Entscheidungen sind…
…2011 bis 03/2012, und die Berufungsentscheidungen des unabhängigen Finanzsenates vom 19.11.2013, RV/0742-G/11 bis RV/0746-G/11, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG für die Monate 08/2010 bis 12/2010, verwiesen (Entscheidungen sind…
…2011 bis 03/2012, und die Berufungsentscheidungen des unabhängigen Finanzsenates vom 19.11.2013, RV/0742-G/11 bis RV/0746-G/11, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG für die Monate 08/2010 bis 12/2010, verwiesen (Entscheidungen sind…
…2011 bis 03/2012, und die Berufungsentscheidungen des unabhängigen Finanzsenates vom 19.11.2013, RV/0742-G/11 bis RV/0746-G/11, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG für die Monate 08/2010 bis 12/2010, verwiesen (Entscheidungen sind…
…nämlich Preis gegen Hoffnung auf Gewinnchance umreißt, verweist es auf den Spielvertrag des ABGB. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes wird diese Interpretation durch die jahrzehntelange gegenseitige Verschränkung des Glücksspielgesetzes mit den Rechtsgeschäftsgebühren des § 33 TP 17 GebG in seinen unterschiedlichen Fassungen und den parlamentarischen Materialien zur…
… 57 Abs. 2 GSpG unterliegen Ausspielungen gemäß gem. § 12a leg. cit. (elektronische Lotterien), an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt, und die nicht über Video-Lotterie- Terminals im Sinne des § 12a Abs. 2 GSpG durchgeführt werden, einer Glücksspielabgabe von 40 vH der Jahresbruttospieleinnahmen. Gemäß…
… 57 Abs. 2 GSpG unterliegen Ausspielungen gemäß gem. § 12a leg. cit. (elektronische Lotterien), an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt, und die nicht über Video-Lotterie- Terminals im Sinne des § 12a Abs. 2 GSpG durchgeführt werden, einer Glücksspielabgabe von 40 vH der Jahresbruttospieleinnahmen. Gemäß…
… 57 Abs. 2 GSpG unterliegen Ausspielungen gemäß gem. § 12a leg. cit. (elektronische Lotterien), an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt, und die nicht über Video-Lotterie- Terminals im Sinne des § 12a Abs. 2 GSpG durchgeführt werden, einer Glücksspielabgabe von 40 vH der Jahresbruttospieleinnahmen. Gemäß…
…kann daher die entstandene Steuerschuld für die Leistungen früherer Zeiträume nicht wieder beseitigen. Ist ein Abgabenanspruch entstanden, so ist grundsätzlich der Wegfall des Abgabenanspruchs durch nachträgliche Dispositionen des Abgabepflichtigen ausgeschlossen. Daher kann der Abgabenanspruch durch rückwirkende Rechtsgeschäfte nicht in Wegfall gebracht werden (vgl. Ritz, BAO2…
…Zeitpunkt des Abschlusses des Wettvertrages (im Ausland) physisch befindet. Befinde sich der Wettteilnehmer im Zeitpunkt des Abschlusses des Online-Wettvertrages im Inland als geografischen Ort, liegt ,,eine Teilnahme am Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" vor. Gleiches gelte für § 57 (2) GSpG der ebenfalls an die…
…Inland aufgehalten haben. Die Ansicht der Bf., dass beide Indizien - "inländische Registrierungsadresse" und "inländische IP-Adresse" - für eine Feststellung der Tatsache des Aufenthaltes im Inland bei einem unter Verwendung elektronischer Medien abgeschlossenem Rechtsgeschäft ungeeignet sind, steht im deutlichen Widerspruch zu den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshof im…
…3 GSpG, wonach die Glücksspielabgabe für Ausspielungen mit Glücksspielautomaten und für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals 30% der um die gesetzliche Umsatzsteuer verminderten Jahresbruttospieleinnahmen beträgt. Insoweit ist dem Glücksspielgesetz zu entnehmen, dass das Rechtsgeschäft Glücksspiel mit unternehmerischer Mitwirkung, wenn dessen Ergebnis ausschließlich oder vorwiegend…
…OZ 85). Dem ist zu entgegnen, dass der Umstand, dass die oben aufgelisteten Eingangsrechnungen (betreffend Getränkelieferungen, Werbeschaltungen, elektronisches Zahlungssystem, Musiknutzung und Stromlieferung) allesamt auf die ***A GmbH*** lauten, als (eindeutiges) Indiz dafür zu werten ist, dass nach außen hin nicht ***X***, sondern die ***A GmbH*…