…Miteigentumsanteile sei diesfalls nicht als einheitlicher Erwerbsvorgang anzusehen. Dem VwGH-Erk. vom 22.5.1980, 714/79, lag an Sachverhalt zugrunde, dass zwei Grundstückserwerbe am 1.7.1970 und am 19.11.1971 – dh. im Abstand von rund 16,5 Monaten – zwecks Errichtung einer "Arbeiterwohnstätte…
…Miteigentumsanteile sei diesfalls nicht als einheitlicher Erwerbsvorgang anzusehen. Dem VwGH-Erk. vom 22.5.1980, 714/79, lag an Sachverhalt zugrunde, dass zwei Grundstückserwerbe am 1.7.1970 und am 19.11.1971 – dh. im Abstand von rund 16,5 Monaten – zwecks Errichtung einer "Arbeiterwohnstätte…
…21 BAO (iSd. wirtschaftlichen Betrachtungsweise) steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149). Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Verträgen besteht auch dann, wenn die Vereinbarungen ohne…
…21 BAO (iSd. wirtschaftlichen Betrachtungsweise) steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149). Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Verträgen besteht auch dann, wenn die Vereinbarungen ohne…
…VwGH 19.8.1997, 96/16/0148). Besteht zischen den wechselseitigen Übergaben von Grundstücken ein enger sachlicher Zusammenhang, sind sie als Einheit aufzufassen. Wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit , die Beurteilung der Tatfrage…
…VwGH 19.8.1997, 96/16/0148). Besteht zischen den wechselseitigen Übergaben von Grundstücken ein enger sachlicher Zusammenhang, sind sie als Einheit aufzufassen. Wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit , die Beurteilung der Tatfrage…
…die nunmehr als Bemessungsgrundlagen für den Progressionsvorbehalt herangezogen würden. Er vermute hinter dieser neuen Vorgangsweise eine Weisung der Oberbehörden zwecks einheitlicher Vorgangsweise der Finanzämter. Hinsichtlich seines lt. "Kontrollmitteilung" ergangenen Bescheides vermisse er die Rechtsgrundlage und eine rechtlich relevante Begründung. Wie er inzwischen in Erfahrung bringen…
…angemerkt "N/A", wobei diese Buchstaben bedeuten: "Dieser Rechtsakt gilt nicht für Fahrzeuge dieser Klasse (keine Anforderungen)." 3.) Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 25.7.2014, BMF-010220/0119-VI/9/2014: Im Erlass wird zwecks einheitlicher Auslegung von § 5 und § 6 NoVAG 1991…
…angemerkt "N/A", wobei diese Buchstaben bedeuten: "Dieser Rechtsakt gilt nicht für Fahrzeuge dieser Klasse (keine Anforderungen)." 3.) Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 25.7.2014, BMF-010220/0119-VI/9/2014: Im Erlass wird zwecks einheitlicher Auslegung von § 5 und § 6 NoVAG 1991…
…KStG 1988 ist auf den gesellschaftsrechtlichen Konzernbegriff des § 15 AktG beziehungsweise § 115 GmbHG abzustellen (VwGH 31. Jänner 2018, Ro 2016/15/0020). Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie gemäß § 115 Abs. 1 GmbHG beziehungsweise wortgleich § 15 Abs…
Der gesellschaftsrechtliche Konzernbegriff wird in Österreich im §15 AktG und im § 115 GmbHG geregelt: "15 (1) AktG ''Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen." Gleichlautend § 115 (1) GmbHG. Die AP ging…
…Zustimmung der Gesellschafter, des Aufsichtsrates oder eines anderen Organes der Gesellschaft für einzelne Geschäfte gefordert wird. Sind nach § 115 Abs. 1 GmbHG rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Steht nach § 115…
… 9 Rn 108). § 15 AktG und § 115 GmbHG formulieren gleichlautend: "(1) Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. (2) Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar…
… 15 Abs 1 AktG erforderlich ist, dass rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zweck unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sein müssen. [Seite 2 der Niederschrift über das Ergebnis der Schlussbesprechung] Diese Voraussetzungen sind im Prüfungsfall nicht gegeben, da sowohl die [Z-GruppeZ-GmbH+CoKG] als auch die…
…15 Rn 8). § 15 Abs 1 AktG (gleichlautend § 115 Abs 1 GmbHG) definiert den Konzern als Zusammenfassung von rechtlich selbständigen Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Für das Vorliegen eines Konzerns reicht nach § 15 Abs 2 AktG aber schon…
…15 Rn 8). § 15 Abs 1 AktG (gleichlautend § 115 Abs 1 GmbHG) definiert den Konzern als Zusammenfassung von rechtlich selbständigen Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Für das Vorliegen eines Konzerns reicht nach § 15 Abs 2 AktG aber schon…
…15 Rn 8). § 15 Abs 1 AktG (gleichlautend § 115 Abs 1 GmbHG) definiert den Konzern als Zusammenfassung von rechtlich selbständigen Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Für das Vorliegen eines Konzerns reicht nach § 15 Abs 2 AktG aber schon…
…Zustimmung der Gesellschafter, des Aufsichtsrates oder eines anderen Organes der Gesellschaft für einzelne Geschäfte gefordert wird. Sind nach § 115 Abs. 1 GmbHG rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Steht nach § 115…
… 9 Tz 425). § 15 AktG und § 115 GmbHG formulieren gleichlautend: "(1) Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. (2) Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar…
… 9 Tz 425). § 15 AktG und § 115 GmbHG formulieren gleichlautend: "(1) Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. (2) Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar…