…Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16/0148,0149). Diese in ihrer…
…Vereinbarung vom 7. November 2006 und dem erst ca. einen Monat danach abgeschlossenen Schenkungsvertrag vom 4. Dezember 2006 keine Regelung mit dem einheitlichen Zweck getroffen haben, dass die Einräumung des Fruchtgenussrechtes an der Tiefgaragenbox die Gegenleistung für die spätere Übertragung der Eigentumswohnung bildet. Nach dem…
…das Gegengeschenk "bedungen" war, so fehlt eine solche Unentgeltlichkeit; es liegt "eine Art" Tauschgeschäft vor (Hinweis Stanzl in Klang/2 IV 610). Wird mit mehreren Rechtsvorgängern ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen (Hinweis E 29.9.1977, 1652/74…
…weil sie in einem sachlichen und persönlichen Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch, dass die Vertragspartner trotz getrennter Vereinbarungen eine einheitliche Regelung wollen. Wird also mit mehreren Vorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt, kommt unter Bedachtnahme auf § 21 BAO eine Teilung der Rechtsvorgänge in mehrere Schenkungsvorgänge nicht…
…2 Z. 1 ErbStG bestanden hat, kann bei einem einheitlichen Gesamtwillen der Vertragspartner davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für den Freibetrag erfüllt sind (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Rz 6 zu § 15a ErbStG). Es ist offenkundiger Zweck des §15a ErbStG 1955, die…
…weit eine "Umzäunung" ausreicht, eine eigene wirtschaftliche Einheit zu begründen, sofern ein einheitlicher Zweck angenommen wird, einheitliche Vermögensart vorliegt und solange einheitliche Eigentumsverhältnisse bestehen ist fraglich. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 14.1.2002, 96/13/0186 unter Hinweis auf Ritz, BAO-Kommentar…
…Miteigentumsanteile sei diesfalls nicht als einheitlicher Erwerbsvorgang anzusehen. Dem VwGH-Erk. vom 22.5.1980, 714/79, lag an Sachverhalt zugrunde, dass zwei Grundstückserwerbe am 1.7.1970 und am 19.11.1971 – dh. im Abstand von rund 16,5 Monaten – zwecks Errichtung einer "Arbeiterwohnstätte…
…Miteigentumsanteile sei diesfalls nicht als einheitlicher Erwerbsvorgang anzusehen. Dem VwGH-Erk. vom 22.5.1980, 714/79, lag an Sachverhalt zugrunde, dass zwei Grundstückserwerbe am 1.7.1970 und am 19.11.1971 – dh. im Abstand von rund 16,5 Monaten – zwecks Errichtung einer "Arbeiterwohnstätte…
…21 BAO (iSd. wirtschaftlichen Betrachtungsweise) steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149). Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Verträgen besteht auch dann, wenn die Vereinbarungen ohne…
…21 BAO (iSd. wirtschaftlichen Betrachtungsweise) steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149). Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Verträgen besteht auch dann, wenn die Vereinbarungen ohne…
…VwGH 19.8.1997, 96/16/0148). Besteht zischen den wechselseitigen Übergaben von Grundstücken ein enger sachlicher Zusammenhang, sind sie als Einheit aufzufassen. Wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit , die Beurteilung der Tatfrage…
…VwGH 19.8.1997, 96/16/0148). Besteht zischen den wechselseitigen Übergaben von Grundstücken ein enger sachlicher Zusammenhang, sind sie als Einheit aufzufassen. Wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit , die Beurteilung der Tatfrage…
…Liegenschaftsanteile vom Vater an die Tochter anwendbar ist. Wird mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei der Beurteilung der Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen. Bei einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren getrennt abgeschlossenen Verträgen ist von einer einheitlichen Regelung auszugehen…
…16.10.2003, 2003/16/0126). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149; vgl. auch in Fellner, Kommentar Gebühren…
…546,94 x 135 % x 3- fache) der Grunderwerbsbesteuerung. Besteht zwischen den (wechselseitigen) Übergaben von Grundstücken ein enger sachlicher Zusammenhang, ist die Auffassung als Einheit gerechtfertigt. Wenn nämlich mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit…
…94/16/0159, 0160) und wenn sie in der Zusammenschau nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander "stehen oder fallen sollen". Wenn also mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde, dann ist im Einklang mit § 21 BAO (iSd wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
…sich für die Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles, dass jedenfalls aus Sicht des das Hotel übernehmenden Bw. mit diesen getrennten Verträgen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der einheitliche Zweck verfolgt wurde, das Hotel ohne die Wohnrechte zu erhalten und dem Vater bzw. der Schwester anstatt von Wohnrechten einen…
…ff). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16/0148,0149). Diese in…
…ff). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16/0148,0149). Diese in…
…Y- GmbH. Mitte Juni 2002 wurde dem Finanzamt der Beginn dieser Vermietungstätigkeit bekannt gegeben und in einem um steuerliche Neuaufnahme der nunmehr berufungsführenden "Miteigentümergemeinschaft A und B Z" (in der Folge kurz: Bw.) zwecks einheitlicher und gesonderter Feststellung der (außerbetrieblichen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (…