…Tätigwerden des O. auf eigenes wirtschaftliches und rechtliches Risiko festhalten. Da die vorliegende Gestaltung die Kriterien der Fremdüblichkeit auch nicht annähernd erfüllt, ist die vertragliche (Angehörigen-)Vereinbarung mit O. steuerlich nicht anzuerkennen, zumal der Vereinbarung auch ein eindeutiger und klarer Inhalt fehlt. Nach dem wahren…
…vorliegen. Wie bereits oben dargestellt, konnte ein eindeutiger und klarer Inhalt der mit der ***3*** abgeschlossenen Vereinbarungen nicht festgestellt werden. Die Mietkonstruktion ist ebenso wenig fremdüblich wie eine Nutzung des Hauses durch Familienfremde ohne schriftliche Fixierung und konkrete Abgrenzung. Es entspricht auch nicht fremdüblichen Bedingungen…
…nahen Angehörigen nur bei Vorliegen folgender Kriterien anzuerkennen: Die Vereinbarung muss nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Diese Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl…
…wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die drei Kriterien müssen kumulativ vorliegen, sodass schon das Fehlen einer dieser Voraussetzungen zur Nichtanerkennung der Vereinbarung…
…würden, die - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen würden (Publizitätswirkung); - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hätten und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Es sei eine entsprechende Vereinbarung vorzulegen. Gebe es Aufzeichnungen über die von A.B. geleisteten…
…Text der Eingabe vom 3.10.2017 erweist sich somit als eindeutiger und klarer Inhalt dahingehend, dass auf der Grundlage nicht näher bezeichneter Behördenauskünfte (lediglich) ein weiterer Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung gestellt werde. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist aber eine davon abweichende…
…dieser Vereinbarung vom 01.06.2009 ausreichende Publizität zugestehen würde, ergäbe eine Prüfung im Hinblick auf das weitere Kriterium des "klaren, eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalts" Folgendes: In der Vereinbarung wurde zunächst darauf hingewiesen, dass der Kommanditist nunmehr in keiner Weise mehr mitarbeiten sollte…
…ein Tätigwerden des Bf auf eigenes wirtschaftliches und rechtliches Risiko festhalten. Da die vorliegende Gestaltung die Kriterien der Fremdüblichkeit auch nicht annähernd erfüllt, ist die vertragliche (Angehörigen-)Vereinbarung mit dem Verein somit steuerlich nicht anzuerkennen, zumal der Vereinbarung auch ein eindeutiger und klarer Inhalt fehlt…
…2 lit. b FinStrG nicht gegeben ist. Indem der vorliegende Akteninhalt (Ermittlung der Verkürzungsbeträge durch die Finanzstrafbehörde; eindeutiger und klarer Inhalt und Formulierung des Einspruches vom 12.5.2016) auch keine Zweifel hinsichtlich einer zutreffenden, rechtskonformen Ermittlung des für die og. Wertgrenze maßgeblichen strafbestimmenden Wertbeträge…
…wonach sie die Tätigkeit für niemand anderen als für den Bf. gemacht hätte. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. - Fremdüblichkeit: Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen…
…und einkommensteuerlichen Belangen der Vermietung, der einkommensteuerlichen Belange des Beschwerdeführers als Dienstnehmer wurde diese steuerliche Vertretung ausreichend nach außen zum Ausdruck gebracht. Durch die einzelnen Vertretungshandlungen – aus dem Akt eindeutig ersichtlich - ergibt sich auch für das Finanzamt ein eindeutiger und klarer, jeden Zweifel ausschließender Inhalt…
…Spediteure wurden aufgrund eindeutiger und klarer Aussagen in dem Glauben gelassen, sie besäßen den Status eines Fiskalvertreters. Erst anlässlich des Außenwirtschaftstages 2021 sei klar geworden, dass das nicht der Fall sei. In der Entscheidung des BFG RV/5200028/2013 sei erstmals und klar zum Ausdruck…
…standhaltende Vereinbarung nicht vorliegt. Der VwGH beurteilt dabei offenbar in erster Linie das Vorliegen eines formal ordnungsmäßigen Rechtsgeschäfts. Wenn die Vereinbarung entweder nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck kommt oder keinen klaren und eindeutigen Inhalt hat, fehlt der Vereinbarung die notwendige Ernsthaftigkeit. Daher braucht in…
…standhaltende Vereinbarung nicht vorliegt. Der VwGH beurteilt dabei offenbar in erster Linie das Vorliegen eines formal ordnungsmäßigen Rechtsgeschäfts. Wenn die Vereinbarung entweder nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck kommt oder keinen klaren und eindeutigen Inhalt hat, fehlt der Vereinbarung die notwendige Ernsthaftigkeit. Daher braucht in…
…ÖStZ 1983, 43). Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass diese nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben auch zu unter gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen (zB VwGH 31.3.2000, 95…
…weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten; einen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Damit die steuerliche Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen gegeben ist, müssen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stets alle drei Voraussetzungen erfüllt…
…wo eine jederzeitige Einflussnahme von R auf die wirtschaftlichen und vertraglichen Geschehnisse besteht, kommt den durch die Angehörigenjudikatur geprägten Kriterien (klarer und eindeutiger Inhalte von Vereinbarungen, Publizität und Fremdüblichkeit) besonderer Stellenwert zu. Die Renditemiete bewegt sich zwar an der (untersten) Grenze der vom VwGH aufgestellten…
…ihre Bedeutung liegt vor allem im Bereich der Beweiswürdigung. Die für die steuerliche Anerkennung derartiger Vereinbarungen zu beachtenden Kriterien (Publizitätswirkung, klarer und eindeutiger Inhalt, Fremdvergleich) sind daher nicht als materielle Tatbestandsvoraussetzungen anzusehen. Die Nichtanerkennung von Angehörigenverträgen aufgrund einer festgestellten Fremdunüblichkeit der Vereinbarung hat daher nur…
…zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen (ausreichende Transparenz durch schriftliche Verträge und einwandfrei nachvollziehbare Zahlungsflüsse, klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarungen, Abwicklung wie unter Fremden) kamen sohin im gegenständlichen Fall - anders als im rechtlich ähnlich gelagerten und von beiden Parteien zitierten Fall UFS 30.04.2009…
…abzuweichen. Trotz Fehlens einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag sowie einer exakten Regelung der täglichen Arbeitszeit kommt das BFG daher zum Ergebnis, dass dem zu wertenden Vertrag ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zukommt. In diesem Zusammenhang ist zudem festzuhalten, dass der Bf. dem…