…gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift XXXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehörigen Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar auch sein eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs…
…August 2019, S. 5). Ebenfalls nicht erhalten hat er laut seinen eigenen Angaben irgendein Entgelt (außer wohl den Aspekt, dass er danach zu einem geringen Gehalt von netto € 1.040,00 monatlich bei der YB-GmbH weiterbeschäftigt worden ist) dafür, dass er das Eigentum…
…oben Pkt. B.1.), und XXXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehöriger Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar ihr eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das…
Ebenfalls nicht erhalten hat er laut seinen eigenen Angaben irgendein Entgelt (außer wohl den Aspekt, dass er danach zu einem geringen Gehalt von netto € 1.040,00 monatlich bei der YB-GmbH weiterbeschäftigt worden ist) dafür, dass er das Eigentum an der ZD-Eood…
…zwar tatsächlich in den Schutzbereich eines Hausrechtes eingegriffen, aber nicht in das des Beschwerdeführers. Die diesbezügliche Beschwerde des A gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung derartiger möglicherweise existierenden Bankschließfächer und Banktresore, welche von ihm - sei es für eigene Zwecke oder in seiner Eigenschaft als…
…€ 92.000,00. Es war für die Prüferin offenkundig, dass die Genannte diese Gelder nicht durch ihr eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Diese Wahrnehmung der Betriebsprüfung erscheint in Zusammenhang mit dem bereits geschilderten Verdacht gegenüber A durchaus relevant: Es war lebensnah, dass der Verdächtige auch…
…mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2014, ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist, berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung der Durchsuchung Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zu erheben. Dabei kommt ein Begehren auf rückwirkende Aufhebung der Anordnung…
…€ 92.000,00. Es war für die Prüferin offenkundig, dass die Genannte diese Gelder nicht durch ihr eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Diese Wahrnehmung der Betriebsprüfung erscheint in Zusammenhang mit dem bereits geschilderten Verdacht gegenüber A durchaus relevant: Es war lebensnah, dass der Verdächtige auch…
…zwar tatsächlich in den Schutzbereich eines Hausrechtes eingegriffen, aber nicht in das der Beschwerdeführerin. Die diesbezügliche Beschwerde der B gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung derartiger möglicherweise existierenden Bankschließfächer und Banktresore, welche von ihr - sei es für eigene Zwecke oder in ihrer Eigenschaft als…
…sich bei den Bargeldentnahmen aus Betriebsvermögen der genannten GmbHs nicht um betriebliche, sondern um privat veranlasste Vorgänge gehandelt hat. Dazu gleichsam zur Kontrolle die eigenen nachträglichen Angaben der Beschwerdeführerin B anlässlich ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme am 24. Mai 2017 (Protokoll): Sie habe Anfang Mai 2017 eine…
…auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift Top 9, XXC, samt dazugehöriger Räumlichkeiten und Örtlichkeiten (oben Pkt. B.3.) ist hingegen - weil offenbar sein eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt…
…gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift XXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehörigen Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar auch ihr eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs…
…€ 92.000,00. Es war für die Prüferin offenkundig, dass die Genannte diese Gelder nicht durch ihr eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Diese Wahrnehmung der Betriebsprüfung erscheint in Zusammenhang mit dem bereits geschilderten Verdacht gegenüber A durchaus relevant: Es war lebensnah, dass der Verdächtige auch…
…innerhalb eines Hausrechtes erforderlich wären, ebenfalls durchsucht werden dürfen, wobei es analog wie laut StPO ebenfalls keiner speziellen Anordnung (dort: einer Anordnung durch die Staatsanwaltschaft nach gerichtlicher Bewilligung bei Durchbrechung des Hausrechtes) bedarf. Obwohl somit die Organe der Finanzstrafbehörde diese Durchsuchungen aus Eigenem durchführen hätten…
…€ 92.000,00. Es war für die Prüferin offenkundig, dass die Genannte diese Gelder nicht durch ihr eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Diese Wahrnehmung der Betriebsprüfung erscheint in Zusammenhang mit dem bereits geschilderten Verdacht gegenüber A durchaus relevant: Es war lebensnah, dass der Verdächtige auch…
…€ 92.000,00. Es war für die Prüferin offenkundig, dass die Genannte diese Gelder nicht durch ihr eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Diese Wahrnehmung der Betriebsprüfung erscheint in Zusammenhang mit dem bereits geschilderten Verdacht gegenüber A durchaus relevant: Es war lebensnah, dass der Verdächtige auch…
…wären. Bedurfte es also nach der damaligen Rechtslage für die rechtliche Zulässigkeit eines Betretens einer Liegenschaft (hier: ein offenes Gelände, worin mit einigem Anstand zur Straße Hausreste situiert waren, welche gerade durch Arbeiter abgetragen wurden) durch Finanzpolizisten zur Durchführung einer Baustellenkontrolle einer ausdrücklichen schriftlichen Anordnung…
…ASVG) eingeholt hat? Dann steht mit der nötigen Eindeutigkeit fest, dass diese Subfirma zumindest eine Zeit lang eigenes (angemeldetes) Personal beschäftigt hat. 3. Es bleibt dabei: Wir sind trotz Einhaltung der dort vorgesehenen Sorgfalt kein Freund des ***SV***-Gutachtens . [...] ***** Eingabe vom 16. März 2021 Es…
…die Nichterfassung von Geschäftsfällen, Arbeitsleistungen und Entlohnungen darauf zurückzuführen sei, dass ein Mitarbeiter, nämlich Q unter dem Decknamen der Firma C ein eigenes - dem Fiskus verborgen gewesenes - Unternehmen betrieben habe. Eine sehr moderate Schätzung nach § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) (angedeutet in Tz. 1.5 der Niederschrift…
…die Nichterfassung von Geschäftsfällen, Arbeitsleistungen und Entlohnungen darauf zurückzuführen sei, dass ein Mitarbeiter, nämlich HH unter dem Decknamen der Firma X ein eigenes - dem Fiskus verborgen gewesenes - Unternehmen betrieben habe. Eine sehr moderate Schätzung nach § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) (angedeutet in Tz. 1.5 der Niederschrift…