…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…dass weder aus den für die Streitjahre elektronisch eingebrachten Erklärungen noch den postalisch nachgereichten Beilagen hervorgehe, aus welcher ehemaligen Tätigkeit des Beschwerdeführers die in Rede stehenden Ruhebezüge resultiert hätten bzw. für welchen Arbeitgeber er tätig gewesen sei und weshalb die Ruhebezüge unter die Steuerbefreiung des…
…unter Hinweis auch auf entsprechende Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen (EAS 3024 vom 4.12.2008 und EAS 3084 vom 31.7.2009) ausgeführt, dass die beiden aus Deutschland für die ehemalige Tätigkeit als öffentlich Bediensteter am Z-Gymnasium bezogenen Renten gemäß Art. 18 Abs…
…die regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts auf Grund einer Verpflichtung zahlbar sind, die diese Zahlungen als Gegenleistung für in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht." Bezüglich Ruhegehälter für ehemalige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestimmt Art. 19 Abs…
…die regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts auf Grund einer Verpflichtung zahlbar sind, die diese Zahlungen als Gegenleistung für in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht." Bezüglich Ruhegehälter für ehemalige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestimmt Art. 19 Abs…
…die regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts auf Grund einer Verpflichtung zahlbar sind, die diese Zahlungen als Gegenleistung für in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht." Bezüglich Ruhegehälter für ehemalige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestimmt Art. 19 Abs…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…für 2015 veranlagt, wobei neben seinen Einkünften aus dem Ruhegenuss für seine ehemalige Tätigkeit beim BMLV auch verschiedene Sonderausgaben berücksichtigt wurden. Mit Bescheid vom 16.05.2019 wurde das Verfahren betreffend die Einkommensteuer für 2013 wiederaufgenommen und ein neuer Einkommensteuerbescheid für 2013 erlassen. Mit Bescheiden…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger. Sein Lebensmittelpunkt befand sich in den Streitjahren in Österreich. Für seine ehemalige Tätigkeit bei den Berliner Verkehrsbetrieben, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, bezog der Beschwerdeführer in den Streitjahren eine Altersrente von der deutschen Rentenversicherung…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, und zwar auch dann, wenn mehrere Wochen- oder Monatsstunden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst werden. (2) Bei den Einkünften im Sinne des Abs. 1 ist es unmaßgeblich, ob es sich um einmalige oder…
…die für eine ehemalige Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden; e) Arbeitslöhne an Dienstnehmer, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden. (3) Die Arbeitslöhne sind nur insoweit steuerpflichtig, als sie mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen…
… 3 Abs. 1 Z 10 des Einkommensteuergesetzes 1988 genannten laufenden Bezüge; d) Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden; e) Arbeitslöhne an Dienstnehmer, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften…
…wobei neben seinen Einkünften aus dem Ruhegenuss für seine ehemalige Tätigkeit beim BMLV auch verschiedene Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden. Mit Bescheid vom 11.12.2019 wurde das Verfahren betreffend die Einkommensteuer für 2013 wiederaufgenommen und mit gleichem Datum ein neuer Einkommensteuerbescheid für 2013…
…wobei neben seinen Einkünften aus dem Ruhegenuss für seine ehemalige Tätigkeit beim BMLV auch verschiedene Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden. Mit Bescheid vom 11.12.2019 wurde das Verfahren betreffend die Einkommensteuer für 2013 wiederaufgenommen und mit gleichem Datum ein neuer Einkommensteuerbescheid für 2013…
…einklagbar gewesen. Er könne daher nicht Teil der Übergangsgewinnermittlung 2013 gewesen sein. Die Rückzahlung vergüte weder die ehemalige Tätigkeit des Bf. noch die Beendigung seiner Tätigkeit als Architekt; eine Erfassung im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung komme daher nicht in Betracht. Aufgrund der Qualifikation als nachträgliche Betriebseinnahmen…
…Abs. 1 Z 10, 11 und 13 bis 21 des Einkommensteuergesetzes 1988 genannten Bezüge, d) Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden. e) Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die…