…schwierigen Kunden behandelt, sowie die Einholung eines Kundenfeedbacks. Aus den Lehrinhalten geht somit klar hervor, dass zwar ein beruflicher Nutzen des Coachings gegeben ist, aber ein Zusammenhang mit der privaten Lebensführung jedenfalls auch zu bejahen ist. c) Zinsen für den Studienkredit Gem. Auskunft des Bf…
…dass das erlernte Wissen des Bf bei den internen Schulungen hilfreich ist. Es wird weder eine berufliche Notwendigkeit, noch ein konkreter beruflicher Nutzen bestätigt. Der Bf ist auch nicht als Ausbildner der Einsatztaucher bei der Feuerwehr tätig. Die vom Bf geltend gemachten Kosten für die…
…Face2Face, English Grammar in use, Geschichte der deutschen Literatur und Englische Grammatik einerseits nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Bf. stehen und andererseits Bücher von allgemeinem Interesse sind, die jedermann von Nutzen sein können, weshalb die diesbezüglichen Aufwendungen nicht als Werbungskosten der Bf…
…Rezeption Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen der Vermögensverwaltung durch Vermietung und Verpachtung führt nach geltender Rechtsprechung (siehe dazu VwGH vom 30.9.1999, 98/15/0211 bzw. VwGH 24.4.2002, 98/13/0193) zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen, weil keine betriebliche oder berufliche Tätigkeit…
…0197; VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0019). Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den ausgeübten oder einen verwandten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist (vgl. VwGH 26. 4. 1989, 88/14/0091). Abzugsfähige…
…dass schon die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens unvertretbar sei. Trotz der fehlenden persönlichen oder beruflichen Nahebeziehung des Beschuldigtenvertreters zu Wien [Anmerkung BFG: der Beschuldigtenvertreter ist in der Steiermark ansässig], vertrete dieser darüber hinaus eine weitere Mandantin in einem gleichgelagerten Verwaltungsstrafverfahren des Magistrats der Stadt Wien und…
…der spezielle Verwendungszweck der zu beurteilenden Fahrzeuge von den Fachexperten der Leasinggesellschaft aufgrund ihrer beruflicher Erfahrung und der Kenntnis des konkret geplanten Einsatzzwecks entsprechend berücksichtigt wurde. Eine Orientierung an deren Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erscheint für das anhängigen Verfahren daher geeignet. Damit geht auch das…
…Ausgleichsgymnastik, Bewegungs- und Rückenschulung und Yoga dem Bereich der Persönlichkeitsentwicklung zuzuordnen sind und sowohl beruflichen als auch privaten Bedürfnissen dienten (vgl BFG 14.1.2019, RV/7100615/2014). In diesem Fall genügt es nicht, wenn ein Nutzen für die Berufstätigkeit gezogen wird. Vielmehr muss dem…
…dienen würden. Diese Kosten seien auch dann nicht abzugsfähig, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien. Kosten für einen Drucker und die AfA für ein Notebook seien nach Abzug eines 40 %igen Privatanteils berücksichtigt worden. 3. Die Bf…
…bringt die Bf aber zum Ausdruck, dass sie mit der Haltung ihrer Pferde neben einem allfällig zu erwartenden beruflichen Nutzen auch einen Nutzen für sich selbst anstrebt und erwartet. Eine einwandfrei erkennbare berufsspezifische Bedingtheit der strittigen Aufwendungen liegt nicht vor, weil sich diese nicht eindeutig…
…abgestellt gewesen sind. Soweit vom Beschwerdeführer als lebensfremd kritisiert worden war, dass (auch) die Durchsuchung der (ergänze wohl: privaten) PKWs, welche zu nutzen er berechtigt war, nach bereits 2013 bezogenem Bargeld angeordnet worden war, weil dort deren Entwendung in Anbetracht der Häufigkeit von Diebstählen bzw…
…gerecht und billig denkender Menschen wie im Einkommensteuerbescheid vom 30.04.2020 anzuerkennen. Es entspricht nicht der Lebenserfahrung bei Ausstattung mit Arbeitsmittel durch den Dienstgeber einen privaten Laptop oder Computer rein beruflich zu nutzen. Die Möglichkeit der privaten Verwendung ist nicht ausgeschlossen und besteht jederzeit.…
…Bf) bereits ab Dez. 2012 die Absicht hatte, die verfahrensgegenständliche Eigentumswohnung (EW) als Mietobjekt zu nutzen und daher die HalbjahresAfA und anteilige Betriebskosten für Dez. 2012 Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Jahres 2012 darstellen (Standpunkt der Bf), oder erst ab 2013…
…nicht nachvollziehbar verzeichnet wurden und auch betreffend durchgeführter Privatfahrten Ungereimtheiten ersichtlich waren. Das vorgelegte Fahrtenbuch stellt daher eindeutig keinen geeigneten Nachweis beruflicher und privater Fahrten dar und entspricht nicht den anfangs angeführten gesetzlichen Anforderungen. Im Zusammenhang mit dem Fahrtenbuch steht die Forderung des Antragstellers nach…
…grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen…
…Arbeitszimmer mit der Zl 84/14/0119 vom 23. April 1985 an. Der VwGH sprach einem im Wohnungsverband liegenden Raum die ausschließliche (betriebliche bzw.) berufliche Nutzung ab, da aus der Tätigkeit sich nur ein niedriger Umsatz ergab, nur eine geringe Anzahl an Bürostunden geleistet wurden…
…Halterin Ab GmbH ziehe den Nutzen aus der Verwendung des Fahrzeuges in Österreich und trage sämtliche Kosten, wie Reparaturen, Versicherungen, Steuern, Tankaufwendungen, die das Fahrzeug beträfen. Der Leasingvertrag sehe 20.000 km jährliche Fahrleistung vor, das sei schon bei rein beruflicher Nutzung kaum einzuhalten. Der…
…sei die Verwendung des Fahrzeuges der Bf. zuzurechnen, da sie den Nutzen aus der Verwendung des Fahrzeuges im Inland erziele. Ihr Hauptwohnsitz befinde sich schon seit mehr als zehn Jahren im Inland. Von der Festsetzung von Normverbrauchsabgabe sah das Finanzamt aufgrund der Verjährung ab. In…
…Schwierigkeiten Grenzen zu setzen - besonders in Beziehungen helfen kann). Dient eine Bildungsmaßnahme sowohl beruflichen als auch offensichtlich privaten Bedürfnissen, so reicht ein allfälliger Nutzen für die Berufstätigkeit für die Abzugsfähigkeit nicht aus (VwGH 14.12.2006, 2002/14/0012). Voraussetzung für eine Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten…
…auszuschließen sei, nur dann abzugsfähige Kosten darstellen, wenn sie sich für die berufliche Tätigkeit als notwendig erwiesen. Ein allgemeiner Nutzen aus den Seminaren beim ***Institut 1*** reiche für die Tätigkeit als Versicherungsvertreter im Außendienst nicht aus. Am 27. Oktober 2024 erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde…