…Begründung mittels eines zweiten Wiederaufnahmebescheides nicht möglich ist, da in diesem Zeitpunkt keine neuen, sondern der Behörde bereits bekannte Tatsachen vorliegen, so muss dies genauso für die Erlassung eines neuen Wiederaufnahmebescheides 8 Jahre nach Erlassung des ersten von zwei, später für nichtig erklärten Wiederaufnahmebescheiden gelten.…
…daher nichts vorgebracht, das dem Sozialministeriumservice bei seiner letzten Gutachtenserstellung nicht bekannt gewesen ist. Es haben daher alle notwendigen und entscheidungsrelevanten Tatsachen Eingang in das Gutachten gefunden. Wiederholt ein im Verwaltungs- oder im Beschwerdeverfahren neu vorgelegter ärztlicher Befund inhaltlich nur Aussagen aus Befunden, die dem…
…Wiederaufnahme des Verfahrens wurden der Jahresabschluss 2009, sowie die Steuererklärungen 2009 beigelegt. Dem Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2009 zu entnehmen, es wurden also dem Finanzamt bisher nicht bekannte Tatsachen zur Kenntnis gebracht. Daraus ergibt sich, daß ein Wiederaufnahmsantrag gemäß § 303 Abs…
…Tatsachen neu hervorgekommen und nicht etwa bekannte Tatsachen rechtlich neu beurteilt worden sind. Dies gilt insbesondere für die erst in der Beschwerdevorentscheidung vom 14. 5. 2017 dargelegten, sich auf die Stellungnahme des Prüfers vom 3. 9. 2004 (nach Ergehen der angefochtenen Bescheide) stützenden aufgezeigten Tatsachen…
…Die fideikommissarischen Substitution war bereits aufgrund des Notariatsaktes vom 16.12.2012 der Finanzverwaltung im Rahmen der Betriebsprüfung bekannt. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) ist des weiteren, dass es sich um eine für die Partei neu hervorgekommene Tatsache handelt (vgl…
…wenn der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw…
…eine Neubemessung in Anwendung der geltenden Bestimmung beantragt. Die Rückforderung für 2015 stelle zudem im Zeitpunkt der Bescheiderlassung einen Vorgriff auf noch nicht zur Gänze bekannte Tatsachen dar. Abschließend hat die Bf samt näherer Begründung die "Prüfung der Billigkeit durch die Oberbehörde" iSd § 26 Abs…
…Begründend führte die belangte Behörde aus, gemäß § 303 Abs. 1 BAO könne ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren u.a. auf Antrag einer Partei wiederaufgenommen werden, wenn gem. lit. b Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer an der ***25*** AG beteiligt war, ergibt sich eine solche Tatsache nicht. Dass der vollständige Sachverhalt dem Finanzamt nicht bekannt gegeben, sondern nur eine steuerliche Abklärung für die Tätigkeit als Einzelunternehmer in Liechtenstein vorgenommen worden war, wurde von der…
…Zeitpunkt des Ergehens des das Einkommensteuerverfahren 2017 abschließenden Bescheides vom 20.4.2020 bereits bekannt waren (Erkrankungen; Umzug in die "***3***"; Kosten der dortigen Unterbringung und Verpflegung). Auch das Schreiben des Arztes Dr. Reichert vom 2.2.2022 kann nicht als neue Tatsache angesehen werden…
…vom 28.03.2019 erfolgten somit nach Auszahlung der Familienbeihilfe für 01-12/2017. Der Bf hat in den Erklärungen durch die Beantragung von Kinderfreibeträgen bekannt gegeben, dass er Familienbeihilfe für 2 Kinder erhalten hat und entspricht dies auch den Tatsachen. Beim Vorbringen des Bf…
…im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Voraussetzung für die Festsetzung ist daher, dass entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages noch nicht bekannt waren und dass diese Umstände nachträglich neu hervorkommen (etwa im Zuge einer Außenprüfung). Auf § 201 Abs…
…und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit…
…Bereich der Gesellschaft tätig war. Dabei handelt es sich um zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide nicht bekannte Tatsachen, welche eine anders lautende rechtliche Beurteilung der Einkünfte des Beschwerdeführers zur Folge haben. Dem Vorbringen, es sei dem Finanzamt aktenkundig bekannt gewesen, dass sich sowohl die…
…Ermittlungen, die dem Beschwerdeführer in den Ladungen und in der mündlichen Verhandlung vorgehalten worden sind, gestützt. Der Entscheidung wurden somit ausschließlich den beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannte Tatsachen und Umstände zugrunde gelegt. Gemäß § 166 BAO kommt im Abgabenverfahren als Beweismittel alles in Betracht, was…
…BAO6, § 115 Tz 9). Im vorliegenden Fall handle es sich um der Bf. vor und zum Bescheiderlassungszeitpunkt bekannte Tatsachen, welche innerhalb offener Rechtsmittelfrist bekämpft hätten werden können. Der Begründung der Beschwerde sei zu entnehmen, dass "die Unterlagen nur deshalb bisher nicht vorgelegt wurden, um das…
…Erstverfahren bereits Bekanntes neuerlich vorgebracht und im Wesentlichen nur die diesbezüglich erfolgte Beweiswürdigung bekämpft, nicht mit Erfolg entgegengetreten werden konnte. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht unterscheidet sich der Beschwerdefall dadurch vom zitierten VwGH-Erkenntnis, dass das Finanzamt im Beschwerdefall eine Vielzahl an neu bekannt gewordenen Tatsachen als…
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Bf hat zur Wiederaufnahme kein eigenes Vorbringen erstattet. Nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens sind im Rahmen der Außenprüfung bis dahin nicht bekannte Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen…
…Bf. selbst bis dato keine Beiträge/Abgaben entrichtet hat, handelt es sich nicht um "(Fehl)Annahmen" oder um "(unzutreffende) Vermutungen", sondern um unstrittige und der Bf. bekannte Tatsachen, sodass der Umstand, dass die Bf. in die vom Bundesfinanzgericht eingeholten Rückstandsmeldungen nicht Einsicht genommen hat, der…
…Erwerb des Bankguthabens im Erbweg nachgewiesen werden könne, stattgegeben und vom Gericht die Amtsbestätigung vom 3. März 2017 über aktenmäßig bei Gericht bekannte Tatsachen gemäß § 186 Abs 1 AußStrG ausgestellt. Die Amtsbestätigung hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "Es wird bestätigt, dass im … bezeichneten Verlassenschaftsverfahren über…