… 25 FLAG 1967 verstoßen, da ab Kalenderjahr 2014 (bis laufend) ein beihilfenschädliches Einkommen bezogen wurde und ab 01.01.2014 kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mehr bestand. Der Rückforderungsbescheid vom 31.05.2019 wurde an Ihren Onkel ***1*** ***2*** adressiert und rechtswirksam zugestellt. Herr…
…Beihilfenbezieher nicht für eine fremde Schuld haften, sondern die Rückforderung aus dem Grund erfolgte, weil Sie die Familienbeihilfe für Ihre volljährige Nichte (Pflegebefohlene) zu Unrecht bezogen (beihilfenschädliches Einkommen) und gegen die Meldepflicht des § 25 FLAG 1967 verstoßen haben. Auch eine eventuelle Direktauszahlung an Ihre Nichte…
… 25 FLAG 1967 verstoßen, da ab Kalenderjahr 2014 (bis laufend) ein beihilfenschädliches Einkommen bezogen wurde und ab 01.01.2014 kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mehr bestand. Der Rückforderungsbescheid vom 31.05.2019 wurde an Ihren Onkel ***1*** ***2*** adressiert und rechtswirksam zugestellt. Herr…
…Beihilfenbezieher nicht für eine fremde Schuld haften, sondern die Rückforderung aus dem Grund erfolgte, weil Sie die Familienbeihilfe für Ihre volljährige Nichte (Pflegebefohlene) zu Unrecht bezogen (beihilfenschädliches Einkommen) und gegen die Meldepflicht des § 25 FLAG 1967 verstoßen haben. Auch eine eventuelle Direktauszahlung an Ihre Nichte…
…für die Gewährung der Familienbeihilfe (z. B. Wohnsitz etc.) sowie das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe (beihilfenschädliches Einkommen udgl.). Damit erheblich behinderte Kinder einen Anspruch auf den Erhöhungsbetrag haben ist jedenfalls Voraussetzung, dass ein Anspruch auf den Familienbeihilfen-Grundbetrag besteht. Der Erhöhungsbetrag kann nur demjenigen gewährt werden…
…kann der Beschwerde kein Erfolg beschieden sein, da die Tochter der Bf ein im Sinne des § 5 FLAG 1967 beihilfenschädliches Einkommen bezog. Ob im Hinblick auf VwGH 27.08.2008, 2006/15/0080, wonach eine Berufsausbildung mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes ihren…
…für die Gewährung der Familienbeihilfe ( z. B. Wohnsitz etc.) sowie das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe (beihilfenschädliches Einkommen udgl.). Damit erheblich behinderte Kinder einen Anspruch auf den Erhöhungsbetrag haben ist jedenfalls Voraussetzung, dass ein Anspruch auf den Familienbeihilfen Grundbetrag besteht. Der Erhöhungsbetrag kann nur demjenigen gewährt werden…
…Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen bescheinigt und zum Anderen stand der Sohn der Bf. auch nach der Ausbildung in Beschäftigung und erzielte dadurch sogar ein beihilfenschädliches Einkommen. Seit 24.01.2017 ist das Kind bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft gemeldet und betreibt…
…prüfen ist, ist das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe (z. B. Wohnsitz etc.) sowie das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe (beihilfenschädliches Einkommen udgl.). Aus den o.a. diesbezüglich relevanten Gesetzesbestimmungen geht hervor, dass die allfällige Schwere der Behinderung bereits vor dem 21. Lj…
…wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG; vgl. VwGH 29.9.2011, 2011/16/0086; vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 5 Rz 1). In Fällen der beihilfenschädlichen Einkommensgrenze ist eine Ex-post-Betrachtung zum…
…wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG; vgl. VwGH 29.9.2011, 2011/16/0086; vgl. Lenneis/Wanke, FLAG, Familienlastenausgleichsgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 5 TZ 1). In Fällen der beihilfeschädlichen Einkommensgrenze ist eine Ex-post-Betrachtung…
…ist (vgl. VwGH 30.6.2016, Ro 2015/16/0033, VwSlg 9099 F/2016). Nur ausnahmsweise ist eine ex post Betrachtung vorzunehmen, wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG; vgl. VwGH 29.9.2011, 2011/16…
…ausschlaggebend ist (vgl. VwGH 30.6.2016, Ro 2015/16/0033, VwSlg 9.099/F). 23 Nur ausnahmsweise ist eine ex post Betrachtung vorzunehmen, wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG; vgl. VwGH 29.9.2011…
…frühestmöglichen Zeitpunkt im Oktober 2019 zu studieren begonnen habe. Der VwGH hat in Abweisung der Amtsrevision unter anderem ausgeführt: … 23 Nur ausnahmsweise ist eine ex post Betrachtung vorzunehmen, wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG…
…Studienjahr aber der Studienerfolg des vergangenen Jahres für das jeweils folgende Jahr ausschlaggebend ist. Nur ausnahmsweise ist eine ex post Betrachtung vorzunehmen, wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG) oder wenn zur Anspruchsvoraussetzung zu prüfen ist…
…frühestmöglichen Zeitpunkt im Oktober 2019 zu studieren begonnen habe. Der VwGH hat in Abweisung der Amtsrevision unter anderem ausgeführt: … 23 Nur ausnahmsweise ist eine ex post Betrachtung vorzunehmen, wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG…
…ausschlaggebend ist (vgl. VwGH 30.6.2016, Ro 2015/16/0033, VwSlg 9.099/F). 23 Nur ausnahmsweise ist eine ex post Betrachtung vorzunehmen, wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG; vgl. VwGH 29.9.2011…
…VwGH 30.06.2016, Ro 2015/16/0033, VwGH 18.05.2020, Ra 2020/16/0017). Eine ex post Betrachtung ist nur ausnahmsweise vorzunehmen, etwa wenn die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG; vgl. VwGH 29.09.2011…
…Beihilfenbezieher nicht für eine fremde Schuld haften, sondern die Rückforderung aus dem Grund erfolgte, weil Sie die Familienbeihilfe für Ihre volljährige Nichte (Pflegebefohlene) zu Unrecht bezogen (beihilfeschädliches Einkommen) und gegen die Meldepflicht des § 25 FLAG 1967 verstoßen haben. Auch eine Direktauszahlung an Ihre Nichte ändert…
…frühestmöglichen Zeitpunkt im Oktober 2019 zu studieren begonnen habe. Der VwGH hat in Abweisung der Amtsrevision unter anderem ausgeführt: … 23 Nur ausnahmsweise ist eine ex post Betrachtung vorzunehmen, wenn etwa die Höhe eines beihilfenschädlichen Einkommens des Kindes zu prüfen ist (§ 5 Abs. 1 FLAG…