…wenn dieses ein beihilfenschädliches Einkommen im Sinne von § 5 Abs. 1 FLAG 1967 (im Berufungszeitraum 2008 somit über 9.000 €) hat. Hierbei ist z.B. bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit belanglos, ob das zu versteuernde Einkommen in einem oder in mehreren Monaten erzielt…
… 6 Abs. 1 - 5 FLAG bzw. unter Darlegung des Richtsatz überschreitenden und beihilfenschädlichen Einkommens, das Vorliegen eines Eigenanspruches der Bw. Unter Bedachtnahme auf einen beim VwGH unter GZ 2009/15/0043 anhängigen Berufungsfall erwog der unabhängige Finanzsenat die Entscheidung über die Berufung nach § 281 BAO…
…da dieses selbsterhaltungsfähig ist, also die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Davon abgesehen ist ein Eigenanspruch des Kindes auf jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn dieses ein beihilfenschädliches Einkommen iS von § 6 Abs. 3 FLAG 1967 hat. § 6 Abs…
…die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Davon abgesehen ist ein Eigenanspruch des Kindes auf jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn dieses ein beihilfenschädliches Einkommen iS von § 6 Abs. 3 FLAG 1967hat (Anm.:im Berufungszeitraum € 8.725,00 pro…
…Zum Ausschließungsgrund des eigenen Einkommens nach § 6 Abs. 3 FLAG 1967 Abgesehen vom fehlenden Unterhaltsanspruch ist ein Eigenanspruch eines Kindes auf jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn dieses ein beihilfenschädliches Einkommen iSd § 6 Abs. 3 FLAG hat. Ob der Einkommensbezug zum (zeitweiligen) Entfall der Familienbeihilfe führt…
…angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst decken kann. Davon abgesehen ist ein Eigenanspruch des Kindes auf jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn dieses ein beihilfenschädliches Einkommen im Sinne von Abschnitt 05.01 hat (Siehe VwGH-Erkenntnis vom 23. Februar 2005, Zl 2001/14/0165)…
…verschaffen, zu unterscheidende Frage ist, ob der Einkommensbezug zum (zeitweiligen) Entfall der Familienbeihilfe führt, dies ist nach den allgemeinen Regeln des FLAG zu lösen (VfGH B700/07). Ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe ist auf jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn ein beihilfenschädliches Einkommen iSd § 6 Abs. 3…
… 25 FLAG 1967 verstoßen, da ab Kalenderjahr 2014 (bis laufend) ein beihilfenschädliches Einkommen bezogen wurde und ab 01.01.2014 kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mehr bestand. Der Rückforderungsbescheid vom 31.05.2019 wurde an Ihren Onkel ***1*** ***2*** adressiert und rechtswirksam zugestellt. Herr…
…Beihilfenbezieher nicht für eine fremde Schuld haften, sondern die Rückforderung aus dem Grund erfolgte, weil Sie die Familienbeihilfe für Ihre volljährige Nichte (Pflegebefohlene) zu Unrecht bezogen (beihilfenschädliches Einkommen) und gegen die Meldepflicht des § 25 FLAG 1967 verstoßen haben. Auch eine eventuelle Direktauszahlung an Ihre Nichte…
… 25 FLAG 1967 verstoßen, da ab Kalenderjahr 2014 (bis laufend) ein beihilfenschädliches Einkommen bezogen wurde und ab 01.01.2014 kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mehr bestand. Der Rückforderungsbescheid vom 31.05.2019 wurde an Ihren Onkel ***1*** ***2*** adressiert und rechtswirksam zugestellt. Herr…
…Beihilfenbezieher nicht für eine fremde Schuld haften, sondern die Rückforderung aus dem Grund erfolgte, weil Sie die Familienbeihilfe für Ihre volljährige Nichte (Pflegebefohlene) zu Unrecht bezogen (beihilfenschädliches Einkommen) und gegen die Meldepflicht des § 25 FLAG 1967 verstoßen haben. Auch eine eventuelle Direktauszahlung an Ihre Nichte…
…für die Gewährung der Familienbeihilfe (z. B. Wohnsitz etc.) sowie das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe (beihilfenschädliches Einkommen udgl.). Damit erheblich behinderte Kinder einen Anspruch auf den Erhöhungsbetrag haben ist jedenfalls Voraussetzung, dass ein Anspruch auf den Familienbeihilfen-Grundbetrag besteht. Der Erhöhungsbetrag kann nur demjenigen gewährt werden…
…kann der Beschwerde kein Erfolg beschieden sein, da die Tochter der Bf ein im Sinne des § 5 FLAG 1967 beihilfenschädliches Einkommen bezog. Ob im Hinblick auf VwGH 27.08.2008, 2006/15/0080, wonach eine Berufsausbildung mit dem Beginn der Ausübung eines bestimmten Berufes ihren…
…für die Gewährung der Familienbeihilfe ( z. B. Wohnsitz etc.) sowie das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe (beihilfenschädliches Einkommen udgl.). Damit erheblich behinderte Kinder einen Anspruch auf den Erhöhungsbetrag haben ist jedenfalls Voraussetzung, dass ein Anspruch auf den Familienbeihilfen Grundbetrag besteht. Der Erhöhungsbetrag kann nur demjenigen gewährt werden…
…Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen bescheinigt und zum Anderen stand der Sohn der Bf. auch nach der Ausbildung in Beschäftigung und erzielte dadurch sogar ein beihilfenschädliches Einkommen. Seit 24.01.2017 ist das Kind bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft gemeldet und betreibt…
…prüfen ist, ist das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe (z. B. Wohnsitz etc.) sowie das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe (beihilfenschädliches Einkommen udgl.). Aus den o.a. diesbezüglich relevanten Gesetzesbestimmungen geht hervor, dass die allfällige Schwere der Behinderung bereits vor dem 21. Lj…
…Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe (z. B. Wohnsitz etc.) sowie das Vorliegen allfälliger Ausschlussgründe (beihilfenschädliches Einkommen udgl.). Damit erheblich behinderte Kinder einen Anspruch auf den Erhöhungsbetrag haben ist es jedenfalls erforderlich, dass ein Anspruch auf den "Familienbeihilfengrundbetrag" besteht. Der Erhöhungsbetrag kann - bei der sogenannten…
…die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Davon abgesehen ist ein Eigenanspruch des Kindes auf jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn dieses ein beihilfenschädliches Einkommen iS von § 6 Abs. 3 FLAG 1967 hat (Anm.:im Berufungszeitraum € 8.725,00…
…also die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Davon abgesehen ist ein Eigenanspruch des Kindes auf jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn dieses ein beihilfenschädliches Einkommen iS von § 6 Abs. 3 FLAG hat (Anm.: € 9.000,-- ab 1.1…
…also die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Davon abgesehen ist ein Eigenanspruch des Kindes auf jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn dieses ein beihilfenschädliches Einkommen iS von § 6 Abs. 3 FLAG hat (Anm.: € 8.725,00 ab 1…