…11.2022, der außerordentlichen Revision vom 04.11.2022 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 29.09.2021, RV/7100856/2019, betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2013, aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Gegen diesen Beschluss ist gemäß §…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Revisionssache N.N., Adr.Revw, vertreten durch Z.Z. Rechtsanwälte, Adr.RÄ, Steuernummer xxx, über den Antrag des Revisionswerbers vom 14. Juli 2026, eingegangen am 20. Juli 2026, der gegen das Erkenntnis des…
…4.2026, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 19.2.2026, RV/3100399/2023, betreffend Haftung für Lohnsteuer 2019 - 2022 sowie Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und Festsetzung des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag 2019 - 2022 erhobenen außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Gemäß § 30 Abs. 2…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Revisionssache X.X. als ehem. wirtschaftlicher Eigentümer des 50%-igen Geschäftsanteils der N.N. GmbH, vertreten durch Z.Z., Adr.StB, Steuernummer xxx, über den Antrag des Revisionswerbers vom 16. Februar 2026, der…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die ***RA-Kanzlei***, ***RA-Adresse***, über den Antrag der Revisionswerberin vom 30.01.2026, der ordentlichen Revision vom 30.01.2026 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Rw***, vertreten durch den Verfahrenshelfer ***RA***, über den Antrag des Revisionswerbers vom 16. Februar 2026, der außerordentlichen Revision vom 16. Februar 2026 gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 17. November 2025, GZ…
…nicht dargetan, dass er einen Kredit zur Finanzierung der Haftungsschuld nicht hat erlangen können und ihm auch nicht aufgrund eines den rechtlichen Erfordernissen entsprechenden Antrags die Stundung der Haftungsschuld vom Abgabengläubiger bewilligt wurde. Der Revision war daher die aufschiebende Wirkung nicht zuzuerkennen. Graz, am 30…
…nicht dargetan, dass er einen Kredit zur Finanzierung der Haftungsschuld nicht hat erlangen können und ihm auch nicht aufgrund eines den rechtlichen Erfordernissen entsprechenden Antrags die Stundung der Haftungsschuld vom Abgabengläubiger bewilligt wurde. Der Revision war daher die aufschiebende Wirkung nicht zuzuerkennen. Graz, am 30…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Thomas Werner Klein, Kärntner Straße 7b, 8020 Graz, über den Antrag des Revisionswerbers vom 17. November 2024, der Revision vom 17. November 2024 gegen den…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH und CO KG, Praterstraße 38, 1020 Wien, über den Antrag der Revisionswerberin vom 16.09.2024, der außerordentlichen Revision vom 16…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Moser Rechtsanwalts-GmbH, Plankengasse 2, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers in der eingebrachten außerordentlichen Revision vom 17.09.2024 gegen das Erkenntnis des…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MAYER HERRMANN Rechtsanwälte, Baumannstraße 9/8, 1030 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 06.08.2024, der außerordentlichen Revision vom 06.08.2024 (eingebracht…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über den Antrag des Revisionswerbers vom 11.03.2024 (eingelangt am Bundesfinanzgericht: 15.03.2024), der Revision vom 11.03.2024 (eingelangt am Bundesfinanzgericht: 15.03.2024) gegen das…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Aigner Rechtsanwalts-GmbH, Lugeck 1-2/Stiege 2/Top 12, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 2.Februar 2024, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in den Revisionssachen der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vt***, Rechtsanwalt, ***Vt-Adr***, über die Anträge der Revisionswerberin vom "August 2023", den beim Bundesfinanzgericht am 7. August 2023 und 8. August 2023 eingelangten Revisionen gegen…
…A 072139 1 Karton Pokerchips Tisch 2 und 3, Versieglungsplaketten-Nr. A 072140 den Beschluss gefasst: I. Das Verfahren betreffend Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Maßnahmenbeschwerdeverfahren wird gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG eingestellt. II. Das Bundesfinanzgericht ist für die Erlassung der begehrten einstweiligen Verfügung nicht…
1 Karton Pokerchips Tisch 1, Versieglungsplaketten-Nr. A 072139 1 Karton Pokerchips Tisch 2 und 3, Versieglungsplaketten-Nr. A 072140. aufgetragen werden. Die Beschwerdeführerin stellt den ANTRAG: Der Beschwerdeführerin ist bis zur rechtskräftigen Erledigung des gegenständlichen Beschlagnahmeverfahrens gem § 53 GSpG berechtigt, im österreichischen Bundesgebiet das…
…130 Abs. 1 Z 1 B-VG kann das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung durch Beschluss ausschließen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien der vorzeitige Vollzug des angefochtenen Bescheides oder die Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung wegen Gefahr…
…für Betrugsbekämpfung zur Kenntnis zu bringen und diesem Gelegenheit zu gegeben, sich sowohl zur Maßnahmenbeschwerde als auch dem dort enthaltenen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung innerhalb von zwei Wochen zu äußern. Das Amt für Betrugsbekämpfung ist ferner zu ersuchten, einen allenfalls zwischenzeitig ergangenen Beschlagnahmebescheid (…
…Nachteil verbunden wäre. Bei Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten, in denen eine Person eine Verletzung von aus dem Unionsrecht resultierenden Rechten geltend macht, ist aufschiebende Wirkung nicht jedenfalls zwingend zuzuerkennen, sondern - neben anderen Voraussetzungen - nur dann, wenn anders die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das…