BFG RV/7300012/2019Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis der Umsätze, da die UVZ vorsätzlich nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden, unabhängig vom Wissen über die nicht fristgerechte Meldung der UVAs durch die Steuerberaterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019 …nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages nicht bekanntgegeben und zwar:
Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 06/2013 in der Höhe von € 4.440,37
Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 07…
BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 1/2 …nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Abgaben bekanntgegeben zu haben und zwar:
Umsatzsteuervorauszahlung 08/2020 in Höhe von € 1.240,06
Umsatzsteuervorauszahlung 12/2020 in Höhe von € 5.666,58
Umsatzsteuervorauszahlung…
BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 2/2 …dass am Fünfzehnten des zweitfolgenden Monats die Umsatzsteuer fällig ist, er dennoch keine Vorauszahlungen an Umsatzsteuer entrichtet, nimmt er zumindest in Kauf, dass spätestens am fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit keine Umsatzsteuer (im vollen Umfang) entrichtet ist und findet sich damit ab.
Zum wiederholten Einwand…
BFG RV/6300007/2019Stattgabe der Beschwerde eines Geschäftsführers einer GmbH, weil er die ihm vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG laut Aktenlage nicht begangen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss29.09.2020 …als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2011 bis Dezember 2013 Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zu diesen in Höhe von insgesamt € 9.506,66 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…
BFG RV/7300065/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, auch eine Überrechnung ist eine Form der Entrichtung der Abgaben und gilt mit dem Tag der Antragstellung als entrichtet, daher kein objektiver Tatbestand erfüllt, wenn vor Fälligkeit entrichtet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021 …Bf1*** es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hätte, die aus der gegenständlichen Rechnung resultierende Umsatzsteuervorauszahlung für 06/2019 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten oder abzuführen, konnte somit nicht mit der für eine finanzstrafrechtliche Verurteilung nötigen Sicherheit festgestellt werden…
BFG RV/5300042/2013Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben wenige Tage vor Konkurseröffnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2015 …Umsatzsteuer für den Monat November 2010 iHv. € 32.767,99, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben, und dadurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
BFG RV/7300004/2024Zustellung wird mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Private Schonung an der Abgabestelle auf Empfehlung des Arztes hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Zustellung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss26.02.2024 …2022 von € 1.163,83
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 06/2022 von € 113,40
gesamt € 19.678,66
nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Höhe der Beträge bekanntgegeben.
***Bf1…
BFG RV/7300030/2015Gnadenansuchen, schlechte wirtschaftliche Lage, Überwiegen des staatlichen Interesses am Abgabenaufkommen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2015 …Gesamtbetrag von € 37.603,19 verkürzt zu haben sowie vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis November 2005 in der Höhe von € 8.633,73 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet zu haben sowie b) fahrlässig bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…
BFG RV/7103850/2016Geschäftsführerhaftung, Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für Haftung nicht relevant, Umsatzsteuer ist monatsweise aufzugliedern, mehrere Voranmeldungszeiträume sind nicht zusammenzufassen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2017 …erkannt wurde, vorsätzlich als Geschäftsführer der Primärschuldnerin Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 03-05/2010 und 07-10/2010 in Höhe von € 18.000,00 und € 24.000,00 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und dadurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §…
BFG RV/7501916/2014Verwaltungsübertretung gemäß § 10 Abs. 1 lit. a WAOR - schuldhafte Nichtentrichtung von Kommunalsteuer bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2015 …Verwaltungsübertretung schuldig, wer Abgaben, die nicht bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der Zahlungs(Abfuhr)pflichtige bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung (Abfuhr) bekanntgibt;…
BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater
2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ
3. Verletzung der Belegerteilungspflicht
4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2 …Beschuldigte Kenntnis davon hat, dass am Fünfzehnten des zweitfolgenden Monats die Umsatzsteuer fällig ist, er dennoch keine Vorauszahlungen an Umsatzsteuer entrichtet, nimmt er in den hier relevanten Monaten zumindest in Kauf, dass spätestens am fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit keine Umsatzsteuer (bzw. Umsatzsteuer nicht im…
BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater
2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ
3. Verletzung der Belegerteilungspflicht
4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2 …die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abgeführt) oder der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Höhe bekannt gegeben zu haben, und zwar
U 08/2017 in Höhe von € 12.307,77
U 12/2017…
BFG RV/6300004/20191. Schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern durch den Geschäftsführer eines Bordelles anlässlich der Entlohnung von Animierdamen für Sexdienstleistungen,
2. wobei in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich sind;
3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020 …a FinStrG, wenn die Lohnsteuer betreffend einen bestimmten Lohnzahlungszeitraum zumindest bedingt vorsätzlich nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit an die zuständige Abgabenbehörde abgeführt worden ist (es sei denn, dem Finanzamt wäre bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Abgaben bekannt gegeben worden…
BFG RV/2300023/2013Vergeblicher Einwand des Geschäftsführers einer GmbH, der vorsätzlich keine Lohnabgaben entrichtet bzw. abgeführt hatte, er habe irrtümlich angenommen, sein Steuerberater habe diese dem Fiskus gemeldet - Bestrafung nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/2 …den Dienstgeberbeiträgen 06-12/2011 € 881,01, pro Monat jeweils € 125,86, zuzüglich 01-06/2012 € 1.532,06, pro Monat jeweils € 255,34) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt hat, weshalb über ihn gemäß § 49 Abs…
BFG RV/7300060/2025Grob fahrlässige Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs 1 Z 2 WiEReG - Strafbemessung - Prozessparteien - mangels qualitativer oder quantitativer Reduktion des Tatvorwurfes kein beneficium cohaesionis bei richtiger Gesetzesanwendung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2026Teil 1/2 …einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im…
BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat;
Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 1/3 …58 + 06/12 € 519,31 + 07/12 € 453,58 + 08/12 € 465,94 + 09/12 € 448,44 + 10/12 € 448,44 + 11/12 € 898,38 + 12/12 € 448,44) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw…
BFG RV/7300009/2022Finanzordnungswidrigkeit, Beschwerde der Amtsbeauftragten, teilweise wirksame Selbstanzeige, Abgabenerhöhung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.06.2022Teil 2/2 …4/2018 in der Höhe von € 4.000,00 und 7/2018 in noch festzustellender Höhe nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet habe.
Mit Strafverfügung vom 12.2.2019 wurden der strafbestimmende Wertbetrag für 2/2018 mit € 2.000,00 angesetzt…
BFG RV/1300004/2017Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten durch einen steuerlich unvertretenen Vermieter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.10.2017Teil 2/2 …wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, beispielsweise die erwähnten Lohnabgaben, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung…
BFG RV/2300001/2021Finanzordnungswidrigkeit, vorsätzliche Unterlassung der Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.06.2021Teil 2/2 …einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im…
BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat;
Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 2/3 …wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, wie beispielsweise derartige Lohnabgaben, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wird; im Übrigen wäre die Versäumung…