…zur Bescheiderlassung verwendet worden ist), läge auf Seite des Steuerpflichtigen keine Rechtsverletzung vor. Der Umstand, dass ein Zahlenwerk in einer eingereichten Steuererklärung auf Basis einer von der herrschenden Rechtsansicht abweichenden Meinung erstellt worden ist, muss daher offengelegt werden - wenn notwendig, mit zusätzlichen und ausreichend deutlichen…
…bisher über diese Rechtsfragen abgesprochen. Selbst wenn also am Ende dieser Verfahren entschieden werden sollte, dass die Rechtsansicht des VwGH mit Unionsrecht im Allgemeinen und der Dienstleistungsrichtlinie im Besonderen im Einklang stehe, könne niemals von einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung gesprochen werden, weshalb der Verdacht der Abgabenhinterziehung…
…2 WTFG eingeführt wurde, informiert. Dass die Zweitmitbeteiligte Erkundigungen zum genauen Umfang dieser Anzeigepflicht - insbesondere im Hinblick auf ihre abweichende Rechtsansicht - eingeholt hätte, wurde von ihr weder im Beschwerdeverfahren noch in der Revisionsbeantwortung behauptet; derartiges ist auch aus dem Verwaltungsakt nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund…
…FA durchaus eine gewisse Mitverantwortung für die rechtswidrigen Erstbescheide‘. Vor dem Hintergrund, dass Herr A mit seiner abweichenden Rechtsansicht nicht hinterm Vorhang geblieben ist, sondern diesen der Behörde jeweils proaktiv vor der Steuerfestsetzung mitgeteilt hat, sind im vorliegenden Sachverhalt keine Anhaltspunkte für einen Vorsatzvorwurf ersichtlich…
…2013 wurde in derselben Causa die Einhebung des Säumniszuschlages für die Kapitalertragsteuer 1-12/2002 ausgesetzt. Es ist daher nicht zu vertreten, dass für das Jahr 2000 eine abweichende Rechtsansicht angewandt wird.“ Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31…
…Bescheid eine von der ursprünglichen vorläufigen Festsetzung aus dem Jahr 2017 abweichende Rechtsansicht ("bestimmte & unbestimmte Dauer" statt "unbestimmte Dauer") vertreten hat. Der endgültige Bescheid, der nach einem vorläufigen erlassen wird, kann in jeder Hinsicht vom vorläufigen Bescheid abweichen (Leitner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf…
…die Lage versetzen, deren Richtigkeit anhand der Angaben in der Erklärung zu überprüfen. Es muss der volle und ganze Sachverhalt offengelegt werden und dann kann erst die abweichende Rechtsansicht vertreten werden (VwGH 6.8.1996, 95/17/0109 mwN). Zwar haben die Abgabenbehörden gemäß § 115…
…Tatsache neu hervorgekommen, dass die Bf die Rechtsansicht der Behörde (jene aus der Anfragebeantwortung vom 2. Jänner 2013) nicht umgesetzt hat. Dass die Bf eine abweichende Rechtsansicht zu jener der Abgabenbehörde hat und die Bf der eigenen Rechtsansicht in den Umsatzsteuererklärungen folgt, wird in den…
…2 WTFG eingeführt wurde, informiert. Dass die Zweitmitbeteiligte Erkundigungen zum genauen Umfang dieser Anzeigepflicht - insbesondere im Hinblick auf ihre abweichende Rechtsansicht - eingeholt hätte, wurde von ihr weder im Beschwerdeverfahren noch in der Revisionsbeantwortung behauptet; derartiges ist auch aus dem Verwaltungsakt nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund…
…der Abgabepflichtige eine von der Abgabenbehörde abweichende Rechtsansicht vertritt und er daher (unter Offenlegung des Sachverhalts der Abgabenbehörde gegenüber) eine geringere Abgabenschuld (als der Ansicht der Abgabenbehörde entsprechen würde) bekannt gibt, er aber dennoch - etwa nach von der Erklärung abweichender Festsetzung der Abgabe durch die…
…der Abgabepflichtige eine von der Abgabenbehörde abweichende Rechtsansicht vertritt und er daher (unter Offenlegung des Sachverhalts der Abgabenbehörde gegenüber) eine geringere Abgabenschuld (als der Ansicht der Abgabenbehörde entsprechen würde) bekannt gibt, er aber dennoch - etwa nach von der Erklärung abweichender Festsetzung der Abgabe durch die…
…iSd § 85 Abs 1 BAO sind auch Abgabenerklärungen zu verstehen. Abgabenbehörden haben daher in Abgabenbescheiden, die von Abgabenerklärungen abweichen, Ihre abweichende Rechtsansicht nachvollziehbar zu begründen. Ein zentrales Begründungselement ist die Anführung des Sachverhaltes, den die Behörde (als Ergebnis ihrer Überlegungen zur Beweiswürdigung) als erwiesen annimmt…
…Ansicht - um keine Vorfrage iSd § 116 BAO im Hinblick auf die endgültige Beurteilung der Höhe des Verlustvortrages betreffend das Jahr 2010. Dass der Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidungsbegründung eine von den Abgabenbescheiden abweichende Rechtsansicht vertreten hat, ist insoweit unerheblich. Jedenfalls wurde vom VwGH nicht über eine…
…Ansicht - um keine Vorfrage iSd § 116 BAO im Hinblick auf die endgültige Beurteilung der Höhe des Verlustvortrages betreffend das Jahr 2010. Dass der Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidungsbegründung eine von den Abgabenbescheiden abweichende Rechtsansicht vertreten hat, ist insoweit unerheblich. Jedenfalls wurde vom VwGH nicht über eine…
…vorliegenden Jahr immer außerhalb der Spekulationsfrist gelegen. Vereinfachend werde allerdings hinsichtlich der privat gehaltenen BTC der Auffassung des BMF gefolgt. Ganz bewusst sei diese abweichende Rechtsansicht auch nicht in den einschlägigen Foren publiziert worden, welche sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen auseinandersetzen würden (z.B…
…November 2022 teilte der Vertreter der Amtspartei mit, dass aufgrund der Ausführungen im Schreiben des steuerlichen Vertreters und der nunmehr vorgelegten Unterlagen eine vom Vorlagebericht abweichende Rechtsansicht vertretbar erscheine. Das in diesem Schreiben erstattete Sachverhaltsvorbringen könne als unstrittig angesehen und der Entscheidung zugrunde gelegt werden…
…so Bodis, Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften, 24, zur Darstellung von Ruppe; davon abweichende Rechtsansichten zur zivilrechtlichen Maßgeblichkeit auf S. 41). Die angeführten Zurechnungsgrundsätze würden für beschränkt wie für unbeschränkt Steuerpflichtige gelten. Mit Zurechnung sei die persönliche Zurechnung der Einkünfte zu jenem Steuersubjekt gemeint, das die…
…erzielte Einkommen bereits in der Slowakei versteuert. Diesem Einwand ist entgegenzuhalten, dass die Besteuerung aufgrund der Bestimmungen des Abkommens Österreich zukommt und keine Bindung an eine allenfalls abweichende Rechtsansicht der slowakischen Abgabenbehörden besteht. Der Abgabepflichtige kann sich nicht durch Einreichung einer Abgabenerklärung und Entrichtung von…
…Weitere Ausführungen zu den angesetzten Beträgen bzw ein Hinweis auf die stattgefundene Außenprüfung oder auf von ihm vertretene abweichende Rechtsansichten ist der elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung 2008 nicht zu entnehmen. Das Finanzamt setzte im Einkommensteuerbescheid 2008 vom 27.06.2018 die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit 113…
…als unbegründet ab. Die Gründe der Haftungsinanspruchnahme hätten durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden können. Das Vorbringen, dass die ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge nur auf eine abweichende Rechtsansicht der Abgabenbehörde zurückzuführen sei, könne den Vertreter nicht exkulpieren. Der Beschwerdeführer habe nicht darauf vertrauen können, dass eine unrichtige…