…eingeräumten Wahlrechtes (z.B. Option nach § 6 Abs. 2 UStG 1994) rückwirkend, nämlich durch die Ausübung des Wahlrechtes nach Eintritt der Fälligkeit, hat der Unternehmer im Zeitpunkt der Fälligkeit keine abgabenrechtliche Zahlungspflicht verletzt (siehe Ritz, BAO 6 , § 217, Tz 39 ff.). Der Bf. hat - vor…
…Selbstberechnung. Gleiches gilt für die am 16.3.2009 eingereichte Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2009. Dem Beschwerdeführer wäre aber neben der Erklärungspflicht auch die abgabenrechtliche Zahlungspflicht oblegen. Er hätte daher nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zumindest für eine anteilige Entrichtung dieser Umsatzsteuern sorgen müssen bzw. im…
…das Vermögen der C GmbH das Konkursverfahren eröffnet worden war, änderte nichts daran, dass diese Abgaben nicht zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen entrichtet wurden und der Bf dadurch abgabenrechtliche Zahlungspflichten verletzte. Der Bf, zu dessen Pflichten es gehörte, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen…
…dass ein Widerruf der Löschung dann erfolgen soll, wenn ein Verzug bei der Erfüllung laufender Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt eintritt oder den sonstigen abgabenrechtliche Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht nachgekommen wird sowie, wenn mangels Sanierungseffekte innerhalb der nächsten fünf Jahre (bis längstens Ende 2024) ein Insolvenzverfahren…
…dagegen sehr wohl bedient wurden. Bei einem derartigen, jegliche abgabenrechtliche Erklärungs- und Zahlungspflichten negierenden Verhaltes des Beschwerdeführers ist die Gewährung einer Nachsicht ausgeschlossen. Im Hinblick auf die Unzahl der vom Beschwerdeführer eingebrachten Nachsichtsansuchen wird darauf hingewiesen, dass auch im Nachsichtsverfahren der Grundsatz der entschiedenen Sache…
…in einer sorgfältigen Organisation sei es erforderlich, dass organisatorische Umstellungen so zu erfolgen haben, dass es zu keinen Verspätungen bezüglich abgabenrechtlicher Erklärungs- und Zahlungspflichten kommen kann. Ist dies nicht der Fall, könne nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens ausgegangen werden. Im rechtzeitig…
…verpflichtet sei. Er habe seit Ende 2008 getrennt von Mutter und Tochter gelebt und den Unterhalt im gesetzlichen Ausmaß vollständig bezahlt. Es träfen ihn somit sicher keine weiteren Zahlungspflichten. Einen Zuschuss habe er außerdem weder beantragt noch habe er eine Verpflichtung zur Rückzahlung unterschrieben. Abgesehen…
…Anspruch genommene Haftungspflichtige seit 14. November 1995 Geschäftsführer der GesmbH gewesen. Die Judikatur gehe davon aus, dass der Vertreter, der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen abgabenrechtliche Pflichten zu erfüllen habe, diesem ihm obliegenden Pflichten aber nicht nachkomme, einer besonderen Darlegungspflicht unterliege. Es treffe ihn die Beweislast…
…erlassen, wenn sie für einzelne Personen a) Rechte oder Pflichten begründen, abändern oder aufheben, oder b) abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. (2) Bescheide bedürfen der Schriftform, wenn nicht die Abgabenvorschriften die mündliche Form vorschreiben oder gestatten. …
…Juli 2007 und 21. August 2008 zur Überführung in den freien Verkehr angemeldeten Waren der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, wann den Bf. die abgabenrechtlichen Zahlungspflichten getroffen haben, der 15. Tag des auf die jeweilige Abfertigung folgenden Monats. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Einfuhrumsatzsteuer bei…
… 33 Abs 2 lit. b FinStrG erfassten - verfahrensgegenständlichen - Abgaben sind Selbstberechnungsabgaben, für die deshalb keine Erklärungspflicht besteht. Da es sich bei der Führung von Lohnkonten um keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht handelt, kann der Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG durch Defizite beim Lohnkonto…
…für die die Abgabepflicht besteht; Miteigentümer sind Gesamtschuldner (§ 38 Wiener Abfallwirtschaftsgesetz). Ist eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet, die dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, oder die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekannt gegeben, so gilt gemäß …
…dem im Frühjahr 2006 ergangenen Schiedsspruch bestand die eingeklagte Forderung mit 147.653,14 € (= 60,87%) zu Recht und mit 94.909,27 € nicht zu Recht. Die Zahlungspflicht des Bf wurde unter Berücksichtigung einer kompensablen Gegenforderung von 9.545,82 € errechnet…
…sei. Aus dem Streitzeitraum bestehe ein KommSt-und Dienstgeberabgabe-Rückstand von 1.420,77 Euro, für den ihn eine Haft- und Zahlungspflicht treffe. Beantwortend führt der Bf am 6.9.2010 aus, alle Meldungen über Dienstgeberabgaben seien von seiner Steuerberatungskanzlei regelmäßig und pünktlich durchgeführt worden…
…zu übermitteln; beides ist nicht geschehen. Eine Entrichtung hat nicht stattgefunden, weil A trotz seines Wissens um seine abgabenrechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Fälligkeiten entschieden hat, in Anbetracht der finanziellen Notlage seines Unternehmens anderweitig zu disponieren; auch eine nachträgliche Entrichtung ist unterblieben (Kontoabfrage). Weil der…
…zu ermöglichen. Genau das ist hier konkret geschehen. Es wurden die verfügbaren Geldmittel der Gesellschaft für andere laufende Zahlungspflichten der Gesellschaft verwendet und Zahlungsobligos bei FA und ÖGK damit gestundet. Da der Gesetzgeber das Gleichbehandlungsgebot gegenüber den Gläubigern mit den COVID- Bestimmungen ausgesetzt hat, existiert…
…habe sich darüber zu unterrichten, ob und in welchem Umfang diese bisher ihre abgabenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt habe. Bestünden Verbindlichkeiten aus einem Zeitraum vor der Übernahme der Vertreterfunktion, habe der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten nunmehr neu Verantwortliche dafür zu sorgen, dass auch die "Altverbindlichkeiten…
…Bf8, Bf9, Bf10, Bf11, Bf12, Bf13, Bf14, Bf15, Bf16 und Bf17, als GrundmiteigentümerInnen und sohin Haftungs- und Zahlungspflichtige, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Metin Akyürek, Köstlergasse 1/23, 1060 Wien, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 22.05.2015, MA 37***…
…wurde der Beschuldigte schuldig erkannt, als Geschäftsführer der *A & A GmbH* vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Jahr 2016 in Höhe von € 26.965,38 bewirkt zu haben, wobei es beim Versuch blieb. Dem Schuldspruch lag…
…der Beschwerde und beantragte die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. In inhaltlicher Hinsicht brachte der Bf wie folgt vor: "Mit dem bekämpften Bescheid wurde ich dazu verpflichtet die rückständigen Beträge an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für die I GmbH zu bezahlen. Die Zahlungspflicht wird damit begründet…