…Bf auf das bereits im Akt befindliche Begleitschreiben zur Umsatzsteuererklärung 2012. Der Umsatzsteuerbescheid 2013 erging am 28. Juli 2014. Die abgabenfestsetzende Stelle hatte zu diesem Zeitpunkt Kenntnis vom Inhalt des Begleitschreibens vom 21. Juli 2014 sowie des Begleitschreibens zur Umsatzsteuererklärung 2012. Die Anfragebeantwortung vom 2…
…dass sich die Anfragebeantwortung selbst nicht im Veranlagungsakt befand, vermag daher keine neu hervorgekommene Tatsache aufzuzeigen. Die abgabenfestsetzende Stelle verfügte bereits aufgrund der vorgelegten Unterlagen über sämtliche entscheidungswesentliche Informationen, die auch Gegenstand der Anfragebeantwortung waren. Das Fehlen dieses Schriftstücks im Akt begründet daher weder eine…
…dass die abgabenfestsetzende Stelle von den rechtserheblichen Sachverhaltselementen in den wiederaufzunehmenden Verfahren keine Kenntnis hatte: Dem Betriebsveranlagungsteam 22 wurden die Miet-Kaufverträge der Wohnungen W4 und W8 in ***K*** oder sonstige Unterlagen zu den tatsächlich zugeflossenen Mieteinnahmen in den Abgabenerklärungen oder Beilagen zu den jeweiligen…
…im Beschwerdezeitraum sämtliche Anteile an der ***Z*** GmbH (in der Folge: ***Z*** GmbH), deren abgabenfestsetzende Stelle das Betriebsveranlagungsteam 26 des Finanzamtes ***A*** (seit 1.1.2021 Dienststelle ***A***) war. Lt. Prüfungsbericht vom 12.5.2017 prüfte ***Z3*** die Abgaben der Jahre 2009-2014 dieser GmbH…
…bezieht sich damit auf den Wissensstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen (VwGH 26. 02.2013…
…0157; VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016; VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106). Entscheidend ist daher, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (vgl. zB VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13/0102; VwGH 18.10.2007, 2003/14/0087, 0088)…
…offengelegt worden. Der Bezug ausländischer Pensionsleistungen aus Deutschland sei durch die Eintragungen im Formular L1i sämtlicher Veranlagungsjahre aktenkundig gewesen. Darüber hinaus seien der abgabenfestsetzenden Stelle in jedem einzelnen Veranlagungsjahr 2018 bis 2022 vor Erlassung des jeweiligen Erstbescheides Kontrollmitteilungen zu allen drei deutschen Auszahlungsstellen vorgelegen. Aus…
…der den übrigen Feststellungen der strittigen Prüfung zugrunde liegt, hatte die abgabenfestsetzende Stelle hingegen im Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide keine Kenntnis. 3. Beweiswürdigung Sämtliche in eckige Klammern gesetzten Zeitangaben in diesem Abschnitt beziehen sich auf die Schallträgeraufzeichnung der mündlichen Verhandlung vom 24.10.2023…
…Veranlagungsjahres. Entscheidend sei, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt gewesen wären (VwGH 20.10.2016, Ro 2014/13/0034). Daher sei entscheidend, ob dem Finanzamt als abgabenfestsetzender Stelle in dem abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren des Beschwerdeführers des Jahres 2014 der Umstand, dass aus der Nutzung…
…und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres, wobei entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106). Abgabenfestsetzende Stelle ist das zuständige Betriebsveranlagungsteam (VwGH 17.5.2023, Ro 2023/13/0008). Für den Beschwerdefall ist somit auf…
…BAO l. Die abgabenfestsetzende Stelle hat den Beschwerdeführer nicht informiert, dass keine Vorsteuerguthaben zu erwarten wäre. Darüber hat es auch keine Besprechung/Vereinbarung mit dem Beschwerdeführer gegeben. II. Die abgabenfestsetzende Stelle hat den Beschwerdeführer keinen Bescheid über diese Annahme/Feststellung ausgefertigt. III. Hiermit beantragen wir…
…dass der Zufluss des Kaufpreises am 29. Jänner 2016 erfolgt sei. Aus den der abgabenfestsetzenden Stelle im Zuge der im Juni 2022 durchgeführten Ermittlungen und somit nach dem mit Bescheid vom 8. Jänner 2020 abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren bekannt gewordenen Beweismitteln (Ansuchen um Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes vom…
…worden waren. Bereits im Rahmen dieser Prüfungshandlungen welche die WGKK im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem damals zuständigen Finanzamt durchgeführt hatte ("gemeinsame Prüfung aller Lohnabgaben") wurde daher der im FA zuständigen abgabenfestsetzende Stelle die Vorgehensweise des ***B1*** iZm mit der Behandlung der Naturalwohnungen, nämlich…
…§ 303 Rz 33 nwN). Das Vorbringen, dass sowohl der gegenständliche Renten- als auch der gegenständliche Mietvertrag in den Steuerverfahren des Rechtsvorgängers der Beschwerdeführerin als auch der Rentenberechtigten den für diese Verfahren jeweils zuständigen abgabenfestsetzenden Stellen bekannt waren trifft zu. Ebenso trifft es zu, dass diesen…
…dass die Eintrittskartenumsätze (tatsächlich) mit 10% Umsatzsteuer versteuert worden seien. Nicht dargelegt habe das Bundesfinanzgericht, "dass der abgabenfestsetzenden Stelle diese Tatsache, nämlich die vom Mitbeteiligten tatsächlich vorgenommene Besteuerung der Eintrittskartenumsätze mit 10 %, bereits im (im angefochtenen Erkenntnis nicht genannten und auch aus den vorgelegten Verfahrensakten…
…der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel sei allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Es sei somit nicht maßgeblich, ob der Abgabenbehörde als Gesamtorganisation die relevanten Tatsachen…
…einen klargestellt, dass sich das „Neuhervorkommen von Tatsachen“ auf jenen Wissensstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärung und der Beilagen) bezieht, den die zuständige Abgabenbehörde (die abgabenfestsetzende Stelle) im konkret geführten Verfahren hatte. Zum anderen kann das Vorliegen einer neuen Tatsache als Folge der Anwendung des §…
…Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen (zB VwGH 17.12.2008, 2006/13/0114). Im streitgegenständlichen Fall wurde…
…2012. Der Erstbescheid FGT 2013 sei ergangen durch das Finanzamt Wien 1/23. Zuständig sei das dortige BV-Team gewesen. Es komme immer auf die abgabenfestsetzende Stelle an. Der Innendienst habe die Tatsachen nicht gewusst. Auch sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen, ob…
…ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (vgl. VwGH 13.10.2021, Ra 2021/13/0127). Die abgabenfestsetzende Stelle ist das zuständige Betriebsveranlagungsteam (vgl. 17.05.2023, Ro 2023/13/0008). Fest steht, dass der abgabenfestsetzenden Stelle vor Erlassung der jeweiligen Erstbescheide lediglich…