…Dies unter anderem deshalb, weil in Ausübung des Ermessens durch das Finanzamt den Zweckmäßigkeitserwägungen Vorrang vor den Billigkeitserwägungen zugunsten der Partei eingeräumt worden seien. Grundsätzlich könne daher davon ausgegangen werden, dass von Seiten der Behörden immer Zweckmäßigkeitserwägungen Vorrang hätten. Es müsse daher auf ein anderes…
…einziges zielführendes Mittel zur Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten jedenfalls erforderlich und zweckmäßig ist, sodass im gegenständlichen Fall das Interesse der Allgemeinheit an der Hereinbringung der Abgabenschuld Vorrang hat (Zweckmäßigkeitserwägungen) gegenüber dem Einzelinteresse des Bf., nicht zur Haftung herangezogen zu werden. Es war daher spruchgemäß zu…
…gemäß § 201 BAO erfolgte im Rahmen der Ermessensübung zu Recht. Die nunmehrige richtige Berechnung der Glückspielabgabe folgt dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit. Die Zweckmäßigkeitserwägungen berücksichtigen die gesellschaftlichen Vorstellungen vom Interesse der Allgemeinheit an der Durchsetzung der jeweiligen Vorschrift, dh. der Einhaltung der Gesetze (vgl. VwGH 6…
…wurde. Ihre Heranziehung als Zollschuldner sei, im Rahmen des bei Gesamtschuldverhältnissen (Art.213 ZK) gebotenen Ermessens, aus Zweckmäßigkeitserwägungen geboten. Als Folge dieser Nacherhebung sei auch gemäß § 108 ZollR-DG die Abgabenerhöhung vorzuschreiben. In der Anlage zu diesem Schreiben stellte die belangte Behörde der Bf. die…
…VwGH 30.1.2014, 2011/15/0156). Das Finanzamt ließ sich bei Ausübung des Ermessens iSd § 20 BAO von Zweckmäßigkeitserwägungen leiten. Sowohl die über Werkverträge bezahlten Honorare, als auch die steuerfrei belassenen Trinkgelder im Glücksspielbereich waren in die Bemessungsgrundlagen der Lohnabgaben einzubeziehen. 7. Schlussfolgerung Da…
…Frau [Name-der-Richterin], ausdrücklich festgestellt, dass ich vermögenslos bin. Auch dies wäre bei der Ermessensübung zu berücksichtigen. Auch wurden neben Zweckmäßigkeitserwägungen, seitens der Behörde keine Feststellungen zur Billigkeit getroffen. Aus den oben dargelegten Gründen und meinem Lebensalter ist nicht einzusehen, warum ich mit Haftungsschulden…
…Ritz, BAO 5 , § 303 Rz 63). Es sind vielmehr auch Billigkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. In der Ermessensbegründung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ist darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (Ritz, BAO 5 …
…Direktvorschreibung der Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs 5 EStG tatsächlich eine Ermessensentscheidung der Behörde nach § 20 BAO dar, wobei Billigkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen in die Entscheidung einzubeziehen sind. Im Schriftsatz zur Niederschrift wird ausgeführt, dass durch die Inanspruchnahme des Haftpflichtigen im Sinne des § 95 Abs 3 EstG…
…die hinterzogenen Abgaben zumindest teilweise einzubringen, besteht daher in der Geltendmachung der Haftung gegenüber dem Bf. Es ist daher im gegenständlichen Fall aus Zweckmäßigkeitserwägungen dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung gegenüber den Interessen des Bf., nicht zur Haftung in Anspruch genommen zu werden (Billigkeitserwägung…
…ein Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen sei, sei im Rahmen des Ermessens den Zweckmäßigkeitserwägungen der Vorrang gegenüber den Interessen des Beschwerdeführers einzuräumen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13.2.2023 Beschwerde. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer im fraglichen Zeitraum…
…hätte erkennen können, sodass eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliege. Im Rahmen des Ermessens wurde darauf hingewiesen, dass die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftungsschuldner bei den Zweckmäßigkeitserwägungen vernachlässigt werden könne. Die Grundsätze von Treu und Glauben seien nach Aktenlage nicht verletzt worden, der Haftungsbetrag sei…
…hervorgekommen sind, die das FA auch in den Festsetzungsbescheiden dargestellt hat. Dass aufgrund der festgestellten Hinterziehung der Abgaben aber auch aufgrund der Höhe der infrage stehenden Beträge eine Festsetzung der KESt aus Zweckmäßigkeitserwägungen, konkret aus dem öffentlichen Interesse an der Vorschreibung fälliger Abgaben, im Ermessen…
…abgabenrechtlicher Pflichten, die der Abgabenbehörde die zeitgerechte Geltendmachung des Abgabenanspruches verunmöglicht hat, ist dem öffentlichen Interesse an der Abgabeneinbringung, somit Zweckmäßigkeitserwägungen, der Vorrang gegenüber Billigkeitsüberlegungen einzuräumen. Eine Einschränkung der Haftschuld aus dem Billigkeitsgrund der lange verstrichenen Zeit scheidet daher im Beschwerdefall aus. 4.6. Gemäß…
…des Bf. als Haftungspflichtigen nach § 9a BAO stehe im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sei den Zweckmäßigkeitserwägungen gegenüber Billigkeitserwägungen der Vorzug eingeräumt worden, da das gesamte Verhalten des Bf. in den Abgabenangelegenheiten der Primärschuldnerinnen auf persönliche Vorteilsoptimierung und darauf gerichtet gewesen sei, durch den…
…Schätzungsverfahren gemäß § 184 BAO ermittelten Betrags in die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage für jedes einzelne der Streitjahre folgt dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit. Die Zweckmäßigkeitserwägungen berücksichtigen die gesellschaftlichen Vorstellungen vom Interesse der Allgemeinheit an der Durchsetzung der jeweiligen Vorschrift, das heißt der Einhaltung der Gesetze (vgl. VwGH 6.12…
…98 handelt es sich somit ohne jeden Zweifel um keine Geldstrafe iSd § 58 IO. Zur Ermessensübung: Im Rahmen der Ermessensübung ist dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zweckmäßigkeitserwägung) gegenüber dem Interesse des ***NN***, nicht zur Haftung in Anspruch genommen zu werden (Billigkeitserwägung) der Vorzug…
…keine hinreichende Glaubhaftmachung (VwGH 28.11.2001, 96/13/0210). Zweckmäßigkeitserwägungen sind dabei keine anzustellen. Da der Beschwerdeführer für die von ihm als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben keine Belege vorweisen konnte, hat er die Werbungskosten nicht nachgewiesen. Da auch keine weiteren ergänzenden Unterlagen zu den…
…2009, 2006/13/0197). Der Ermessensentscheidung des Finanzamtes ist daher zu folgen, wenn es aufgrund der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zweckmäßigkeitserwägungen) den Vorzug gegenüber dem Interesse der Bf., nicht zur Haftung herangezogen zu werden (Billigkeitsgründe), den…
…Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus Rechtsgründen abzuweisen. Auch im Rahmen einer nicht mehr zu treffenden Ermessensentscheidung wäre eine Abstattung von monatlichen Raten in Höhe von € 200,00, aus Zweckmäßigkeitserwägungen nicht vertretbar, weil es angesichts der Höhe des aushaftenden Rückstandes nicht mehr zu einer angemessenen…
…wurden Billigkeitsgründe von dem Bf. weder geltend gemacht noch ergeben sie sich aus der Aktenlage. Sohin räumte die belangte Behörde zu Recht Zweckmäßigkeitserwägungen- insbesondere dem grundsätzlich gegebenen Interesse der Allgemeinheit an der Vermeidung von Abgabenausfällen- gegenüber Billigkeitserwägungen den Vorrang ein. Die Erlassung des Haftungsbescheides im…