…28. Juni 2013 nicht einmal die vollstreckbaren Forderungen hereingebracht werden, sodass sich die Erlassung des Sicherstellungsauftrages - wie zu erwarten war - als nicht zielführend erwies. Die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen erscheint somit als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehend (vgl. Ritz, ÖStZ…
…8. Februar 2002 unternommene Forderungspfändung laut Drittschuldnererklärung vom 8. März 2001 ins Leere ging. Die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen erscheint somit als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehend (vgl. Ritz, ÖStZ 1996, 72). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…20 noch unberichtigt aushaftete, erscheint die Geltendmachung der Haftung vor Inanspruchnahme des Erstschuldners mangels Auswirkungen auf die Gefährdung oder Erschwerung der Abgaben und somit die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes (Nachrangigkeit der Haftung) im Einklang stehend. 2. Gemäß …
…0074). Rz 1685: Eine Ermessensüberschreitung liegt keinesfalls darin, dass die Behörde den Erwägungen der Zweckmäßigkeit gegenüber denen der Billigkeit den Vorrang einräumt, doch müssen die Zweckmäßigkeitserwägungen mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehen, dh., dass sich die Behörde bei ihrer Entscheidung nicht von unsachlichen…
…ob eine Vorführung zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geboten ist. Dabei sind Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend anzustellen, ob das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung auf Grund der Dringlichkeit und Bedeutsamkeit des Falles schon im Stadium vor Einleitung des Finanzstrafverfahrens einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gebietet oder ob…
…konkrete, im gegenständlichen Fall zutreffende Sachverhalte einzugehen - nur Gesetz und Rechtsprechung zitierend sich auf jegliche Erwägung von Billigkeit vermissende und überlagernde abstrakte Zweckmäßigkeitserwägungen stütze und eine sachbezogene Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Bw sprechenden Argumente nicht enthalte. Außerdem fehlten die Gründe, die…
…Dies unter anderem deshalb, weil in Ausübung des Ermessens durch das Finanzamt den Zweckmäßigkeitserwägungen Vorrang vor den Billigkeitserwägungen zugunsten der Partei eingeräumt worden seien. Grundsätzlich könne daher davon ausgegangen werden, dass von Seiten der Behörden immer Zweckmäßigkeitserwägungen Vorrang hätten. Es müsse daher auf ein anderes…
…einziges zielführendes Mittel zur Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten jedenfalls erforderlich und zweckmäßig ist, sodass im gegenständlichen Fall das Interesse der Allgemeinheit an der Hereinbringung der Abgabenschuld Vorrang hat (Zweckmäßigkeitserwägungen) gegenüber dem Einzelinteresse des Bf., nicht zur Haftung herangezogen zu werden. Es war daher spruchgemäß zu…
…gemäß § 201 BAO erfolgte im Rahmen der Ermessensübung zu Recht. Die nunmehrige richtige Berechnung der Glückspielabgabe folgt dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit. Die Zweckmäßigkeitserwägungen berücksichtigen die gesellschaftlichen Vorstellungen vom Interesse der Allgemeinheit an der Durchsetzung der jeweiligen Vorschrift, dh. der Einhaltung der Gesetze (vgl. VwGH 6…
…wurde. Ihre Heranziehung als Zollschuldner sei, im Rahmen des bei Gesamtschuldverhältnissen (Art.213 ZK) gebotenen Ermessens, aus Zweckmäßigkeitserwägungen geboten. Als Folge dieser Nacherhebung sei auch gemäß § 108 ZollR-DG die Abgabenerhöhung vorzuschreiben. In der Anlage zu diesem Schreiben stellte die belangte Behörde der Bf. die…
…VwGH 30.1.2014, 2011/15/0156). Das Finanzamt ließ sich bei Ausübung des Ermessens iSd § 20 BAO von Zweckmäßigkeitserwägungen leiten. Sowohl die über Werkverträge bezahlten Honorare, als auch die steuerfrei belassenen Trinkgelder im Glücksspielbereich waren in die Bemessungsgrundlagen der Lohnabgaben einzubeziehen. 7. Schlussfolgerung Da…
…Frau [Name-der-Richterin], ausdrücklich festgestellt, dass ich vermögenslos bin. Auch dies wäre bei der Ermessensübung zu berücksichtigen. Auch wurden neben Zweckmäßigkeitserwägungen, seitens der Behörde keine Feststellungen zur Billigkeit getroffen. Aus den oben dargelegten Gründen und meinem Lebensalter ist nicht einzusehen, warum ich mit Haftungsschulden…
…Ritz, BAO 5 , § 303 Rz 63). Es sind vielmehr auch Billigkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. In der Ermessensbegründung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ist darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (Ritz, BAO 5 …
…Direktvorschreibung der Kapitalertragsteuer nach § 95 Abs 5 EStG tatsächlich eine Ermessensentscheidung der Behörde nach § 20 BAO dar, wobei Billigkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen in die Entscheidung einzubeziehen sind. Im Schriftsatz zur Niederschrift wird ausgeführt, dass durch die Inanspruchnahme des Haftpflichtigen im Sinne des § 95 Abs 3 EstG…
…Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Aufgrund der Exekutionssperre gemäß § 10 Abs. 1 IO erscheint die Bevorzugung der Zweckmäßigkeitserwägungen somit als keineswegs begründet und mit dem Sinn des Gesetzes im Einklang stehend, zumal zudem gemäß § 14 Abs. 2 IO betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als…
…mit mehreren Pensionen betroffen sei. Mangels Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sei für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Dennoch werde darauf hingewiesen, dass Zweckmäßigkeitserwägungen der "Bevorzugung eines Einzelnen" im Nachsichtsweg entgegen stünden. Auch sei die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) gegeben. 1.4. Nach antragsgemäßer Bewilligung von Ratenzahlungen…
…Ergebnis einträte. Ein Nachsichtsansuchen sei entweder aus Rechtsgründen abzuweisen, wenn keine Unbilligkeit gegeben sei, oder in Ausübung des Ermessens, wenn Zweckmäßigkeitserwägungen Billigkeitsaspekte überwiegen. Da es sich bei der Nachsicht um eine abgabenrechtliche Begünstigung handle, liege es in erster Linie am Nachsichtswerber, die diesbezüglichen Voraussetzungen, auf…
…die hinterzogenen Abgaben zumindest teilweise einzubringen, besteht daher in der Geltendmachung der Haftung gegenüber dem Bf. Es ist daher im gegenständlichen Fall aus Zweckmäßigkeitserwägungen dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung gegenüber den Interessen des Bf., nicht zur Haftung in Anspruch genommen zu werden (Billigkeitserwägung…
…ein Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen sei, sei im Rahmen des Ermessens den Zweckmäßigkeitserwägungen der Vorrang gegenüber den Interessen des Beschwerdeführers einzuräumen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13.2.2023 Beschwerde. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer im fraglichen Zeitraum…
…hätte erkennen können, sodass eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliege. Im Rahmen des Ermessens wurde darauf hingewiesen, dass die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftungsschuldner bei den Zweckmäßigkeitserwägungen vernachlässigt werden könne. Die Grundsätze von Treu und Glauben seien nach Aktenlage nicht verletzt worden, der Haftungsbetrag sei…