…Das Zusammenwirken mehrerer Personen an einer Tat wird gleich behandelt und erfolgt in der Form, dass die Tatbestände des Besonderen Teiles, die nur den unmittelbaren Täter nennen, durch § 11 FinStrG allgemein dahin erweitert werden, dass alle an einer Tat Beteiligten in gleicher Weise als Täter…
…die Organe der Beschwerdeführerin als unmittelbare Täter erfüllt wurde und zur Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre führt. Das Zusammenwirken mehrerer Personen an einer Tat wird gleich behandelt und erfolgt in der Form, dass die Tatbestände des Besonderen Teiles, die nur den unmittelbaren Täter nennen…
…Handlungen eines oder mehrerer Täter im bewussten und gewollten Zusammenwirken, die Gutmachung des gesamten Schadens erforderlich ist und die Erben nach H**** T**** nach wie vor nicht für die erlittene Vermögensverschiebung entschädigt wurden. Als zusammenhängend im oben beschriebenen Sinn sind auch mehrere Vermögensangriffe zu verstehen…
…des § 36 Abs 1 FinStrG) ist aber zu berücksichtigen, dass sich in der Praxis eine besondere Einschränkung der objektiven Sorgfaltspflichten insbesondere aus dem Vertrauensgrundsatz bei arbeitsteiligem Zusammenwirken mehrerer ergibt. Die an ein bestimmtes Verhalten zu stellenden objektiven Sorgfaltsanforderungen beschränken sich demnach auf jenes Maß, das…
…Organe der Bf. als unmittelbare Täter erfüllt wurde und zur Verlängerung der Verjährungsfrist auf sieben Jahre führt. - Das Zusammenwirken mehrerer Personen an einer Tat wird gleich behandelt und erfolgt in der Form, dass die Tatbestände des Besonderen Teiles, die nur den unmittelbaren Täter nennen, durch …
…keine Telefonüberwachungsprotokolle des R.S.***1*** gebe, zudem die Feststellung einer Täterschaft erschwert sei, zumal fraglich sei, wie er seine Tätigkeit im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit den übrigen Angeklagten entfaltet haben sollte, wenn sie sich über den angeklagten mehrmonatigen Tatzeitraum nicht auch telefonisch diesbezüglich…
…Gericht obliegt. Gem § 21 Abs 1 erster Satz FinStrG ist im Falle, dass jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen hat und über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt wird, auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und…
…groben Fahrlässigkeit nach § 34 Abs.1 FinStrG. Die drei Beschuldigten fühlten sich hinsichtlich der ihnen zur Last gelegten finanzstrafrechtlichen Taten nicht schuldig und verantworteten sich im Wesentlichen dahingehend, niemals im bewussten und gewollten Zusammenwirken eine Gesellschaft bürgerrechtlichen Rechts gegründet zu haben, noch in dieser nach…
…FinStrG vom (zumindest bedingten) Tätervorsatz umfasst sein (Lässig in WK² FinStrG § 39 Rz 3 und 28 (vgl. demgegenüber US 14 f). Mit der Hauptverhandlung vom 23.5.2016 begann der zweite Rechtsgang zu 4***1*** y und wurde nach mehreren Verhandlungstagen am 12.7.2016…
…als erwiesen an. Strafbemessung: § 21 Abs. 1 FinStrG: Hat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen und wird über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt, so ist auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen…
…sich daher um zwei voneinander unabhängige Parkvorgänge. Mit Schreiben vom 15.11.2023 informierte die belangte Behörde den Beschwerdeführer, dass das zu GZ: MA67/236700746754/2023 (wegen unzulässiger Kombination mehrerer 15-Minuten-Parkscheine) gegen ihn geführte Verwaltungsstrafverfahren eingestellt wurde. Mit weiterem Schreiben vom selben Tage…
…1 Z 1 StPO), in dem mehrere gleichartige Finanzvergehen (über mehrere Tatzeiträume) zusammengefasst und jeweils selbstständige Taten (Steuererklärungen) nach steuerlichen Einzelaspekten unterteilt und diese ihrerseits zusammengefasst werden, entspricht dem Wesen der vom Schuldspruch erfassten Tatbestände nicht und verfehlt solcherart den Zweck dieses Referats der entscheidenden…
…derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen wollte, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich gehalten und sich mit ihr abgefunden hat. Wissentlich handelte gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für…
… 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Im vorliegenden Fall war das Verschulden der Bf. nicht gering. Beide handelten im bewussten und gewollten Zusammenwirken, demnach mit Vorsatz in Kenntnis der illegalen Herkunft und des illegalen Vertriebes der…
… 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Im vorliegenden Fall war das Verschulden der Bf. nicht gering. Beide handelten im bewussten und gewollten Zusammenwirken, demnach mit Vorsatz in Kenntnis der illegalen Herkunft und des illegalen Vertriebes der…
…blieb. Die Angaben des Meldungslegers, wonach er das Fahrzeug um 15:14 Uhr erstmals abgestellt wahrgenommen hat und seine Begründung, dass er aufgrund der an der Tatörtlichkeit in der ***6*** geltenden Einbahnregelung ein Wegfahren bzw. ein neuerliches Abstellen bemerkt hätte, widersprechen somit Ihren Ausführungen. Ihre…
…Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezüglichen Schlussfolgerungen als Ausfluss der freien Beweiswürdigung erweisen (vgl. VwGH 14.9.2017, Ro 2015/15/0027, mwN). Es wurde vom Bundesfinanzgericht unter Punkt 2 festgestellt, dass BL und GL im Zusammenwirken mit dem BF…
…einen von mehreren Spruchpunkten des Schuldspruches und auf den Strafausspruch des Bescheides der Finanzstrafbehörde eingeschränkt worden ist und der Amtsbeauftragte gar kein Rechtsmittel erhoben hat), steht für das Bundesfinanzgericht auch bindend fest, dass die im außer Streit gestellten Teil des Schuldspruches umschriebenen Taten vom Beschuldigten…
…Monat, Tag, Stunde, Minute) und Eintragen des Jahres zu erfolgen, wobei angefangene Viertelstunden unberücksichtigt gelassen werden können. Bei Verwendung mehrerer Parkscheine sind auf jedem Parkschein die gleichen, der Ankunftszeit entsprechenden Daten zu bezeichnen (g 3 Abs. 2 der Kontrolleinrichtungenverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 33…
…GesbR eine Gesellschaft, an der sich zwei oder mehrere natürliche Personen oder Gesellschaften beteiligen, indem sie ihre Arbeitskraft oder Vermögensgegenstände zum gemeinsamen Nutzen einbringen. Rechtsträger sind alleine die Gesellschafter. Oft kommt die Gesellschaft auch durch stillschweigendes Zusammenwirken der (mindestens zwei) Gesellschafter zustande, wobei für den…