…Vorlageantrag vom 15. Mai 2026 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO in Verbindung mit § 264 Abs. 4 BAO als gegenstandslos erklärt. Damit gilt die Beschwerde gemäß § 264 Abs. 3 BAO wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung vom 11. Mai 2026 erledigt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 iVm…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 /…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 iVm…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde / des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Gegenstandsloserklärung ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine Revision nicht zuzulassen war. Beilage für FAÖ ***5***: 1 Schriftsatz v. 25.11.2021, eingelangt am 29.11.2021, betreffend Zurückziehung des Vorlageantrages v. 20.09.2016  …
…auf Zurückziehung der Vorlage seiner Beschwerde lange nach Entscheidung und Zustellung des Erkenntnisses, also nach Erledigung des das Beschwerdeverfahren einleitenden Vorlageantrages, eingebracht wurde. Grundsätzlich zieht die Zurückziehung eines Vorlageantrages keinen weiteren über die formlose Einstellung des Verfahrens hinausgehenden Akt des Finanzamtes bzw des Bundesfinanzgerichtes nach…
…Einbringung eines Vorlageantrages in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages…
…Einbringung eines Vorlageantrages in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages…
…es einer ausführlichen Stellungnahme, die innerhalb der zur Verfügung gestandenen Monatsfrist noch nicht fertig gestellt werden konnte. Es wird daher unter Berufung auf § 264 Abs. 4 lit. a BAO im Zusammenhalt mit § 245 Abs. 3 BAO um Verlängerung der Frist zur Einbringung des Vorlageantrages bis…
…beschlossen: Der Vorlageantrag vom 27.01.2025 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO in Verbindung mit § 264 Abs. 4 BAO als gegenstandslos erklärt. Damit gilt die Beschwerde gemäß § 264 Abs. 3 BAO wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision…
…August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Der Vorlageantrag vom 20.Nov. 2021 wird gemäß § 260 Abs 1 lit b iVm § 264 Abs 4 lit e BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…betreffend den Vorlageantrag eingebracht haben, so teilen Sie bitte mit, - ob Sie den Vorlageantrag allenfalls zurückziehen oder - ob das Beschwerdeverfahren fortgesetzt werden soll. Eine allfällige Zurückziehung des Vorlageantrages hat schriftlich zu erfolgen und ist per Post oder per Fax beim BFG einzureichen (eine E-Mail…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Fall der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…2014 ein Vorlageantrag eingebracht - Beschwerdeführer: M: vertreten durch: E- (Beschwerde wird auch im eigenen Namen erhoben, da Haftung nach § 13 Abs. 3 GebG) Beschwerdeführer zu dieser Vorlage ist M+ , an den selbst weder Bescheid noch Beschwerdevorentscheidung ergangen ist. Beweismittel: Bemessungsakt ErfNr Stellungnahme: Gegen eine Beschwerdevorentscheidung…