…davon aus, dass die Fahrzeuge in erster Linie der Fortbewegung des Bf. von seinem Wohnort zum Unternehmensstandort in Adresse2 dienten. Beweiswürdigung: Zunächst wird vom Bundesfinanzgericht bemerkt, dass der von der Abgabenbehörde festgestellte Sachverhalt und die rechtliche Würdigung die im Vorlageantrag beantragten Zeugeneinvernahmen nicht berücksichtigt. Die…
…die unter den anteiligen Fremdkapitalkosten für diese Grundstücke liegen. Aus der Untersuchung des Unternehmensgegenstandes alleine lässt sich aber aufgrund des Mischbetriebes noch nicht eindeutig auf die Zuordnung der streitgegenständlichen Grundstücke zum Anlage- oder Umlaufvermögen schließen. Ab Feber 2008 liegt wie oben erwähnt jedenfalls Verkaufsabsicht am…
…vorgenommene ausschließliche Zuordnung zum "unternehmensfremden" Bereich ebensowenig zu erblicken wie dass die Bf. die "Seewohnung" nicht mit der Absicht erworben hat, diese für Unternehmenszwecke zu verwenden bzw. einer unternehmerischen Nutzung zuzuführen. Bejaht das Bundesfinanzgericht streitgegenständlich unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhaltes die Absicht der Bf…
…sondern auf die vom Finanzamt behauptete gänzliche Zuordnung zum Hoheitsbereich, die damit begründet wurde, dass die Gemeinde bis zu der sie betreffenden Außenprüfung nie Vorsteuern für das A-Haus geltend gemacht habe. Die "Vorsteuer für den Unternehmensbereich des Amtsgebäudes" sei erst auf Grund des bei…
…ein Beweisanzeichen für die Zuordnung des Gegenstandes zum Unternehmen, wenn die Zuordnungsentscheidung nicht durch Vornahme oder Unterlassung des Vorsteuerabzuges eindeutig getroffen wird (Schwab in Ecker/Epply/Rößler/Schwab, Kommentar zur Mehrwertsteuer, 62. Lfg, § 3 Abs 2, Rz 65). In der Präambel zum Sacheinbringungsvertrag vom 10…
…der Folge wieder an die Gemeinde vermietet wurde. Systematisch ist nach der Rechtsprechung des EuGH zwischen der vorgelagerten Frage der Zuordnung der Liegenschaft zum Unternehmen und der nachgelagerten Frage des Ausmaßes des Vorsteuerabzuges zu unterscheiden. Die Verwendung des Gegenstandes berührt nicht die Entstehung des Vorsteuer…
…und seine Familie könne nicht im Vorhinein schon auf eine Zuordnung zum nichtunternehmerischen Bereich geschlossen werden. Die Wohnung Top 9 sei zwar zu Beginn nicht wirtschaftlich genutzt worden. Dies führe jedoch nicht dazu, dass sie als unternehmensfremd eingestuft werden könne. Daraufhin legte das Finanzamt den…
…wirtschaftlichen sowie nichtwirtschaftlichen Bereich bewirkt somit, dass zwar eine vollständige Zuordnung zum Unternehmen erfolgt, aber gemäß § 12 Abs 3 und 4 UStG nur ein anteiliger Vorsteuerabzug zusteht. Im Fall einer Änderung der Verhältnisse innerhalb des fünfjährigen Beobachtungszeitraums ist, da eben keine unternehmensfremde, private Nutzung vorliegt…
…Solarakkus aus Kenia übermittelt. Da von diesen bereits einige verkauft worden seien, sei eine Zuordnung zum Unternehmen vorzunehmen. Weiters seien aus den in der Berufung betreffend die Vorjahre genannten Gründen sämtliche Vorsteuern dem Bf zuzurechnen. Beigelegt ist eine Rechnung der Fa. G GmbH vom 19…
… 14.Juli 2005, C-434/03, Charles-Tijmens) ein Zuordnungswahlrecht bestehe. Folglich sei bei Gebäuden und Investitionsgüter auch bei anteiliger nichtwirtschaftlicher Nutzung die vollständige Zuordnung zum unternehmerischen Bereich möglich (vgl. Gurtner/Hofbauer-Steffel/ Kofler, taxlex-EC 2009/44, 148). Mit 1.Jänner 2011 trete Artikel…
…98/14/0168 (ergangen zum Jahr 1995) hat der VwGH etwa den Umfang der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in den UVA als Ausdruck der Entscheidung über den Umfang der Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen beurteilt. Generell bedeutsam sind demnach die Art des Gegenstandes und der Zeitraum…
…Lebensführung". Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen demnach nicht abzugsfähige Aufwendungen dar. Eine Differenzierung hinsichtlich der beiden Tatbestände bleibt aufgrund fehlender Relevanz dahingestellt. Maßstab für den Vorsteuerabzug vor dem 1. Jänner 2011 ist die einkommensteuerliche Zuordnung zum Betriebsvermögen. Der Vorsteuerausschluss…
…Verhältnisse auch für die Bf maßgeblich sind. Dazu zählt nicht nur die Fortsetzung des beim Rechtsvorgänger begonnenen Fristenlaufes für den Berichtigungszeitraum, sondern auch die volle Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen. Ändern sich bei der Bf als Rechtsnachfolgerin die Verhältnisse, die beim Rechtsvorgänger für den Vorsteuerabzug…
…dessen Verhältnisse auch für die Bf. maßgeblich sind. Dazu zählt nicht nur die Fortsetzung des beim Rechtsvorgänger begonnenen Fristenlaufes für den Berichtigungszeitraum, sondern auch die volle Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen. Ändern sich bei der Bf. als Rechtsnachfolgerin die Verhältnisse, die beim Rechtsvorgänger für den…
…divers“). Die Rechnung a) setzt sich zusammen aus der Abrechnung mit elektronischen Reservekarten über 119.269,41 l und der Abrechnung auf der Grundlage der händischen Listen über 300.700 l. Die elektronischen Aufzeichnungen (Reservekarten) für 2011 können zwar die Zuordnung zum Unternehmen der Bf…
…wenn die Zuordnung zum Privatbereich - im Sinne der von der belangten Behörde zitierten Judikatur des EuGH - über den privat genutzten Teil hinausgehen soll, sind lt. VwGH nicht erkennbar. 3.3. Rechtliche Erwägungen des Finanzamtes zu Ihrer Beschwerde: Beim ig. Erwerb eines gemischt unternehmerisch und privat…
…die insofern beibehalten werden konnte, sondern vielmehr eine ganz andere Regelung, die die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen zum Ziel hatte und die auf den Vorsteuerabzug nur eine indirekte Auswirkung zeitigte. Nochmals sei betont, dass diese Zuordnungsregelung per se und insofern in weiterer Konsequenz auch…
…fest. In der Beschwerde vom 16.9.2013 führte der steuerliche Vertreter aus, dass die Fahrzeuge zum Weiterverkauf bestimmt waren. Die Zuordnung zum Anlagevermögen und die Streichung des Vorsteuerabzuges seien daher unrichtig. Von der Betriebsprüfung sei eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft wegen (behaupteter) missbräuchlicher Verwendung…
…Die Zuordnung eines Leistungsbezuges zum Unternehmen richtet sich nicht nach ertragsteuerlichen Kriterien, etwa nach der Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen. Das Umsatzsteuerrecht geht nicht von einer Unterscheidung nach Vermögensarten aus (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 12 Anm. 227). Nicht als für das Unternehmen ausgeführt…
…Einfuhren nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt behandeln, als sie tatsächlich unternehmerischen Zwecken dienen, sofern sie mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Diese Zuordnung hat der Unternehmer bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen. 2. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen…