…Prüfung, ob eine gemischte betriebliche und private Nutzung des Gegenstandes vorliegt, - die dadurch eröffnete Möglichkeit der vollen oder teilweisen Zuordnung zum Unternehmen oder zum Privatvermögen und der - anschließende volle (oder teilweise) Vorsteuerabzug nimmt dagegen das Vorliegen einer Verwendung für Zwecke der besteuerten Nutzung vorweg. Sie…
…davon aus, dass die Fahrzeuge in erster Linie der Fortbewegung des Bf. von seinem Wohnort zum Unternehmensstandort in Adresse2 dienten. Beweiswürdigung: Zunächst wird vom Bundesfinanzgericht bemerkt, dass der von der Abgabenbehörde festgestellte Sachverhalt und die rechtliche Würdigung die im Vorlageantrag beantragten Zeugeneinvernahmen nicht berücksichtigt. Die…
…die unter den anteiligen Fremdkapitalkosten für diese Grundstücke liegen. Aus der Untersuchung des Unternehmensgegenstandes alleine lässt sich aber aufgrund des Mischbetriebes noch nicht eindeutig auf die Zuordnung der streitgegenständlichen Grundstücke zum Anlage- oder Umlaufvermögen schließen. Ab Feber 2008 liegt wie oben erwähnt jedenfalls Verkaufsabsicht am…
…Gesetzgeber habe durch das Abgabenänderungsgesetz 1997 einerseits eine EU-konforme Angleichung an das Europarecht vornehmen wollen, in dem er die gänzliche Zuordnung eines gemischt genutzten Grundstückes zum Unternehmen zugelassen habe. Gleichzeitig habe er mit einer anderen und neuen Bestimmung einen Vorsteuerausschluss wegen eines nicht unecht…
…ist aus bereits angeführten Gründen nicht von Bedeutung. In der in der gesetzlichen Fiktion der vollen Zuordnung bestehenden potentiellen Begünstigung der Steuerpflichtigen für den Fall der nachträglichen Erhöhung des unternehmerischen Nutzungsanteils ist im Hinblick auf die nach (zwar verfehlter, jedoch) offensichtlicher Ansicht des Gesetzgebers bereits…
…die insofern beibehalten werden konnte, sondern vielmehr eine ganz andere Regelung, die die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen zum Ziel hatte und die auf den Vorsteuerabzug nur eine indirekte Auswirkung zeitigte. Nochmals sei betont, dass diese Zuordnungsregelung per se und insofern in weiterer Konsequenz auch…
…bei gänzlicher Zuordnung zum Unternehmensbereich sei (für den Zeitraum 1995 bis 1997) der volle Vorsteuerabzug zulässig, wird ihm vom Aigner/Prechtl, aaO, 117, unterstellt. Die diesbezügliche Begründung (hielte der VwGH trotz voller Zuordnung nur den anteiligen Vorsteuerabzug für zulässig, hätte er die nachträgliche Zuordnung nicht…
…12 Tz 95/3). Darüber hinaus ist anzumerken, dass - wenn tatsächlich die Anwendung der "Stand-Still-Regelung" beabsichtigt gewesen wäre - nicht bereits vor dem Inkrafttreten des AbgÄndG 1997 eine Zuordnung hoheitlich genutzter Gebäudeteile zum Unternehmensbereich zugelassen worden wäre (vgl dazu schon Pircher/Partl, ÖStZ 1999…
…12 Tz 95/3). Darüber hinaus ist anzumerken, dass - wenn tatsächlich die Anwendung der "Stand-Still-Regelung" beabsichtigt gewesen wäre - nicht bereits vor dem Inkrafttreten des AbgÄndG 1997 eine Zuordnung hoheitlich genutzter Gebäudeteile zum Unternehmensbereich zugelassen worden wäre (vgl dazu schon Pircher/Partl, ÖStZ 1999…
…bei gänzlicher Zuordnung zum Unternehmensbereich sei (für den Zeitraum 1995 bis 1997) der volle Vorsteuerabzug zulässig, wird ihm vom Aigner/Prechtl, aaO, 117, unterstellt. Die diesbezügliche Begründung (hielte der VwGH trotz voller Zuordnung nur den anteiligen Vorsteuerabzug für zulässig, hätte er die nachträgliche Zuordnung nicht…
…die insofern beibehalten werden konnte, sondern vielmehr eine ganz andere Regelung, die die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen zum Ziel hatte und die auf den Vorsteuerabzug nur eine indirekte Auswirkung zeitigte. Nochmals sei betont, dass diese Zuordnungsregelung per se und insofern in weiterer Konsequenz auch…
…dem Abgabenänderungsgesetz 1997, BGBl. I 1998/9, wurde § 12 Abs. 2 Z 1 UStG für nach dem 31.12.1997 ausgeführte Umsätze dahingehend ergänzt, dass hinsichtlich gemischt genutzter Gebäude ein Wahlrecht zur gänzlichen Zuordnung zum Unternehmen geschaffen wurde (vgl. Ruppe, UStG 1994, 2. Auflage, § 12…
…Eigenverbrauch), dem Unternehmensbereich oder zur Gänze dem nichtunternehmerischen Bereich (kein Vorsteuerabzug, kein Eigenverbrauch, kein Hilfsgeschäft) zuzuordnen. Wird der PC nur zB zu 5% unternehmerisch genutzt, ist eine Zuordnung zum Unternehmensbereich und somit ein Vorsteuerabzug nicht zulässig. Zur Privatnutzung von Gebäuden siehe Rz 1919a ff.; zu…
…Unternehmen ausgeführt, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind." § 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994 idF vor BGBl I 9/1998 bestimmte (gemäß § 28 Abs 13 lit b UStG 1994 anwendbar bis 31. Dezember 1997) für die Zuordnung zum…
…keine Ausnahme vom Vorsteuerabzug gegeben sei, die insofern beibehalten werden könnte, sondern vielmehr eine ganz andere Regelung, die die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen zum Ziel habe, und die auf den Vorsteuerabzug nur eine indirekte Auswirkung zeitigte. Nochmals sei betont, dass diese Zuordnungsregelung per se…
…vorgenommene ausschließliche Zuordnung zum "unternehmensfremden" Bereich ebensowenig zu erblicken wie dass die Bf. die "Seewohnung" nicht mit der Absicht erworben hat, diese für Unternehmenszwecke zu verwenden bzw. einer unternehmerischen Nutzung zuzuführen. Bejaht das Bundesfinanzgericht streitgegenständlich unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhaltes die Absicht der Bf…
…Gesetzgeber habe durch das Abgabenänderungsgesetz 1997 einerseits eine EU-konforme Angleichung an das Europarecht vornehmen wollen, indem er die gänzliche Zuordnung eines gemischt genutzten Grundstückes zum Unternehmen zugelassen habe. Gleichzeitig habe er mit einer anderen und neuen Bestimmung einen Vorsteuerausschluss wegen eines nicht unecht steuerbefreiten…
…erzielen fehlt (§ 2 UStG). Dem Begriff des unternehmerischen Zweckes ist dabei nach der Judikatur jener der Konsumsphäre (des Endverbrauches) als Gegenstück bzw. Abgrenzungsmerkmal gegenüber zu stellen. Bereits eine geringfügige Einnahmenerzielung kann daher die Zuordnung eines Sachverhaltes zum Unternehmensbereich rechtfertigen bzw. erfordern (vgl. EUGH vom 26…
…ein Indiz für eine vollständige Zuordnung. Von einer Schlechterstellung könne nicht gesprochen werden, weil die Höhe der geltend gemachten Vorsteuer keineswegs die einzige Möglichkeit sei, um die Zuordnungsentscheidung zu treffen. Es sei dem Unternehmer ja unbenommen, die vollständige Zuordnung zum Unternehmen auch anderweitig (zB durch…
…der Zuordnung zum Betriebsvermögen und Ausgleich der privaten Nutzungskomponente über das Instrument der vGa besteht hier, wie erwähnt, nicht. Bei Nutzung eines Gebäudes, das als Superädifikat einer Personengesellschaft zugerechnet ist, für Wohnzwecke eines Gesellschafters, scheidet dieses - da bei Personengesellschaften jeder Gesellschafter Mitunternehmer des ganzen Unternehmens…