…unzutreffender, weil zu geringer oder zu hoher Steuerausweis im Verhältnis zur (bestehenden) Steuerschuld für die ausgeführte Leistung des Unternehmers nach dem Gesetz (Ruppe, UStG3, § 11 Tz 116f, 125; grundlegend Schuchter/Kollmann in Melhardt/Tumpel, UStG, § 11 Rz 228), also der Gedanke eines insoweit "abstrakten" Steuerausweises…
…FA ***1*** zwischen 2006 und 2012 sowohl das Amt der OÖ Landesregierung als auch das FA ***1*** veranlasst, höhere Fördergelder an das Unternehmen zu entrichten, die bei Vorlage richtiger Abrechnungsunterlagen nicht zugestanden wären. 4.) Im Schreiben (Akt Zl - ABC G GmbH) von A & Partner Rechtsanwälte…
…zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2. Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…sondern auch Änderung des Steuerausweises mit ein. Art. 184 MwStRL normiert lediglich allgemein, dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug berichtigt wird, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt war. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang eher die Problematik der Rechnungsberichtigung gemäß…
…Vorsteuerabzug nicht zu. Zur Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung und Rechnungsberichtigung hat die belangte Behörde ausgeführt: Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für die "Lieferungen" wird gem. § 11 Abs. 14 UStG geschuldet. Die Voraussetzungen des § 11 Abs 14 sind erfüllt, wenn ein Abrechnungspapier mit gesondertem Steuerausweis erstellt wurde…
…eines rechtsgültigen Miet- bzw Kaufvertrages mit dem **J** betreffend das Objekt **C-Haus** beizutragen. Für den Erfolgsfall wurde eine an **M** zu zahlende Subprovision in Höhe von 50% zzgl. USt des gesamt eingehenden Vermittlungshonorars vereinbart. Nach erfolgreich durchgeführter Vermittlung der betreffenden Liegenschaft legte **M** an…
…sei umso höher, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert sei und sei daher wesentlich weiter als der Tatbestand der Abgabenhinterziehung des § 33 FinStrG gefasst ! Demnach hätte das Landesgericht für Strafsachen einen völlig anderen, weil vorsätzlichen Tatbestand zu beurteilen…
…denen zu Folge gerade im streitgegenständlichen Jahr 2015 die Voraussetzungen für eine Wertberichtigung der Darlehensforderungen vorgelegen haben, ergibt sich aus den Vorbringen der Bf., aus den (diesbezüglich nicht) vorgelegten Unterlagen und auch aus den hohen Guthaben auf den Abgabenkonten dieser Gesellschaften. Dass bei beiden Unternehmen…
…Pendlerrechner (www.bmf.gv.at/pendlerrechner) zu übermitteln. Dem über FinanzOnline am 28. Jänner 2024 übermittelten Antwortschreiben waren folgende Unterlagen beigelegt: Einen Steuerausweis der Liechtensteinischen AHV/IV-FAK für das Jahr 2022 über eine Witwenrente in Höhe von 22.272,00 CHF sowie eine Weihnachtszulage…
…allgemein, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist. Schließt der Unternehmer bei Vorliegen untypischer Verhältnisse das Geschäft ohne weitere Nachforschungen ab und zeigen die weitergehenden Ermittlungen der Finanzverwaltung, dass…
…wenn der Leistungsempfänger mittels Gutschrift abrechnet. Eine solche Gutschrift hat auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers sowie den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zu enthalten. Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung ist nicht anzuwenden. Richtet sich die Rechnungsausstellung für eine nach…
…psychosomatischen sowie Management- und Coaching-Beratungsnachfrage zu verzichten. Da dieser Verzicht auf mögliche andere Klientinnen und Klienten notgedrungen deutlich höher ausfallen muss als die dann für Beratungsdienstleistungen tatsachlich in Anspruch genommene Bereitschaftszeit durch ***Bf*** wurde ab Oktober 2007 eine monatliche Pauschalierung anstelle einer wöchentlichen oder…
…Rabattvorschüsse gegenüber den Brauereien eingegangen. In weiterer Folge sind diese Haftungen teilweise schlagend geworden und führten beim Bf samt Nebenkosten zu Ausgaben in Höhe von 6.942,14 Euro im Jahr 2017 und von 7.053,13 Euro im Jahr 2018, die von der belangten…
…dass LE Marktforschungen für den Bf. durchführen soll. Weder ergibt sich aus dem Vertrag ein Leistungsumfang noch die zu erbringenden Leistungen sowie die Höhe des Honorars. Weitere Unterlagen betreffend der tatsächlich durchgeführten Arbeiten bzw Leistungen liegen nicht vor. Die vorgelegten Bestätigungen über die Barzahlungen enthalten…
…Verwaltungsgerichtshofes gehöre zu den notwendigen Merkmalen einer Rechnung auch der Ausweis des tatsächlich beabsichtigten (geschuldeten) Entgelts. Das Fehlen einer ernsthaften Zahlungsabsicht schließe den Vorsteuerabzug aus. Mit den geltend gemachten Rechnungen sei nur ein in Wahrheit gar nicht bestehender Anspruch auf die völlig unangemessen hohen Pauschalentgelte…
…1988 § 22 Abs 3 KStG 1988 lautet: "Zusätzlich zur Körperschaftsteuer gemäß Abs. 1 und 2 ist ein Zuschlag in Höhe von 25% von jenen Beträgen zu entrichten, bei denen der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde die Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichnet." § 22…
…804,01 €) ist somit als Korrektur des unrichtigen Mehrwertsteuerbetrages vom 5.131,26 lt. erster Seite der Schlussrechnung zu verstehen. Zum Steuerausweis in den Umsatzsteuer ausweisenden Teilzahlungsrechnungen und der Schlussrechnung (Zusammenfassung): | | Entgelt (€) | Vorsteuer (€) | Anzahlungsrechnung vom 22…
…Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Bescheidbeschwerde vom 14.12.2011 gegen die Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2010 des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 11.10.2011 wird teilweise stattgegeben und die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Haftung für den Säumniszuschlag 11/2013 in Höhe von € 112,00 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Darüber hinaus wird aus Anlass der Beschwerde der Spruch des angefochtenen Bescheides insoweit…
…Abhängigkeit von den verschiedenen Geschäftszweigen variieren kann. Entscheidend sind jedenfalls die konkreten Umstände des Einzelfalls, wobei allgemein gilt: Je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den branchenspezifischen Gepflogenheiten erscheint, umso höher muss die Sorgfalts- und Nachforschungspflicht des Unternehmers sein (Ruppe/Achatz, UStG4 § 12 Tz 95)…