…in der Regel bis zu einem bestimmten Termin zu erbringen sein. Ein Werkvertrag muss auf einen bestimmten, abgrenzbaren Erfolg gerichtet sein, er begründet ein Zielschuldverhältnis. Grundsätzlich endet bei einem Werkvertrag mit Erbringung der Leistung, des Werkes, das Vertragsverhältnis. Bei Beurteilung des Sachverhaltes und aufgrund nachstehender…
…Mit der Erbringung der Leistung endete auch nicht das Vertragsverhältnis. Dies spricht gegen das Vorliegen eines Zielschuldverhältnisses. Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Paketlieferanten im Rahmen der vorliegenden Tätigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit vom BF verpflichtet waren. 3.4…
…geschlossene Einheit, im Regelfall bis zu einem bestimmten Termin. Die zu erbringende Leistung wird im Werkvertrag selbst konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu Grunde liegt. Mit der Erbringung der Leistung endet das Vertragsverhältnis. Das Interesse…
…bis zu einem bestimmten Termin, vereinbart. Die zu erbringende Leistung wird im Werkvertrag selbst konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu Grunde liegt. Mit der Erbringung der Leistung endet das Vertragsverhältnis. Das Interesse des Bestellers und…
…vereinbart. Die zu erbringende Arbeitsleistung wird im Werkvertrag selbst konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu Grunde liegt. Mit der Erbringung der Arbeitsleistung endet das Vertragsverhältnis. Aus den gegenständlich zu beurteilenden "Einzelverträgen" sowie gleichfalls auch aus…
…Prüfungszeitraum dargestellte Sachverhalt, nämlich die mündliche Vereinbarung von Reinigungsarbeiten, spreche demgemäß für ein Dauerschuld-verhältnis, nicht aber für einen Werkvertrag als Zielschuldverhältnis (vgl VwGH 24.09.2003, 2000/13/0182 ). Dass die Reinigungskräfte teilweise ihr eigenes Werkzeug verwendet hätten, stehe der Beurteilung, dass Dienstverhältnisse vorlägen…
…ankomme, ob sich jemand auf gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen (den Dienstgeber) verpflichte (diesfalls liege ein Dienstvertrag vor) oder ob er die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernehme (in diesem Fall liege ein Werkvertrag vor). Der Werkvertrag begründe in der Regel ein Zielschuldverhältnis…
…zu stellen, ohne sich in eine persönliche Abhängigkeit zu begeben. Im Gegensatz zu einem freien Dienstvertrag werde bei einem Werkvertrag dem Auftraggeber die Erfüllung eines Werkes geschuldet. Es liege kein "Dauerschuldverhältnis", sondern ein "Zielschuldverhältnis" vor. Sowohl ein freier Dienstnehmer, als auch eine Person, die aufgrund…
…kann bei dieser Tätigkeit nicht gesprochen werden. Vielmehr stellt HB dem Beschwerdeführer seine Arbeitskraft zur Verfügung, es liegt daher kein Zielschuldverhältnis - wie dies beim Werkvertrag der Fall ist - vor. Bezüglich der Weisungsgebundenheit ist festzuhalten, dass HB angegeben hat, an keine Weisungen bezüglich seiner Tätigkeit gebunden…
…sondern ein bestimmter Erfolg, nämlich ein Werk gemäß Werkvertrag geschuldet. Es liege ein Zielschuldverhältnis vor und Herr HF sei weder vertraglich, noch rechtlich oder anders weisungsgebunden. Er habe weder in den Räumlichkeiten der BF gearbeitet noch die technische oder personelle Infrastruktur der BF genutzt. Die…
…Werkvertrag im Sinne des § 1151 ABGB vor. Für die Beurteilung ob eine Werkleistung vorliegt, haben sich in der Judikatur und Literatur folgende Richtlinien normiert: Zielschuldverhältnis lm gegenständlichen Fall handelt es sich um eine Werkvertragsvereinbarung, weil jeweils ein bestimmter Arbeitserfolg bzw. eine bestimmte Werklieferung zwischen dem…
…Werkes gegen Entgelt übernimmt. Bei einem Werkvertrag wird ein Werk und kein Wirken geschuldet. Es handelt sich dabei um ein Zielschuldverhältnis. Der Auftragnehmer unterliegt keiner oder nur geringen Kontrolle durch den Auftraggeber und ist nicht in den Organismus des Betriebes eingegliedert. Die Arbeitsmittel werden vom…
…davon auszugehen, dass seine Arbeitskraft geschuldet werde und Dienstverhältnisse vorgelegen seien, für welche entsprechende Lohnabgaben zu leisten wären. Im Rechtsmittel gegen den Begrenzungsbescheid verwies der (steuerlich vertretene) Bf zunächst auf das Wesen des Werkvertrages als Zielschuldverhältnis, das mit dem Erreichen des Zieles realisiert werde. Damit…
…Eingliederung in den Betrieb der Beschwerdeführerin kann daher aus den mündlich getroffenen Vereinbarungen mit den als Werkvertragsnehmern tätigen Reinigungskräften nicht ersehen werden. Dass es sich bei den zur Überprüfung stehenden Vereinbarungen jeweils um zeitraumbezogene Dauerschuldverhältnisse und nicht um Zielschuldverhältnisse - wie es Werkverträgen entspricht - gehandelt hat…
…Es handelt sich dabei jeweils um zeitraumbezogene Dauerschuldverhältnisse, nicht - wie es Werkverträgen entsprechen würde - um Zielschuldverhältnisse. Für das Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 (mehr als 25%) bzw einer nicht wesentlichen Beteiligung (bis zu 25%) ist das wirtschaftliche Eigentum…
…Dienstnehmers, also auf die Bereitschaft des DN zur Erbringung von Dienstleistungen für eine bestimmte Zeit (in Eingliederung in den Betrieb des Leistungsempfängers sowie in persönlicher und regelmäßig damit verbundener wirtschaftlicher Abhängigkeit von ihm). Der Werkvertrag begründet in der Regel ein Zielschuldverhältnis. Die Verpflichtung besteht darin…
…Vertrag eine individualisierte und konkretisierte Leistung, also eine in sich geschlossene Einheit, ergibt. Der Werkvertrag begründet in der Regel ein Zielschuldverhältnis. Die Verpflichtung besteht darin, eine vertraglich genau umschriebene Leistung - in der Regel bis zu einem bestimmten Termin - zu erbringen. Mit der Erbringung der Leistung…
…vereinbart, in der Regel bis zu einem bestimmten Termin. Die zu erbringende Leistung wird im Werkvertrag konkretisiert und individualisiert. Ein Werkvertrag stellt ein Zielschuldverhältnis dar, dem keine auf Dauer angelegte Leistungserbringung zugrunde liegt. Mit der Erbringung der Leistung endet das Vertragsverhältnis. Das Interesse des Bestellers…
…vom 20. Mai 1980, Slg. Nr. 10.140/A = Arb 9876). Die im zuletzt zitierten Erkenntnis dargelegte Rechtsauffassung wurde - wie unten gezeigt wird - in der Lehre und Judikatur geteilt. Der Werkvertrag begründet ein Zielschuldverhältnis (Koziol/Welser, Grundriss, Band I, 10. Auflage, 410), die Verpflichtung…
…wobei es sich um eine im Vertrag individualisierte und konkretisierte Leistung, also eine in sich geschlossene Einheit handeln muss. Der Werkvertrag begründet in der Regel ein Zielschuldverhältnis. Die Verpflichtung besteht darin, eine vertraglich genau umschriebene Leistung - in der Regel bis zu einem bestimmten Termin - zu…