…bei Zahlungen an nicht genannte Personen nie eine Empfangsbestätigung gebe, dass auch dann, wenn die Ermittlung und Auszahlung der Provisionen von einem Dienstnehmer vorgenommen worden wäre, der Nachweis über die tatsächliche Auszahlung nie mit absoluter Sicherheit vorliegen würde und dass bei Provisionen an unbekannte Empfänger…
…des ***Verein2*** seien an Mitarbeiter des ***Bf*** Zahlungen auf Grund von als "Betriebsvereinbarungen" bezeichneten Vereinbarungen geleistet worden. Diesen Betriebsvereinbarungen sei auch der ***KHVerein*** als Rechtsträger des Krankenhauses der Bf beigetreten. Nach Angaben der Vereine seien von den Empfängern in deren Auftrag und auf deren Rechnung…
…der Freunde des X seien an Mitarbeiter des [Krankenhaus] Zahlungen auf Grund von als "Betriebsvereinbarungen" bezeichneten Vereinbarungen geleistet worden. Diesen Betriebsvereinbarungen sei auch der B-Verein als Rechtsträger des Krankenhauses der Bf beigetreten. Nach Angaben der Vereine seien von den Empfängern in deren Auftrag und…
…der Zahlungen an unbekannte Dritte ist § 162 BAO zur Anwendung zu bringen. Kick-Back-Zahlungen werden zur Vermeidung der Nachweisbarkeit üblicherweise bar geleistet, sodass die unmittelbaren Barabhebungen vom Bankkonto des rechnungsausstellenden Unternehmers ein verstärkendes Indiz sind." Stellungnahme: Diese Aussagen zu angeblichen Kick-Back-Zahlungen stellen…
…beschwerdeführende Partei tatsächlich mit unbekannten Personen kontrahiert habe und die auf den Rechnungen angeführten Unternehmen nicht die tatsächlichen Empfänger der Zahlungen gewesen seien. In weiterer Folge setzte sich die belangte Behörde ausführlich mit den einzelnen Subunternehmen auseinander und führte zu jeder Gesellschaft gesonderte Ermittlungsergebnisse an…
…den Eingaben der Beschwerdeführerin ergibt sich, dass die Bezahlung durchgehend in bar an unbekannte Personen erfolgt sein soll. Die Beschwerdeführerin konnte nicht bekanntgeben, wer als Bevollmächtigter für das jeweilige Unternehmen aufgetreten ist und die Zahlungen in Empfang genommen hat. Die auf den vorgelegten Zahlungsbestätigungen aufscheinenden…
…Zahlungen selbst dann ausschließt, - wenn vom tatsächlichen Vorliegen (an unbenannt gebliebene Empfänger) geleisteter Zahlungen auszugehen ist. (vgl. VwGH 30.9. 1998, 96/13/0017; VwGH 15.9. 1999, 83/13/0150). Wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger…
…die vom Beschwerdeführer Provisionen erhalten haben soll. Auch ist es unter Verweis auf die Lebenserfahrung als nicht nachvollziehbar einzustufen, dass Zahlungen an unbekannte Personen (bzw. Personen, welche nicht namhaft gemacht werden können) in doch nicht unbeachtlicher Höhe geleistet worden sind. Da der Nachweis einer Betriebsausgabe…
…die von der Bf. angegebenen 8 GesmbHs als Subunternehmer tatsächlich die Auftragnehmer und Empfänger der von der Bf. dafür geleisteten Zahlungen waren (Ansicht der Bf.) oder ob die Zahlungen an andere unbekannte Personen (oder Firmen) geleistet wurden (Ansicht des Finanzamtes). 1. Firma M.Bau GesmbH…
…GesmbHs nicht an diese GesmbHs ergangen sind, sondern die Zahlungen an andere unbekannte Personen erfolgt sind. Dies ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage, welche im Rahmen der Beweiswürdigung zu entscheiden war. Hinsichtlich der Frage, ob die Aufträge der Betriebsprüfung zum Nachweis der Empfänger offenbar unerfüllbar…
…gekommen ist, dass die Zahlungen nicht an die in den Rechnungen als Aussteller genannten Firmen gezahlt worden sind, sondern an unbekannte dritte Personen. Darüber hinaus wird die Bf ausdrücklich unter Hinweis auf § 162 BAO aufgefordert die tatsächlichen Empfänger der beschwerdegegenständlichen Barzahlungen zu benennen. Für den…
…dass die Bf. zur Empfängernennung gemäß § 162 BAO aufgefordert worden wäre, weswegen das Bundesfinanzgericht davon ausgeht, dass die Bf. zur Nennung des Empfängers oder der Empfänger für die Zahlungen für an die Bf. vermeintlich erbrachte Fremdleistungen nicht aufgefordert worden ist. Dass mit Feststellungsbescheid vom 05…
…der geltend gemachten Zahlungen selbst dann ausschließt, wenn vom tatsächlichen Vorliegen (an unbenannt gebliebene Empfänger) geleisteter Zahlungen auszugehen ist (VwGH vom 30.09.1998, 96/13/0017; 15.09.1999, 83/13/0150). Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person auch an der angegebenen…
…erschienenen Mannes, von dem nur Vorname und Telefonnummer bekannt sind, zu vertrauen und sich damit Subunternehmer zu bedienen, zu denen man keinerlei Angaben machen kann sowie laufend sehr hohe Beträge in bar an eine völlig unbekannte Person auszubezahlen. Das Verhalten des Hrn. A. kann nur…
…auch die Empfänger der Zahlungen waren. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Geschäftsanbahnung regelmäßig nicht auf Initiative der Bf, ausschließlich in den Geschäftsräumlichkeiten der Bf mit unbekannten Personen stattfand und sämtliche streitgegenständliche, bis auf maximal 36.390,00 € lautende Rechnungsbeträge an nicht identifizierte Personen bar…
…gegeben worden ist, wer an dessen Stelle die Gelder in Empfang genommen hat, ausreichende maßgebliche Gründe für die Annahme, dass die Grabowski E.U. nicht Empfänger der Zahlungen war und die in den Rechnungen abgerechneten Leistungen nicht erbracht hat. Auffallend ist zudem, dass die Rechnung…
…BAO ersatzlos aufzuheben. Aus einer Maßnahme nach § 162 BAO kann keine verdeckte Ausschüttung abgeleitet werden. Für den durch die unbekannte Empfängerebene bewirkten Steuerausfall schafft auf Ebene der Körperschaften § 22 Abs. 3 KStG 1988 Abhilfe. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.3. Zu Spruchpunkt III…
…zum Beweis dafür beantragt, dass die angeblichen Zahlungen an Bf auch auf dem, den Beschwerdeführer Bf betreffenden Kontoblatt der H. GmbH verbucht worden wären, wenn solche Zahlungen tatsächlich geleistet worden wären. 2.) Zum Beweis des Beschwerdevorbringens und insbesondere zum Beweis dafür, dass der Beschwerdeführer Bf…
…Abgabenbehörde am 24.09.2015 (OZ 73, S 93-94) gab der Leiter B auf die Frage, warum die Zahlungen an die slowakische Gesellschaft erst ein Jahr nach Leistungserbringung erfolgten zu Protokoll, dass manchmal schon zu Arbeitsbeginn Anzahlungen geleistet wurden, welche jedoch nicht gesondert aufscheinen…
…rund 350.000,-- €. Dabei übernahm laut den Belegen K2/09 vom 18.2.20009 und K3/09 vom 31.3.2009 das geprüfte Unternehmen Zahlungen an Herrn Sch M. Die weiteren Empfänger konnten aus dem Buchungstext bzw. aus der Belegsammlung nicht eruiert werden bzw…