…die ASFINAG folgenden Sachverhalt bekannt: "Der nach § 17 EStG vollpauschalierte Landwirt veräußerte im Jahr 2017 (laut beiliegenden Verträgen) Grundstücke mit Nebenentschädigungen (Wirtschaftserschwernisse) an den genannten Käufer…. Es ist daher die IMMO-ESt und Einkommensteuerpflicht der Veräußerung bzw. der zusätzlichen Erträge zu untersuchen: a) Immo…
…der land- und forstwirtschalichen Pauschalierung ... ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung des VwGH grundsätzlich Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse im Rahmen der Vollpauschalierung abgegolten sind ..., während Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von der Pauschalierung nicht erfasst sind ... ." Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen waren…
Die im Vertrag vom 27.10.2016 vereinbarten Nebenentschädigungen für künftige Ertragsminderungen und Wirtschaftserschwernisse wurde auf Basis einer ewigen Rente berechnet. Die Entschädigung gilt daher einen Verdienstentfall über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab und erfüllt auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 37 Abs. 2…
…Pachtung der gegenständlichen Liegenschaft bemüht, um dort Schotterabbau weiter zu betreiben. Auf Seite vier des Vorhalts ist ausgeführt, "dass Wirtschaftserschwernisse nicht zum Tragen kommen, da es sich in diesem Fall um ein Erdkabel handelt." Ein Hochspannungskabel und Steuerleitungen wurden zwar mitverlegt, aber die Belastung bzw…
…Ertragseinbußen, keine Bodenwertminderungen, keine Nutzungsentgänge und abgesehen von den Aufräumungskosten in Höhe von 2000 € pro Jahr (siehe unten) keine Wirtschaftserschwernisse der Bf gegeben. Alle strittigen Zahlungen auf Grund des Dienstbarkeitsvertrages mit der Liftgesellschaft vom 6.3.1972, Punkt VII (104.022,83 € 2006…
…A1, B2 wurde für dieses Bauvorhaben benötigt. Die ASFINAG gab ein Gutachten zur Ermittlung der Ablösesumme für diese Grundstücksflächen einschließlich der Ermittlung einer Entschädigung für künftige landwirtschaftliche Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse als Entscheidungsgrundlage in Auftrag (Gutachten B. vom 16.03.2016). Der Bf. hat zur Wahrung…
…und Verpachtung. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft seien mit € 85.000,00 anzusetzen (€ 100.000,00 abzüglich des geschätzten Ersatzes für Bodenwertminderung von 15%), wobei es sich bei den Entschädigungen um Zahlungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse handle und gemäß § 37 Abs. 2…
…Nutzungseinschränkungen oder absolute Nutzungsverbote, erhöhte Aufwendungen, Wirtschaftserschwernisse und allfällige Entschädigungen seien bei der Feststellung des Einheitswertes daher nicht zu berücksichtigen. Mit Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Verwaltungsgericht ergänzte der Bf., dass es sich bei Natura 2000 um Grundbesitz handle, dessen Erhaltung im…
…Betreffend Zahlungen für Optionsentgelte, Flurschäden, Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse uä liegen dem BFB BB keine Informationen vor, diese wären aber hinsichtlich steuerlicher Relevanz ebenfalls zu berücksichtigen. [Grafik] Die anteilige Bodenwertminderung übersteigt sofern keine weiteren Entschädigungszahlungen bekannt sind (zB Optionsentgelt), mit 32% den pauschalen Ansatz von 30…
…Wertminderung oder sonstige Zahlungen (z. B. Entschädigungen für Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse, Wegebenützung oder für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft als Lagerplatz) betrifft. Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage. (5) Die Abzugsteuer beträgt 10%. (6) Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Abzugsverpflichtete (Abs…
…m2 errechne sich ein Betrag von 123,48 Euro. Die restliche Entschädigung sei lt. Gutachten aufgrund steuerfreier Bodenwertminderung bzw. Wirtschaftserschwernisse, die bei pauschalierten Land- und Forstwirten im Rahmen der Pauschalierung erfasst seien, gewährt worden. Somit werde beantragt, den gewinnerhöhenden Betrag mit 123,48 Euro festzusetzen…
…dass ein konkreter Betrag in diesem Zusammenhang bezeichnenderweise nicht genannt wurde, vermag eine etwaig vertraglich vorgenommenen Zuordnung auch keine Bindungswirkung zu entfalten, zumal eine etwaige Aufteilung des Entgeltes auf einzelne Komponenten (bspw. Wirtschaftserschwernisse, Ertragsausfälle, Bodenwertminderungen u. ä.) nicht der rechtsgeschäftlichen Gestaltung durch die Vertragsparteien zugänglich…
…Bf im Schreiben vom 1.11.2000, S. 4 ( HA 28/1999), „nicht durch den Steuerpflichtigen beeinflussbare Faktoren (Wirtschaftserschwernisse, etc, ) könnten die prognostizierten Ergebnisse bei Vorliegen von objektiv erreichbaren Ansätzen nicht in Abrede stellen: Dieses Vorbringen ist substanzlos. Der Bf ist insoweit seiner Beweislast in…
…Allerdings gelte das nicht für die vom Nutzer geleisteten "Entschädigungszahlungen", da es sich bei diesen Einnahmen um Entgelte handele, die für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse bezahlt würden. Solche Entgelte seien mit dem pauschalen Gewinnprozentsatz erfasst bzw. seien Entgelte für Bodenwertminderung generell steuerfrei. Abpauschaliert und daher nicht…
…0815 K Nr.XY , steht unter Berücksichtigung des wahren wirtschaftlichen Gehaltes die Entschädigung von Vermögensminderungen infolge notwendiger und langandauernder Tunnelbaumaßnahmen im Vordergrund (Bodenwertminderung, Wirtschaftserschwernisse, Einschränkung der eigenen Nutzbarkeit etc.), welche unmittelbar mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in Verbindung stehen. Die "fiktive Entnahme" von Grundstücken…
…dass der Bf. eine Entschädigungszahlung in Höhe von 31.328,13 Euro erhalten hat. Davon wurden 10.224,32 Euro als auf die Bodenwertminderung, Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse entfallend, steuerfrei belassen. Die Qualifizierung von 21.103,81 Euro als Teil des Entgeltes, der für die Nutzungsüberlassung…
…innerhalb offener Frist Berufung, wobei sie darauf hinwies, dass Entgelte für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse bei vollpauschalierten Landwirten zu keinen gesonderten Einkünften führen würden. Nach Durchführung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens wurde dem Berufungsbegehren vom Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung vom 12. November 2013 teilweise entsprochen, indem bei den Einkünften…
…Entgeltteile, die nach ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt Benutzungsentgelte, Entschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse darstellen. Vom Bf. wurde von den in Tabelle 16 dargestellten jährlichen Entschädigungszahlungen für den laufenden Betrieb der Bergwerksanlagen eine auf das Bewertungsgutachten Kudjelka 2006 gestützte Verkehrswertminderung in Höhe von 81% geltend gemacht…
…aktiviert. Eine Verringerung des Stromverbrauchs wegen Verminderung der Flächen sollte auch zu einer Verringerung der Energiekosten führen. Das Argument des allgemeinen Umsatzrückganges bei der Trauerfloristik stelle keine Wirtschaftserschwernis im Sinne von Mehraufwendungen dar, sondern belege vielmehr das Vorliegen eines Einnahmenersatzes. Zum Punkt Coronahilfen wurde ausgeführt…
… 3 Abs. 1 Z 33 steuerfreien Wertminderung oder sonstige Zahlungen (z. B. Entschädigungen für Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse, Wegebenützung, für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft als Lagerplatz, für die Abgeltung von Räumungskosten und Folgeschäden oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) betrifft. Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage…