Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag.a Renate Burtscher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Günter Wellinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die von der belangten Behörde Finanzamt für Großbetriebe zu Steuernummer ***BF1StNr1*** am 11. Mai 2023 ausgefertigten Bescheide über die Festsetzung der Stabilitätsabgabe für die Jahre…
Zum Argument der Wettbewerbsverzerrung und Nichtbesteuerung innerhalb der Union ist darauf zu verweisen, dass dieser Hinweis im Verhältnis zu Drittländern nicht greift, da dies nur für einen Besteuerungskonflikt innerhalb der EU zu prüfen wäre. Das Vorbringen der Bf. zielt offenbar darauf ab, die Besteuerungsgrundlagen der…
…einer anderen Branche dagegen mit dem Normalsteuersatz, dann könne dieser Sichtweise nicht gefolgt werden. Die Folge wäre eine Ungleichbehandlung und eine damit verbundene Wettbewerbsverzerrung. Daher könne der Vertriebskanal kein Kriterium für die Tarifierung einer Ware sein. Im Hinblick auf den Beschwerdefall sei z.B. festzustellen…
…globalen Informationsnetzen - Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, - auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen wie unter anderem die in Anhang L aufgeführten Dienstleistungen; Art. 59a MWStSystRL idgF Artikel 59a Um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, können die Mitgliedstaaten bei Dienstleistungen, deren Erbringungsort sich gemäß den Artikeln 44, 45…
…Rückforderung ist, um die frühere Lage wiederherzustellen. Das Hauptziel der Rückerstattung einer rechtswidrig gezahlten staatlichen Beihilfe besteht nämlich darin, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit einer solchen Beihilfe verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde. Durch die Rückzahlung der Beihilfe verliert der Empfänger den Vorteil, den…
…in weiterer Folge steuerpflichtiger Leistungsaustausch vor. Eine USt-Pflicht liege nach den zwingenden Vorgaben des Unionsrechts auch grundsätzlich immer dann vor, wenn eine Nichtbesteuerung zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Unternehmern führen würde, die ihre vergleichbaren Leistungen mit USt verrechnen müssten. Das Finanzamt wies idZ auf einen…
…keines der drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sein könne. Bei Leistungen an Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sei eine Wettbewerbsverzerrung durch Umsatzbesteuerung auszuschließen, da die Umsatzsteuer nach der Konzeption der MwStSystRL nicht zur Kostenbelastung führe. Eine (schädliche) Nichtbesteuerung oder eine Doppelbesteuerung, die eine Leistungsortverlagerung rechtfertigen könnte…
…von KöR, sofern reine Vermögensverwaltung gegeben ist, nicht körperschaftsteuerpflichtig sind, werden daraus resultierende mögliche Wettbewerbsverzerrungen vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen. Die Vermietung der Geschäftsräumlichkeiten durch einen ***KöR2*** an eine KG, an der der ***KöR2*** keine Beteiligung hält, begründe - mangels gewerblichen Charakters - keinen BgA. Der…
…Die Verrechnung erfolge einheitlich und kontinuierlich in einem eigenen Verrechnungskreis der Haushaltsgebarung. Die Leistungen würden auf einem bestehenden Konkurrenzmarkt aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen erbracht. Die Umsatzbesteuerung vermeide damit Wettbewerbsverzerrungen, gleichartige Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer würden gleich besteuert. 5. Die Entgelte für die im Rahmen des *KPZ* erbrachten…
…können, wenn dies der Vermeidung von Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrung dient. 61 Dabei muss es sich um eine klar und eindeutig zu beantwortende Rechtsfrage handeln und die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig sein, dass keinerlei Raum für vernünftige Zweifel an der gestellten Frage besteht…
…Drittlandgebiet aus betreibt, erbracht werden und die im Inland genutzt oder ausgewertet werden. Gem. § 3a Abs. 16 kann der Bundesminister für Finanzen, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 14, Z. 6…
…genutzt oder ausgewertet wird. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte ausgeführt wird. (16) Der Bundesminister für Finanzen kann, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 6…
…dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung vorliegt, steuerfrei. Der Bundesminister für Finanzen kann unter Berücksichtigung der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen mit Verordnung festlegen, wann eine vergleichbare Zielsetzung vorliegt. Eine Schule bzw. schulähnliche Einrichtung muss eine vergleichbare Zielsetzung verfolgen…
…Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung verfolgt wird. Der Bundesminister für Finanzen kann unter Berücksichtigung der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen mit Verordnung festlegen, wann eine vergleichbare Zielsetzung vorliegt. Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung - UStBLV BGBl. II Nr…
…wie abgabepflichtige Betriebe in Rechnung gestellt hat. Daher liegt mangels Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung auch diesbezüglich kein Kriterium vor, welches zu einer größeren Wettbewerbsverzerrung führen könnte. Das Argument des Finanzamtes, des Wettbewerbsvorteiles aufgrund der Möglichkeit günstigerer Preisgestaltung geht ins Leere. Ein Unterbieten von Mitbewerbern der Bf…
…und die dort angefochtenen Bescheide mit Erkenntnissen vom 23.9.2020 aufgehoben wurden. Aus den dort angeführten Gründen wie Gesellschaftsvertrag, tatsächliche Geschäftstätigkeit, Nichtvorliegen einer Wettbewerbsverzerrung, die auch auf dieses Verfahren anzuwenden sind, ist die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht auszusprechen und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Zu Spruchpunkt II…
…Normalsteuersatz von 20 % versteuern müsse, der Badbetreiber selbst seine Einnahmen jedoch nur mit dem ermäßigten Steuersatz, führe das zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung und daraus folgend einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Badbetreibers. Hinsichtlich der nicht anerkannten Vorsteuern wurde ergänzend vorgebracht, dass in den drei Konzeptionstagen ua ein…
…sei nur kein Steuerpflichtiger (nicht umsatzsteuerbar tätig) bei Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt, sofern es nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen komme. In einem ersten Schritt sei somit auch bei KÖR immer zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit von der KÖR erbracht werde: Prüfung anhand aller …
…dem ermäßigten Steuersatz, führe das zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung und daraus folgend einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Badbetreibers. Seitens des Finanzamtes wurden die Beschwerden am 07.02.2017 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. Am 24.01.2018 wurde vom Finanzamt der Umsatzsteuerbescheid für 2016 erlassen. Mit Schreiben vom…