…durch eine Stahlbetondecke, Einzug einer Galerieebene) einen Herstellungsvorgang begründe, da durch die Änderung der Wesensart des Gebäudes ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen worden sei. Denn nunmehr werde das Objekt laut Vertrag vom 30.01.2009 als "in Abstimmung und gemäß den Vorgaben des (Anm. BFG:…
…repariert und nur ausgetauscht werden, soweit eine Reparatur unökonomisch sei. Die Wesensart der Räume bleibe zur Gänze erhalten und stelle sich nach der Renovierung ebenso dar wie zuvor. Es seien weder Teile hinzugefügt noch der Zustand des Wirtschaftsgutes geändert worden. Die Räumlichkeiten seien auch vor…
…berücksichtigt. Durch die umfangreichen Baumaßnahmen in Verbindung mit einer Nutzungs- und Funktionsänderung ist insgesamt eine Änderung der Verkehrs- bzw. Marktgängigkeit sowie der Wesensart des Gebäudes eingetreten. 2. Beweiswürdigung Der beschwerdegegenständliche Sachverhalt ergibt sich aus den Akten des Verwaltungsverfahrens und den Vorbringen der Parteien. Im Rahmen…
…06.2004, 99/13/0133). Neue Gebäudeteile sind nicht von der Herstellerbefreiung umfasst. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes erfüllen nicht sämtliche Baumaßnahmen, die als Herstellungsaufwand zur Änderung der Wesensart des Gebäude führen, den Tatbestand des "selbst hergestellten Gebäudes" (20.09.2001, 98/15/0071; 25…
… 28 Abs 2) EStG 1988 auch Instandsetzungsaufwendungen, dh Aufwendungen, die - bei Beibehaltung der Wesensart des Wirtschaftsgutes - "den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern". Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass im Geltungsbereich des EStG 1988 Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht deshalb zu…
…auf die zwei in Kategorie D verbliebenen, hat sich verändert. Herstellungsaufwand liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut erstmals geschaffen wird oder wenn durch auf Werterhöhung gerichtete Maßnahmen auf ein bestehendes Wirtschaftsgut dessen Wesensart geändert wird. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Maßnahmen zur Erweiterung (zB…
…wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht werden, ohne dass infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes Herstellungsaufwand gegeben ist. Die Aufwendungen für die vollständige Sanierung der Fassade in Höhe von € 76.000,-- für das Objekt in 1070 Wien, K...gasse sind als Instandsetzungskosten zu berücksichtigen…
…den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. Herstellungsaufwand liegt dann vor, wenn durch den Aufwand ein Wirtschaftsgut neu entsteht oder die Wesensart eines bestehenden Wirtschaftsgutes geändert wird (vgl. zB VwGH 24.2.2021, Ro 2019/15/0006). Die Begriffe…
…Damit sei eindeutig eine wesentliche Verbesserung der Ertragssituation erreicht worden und eine Nutzwertsteigerung eingetreten - es sei die Wesensart des Gebäudes verändert worden. Die Beschwerde vom 18.07.2014 gegen den Umsatzsteuerbescheid 2010 und 2011 vom 03.07.2014 wurde als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerde vom…
…28/2 EStG auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben. Das Gebäude wurde 2004 um EUR 562.747,45 (Gebäudewert ohne Grund und Boden) angeschafft. Da die Wesensart des Gebäudes im Zuge des Umbaus/Zubaus verändert wurde (zB statt nur einem Obergeschoß wurde auf drei Obergeschoße aufgestockt…
…C bzw. der Parkplatzinstandsetzung in D 1 anlangt, haben die Parteien übereinstimmend angegeben, dass hier vorhandene Parkflächen erweitert wurden, ohne deren Wesensart zu ändern (Protokoll mündliche Verhandlung vom 24.11.2023, S. 7). Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 24.09.2007, 2006/15…
…2013 als Aufwand sofort abgeschrieben, weil man von einer Instandsetzung der alten Stützmauer ausgegangen war. Nach Ansicht der Betriebsprüfung liegt aber ein neues und aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut vor, weil sich die Wesensart des Wirtschaftsgutes stark verändert hat. Diente die alte Hangbefestigung dazu, den Niveauunterschied zwischen dem…
…Begriff "Instandsetzungsaufwendungen", sind Maßnahmen angesprochen, die wesentliche Gebäudeteile betreffen und nur deshalb keinen Herstellungsaufwand darstellen, weil beim Austausch von unselbständigen Bestandteilen infolge fehlender Änderung der Wesensart des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen ist (vgl Lenneis in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 28 Anm 25). Sofern solche…
…dass es sich bei diesem Umbau um Herstellungskosten handelt, da sich das Nutzenpotenzial und die Wesensart wesentlich geändert hat. Die geltend gemachten Kosten für das Jahr 2019 Euro 248.509,44 sind somit auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben." Mit Schreiben vom 13.02.2023…
…diverse Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsaufwendungen getätigt. Im Anhang finden Sie dazu eine Aufstellung sowie die wesentlichen Belege dazu! Da die Wesensart des Gebäudes nicht verändert wurde, liegt aus unserer Sicht kein Herstellungsaufwand vor. Weiters finden Sie in der Anlagen die Mietverträge. Die ersten Mietzahlungen erfolgten im…
…verrechnet, und etwa das Ausrollen eines roten Teppichs. Die Umsätze aus der Stretchlimousinen-Vermietung wurden bisher als Beförderungsleistung dem 10% Umsatzsteuersatz unterworfen. Da bei der Zurverfügungstellung der Stretchlimousinen die Dauer und Wesensart des Kfz im Vordergrund steht mitsamt Vergnügungsfaktor und die Beförderung Ausgangspunkt - Zielpunkt, dh…
…Laut VwGH 21.11.2013, 2011/15/0114, liegt auch im Fall der „Generalsanierung“ eines Wirtschaftsgutes allerdings nur dann ein Herstellungsaufwand vor, wenn durch die Sanierung auch die Wesensart des Wirtschaftsgutes geändert, d. h. die Umbaumaßnahmen zu einer Kapazitätserweiterung (zB Aufstockung eines Gebäudes) oder die…
…Ein Herstellungsvorgang führt grundsätzlich zum Entstehen eines neuen Vermögensgegenstandes mit geänderter, eigener Verkehrsgängigkeit bzw. zur Änderung der Wesensart eines bereits bestehenden Vermögensgegenstandes. Erst mit dem Beginn des eigentlichen technischen Herstellungsvorgangs beginnt idR die Herstellung. Bei finaler Betrachtungsweise können Herstellungskosten aber nicht erst mit dem eigentlichen…
…Abgang der Anlagen ergebende Betrag sowie ein Teil der AfA/Anlagevermögen nicht anerkannt. Begründet wurde dies im Wesentlichen folgendermaßen: Die Sofortabschreibung des der Nutzung zur Vermietung und Verpachtung zu Wohnzwecken zugeführten Gebäudeteiles stelle eine Änderung der Wesensart des betroffenen Gebäudeteiles dar. Es liege Herstellungsaufwand vor…
…Bauausführung, d.h. die Errichtung oder Erweiterung solcher Anlagen. Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten durch die ein Bauwerk nicht erweitert oder in seiner Wesensart verändert wird, wie zB bloße Sanierungsarbeiten, fallen daher nicht unter die begünstigten Auslandstätigkeiten (zur Abgrenzung zwischen begünstigtem Herstellungsaufwand und nicht begünstigtem Erhaltungsaufwand vgl…