…nun, ob dieser Aufwand für die Solaranlage infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes einen aktivierungspflichtigen und nur im Wege der AfA zu berücksichtigenden Herstellungsaufwand (so die Amtspartei) oder sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand (so die Bw) darstellt. Der UFS hat in der Berufungsentscheidung vom 19.12.2011…
…Gas- und Heizungsinstallationen. Herstellungsaufwand liege vor, wenn dadurch die Wesensart des Wirtschaftsgutes geändert werde. Gemäß Unternehmensrecht gehörten zu den Herstellungskosten auch Aufwendungen auf einen Vermögensgegenstand die für seine Erweiterung oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstünden. Als ursprünglicher Zustand gelte der Zustand im…
…durch eine Stahlbetondecke, Einzug einer Galerieebene) einen Herstellungsvorgang begründe, da durch die Änderung der Wesensart des Gebäudes ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit geschaffen worden sei. Denn nunmehr werde das Objekt laut Vertrag vom 30.01.2009 als "in Abstimmung und gemäß den Vorgaben des (Anm. BFG:…
…repariert und nur ausgetauscht werden, soweit eine Reparatur unökonomisch sei. Die Wesensart der Räume bleibe zur Gänze erhalten und stelle sich nach der Renovierung ebenso dar wie zuvor. Es seien weder Teile hinzugefügt noch der Zustand des Wirtschaftsgutes geändert worden. Die Räumlichkeiten seien auch vor…
…und begründeten diese unter anderem damit, dass die nicht anerkannten Zehntelabschreibungen im Betrag von 27.722,47 € nicht als Herstellungskosten zu qualifizieren seien, da sich die Wesensart des Gebäudes nicht verändert habe. Auch aus technischer Sicht könne festgestellt werden, dass Einbauten in Leichtbauweise eine…
…L geplant und überwacht. Während der Umbauphase wurde der Verkauf für ca. 2 Monate in ein Ausweichlokal im Einkaufsmarkt S verlegt. Steuerliche Würdigung Wenn Aufwendungen baulichen Maßnahmen dienen, durch die die Wesensart des Gebäudes geändert wird, liegt Herstellungsaufwand vor. So z.B. bei Vornahme eines…
…7 EStG 1988 im Jahr der Übertragung zusätzlich besondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen. Herstellungsaufwand liegt dann vor, wenn durch den Aufwand die Wesensart des Gebäudes durch Schaffung verbesserten Wohnraumes verändert wurde. Wenn durch den Gebäudeumbau ein der zeitgemäßen Wohnkultur entsprechendes Objekt hergestellt wird…
…Erhaltungsaufwand (Instandhaltung/Instandsetzung) andererseits herangezogen werden (siehe EStR 2000 Rz 3171 ff, Rz 6460 ff). Demnach ist von einer Herstellung (Errichtung) dann auszugehen, wenn sich dadurch die Wesensart der Anlage ändert, während eine Erhaltung (Reparatur) dazu dient, eine Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten…
…wesentlich übersteigen würden, könnten diese Kosten nicht als Instandsetzung angesehen werden und seien als Herstellungskosten im Wege der AfA abzuschreiben. In Summe sei von einer Generalsanierung auszugehen. Die Änderung der Wesensart werde nicht "benötigt", um diese Aufwendungen als Herstellungskosten zu qualifizieren. Es genüge, wenn ein…
…berücksichtigt. Durch die umfangreichen Baumaßnahmen in Verbindung mit einer Nutzungs- und Funktionsänderung ist insgesamt eine Änderung der Verkehrs- bzw. Marktgängigkeit sowie der Wesensart des Gebäudes eingetreten. 2. Beweiswürdigung Der beschwerdegegenständliche Sachverhalt ergibt sich aus den Akten des Verwaltungsverfahrens und den Vorbringen der Parteien. Im Rahmen…
…06.2004, 99/13/0133). Neue Gebäudeteile sind nicht von der Herstellerbefreiung umfasst. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes erfüllen nicht sämtliche Baumaßnahmen, die als Herstellungsaufwand zur Änderung der Wesensart des Gebäude führen, den Tatbestand des "selbst hergestellten Gebäudes" (20.09.2001, 98/15/0071; 25…
…entsprechende Baumaßnahmen durchgeführt worden seien. Zusammenfassend sei also festzuhalten, dass sich die Wesensart und Verkehrsgängigkeit des verfahrensgegenständlichen Objektes derart geändert habe, dass nicht mehr für Wohnzwecke verwendbare Räume zu für Wohnzwecke geeignete Wohnungen umgebaut worden seien. Es sei somit von einem neu geschaffenen Wirtschaftsgut auszugehen…
… 28 Abs 2) EStG 1988 auch Instandsetzungsaufwendungen, dh Aufwendungen, die - bei Beibehaltung der Wesensart des Wirtschaftsgutes - "den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern". Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass im Geltungsbereich des EStG 1988 Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht deshalb zu…
…über den laufenden Erhaltungsaufwand hinausgeht. Herstellungsaufwand liegt vor, wenn Aufwendungen baulichen Maßnahmen dienen, durch die die Wesensart des Gebäudes geändert wird. Rz 3175: Beispiele für Herstellungsaufwand: Vornahme eines Anbaus, eines Umbaus größeren Ausmaßes oder einer Gebäudeaufstockung (VwGH 16.3.1962, 0241/59; VfGH 17.3…
…auf die zwei in Kategorie D verbliebenen, hat sich verändert. Herstellungsaufwand liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut erstmals geschaffen wird oder wenn durch auf Werterhöhung gerichtete Maßnahmen auf ein bestehendes Wirtschaftsgut dessen Wesensart geändert wird. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Maßnahmen zur Erweiterung (zB…
…wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht werden, ohne dass infolge Änderung der Wesensart des Gebäudes Herstellungsaufwand gegeben ist. Die Aufwendungen für die vollständige Sanierung der Fassade in Höhe von € 76.000,-- für das Objekt in 1070 Wien, K...gasse sind als Instandsetzungskosten zu berücksichtigen…
…Elektroinstallation bezeichnet. Im Ergebnis ist durch den Umbau dieses Gebäudes auch keine Änderung der Wesensart bewirkt worden. Dies trifft auch auf die bei den sanitären Einrichtungen erfolgten Verbesserungen zu, die über eine Instandsetzung nicht hinausgehen, zumal dadurch keine Änderung der Wesensart des Gebäudes festzustellen war…
…zugedachten Funktion - nicht mehr brauchbar ist (Vollverschleiß), liegt Herstellung vor. Dagegen ist Erhaltungsaufwand anzunehmen, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes nicht verändert wird und es durch die Aufwendungen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden soll bzw Aufwendungen vorliegen, die wiederkehren. Schon nach dem RFH (s. dazu Fröhlich…
…Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten vor; diesbezüglich kommt es daher bei unternehmensrechtlicher Nichtaktivierung zur Durchbrechung der Maßgeblichkeit. Aufwendungen, die unter Beibehaltung der Wesensart lediglich den Nutzwert und/oder die Nutzungsdauer verändern, sind nicht zu den Herstellungskosten zu zählen (VwGH 24.09.2007, 2006/15/0333 zur…
…ungebrauchter Bestandteile und der Eigenleistung mindestens 75% der Herstellungskosten beträgt. Wird ein voll abgeschriebenes Wirtschaftsgut dergestalt generalüberholt, dass die Produktivität massiv erhöht wird, stellt dies eine Änderung der Wesensart dar; es liegt daher ein ungebrauchtes Wirtschaftsgut vor (VwGH 16.12.2009, 2009/15/0079). Wirtschaftsgüter…