…Da außer der Bf keine andere Person vorhanden ist, auf die diese Merkmale zutreffen, konnte die Behörde demnach im Beschwerdefall auf die Geltendmachung der Haftung gar nicht verzichten. Dass die geltend gemachte Haftungssumme bei der Bf im Wert des aus der Erbschaft Empfangenen gedeckt ist…
…Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner.“ Da die Steuer beim Primärschuldner nicht einbringlich gemacht werden konnte und der Beschwerdeführer aus der Erbschaft nach dem Inhalt des Abhandlungsverfahrens einen Wert von mehr als…
…dass es dem System der Jahreseinkommensteuer entspreche, dass Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ausschließlich in jenem Jahr absetzbar seien, in dem sie verausgabt würden. Eine Aufrechnung mit in späteren Jahren allfällig empfangenen Erbschaften entspräche nicht dem System der Erfassung des Jahreseinkommens und sei rechtswidrig. Mit Beschwerdevorentscheidungen…
…Ausmaß der Verrechnungskontoforderungen schon aufgrund des Hälfteanteils am Liegenschaftsvermögen in ***Staat*** gegeben war, und zwar bereits ab dem Jahr 2013, weil die Erbschaft aufgrund des sehr hohen Alters des Vaters zeitnah zu erwarten war (und letztlich auch bald danach angefallen ist). Dass der (Hälfte-)Wert…
…im Jahr 2015 als Zuwendung aus dem Privatvermögen des Vaters der Bf zu werten und läge somit eine gemäß § 15 Abs. 3 Z 1 EStG (Wertfortführung) zu bewertende Zuwendung vor. Die mit dem Begleitschrieben vorgelegten "Berichte über die maßgeblichen Werte der Y Stiftung" würden nur…
…die Folge der freiwilligen Entscheidung des Steuerpflichtigen, die Erbschaft anzutreten. Aufwendungen, die Folge eines Verhaltens sind, zu denen sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Mit dem Erkenntnis vom 20.11.2019, Ro 2018/15/0024, folgt der Verwaltungsgerichtshof…
…empfangenen Leistungen zurückzuzahlen. 7) Die Bestimmungen des Ehepaktes, denen die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich derogieren, bleiben unverändert aufrecht. 8) Zur Klarstellung wird festgehalten, dass in dieser Vereinbarung der Ausdruck "Auflösung der Ehe" die Nichtigkeit, die Aufhebung und die Scheidung der Ehe (und zwar aus…
…mit der Adresse ***Gasse-1***/***Gasse-2*** in Wien, für die im Grundbuch ein Pfandrecht im Höchstbetrag von 150.000 € eingetragen ist (siehe Grundbuchsauszug vom 05.12.2017 [OZ 20/39]. Mag. ***VN-1*** ***NN*** ist weiters aufgrund des Gerichtsbeschlusses über die Erbschaft vom…
…Bewertung für Zwecke der Schenkungssteuer nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes richtet, sind iSd § 13 Abs. 2 BewG 1955 unter anderem Anteile an einer GmbH mit dem gemeinen Wert iSd § 10 BewG 1955 anzusetzen. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten…
…im Falle der Entnahme oder des sonstigen Ausscheidens aus dem Depot (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. a) sowie im Falle des Verlusts des Besteuerungsrechts (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b) der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Entnahme oder des sonstigen…
…zu den auf der Erbschaft haftenden Lasten. Sie sind sohin vorrangig aus den Aktiva des Nachlasses zu tragen. Ist überhaupt kein Nachlass vorhanden oder reicht dieser nicht aus, um die angemessenen Begräbniskosten zu decken, dann haften die nach dem Gesetz zum Unterhalt des Verstorbenen verpflichteten…
…erwachsen, bei der Ermittlung des Einkommens insoweit abzuziehen, als sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Von einer solchen Beeinträchtigung kann nicht gesprochen werden, soweit eine Belastung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Erwerb von Todes wegen steht und im Wert der übernommenen Vermögenssubstanz ihre Deckung findet…
…Bedingung (Voraussetzung) für den Erhalt der Erbschaft die Übernahme der Unterhaltszahlungen akzeptiert hätte. Vielmehr ist gem. § 78 Abs. 1 Ehegesetz die Unterhaltspflicht ohnehin mit dem Tod des Verpflichteten auf die Erbinnen als Nachlassverbindlichkeit übergegangen. Die Forderungen von Frau Ex-Gattin aus dem Scheidungsvergleich sind (auch…
…Ist der Hash erstellt, kann die zugrundeliegende Information nicht verändert werden, ohne den Hash zu ändern. Jeder Block enthält einen kryptographisch sicheren Hash (Streuwert des vorhergehenden Blocks), einen Zeitstempel und Transaktionsdaten. Jeder Hash-Wert besteht aus - dem Hash-Wert des letzten in der Blockchain befindlichen…
…Nr. 64/2014 (Geltungszeitraum 1.1.2014 - 31.12.2017) ist Hilfe aus den Mitteln der Sozialhilfe "nur so weit zu gewähren, als das Einkommen und das verwertbare Vermögen des Hilfeempfängers nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu sichern. Hat der Hilfeempfänger Vermögen, dessen Verwertung ihm…
…am ....12.2015 verstorbenen Empfängerin einer Versorgungsleistung Dr. ***7*** ***2***, geboren am ....03.1927. Gemäß § 38 Abs. 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds hat die Witwe Anspruch auf Hinterbliebenen Unterstützung, wenn kein anderer Zahlungsempfänger vom Verstorbenen namhaft gemacht wurde. Die Höhe der Hinterbliebenenunterstützung ergibt sich aus …
…Höhe von ca. € 1.400,00 netto monatlich und sei Eigentümer eines Hauses in ***5*** im Wert von ca. € 200.000,00. Er habe keine Sorgepflichten. Zum jährlichen Anwachsen des Gesellschafterverrechnungskontos aufgrund von Entnahmen des Bf. führte der Bf. aus, er habe zwar…
…der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen auf Antrag ermäßigt oder erlassen, wenn der Steuerpflichtige infolge des Erwerbes der Grundstücke innerhalb der letzten drei Jahre Erbschafts- oder Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer oder Stiftungseingangssteuer entrichtet hat. § 34 EStG 1988 idF BGBl I 112/2012 lautet: Außergewöhnliche Belastung § 34. (1) Bei der…
…Rückzahlungsabsicht hinsichtlich der von der Gesellschaft empfangenen Beträge ab (vgl. VwGH 6.7.2011, 2008/13/0005). Es ist zu prüfen, ob aus den Umständen zu schließen ist, dass die Erfassung auf dem Verrechnungskonto nach Ansicht der Gesellschaft einer tatsächlich aufrechten Verbindlichkeit des Gesellschafters entspricht…
…iSd § 11 Abs 1 Z 3 und 5 UStG 1994 aus. Daher steht der Vorsteuerabzug nicht zu. Wurden die verrechneten Leistungen nicht bewirkt, besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug, wobei es auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nicht ankommt…