… 202 BAO in Anspruch. Gegen diese Bescheide erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde und brachte vor, zwischen ihr und der ***2*** hätten echte Werkverträge und keine Arbeitskräftegestellung vorgelegen. Die Leistungen seien auf Grundlage von Leistungsverzeichnissen zu Fixpreisen pro Tonne erbracht und ausschließlich nach tatsächlich verlegter Stahlmenge…
…und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, dass hier keine Personalgestellung vorliege, sondern ein Werkvertrag mit dem slowakischen Geschäftspartner s.r.o.. Es werde auf die Parallelbeschwerde der GmbH AT (gemeint die Sammeleingabe vom 2.5.2017, welche aufgrund des Ergänzungsersuchens der Abgabenbehörde vom 1…
…im zitierten Fall des VwGH, nach der GesbR-Reform. Die Haftungsbescheide mit Datum 26.7.2016 sind daher richtigerweise an die BF und nicht an ihre Gesellschafter ergangen. 3.1. Werkvertrag oder grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung 3.1.1. Gesetzliche Bestimmungen: Körperschaften, die im Inland weder ihre…
…in der ausgeführt wurde, dass der VwGH in seinem Erkenntnis vom 22.8.2017, Ra 2017/11/0068, es für die Umqualifikation eines Werkvertrages in einen Überlassungsvertrag nicht mehr als ausreichend erachtet, dass nur ein Tatbestandsmerkmal des § 4 Abs. 2 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz als erfüllt anzusehen sei…
…Dass die Gesellschafter des polnischen Unternehmens keinen Wohnsitz in Österreich hatten, gründet sich auf der Einsichtnahme des Bundesfinanzgerichtes in das Zentrale Melderegister. Aus dem Werkvertrag vom 9.4.2023 mit ***3*** GmbH ergibt sich, dass das polnische Unternehmen im streitgegenständlichen Zeitraum auch eigenständige Arbeiten in…
… und e) Vertrieb dieser oder ähnlicher Erzeugnisse im Eigen- und Agenturhandel" ausgewiesen. Die Bf. schloss mit Werkverträgen Nr 001/11 vom 25.08.2011, Nr 001/12 vom 31.08.2012 und Nr 001/14 vom 31.07.2014 jeweils - bis auf die Datumsangaben - gleichlautende…
Eine Gewährleistung bzw. Haftung sei zwar in den Werkverträgen angeführt, werde allerdings im Sinne der obigen Ausführung nicht tatsächlich gelebt. Gemäß § 21 BAO sei im Steuerrecht nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt ausschlaggebend. Dabei seien alle Umstände maßgeblich, die die…
…Sub) in der Slowakei weitergegeben hat. Strittig ist im Verfahren, ob zwischen dem GU und der Bf ein Werkvertrag oder eine bloße Arbeitskräftegestellung vereinbart war. Die belangte Behörde nahm nach einer Baustellenkontrolle der Finanzpolizei und einer Außenprüfung zweiteres an, folgerte, dass dann auch der Vertrag…
…der Arbeit angetroffen worden seien. Grundlage dieses Leistungsaustausches würden Werkverträge abgeschlossen zwischen der Beschwerdeführerin (Auftraggeber) und der Firma B (Auftragnehmer) über die "Montagearbeiten für Rückewagen" in den Räumlichkeiten des Auftraggebers sein. Aus der Niederschrift vom 22.07.2015 mit Herrn Gf, dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin…
…1 Z. 2 AÜG keine Auswirkung auf das gegenständliche Verfahren. Zusammengefasst ergibt sich ein Sachverhalt, der sowohl für das Vorliegen von Werkverträgen aber auch für die Gestellung von Arbeitskräften im Sinne des § 98 EStG 1988 spricht: Die Firma B blieb Arbeitgeber der ausländischen Arbeiter, sie…
…auch auffallend, dass auf den Baustellen zeitgleich mehrere Auftragnehmer tätig gewesen wären. Es seien daher an Stelle der benötigten Arbeitnehmer die notwendige Anzahl von Personen mittels Werkvertrages engagiert und dort eingesetzt worden, wo sie gerade benötigt worden seien. Es sei zudem festgestellt worden, dass von…
…Februar 2008 ein Kaufanbot für das Grundstück 14 (ungefähr 510 m²) um den Kaufpreis von 40.800 Euro an die Verkäuferin gelegt. Am 12. März 2008 hat die Bau den obgenannten Werkvertrag vom 23. Oktober 2007 gegengezeichnet. Der letztgültige Einreichplan hinsichtlich des Einfamilienhauses der Käufer…
…entsprechende Feststellungen. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 25.10.2011 wurde ergänzend festgehalten, dass es für das Bestehen eines Dienstverhältnisses nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung als Dienstverhältnis oder Werkvertrag ankomme, sondern die tatsächlich verwirklichten vertraglichen Vereinbarungen entscheidend seien. Für das…
…Beschwerdeführer jedenfalls der vertret- und begründbaren Rechtsansicht gewesen sei, dass die mit den ausländischen Subunternehmern abgeschlossenen „Werkverträge“ als solche rechtswirksam und (vom Finanzamt) anzuerkennen wären. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht zwar die Annahme…
…Bei der Abnahme sei auch der Vorarbeiter der Beschwerdeführererin anwesend gewesen. Es habe keine Zeitaufzeichnungen der ungarischen Arbeiter gegeben. Es seien jeweils pauschale Werkverträge vereinbart worden. Dies sei auch aus den Rechnungen ersichtlich. Die Arbeiten (der ungarischen Arbeiter) seien nicht gemeinsam mit Arbeitern der Beschwerdeführerin…
…und führte insbesondere an, dass die Kommunalsteuerpflicht für "umqualifizierte Werkverträge als Vollzeit-Dienstverhältnisse im Zeitraum 2006 bis 2008 in der Höhe von EUR 9.337,29" von der Beschwerdeführerin bestritten worden sei. Im Bericht vom 27.04.2012 wurden dazu u.a. folgende Feststellungen getroffen…
…§ 47 Rz 7). Im gegenständlichen Fall waren die als Werkvertragsnehmer tätigen Reinigungskräfte stets allein für ein bestimmtes Objekt zuständig und arbeiteten nicht mit Dienstnehmern der Beschwerdeführerin zusammen. Sie waren weder zur Einhaltung von bestimmten Arbeitsstunden verpflichtet noch hatten sie Anwesenheitsverpflichtungen oder waren zu Vertretungen von…
…Fremdleistungen an drei polnische Unternehmen vergeben und durchgeführt. Strittig im Verfahren ist, ob die drei polnischen Subunternehmen an die Bf. Bauleistungen anhand von Werkverträgen erbrachten oder ob es sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um Arbeitskräftegestellung handelte, wobei von der Bf. im zweitgenannten Fall die Abzugsteuer gemäß …
Im Unterschied zum Werkvertrag liegt das Gefahrenrisiko beim Gestellungsvertrag ausschließlich beim Gestellungsnehmer. Der Gesteller haftet sohin nicht für die tatsächlichen Leistungen der von ihm gestellten Arbeitnehmer, sondern nur für ihre grundsätzliche Qualifizierung (vgl. Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 98 Rz 8.7). Für die Beurteilung und…
…A verrichten Tätigkeiten in Betriebsräumlichkeiten der BF. Strittig ist, ob diese Tätigkeiten in Erfüllung eines zwischen der BF und der A geschlossenen Werkvertrages erfolgen, oder ob die A diese Arbeitskräfte zur inländischen Arbeitsausübung an die BF gestellt hat. In letzterem Fall unterlägen die von der…