…waren von der Beweiswürdigung im vorliegenden Einzelfall abhängig. Ebenso waren die Fragen einer Waldnutzung aufgrund von höherer Gewalt und des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hinsichtlich des Bestehens einer Vortragsfähigkeit von Verlusten einzelfallbezogene Sachverhaltswürdigungen. Das erkennende Gericht orientierte sich zudem an der oben zitierten…
…Forstwirtschaft des Jahres 2015 werde weiterhin der Hälftesteuersatz aufgrund von besonderer Waldnutzung (Kalamitätsnutzung) beantragt. Als Nachweis hierfür legte der Bf ein Schreiben einer italienischen Forstaufsichtsbehörde und eidesstattliche Erklärungen von zwei italienischen Forsttechnikern vor. Aus diesen Dokumenten lasse sich die Waldnutzung aufgrund von höherer Gewalt nachvollziehen…
…bezogenen Einkünfte entfällt (vgl VwGH 18.05.2020, Ro 2018/15/0007). Die in den Beschwerdejahren in Italien erzielten Einkünfte des Bf aus Land- und Forstwirtschaft sind somit aufgrund der unbeschränkten Steuerpflicht des Bf im Inland zu besteuern. Die nachgewiesenen in Italien erhobenen Steuern (2014…
…waren von der Beweiswürdigung im vorliegenden Einzelfall abhängig. Ebenso waren die Fragen einer Waldnutzung aufgrund von höherer Gewalt und des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hinsichtlich des Bestehens einer Vortragsfähigkeit von Verlusten einzelfallbezogene Sachverhaltswürdigungen. Das erkennende Gericht orientierte sich zudem an der oben zitierten…
…begehrte die Bf die Anwendung des Hälftesteuersatzes aufgrund von besonderer Waldnutzung (Kalamitätsnutzung). Als Nachweis hierfür legte diese ein Schreiben einer italienischen Forstaufsichtsbehörde und eidesstattliche Erklärungen von zwei italienischen Forsttechnikern vor. Aus diesen Dokumenten lasse sich, so die Bf, die Waldnutzung aufgrund von höherer Gewalt nachvollziehen…
…31.12.2019 außer Kraft getreten. Auf Grund der Zeitbezogenheit der Abgaben ist § 12 Abs. 7 EStG 1988 idF BGBl. I 180/2004 weiterhin auf alle Sachverhalte betreffend die Bildung einer Übertragungsrücklage wegen Einkünften aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt anzuwenden, die vor ihrem Außerkrafttreten verwirklicht…
…wurde (Gutachten Spiegelfeld, Bubna-Litic, Kudjelka vom 9.3.2006)." Zu den Einkünften aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt "Im Rahmen der Außenprüfung wurde das Ausmaß der Entwertung des Waldbestandes seitens des Forstbetriebes nie nachvollziehbar mengenmäßig und wertmäßig quantifiziert. Daher ist die Aussage, dass es im…
…umzustellen, bzw. die Betriebsabläufe an die Einschränkungen aufgrund des Mistelbefalles angepasst hat. Nach Ansicht der Betriebsprüfung stelle daher das regelmäßige Auftreten einen Ausschließungsgrund für die Waldnutzung infolge höherer Gewalt dar. Dies widerspricht jedoch eindeutig dem oben angeführten Erkenntnis des VwGH vom 25.3.1966, Zl…
… 37 Abs 6 EStG ist, dass für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Eine außerordentliche Waldnutzung liegt nur hinsichtlich des so genannten Überhiebes (der Überschlägerung) vor. Überhieb ist der über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig…
…seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…haben und keinen Nachweis über eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt begründen. Die Zeugenaussagen des Betriebsleiters Forstmeister DI NN2 sind auf Grund ihrer erwiesenen Wahrheitswidrigkeit und Widersprüchlichkeit nicht glaubwürdig. Folgende Schadholznutzungen wegen Mistelbefall wurden im Betrieb erklärt und auf Grund eines Plausibilitätsurteiles von der Forstbehörde bescheinigt…
…Das BFG vertritt die Auffassung, dass auch bei der Waldnutzung infolge höherer Gewalt jedem der drei Tatbestandselemente ein maßgebender Anwendungsbereich zukommt und daher Fällungen auf Grund außergewöhnlicher und gewöhnlicher Betriebsgefahr voneinander abzugrenzen sind. Unbestritten ist, dass der Befall mit Eichenmisteln in den Eichen-Mittelwälder des…
…Pkt. 7 des Vertrages 2006 erzielt. 3.1.4. Zusammenfassung und Berechnung Vom BFG wurde die Steuerbegünstigung wegen Waldnutzung infolge höherer Gewalt im Umfang des Streitpunktes der erklärten Mistelkalamitäten versagt, weil einerseits vom Bf. im Rahmen seiner erhöhten Mitwirkungspflicht nicht der erforderliche Nachweis erbracht worden…
…6 iVm § 37 Abs. 1 EStG 1988 für ihre Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt den Hälftesteuersatz einzuräumen, schafft nach Auffassung des BFG für einen kleinen Kreis an Begünstigten einen sachlich nicht gerechtfertigten Steuervorteil. 2.2. Hälftesteuersatz für regelmäßige und innerhalb des Hiebsatzes liegende Kalamitätsholznutzungen…
…seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. (6) Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt vorliegen. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…Berücksichtigung höherer Werbungskosten, als in den Steuererklärungen erklärt, beantragt worden sei. Auch während der Schlussbesprechung sei nicht über die Höhe der Werbungskosten diskutiert worden, sondern darüber, ob die Tätigkeit als Gemeinderat eine aktive Erwerbstätigkeit darstelle. Der Bf habe argumentiert, dass keine Erwerbstätigkeit vorliege, weil aufgrund…
…wenn Sie, wie Sie in der Beschwerde anführen, aufgrund Ihrer Arbeitsbelastung das Brennholz nicht selbst schlägern konnten und deshalb die Forstarbeiten durch ein fremdes Unternehmen durchgeführt worden wären, hätte sich ein höherer Erlös erzielen lassen, als durch die Verpachtung der Flächen an die Mutter, weil…
…wenn Sie, wie Sie in der Beschwerde anführen, aufgrund Ihrer Arbeitsbelastung das Brennholz nicht selbst schlägern konnten und deshalb die Forstarbeiten durch ein fremdes Unternehmen durchgeführt worden wären, hätte sich ein höherer Erlös erzielen lassen, als durch die Verpachtung der Flächen an die Mutter, weil…
…an, dass 19,64% der Festmeter (€ 5.628,30) aufgrund höherer Gewalt zu bringen gewesen seien. Die Einkünfte wurden im Einkommensteuerbescheid 2016 erklärungsgemäß veranlagt. In der Beschwerde begehrte der Bf., die Einkünfte aus dem Holzverkauf in Höhe von € 13.999,49 zu veranlagen…