…Rechtsfolgen des § 266 Abs. 4 BAO - Nachweise für eine vereinbarte Kaufoption bzw. einen vergleichbaren Erwerbsanspruch des Bf schuldig blieb, folgt das BFG - vor dem Hintergrund des festgestellten Verfahrensergebnisses und im Einklang mit der gefestigten VwGH-Judikatur - dem Beschwerdevorbringen und geht davon aus, dass zwischen den…
…der Vortragstätigkeit für die FH ***B*** betroffen. Bezüglich der als Arbeitsmittel geltend gemachten Ausgaben in Höhe von 986,27 € übermittelte der steuerliche Vertreter des Bf ein Anlageverzeichnis, in dem unter anderem ein "Netbook (60 %)" mit Anschaffungskosten in Höhe von 278,34 € und einer…
…16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 normiert für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entgegen der Rechtsansicht des Beschwerdeführers eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag und mit…
…nach Literaturmeinung auch für land- und forstwirtschaftliche Beratungs- und Vortragstätigkeit gelten: "Für die Tätigkeiten als Laienfleischbeschauer, Schweinetätowierer, Waldhelfer, Milchprobennehmer, Besamungstechniker im Sinne eines Landestierzuchtgesetzes, Klauenpfleger, Fleischkiassifizierer, Saatgut- und Sortenberater, Biokontroiieur, Zuchtwart, Hageischätzer, Hagelberater sowie bei der land- und forstwirtschaftlichen Beratungs- und Vortragstätigkeit sind die Abgrenzungskriterien…
…6.2004 schriftlich eine Vereinbarung zwischen der Mutter des Bf. und dem Bf. darüber abgeschlossen, dass der Bf. die erworbenen Fahrnisse zum Gebrauch und Nutzung auf deren Lebenszeit überlässt. Ein gesondertes Entgelt sei nicht zu entrichten. Dieses sei bereits mit dem Entgelt für die Dienstbarkeit…
…eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuertem Einkommen tragen müssen (vgl. VwGH 25.11.2009, Zl. 2007/15/0260). Nach der Rechtsprechung des VwGH wird durch die Literatur, die für einen…
…1 EStG und können abzüglich eines Privatanteiles geltend gemacht werden. Es ist glaubhaft, dass der Beschwerdeführer zuhause Vorbereitungstätigkeiten für seine Vortragstätigkeit tätigt. Diese Kosten sind abzüglich eines Privatanteiles als beruflich veranlasst gemäß § 16 Abs. 1 EStG anzuerkennen. Die Kosten für Handy und Internet werden daher…
…Vortragstätigkeit geht daher zu Lasten des Bf, der diese Umstände geschaffen und damit der Schätzung Vorschub geleistet hat. Da der Bf nachvollziehbare Aufzeichnungen über seine Geschäftsverhältnisse schuldig geblieben ist, konnte auch das Bundesfinanzgericht aus den nachgereichten Unterlagen keine Besteuerungsgrundlagen ableiten und nähere Anhaltspunkte für eine…
…die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Findet keine Überrechnung gemäß § 215 Abs. 4 BAO in Höhe der gesamten auf die Lieferung oder sonstige Leistung entfallenden Umsatzsteuer auf das Abgabenkonto des Leistungserbringers statt, ist bei einem Unternehmer, der seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten …
…aber wesentliche Betriebsmittel für die Seminar- und Vortragstätigkeit des ***1*** nicht erforderlich. Aus dem Umstand, dass ***1*** zu 100% an der Komplementär-GmbH beteiligt ist, wird einerseits die beherrschende Stellung des ***1*** in der als GmbH & Co KG geführten Bf und andererseits eine nicht unbeträchtliche…
…2013 und 03.08.2013 im ***2*** in Wien. Für den Zeitraum von 23.06.2013 bis zum 03.08.2013 reservierte die Bf. ein Gesamtkontingent von insgesamt 420 Schülerwochen, wobei eine Schülerwoche entsprechend der gebuchten Kurslänge 6 oder 7 Übernachtungen zum vereinbarten Mietpreis entspricht…
…eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt. Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält § 16 Abs 1 Z 6 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen…
…dem Vertreter Mag Felix Koll wurde ein Termin in der Kanzlei für den 21.03.2022 vereinbart. Am 10.03.2022 erschien der als Zeuge geladene Sohn (***4***) in Begleitung der Bf, die einen Teil der angeforderten Unterlagen bei sich hatte und diese im Anschluss…
…einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, allenfalls nach den §§ 98 EStG 1988 zu besteuern. Dass weder ***1*** ***2***, ***16*** ***17*** oder ***14*** ***15*** im Beschwerdezeitraum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatten, steht fest. Bei der Beschwerdeführerin haben alle drei Genannten Einkünfte für Vortragstätigkeit…
…der Bearbeitung von Gesetzeskommentaren ist für die Beurteilung des Mittelpunkts der Tätigkeit im vorliegenden Fall nicht relevant, weil es sich bei dieser Tätigkeit nicht um einen gesonderten Betrieb des Bf. handelt und diese Tätigkeit der Vortragstätigkeit des Bf. untergeordnet ist. Für die Streitjahre erklärte der…
…dieser Vortragenden. - Agenda für ein ***3***-Seminar im April 2019 in Deutsch und Englisch. Der Kurs mit der Möglichkeit mitgebrachte Tiere von ***5*** und einem weiteren Tierarzt untersuchen zu lassen. - Ausdruck aus der Homepage ***3*** Association Austria, einem Verein mit Sitz an der Adresse der…
…die mit dem Vorgehen eines ertragsorientierten Vermieters nicht zu vereinbaren ist. Auf der Grundlage des dargestellten Ermittlungsergebnisses ist das BFG davon überzeugt, dass die Mängel betreffend Hohlräume bei Bodenfliesen nicht der Grund für das Unterbleiben einer marktüblichen Vermietung der neu sanierten Wohneinheiten im Wohnhaus HNr…
…Umstände sind daher für sich allein nicht geeignet, die persönliche Abhängigkeit des Vortragenden zu begründen (OGH 23.3.2010, 8 ObA 57/09d). Es liegt in der Natur einer Vortragstätigkeit, dass sich der Vortragende und seine Zuhörer zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort…
…Umstände sind daher für sich allein nicht geeignet, die persönliche Abhängigkeit des Vortragenden zu begründen (OGH 23.3.2010, 8 ObA 57/09d). Es liegt in der Natur einer Vortragstätigkeit, dass sich der Vortragende und seine Zuhörer zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort…
…0186). Der Bf. gebe an, dass die Räumlichkeiten für die "umfangreiche Aufbereitung von Schulungen" verwendet werden würden. Nach Ansicht des Finanzamtes bestehe im Falle einer Vortragstätigkeit der Mittelpunkt der Tätigkeit jedoch an jenem Ort, wo der Vortrag abgehalten bzw. das Wissen vermittelt werde und liege…