…erforderlichen Unterlagen eine ordnungsgemäße Buchführung nicht möglich war ist dazu auszuführen: Bei § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist wie oben ausgeführt bedingter Vorsatz hinsichtlich der Pflichtverletzung und Wissentlichkeit im Hinblick auf die Verkürzung erforderlich. Dem Geschäftsführer waren die Fälligkeitstermine hinsichtlich der UVA 12/2014…
…Herrn C. H. , am 23.06.2008 ein Geschäftslokal um es weiterzuvermieten. Sie gab für dieses Objekt Sanierungsarbeiten bei der Firma R-GmbH in Auftrag, Herr H. sollte diese überwachen. Im März 2009 stellte sich jedoch heraus, dass nur kleinere Arbeiten erledigt wurden und ausgemalt…
…Subjektiv ist bei einem Vergehen (einer Tat = Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Tatzeitraum) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Wissentlichkeit hinsichtlich der Verletzung der Entrichtungspflicht und bedingter Vorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Erfüllung der Meldepflicht gefordert und bei einem Vergehen…
…ein Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs. 2 leg cit) unterblieben, obwohl sich ein solcher angesichts der seit der FinStrG-Novelle 2010 (BGBl I 2010/104) festgelegten Reduktion des Verkürzungsbetrages auf den darauf gerichteten Vorsatz (§ 33 Abs. 5 zweiter Satz FinStrG) geradezu aufgedrängt hätte. 1. Defizite im Tatsachenbereich…
…Schätzung entspricht, als einerseits die für die Verkürzung maßgeblichen Vorgänge (Nichtentrichtung der UVZ unter Verletzung der UVA-Pflicht) klar feststehen und andererseits auch die angewandte Schätzungsmethode [Ermittlung des Gesamtbetrages der vom Bf. im genannten Zeitraum getätigten steuerpflichtigen Umsätze laut den bekannten Kennzahlen für den (Vor…
…Sie ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen…
…nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Auch hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe der Jahressteuererklärungen habe der Beschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Täters und die erfolgte Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen…
…Meldung bei Unterlassung der Entrichtung lediglich zu einer Aufhebung der Strafbarkeit der Nichtentrichtung bis spätestens zum 20. des nächstfolgenden Monats führt. Der Vorsatz bezieht sich darauf, dass der Abgabepflichtige in Kenntnis der gesetzlichen Termine zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten dieser Zahlungspflicht nicht nachkommt, wobei eine Verkürzung…
…deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erkennen. Der Spruchsenat hat demnach bei einer angenommenen Strafdrohung von € 95.308…
…1) - erstattete Selbstanzeige bestätigt. Herr ***12*** mag bei der Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht stets die erforderliche Sorgfalt gezeigt haben - ein Verkürzungswille kann ihm aber nicht untersteilt werden. Ein Vorsatz, durch eine Nichtabgabe oder eine unrichtige Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen Abgaben zu verkürzen, war somit jedenfalls…
…Somit ist ein Vorsatz zur Abgabenverkürzung und Abgabenwidrigkeit vom Anfang an nicht geben gewesen. Um den Ruf eines ordentlichen Geschäftsmannes zu bewahren, begehrt unser o.a. Mandant die Aufhebung dieses bzw. Verkündung einer neuen schuldfreien Erkenntnis. Zuletzt beantragen wir hiermit auch die Akteneinsicht in das…
…Ebenso ist bei der Bemessung der Strafe darauf Bedacht zu nehmen, ob die Verkürzung oder der Abgabenausfall endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die…
…Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel erfolgen, Abgaben zu verkürzen, beruht meist auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, auf den - bei einem den Vorsatz verneinenden Täter - nur nach dessen nach außen tretendem Verhalten geschlossen werden kann. Die Ermittlung des nach außen nicht erkennbaren…
…Die Kapitalertragsteuer 3/2020 wurde am 28. Mai 2020 erklärt. Bei den Umsatzsteuervoranmeldungen gab es hinsichtlich der im Spruch genannten Zeiträume Verspätungen von einigen wenigen Tagen, hinsichtlich der UVA 12/2017 eine zweimonatige Verspätung und hinsichtlich der UVA 1/2018 eine einmonatige Verspätung. Der Beschuldigte…
…gewillt ist. Auch unter Berücksichtigung des festgestellten Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass [bei den Beschwerdeführern] dieser bedingte Vorsatz nicht gegeben ist. Was die Mitverantwortung des Geschäftsführers anbelangt und den Umstand der ‚Wissentlichkeit‘, so gilt als allgemein angewendete Grundregel seitens der Finanzverwaltung immer der Umstand der…
…FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, ob die Verkürzung oder der…
… 33 Abs. 1 FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der maßgeblichen Verkürzungen geahndet; zusätzlich kann bei entsprechender Notwendigkeit auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten verhängt werden. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a und b FinStrG werden…
…A sei daher lediglich bedingter Vorsatz vorzuwerfen. [Zu seinen Überlegungen hinsichtlich einer finanziellen Zwangslage des Unternehmens, welche nicht als Anlass zur Abgabe der unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. zur verspäteten Berücksichtigung von Rechnungen feststellbar gewesen sei, äußert sich der Spruchsenat nicht.] Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat…
… 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der maßgeblichen Verkürzungen geahndet; zusätzlich kann bei entsprechender Notwendigkeit auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten verhängt werden. - Ein Anlass für die Verhängung einer derartigen primären Freiheitsstrafe wird nicht gefunden. Hinsichtlich der Geldstrafe ist nach…
…46 FinStrG, wenn der strafbestimmende Wertbetrag oder die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge € 1.000,00 nicht übersteigt. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann selbst bei einem Verkürzungsbetrag von (damals) ATS 23.000,00 (entspricht rund € 1.671,00) keine Rede davon sein, dass die…