…relativiert, dass die als Pauschale" bezeichnete Entlohnung ganz offensichtlich eine Rückrechnung auf Stundensätze zulässt. Der vorliegende Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Beschwerdeführer hat sich zur Erbringung der von ihm geschuldeten "Werke" ua auch der Arbeitskraft der beiden in Rede stehenden Personen bedient, die…
…Einnahmen im vorliegenden Fall eine absolut untergeordnete Rolle, weshalb nicht von einer Übernahme des Unternehmerwagnisses gesprochen werden kann. Die bei P1 gegebenen, ausgesprochen geringen Einnahmen aus Reinigungstätigkeiten für andere Auftraggeber sprechen ebenfalls nicht für das Vorliegen von Unternehmerrisiko, zumal es bei Gelegenheitsarbeiten und/oder Personen…
…beiden Kriterien zumindest noch das Kriterium des Unternehmerwagnisses von Bedeutung sei; - dass das Kriterium der Weisungsgebundenheit als Merkmal eines Dienstverhältnisses in den Hintergrund treten und unter Umständen ganz fehlen könne (womit notwendigerweise die steuerliche Qualifizierung des Verhältnisses vorwiegend oder ausschließlich nach anderen Kriterien erfolgen müsse…
…beiden Kriterien zumindest noch das Kriterium des Unternehmerwagnisses von Bedeutung ist; - dass das Kriterium der Weisungsgebundenheit als Merkmal eines Dienstverhältnisses in den Hintergrund treten und unter Umständen ganz fehlen kann (womit notwendigerweise die steuerliche Qualifizierung des Verhältnisses vorwiegend oder ausschließlich nach anderen Kriterien erfolgen muss…
…beiden Kriterien zumindest noch das Kriterium des Unternehmerwagnisses von Bedeutung ist; - dass das Kriterium der Weisungsgebundenheit als Merkmal eines Dienstverhältnisses in den Hintergrund treten, ja unter Umständen ganz fehlen kann (womit notwendigerweise die steuerliche Qualifizierung des Verhältnisses vorwiegend oder ausschließlich nach anderen Kriterien erfolgen muss…
…wir zu den einzelnen Kriterien detailliert Stellung genommen und auf den vorliegenden Sachverhalt verwiesen. In Zusammenfassung dieser Überlegungen zeigt sich eine nahezu ausschließliche Bestätigung der für das Vorliegen von Werkvertragen sprechenden Argumente. Ohne auf diese Argumente einzugehen, stellt die Behörde auf Seite 2 [der Beschwerdevorentscheidung]…
…vorgelegt wurde, gegen das Vorliegen einer tatsächlichen Leistungserbringung und korrekten Beauftragung der genannten Subunternehmen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. Im gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob den Rechnungen von den in Rede stehenden Subunternehmen tatsächlich erbrachte Leistungen zu Grunde liegen bzw. die Rechnungen…
…Die Verrechnung von Pauschalbeträgen steht einer Beurteilung der Tätigkeit als unselbständig nicht entgegen; eine Erfolgsabhängigkeit (und damit ein Unternehmerwagnis) ist daraus jedenfalls nicht ableitbar (VwGH 18.10.2017, Ra 2017/13/0066). Nicht zuletzt ist auch das Vorliegen beziehungsweise Nichtvorliegen einer Vertretungsbefugnis in die Gesamtbetrachtung…
…dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 nicht schuldet (VwGH 15.9.1999, 97/13/0164). Aus den dargestellten Gründen hat die Abgabenbehörde somit zu Recht das Vorliegen von Dienstverhältnissen i.S.d. § 47 Abs. 2 EStG 1988 angenommen. In…
…auch kontrolliert wurden. Das fehlende Unternehmerwagnis spricht eindeutig für das Vorliegen von Dienstverhältnissen im Sinne des § 47 Abs 2 EStG 1988. Die Abrechnung nach Arbeitsstunden (erfolgsunabhängige Entlohnung) und nicht nach erbrachter Leistung begründet kein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko. Das Vorliegen eines ausgabenseitigen Unternehmerrisikos der Call Center-Agents…
…war aufgrund der Aktenlage zu entgegnen, dass die Bf. eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch genommen hatte, ohne selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen von Umständen, auf die die Begünstigung gestützt werden hätte können, darlegen zu können. Jenes niederösterreichische Spital mit zig-tausenden…
…organisiert. Sie hätte nur vorgegeben, dass es sich nicht um neue Subunternehmer handeln dürfe, da sie das Vorliegen von Gewerbe-scheinen etc. nicht habe überprüfen können. Betreffend die verschiedenen Tätigkeiten habe etwa die maschinelle Bodenreinigung sowie die Verwendung spezieller Reinigungsmittel nur mit eigenen Mitarbeitern stattgefunden…
…Einnahmen im vorliegenden Fall eine absolut untergeordnete Rolle, weshalb nicht von einer Übernahme des Unternehmerwagnisses gesprochen werden kann. Gleichzeitig verfügten die Reinigungskräfte auch nicht über eigene Firmenstruktur oder boten Reinigungsleistungen im Internet an oder traten am Markt auf. Sie beschäftigten auch keine eigenen Dienstnehmer und…
…dass keine Anhaltspunkte für ein Mietverhältnis vorlägen. Der Umstand, dass die Einnahmen ausschließlich der Beschwerdeführerin zuständen und diese dem Köchepaar lediglich ein monatliches Honorar überwiesen habe, sowie die von der belangten Behörde angeführten Argumente sprächen für ein freies Dienstverhältnis. Da es sich im gegenständlichen Fall…
…dass Einnahmen und Ausgaben in selber Höhe vorliegen würden. Den Wareneinsatz könne man im Rahmen der freiwilligen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ansetzen. Zusätzlich würden die min. GSVG-Beiträge in Höhe von 2.000,00 € pro Jahr als Rückstellung angesetzt werden können. Dadurch…
…Nach Ansicht des steuerlichen Vertreters hätte die Richterin im dortigen Verfahren zumindest mündlich dargestellt, dass keine steuerlichen Dienstverhältnisse vorlägen. Es bekäme die Frage des Unternehmerwagnisses durch die dort vorgelegten Honorarnoten ein anderes Gewicht, da diese unterschiedlichste Beträge und Schwankungen aufwiesen. Die Vorsitzende stellte dazu die…
…Anzahl ständig wechselnder Unternehmer tätig wird (VwGH 20.05.2015, Ra 2014/09/0041). Letzteres hat aber auch die Bf weder behauptet noch nachgewiesen. Aus den angeführten Gründen nahm das Finanzamt zu Recht das Vorliegen von Dienstverhältnissen iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 an. 2…
…Der (vollständige) Beweis des Nichtvorliegens einer Tatsache sei ungleich schwerer zu erbringen, als der Beweis des Vorliegens. Beweise für das Vorliegen von Weisungsgebundenheit lägen der Behörde nicht vor. Eine somit unbewiesen gebliebene Tatsache (hier: Weisungsgebundenheit und damit verbundene persönliche Abhängigkeit) stehe deshalb noch nicht mit…
…zu ändern. Stellt beim Verspachteln von Rigipsplatten der Auftraggeber das gesamte Arbeitsmaterial zur Verfügung und wird dieses vom Auftragnehmer unter Verwendung auftragnehmereigenen Werkzeuges auf vom Auftraggeber bestimmten Baustellen verarbeitet, spricht dies für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (Braunsteiner/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG…
…angesprochenen Outbound-Bereich. Auch eine Überprüfung weiterer Indizien für das Vorliegen nichtselbständiger Tätigkeit bestätigte die Feststellung, dass die Tätigkeit der Mitarbeiter im Rahmen von steuerrechtlichen Dienstverhältnissen ausgeübt wurde. So lag kein Unternehmerwagnis der Mitarbeiter vor. Eine Bezahlung nach Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden bedeutete kein einnahmenseitiges…