…Vorliegen eines auf konkrete Tatsachen gestützten Tatverdachts sei Anordnungsvoraussetzung; nur wenn der Verdacht besonders – durch bestimmte Tatsachen – begründet werden könne, sei auch der Grundrechtseingriff zur Aufklärung des Verdachts angemessen. Der durch bestimmte Tatsachen begründete Verdacht unterliege höheren Anforderungen als der bloße Anfangsverdacht; er erfordere eine…
…Vorliegen eines auf konkrete Tatsachen gestützten Tatverdachts sei Anordnungsvoraussetzung; nur wenn der Verdacht besonders – durch bestimmte Tatsachen – begründet werden könne, sei auch der Grundrechtseingriff zur Aufklärung des Verdachts angemessen. Der durch bestimmte Tatsachen begründete Verdacht unterliege höheren Anforderungen als der bloße Anfangsverdacht; er erfordere eine…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde an Hand der sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht, dh. hinreichend stichhaltige Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der Verdächtige komme als Täter eines…
…Daraus ergibt sich nicht die notwendig konkretisierte Begründung. Zusammenfassend bleibt somit festzuhalten, dass sich die Verdachtslage der Finanzstrafbehörde lediglich auf Indizien stützt, welche jedenfalls nicht für einen begründeten Tatverdacht ausreichen. Die Beschlagnahmung erfolgte somit rechtswidrig." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 89 Abs…
…wozu - bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - auch Umsatzsteuervoranmeldungen gehören. Gemäß § 21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 hatte ab Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit ein Unternehmer auch jeweils spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat bzw. Kalendervierteljahr (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt…
…Akt insbesondere zu entnehmen sein müsse, welche Tat der betreffenden Person zur Last gelegt wird und sich die Amtshandlung richtet, entspricht schlicht nicht der gegebenen Rechtslage: Auch eine Amtshandlung zur Erhellung eines Tatverdachtes, bei welcher der Verdächtige gar nicht erkennt, dass gegen ihn ermittelt wird…
…bei Vorliegen der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen (nämlich dass aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort Gegenstände oder Spuren befinden, die sicherzustellen oder auszuwerten sind, § 119 Abs. 1 StPO) von sich aus durchführen zu können (im Sinne von "dürfen"). Man könnte eventuell von einer echten…
…zu umfassen. Es müssen genügende Gründe vorliegen, die die Annahme der in Frage stehenden These rechtfertigen, beispielsweise, dass der laut Aktenlage Beschuldigte als Täter der vorgeworfenen Finanzvergehen in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht kann immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen (z.B. für…
…122 dem Verfahren zugezogenen Nebenbeteiligten zuzustellen. Abs. 4: Das Bundesfinanzgericht hat zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst sinngemäß nach den Abs. 1 und 2 mit Beschluss vorzugehen. …
…jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdigen Interessen wahrt. Ermittlungshandlungen der Finanzstrafbehörde dienen der Prüfung des Vorliegens eines Tatverdachtes gegen eine bestimmte Person, einen bestimmten Verband. Im…
…dass - bei Vorliegen einer begründeten Verdachtslage - diese den Verdacht begründenden Umstände in der nach § 23 Zustellgesetz zu hinterlegenden Kopie der Durchsuchungsanordnung nicht bzw. nicht ausreichend angegeben sind, zwangsläufig keine Beschneidung ihrer Verteidigungsrechte vor, weil sie ohnehin vor Beginn der Durchsuchung mangels Anwesenheit den Tatverdacht nicht…
…zu umfassen. Es müssen genügende Gründe vorliegen, die die Annahme der in Frage stehenden These rechtfertigen, beispielsweise, dass der laut Aktenlage Beschuldigte als Täter der vorgeworfenen Finanzvergehen in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht kann immer nur aufgrund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen (z.B. für…
…des Beschlagnahmetages nicht saniert werden können, weil die rechtswidrigen Eingriffe schon zuvor stattgefunden hätten; die mündliche (und nachfolgend schriftliche) Erweiterung der Durchsuchungsanordnungen sei darüber hinaus mangels Vorliegen einer Gefahr im Verzug gemäß § 93 Abs 1 letzter Satz FinStrG rechtswidrig. 4. Die angeführten Durchsuchungsanordnungen seien auch…
…entrichteten Umsatzsteuervorauszahlung. Ein prävalierender Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer kann nicht vorliegen, da der Bf. unmittelbar nach Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 2010 als Geschäftsführer ausgeschieden ist und ihm zum Zeitpunkt der Verpflichtung zur Einreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung keine abgabenrechtliche Anzeige- und Offenlegungsverpflichtung mehr oblegen ist. …
…elektronische Geräte und Datenträger) nicht sicherstellen. Die Beschlagnahme und Auswertung dieser Unterlagen bzw. Gegenstände sollte somit einer weiteren Abklärung bzw. Erhärtung des Tatverdachtes, aber auch Entlastung der Verdächtigen dienen. Es wird angemerkt, dass A im Haus seiner Lebensgefährtin angetroffen worden ist und elektronische Gerate und…
…jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdigen Interessen wahrt. Ermittlungshandlungen der Finanzstrafbehörde dienen der Prüfung des Vorliegens eines Tatverdachtes gegen eine bestimmte Person, einen bestimmten Verband. Im…
…Abgabenausfall endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Eine solche nur vorübergehende Abgabenvermeidung liegt nach der Aktenlage nicht vor. Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; solche sind der Aktenlage ebenfalls nicht…
…beantragen, wenn aus seiner Sicht die ihm zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder oder Ihrer Ansicht nach ein sonstiger Grund zur Verfahrenseinstellung vorliegt (§ 82 Abs. 3 lit. b bis e FinStrG). Sollte über einen derartigen Antrag bereits rechtskräftig abgewiesen worden sein, so…
…Eingangsabgabenbelastung (Zoll; EUSt) festgestellt worden war , wurde seitens der angeführten Finanzstrafbehörde mit (oben genanntem) Bescheid vom 11.4.2012 gegen die Bf. gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ein Finanzstrafverfahren wegen des Tatverdachtes eines Finanzvergehend iSd § 35 Abs. 1 lit. a iVm § 28a FinStrG und § 3…
…rechtlicher Bestimmungen hätten die Beschwerden inhaltlich wohl einer näheren Überprüfung zugeführt werden müssen. Letztlich hätte sich die bescheiderlassende Behörde auch mit den in den (ursprünglichen) Beschwerden herangetragenen Argumenten auseinandersetzen müssen [sohin also mit dem behaupteten Umstand, dass im Abgabenverfahren noch keine rechtskräftigen Bescheide vorlägen]. M…