…die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an die Beschwerdeführerin und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren. Die belangte Behörde geht davon aus, dass die Rechnungen als Deckungsrechnungen zur Absetzung von Löhnen als Betriebsausgaben dienten. Diese sollten nicht als Lohnaufwendungen in der Buchhaltung aufscheinen…
…12/2013 | Nein | 20.12.2008 | 60.000,00 | 12/2010 | Dez. 2010 | 12/2013 | Nein Die Anzahlungen wurden in den Einnahmen- Ausgabenrechnungen der KG in den jeweiligen Jahren als Betriebsausgaben erfasst. Betriebsprüfungsbericht vom 30.01.2018, ABNr…
…12/2013 | Nein | 14.12.20091 | 45.000,00 | 12/2013 | | | Nein Die Anzahlungen wurden in den Einnahmen- Ausgabenrechnungen der KG in den jeweiligen Jahren als Betriebsausgaben erfasst. Im Dezember 2010 hielten die W Gesellschaft m.b.H…
…aus…. Die widerrechtlich und betrügerisch erlangten Vermögenszuwendungen an ***9*** sind daher nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren, sondern als Schadensfall und somit lediglich als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. An einer objektiven Vermögenszuwendung durch die Kapitalgesellschaft als verdeckte Ausschüttung an ***9*** scheitert es." wird ausgeführt, dass…
…vorgenommenen Globalschätzungen an dem Verhältnis von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben der Vorjahre orientieren, nachdem die Scheinrechnungen ausgeschieden worden waren, sind sie nicht zu beanstanden. Abgabenrechtlich ist es ohne Belang, ob eine Privatentnahme oder eine vorgetäuschte und tatsächlich nicht abgeflossene Betriebsausgabe vorliegt: beides ist bei der Gewinnermittlung…
…die Fa. ***3*** ***5***, wären für Transportleistungen im Jahr 2016 monatliche Barzahlungen getätigt worden. Als Betriebsausgaben wären im Jahr 2016 insgesamt € 170.927,00 geltend gemacht worden, wobei insgesamt zwölf Monatsrechnungen der ***3*** in der Buchhaltung vorhanden gewesen wären, die beim Kassabuch der Fa. …
…sei zu schließen, dass nicht gemeldete Arbeiter herangezogen worden waren und vorgetäuschte Fremdleistungen durch Subunternehmer vorlagen. Die sachliche Richtigkeit der Eingangsrechnungen sei in Zweifel zu ziehen gewesen, d.h. der ordnungsgemäße Nachweis der Betriebsausgaben habe gefehlt. Die AP sei demnach berechtigt gewesen eine Schätzung gem…
…Kirchbacher in WK StGB § 167 Rz 66 und 69). Die von den Angeklagten gesetzten Betrugshandlungen waren im Hinblick auf die vorgetäuschten Investitionsgeschäfte jedenfalls von einem ,einheitlichen Willensentschluss' getragen, ist die taktische Vorgehensweise durch öffentlichkeitswirksame Werbung in Zeitungen doch einerseits Indiz für gewerbsmäßige Absichten und andererseits…
…als vorgetäuschte Abrechnungen über fingierte Leistungen qualifizierten Rechnungen formal ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß die Tatsachen wiedergäben. Die Beschwerde, warum die von der Behörde in Zweifel gezogenen Fremdleistungen anzuerkennen seien und aufgrund welcher konkreten Beweismittel sich das ergäbe und die Feststellungen der Behörde unzutreffend seien. (…) Betriebsausgaben…
…als vorgetäuschte Abrechnungen über fingierte Leistungen qualifizierten Rechnungen formal ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß die Tatsachen wiedergäben. Die Beschwerde, warum die von der Behörde in Zweifel gezogenen Fremdleistungen anzuerkennen seien und aufgrund welcher konkreten Beweismittel sich das ergäbe und die Feststellungen der Behörde unzutreffend seien. (…) Betriebsausgaben…
…des Neuerungstatbestandes oder des Vorfragentatbestandes behaupte. Es könne nicht nachvollzogen werden, warum die Anzahlungen keine Betriebsausgaben darstellen sollten. Das EStG sehe keine Einschränkung vor, dass das einer geleisteten Anzahlung zugrunde liegende Rechtsgeschäft in einem Prüfungszeitraum oder einem bestimmten eingeschänkten Zeitraum gänzlich abgewickelt worden sein müsse…
…Aufwand geltend gemacht worden seien, für die keine Leistung erbracht wurde. Es handle sich hierbei um Schein- oder Deckungsrechnungen, mit denen hohe Betriebsausgaben vorgetäuscht worden seien. Bei den rechnungsausstellenden Subfirmen handle es sich um Unternehmen, die dem wirtschaftlichen Machthaber nahe stünden. Die Barzahlungen wären nur…
…die Antragstellerin ist) entsprechende Leistungen gegenüberstehen oder es sich um Schein- bzw. Deckungsrechnungen handelt, mit denen hohe Betriebsausgaben vorgetäuscht wurden um Lohn- und Sozialabgaben zu verkürzen bzw. nicht angemeldete Arbeiter zu bezahlen. Nach Ansicht der belangten Behörde soll es sich bei den rechnungsausstellenden Subfirmen um…
…D) auch nachprüfbar tatsächlich gibt. Andernfalls hätte sich in der gegenständlichen Finanzstrafsache A die Geschäftsbeziehung mit C auch wohl erspart und einfach selbst falsche Urkunden für die Buchhaltung der der B-GmbH hergestellt und damit Betriebsausgaben vorgetäuscht bzw. zu Unrecht Vorsteuern abgezogen. Tatsächlich aber ist…
…S GmbH. Anlässlich einer BP für die Jahre 1999 bis 2002 stellte sich heraus, dass der Geschäftsführer-Gesellschafter der angegebenen GmbH durch Fingierung von Eingangsrechnungen hinsichtlich Vorleistungen von Subunternehmen Betriebsausgaben vorgetäuscht hat, die die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vermindert hatten. Diese Kürzung der Bemessungsgrundlage wurde…
…aus dem der Leistungsinhalt des Geschäftes erkennbar sei. Wie der VwGH in 2002/13/0091 vom 13.9.2006 ausgeführt hätte, sei die Betriebsausgabe zu streichen, wenn es einem Abgabepflichtigen nicht gelinge, die sachlichen und rechtlichen Gründe für den begehrten Abzug eines Betrages von der…
…können nicht anerkannt werden (VwGH 27.11.2003, 99/15/0123). Auch für einen vorgetäuschten Leistungsaustausch, über den Scheinrechnungen gelegt wurden und der tatsächlich nicht stattgefunden hat, steht ein Betriebsausgabenabzug nicht zu (VwGH 28.10.2004, 2002/15/0037; Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…Da somit als erwiesen anzunehmen ist, dass die Bf. die Beauftragung von der Fa. S-GmbH lediglich vorgetäuscht und die Aufträge durch eigene nicht angemeldete (und deshalb entsprechend billigere) Arbeitskräfte erfüllt hat, lag ein Mehrgewinn vor, der im Betriebsvermögen der Bf. keinen Niederschlag gefunden hat…
…17 mwN). Basierend auf dem festgestellten Sachverhalt handelt es sich auf Ebene des Beschwerdeführers gerade nicht um absolute Scheingeschäfte. Durch die namens "***H H falsch***" ausgestellten Rechnungen soll eine Leistungserbringung durch ***H H*** vorgetäuscht werden. Tatsächlich wurde die fakturierte Leistung jedoch nicht durch ***H H***…
…zu § 4 Abs. 4 allgemein, VwGH vom 30.4.2003, 98/13/0119). Für einen vorgetäuschten Leistungsaustausch, über den Scheinrechnungen gelegt wurden und der tatsächlich nicht stattgefunden hat, steht ein Betriebsausgabenabzug nicht zu (vgl. VwGH 28.10.2004, 2002/15/0037; VwGH 20.10.2016…