…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Beschwerdeführer Verwender des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz ist. I. Verfahrensgang Bescheide Die belangte Behörde setzte am…
…erfolgen hätte. Nach der VwGH-Entscheidung vom 1.5.1996, 95/11/0378, komme es für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes KFZ im Inland ohne inländische Zulassung verwendet werden darf, alleine darauf an, wo das Fahrzeug seinen Standort hat. Nach § 40 Abs…
…xxx zu benutzen und wurde dieser Tiefgaragenplatz ausschließlich vom Bf. ab Mai 2019 zum Abstellen des PKW ***1*** mit dem Kennzeichen "***2***" verwendet. Am 27.6.2019 wurde die ***14*** zu FN ***37*** des Landesgerichts ***7*** eingetragen. Einziger Kommanditist dieser KG ist die ***6*** GmbH…
…ist anzunehmen, dass sich auch der VwGH diesbezüglich geäußert hätte, wenn er die Rechtsansicht des Bundesfinanzgerichtes teilen würde. 3. Nicht Vorliegen der Verwendereigenschaft Die Frage, wer eigentlich als Nutzer der streitgegenständlichen Fahrzeuge anzusehen sei, wird von den Finanzbehörden aus meiner Sicht unrichtig beantwortet. Grundsätzlich ist…
…der dauernde Standort des Fahrzeuges nicht in Österreich ist (VwGH vom 21.9.2006, 2006/15/0025). Nachzuweisen wäre somit seitens des Abgabepflichtigen zweifelsfrei der regelmäßige Ort der Verwendung sowie die Art und Weise der Verwendung (Zweck der Reise, Verwender, Dauer der Reise, Km-Anzahl)…
… 82 Abs. 8 KFG sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht werden oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem…
…der Nutzungeberechtigung geschaffen habe und die Dienstfahrten vom Dienstgeber angeordnet worden seien, welcher auch verfügt habe, dass dafür dieses Fahrzeug zu verwenden sei und letztlich der Dienstgeber es sei, der die Einsatzkriterien anordne, sodass die einzelnen Dienstnehmer weder als Halter noch als Fahrzeugverwender anzusehen seien…
…weder Halter noch Besitzer des gegenständlichen Fahrzeuges gewesen. Er habe das Fahrzeug lediglich verwendet (Fahrt zur Polizei) um der Halterin einen Weg abzunehmen. II.) Sachverhalt: 1.) Der Bf hat in den Jahren 2017 und 2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen. Er war bei der ***4…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob der Beschwerdeführer (kurz Bf.) als Verwender des Fahrzeuges gilt und er den Gegenbeweis der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 erbracht hat. Beim Bf. fand unter anderem für die…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Strittig ist, wer der Verwender bzw Halter iSd EKHG des gegenständlichen Fahrzeuges (Jaguar mit mit luxembourgischen Kennzeichen KZ) und somit Schuldner der vorgeschriebenen NoVA und KFZ-Steuer ist. Nach Ansicht des mit Bescheiden vom 14.9.2012 in Anspruch genommenen…
…Es sei daher davon auszugehen, dass das Fahrzeug am Zulassungstag, dem 17.9.2010, in das Inland eingebracht und seither ohne die erforderliche inländische Zulassung im Inland widerrechtlich verwendet worden sei. Der Bf hätte dagegen angegeben, dass er in dt Ort 2, in Deutschland (in…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob der Beschwerdeführer (kurz Bf.) als Verwender des Fahrzeuges gilt und er den Gegenbeweis der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 erbracht hat. Mit Bescheid vom 2.8.2017 wurde die Kraftfahrzeugsteuer…
…Begründung festsetzte, die Bf. verwende den Audi A1 Sportback mit dem amtlichen deutschen Kennzeichen ***Kennzeichen*** und der Fahrzeugidentifikationsnummer ***FIN*** seit September 2014 widerrechtlich im Inland, da ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liege. Dagegen richtet sich ihre rechtzeitige Beschwerde vom 23.6.2017, in welcher…
…12***) fest. Begründet wurde die Festsetzung damit, dass im Zuge einer Überprüfung durch die Finanzpolizei festgestellt worden sei, dass das gegenständliche Fahrzeug im Inland verwendet werde. Der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung sei im Zuge der Überprüfung nicht genau benannt worden. Der Kauf bzw. die Abholung…
…dort veröffentlichten Unterlagen (Jahresabschlüsse, Gründungsurkunde). In den Ergänzungen zu den Beschwerden vom 5.2.2014 wurde moniert, dass seitens der Finanzverwaltung das Bestehen eines inländischen Mittelpunkts der Lebensbeziehungen "der Verwender des PKW (***7*** s.r.o. und deren Mitarbeiter)" nicht festgestellt worden sei. Die ***7…
…praktisch keine Geschäftstätigkeit ausübte, auf. Der Porsche Cayenne wurde vom Bf., der nicht für die Gesellschaft tätig war, verwendet. Ein Entgelt für die Nutzung durch den Bf. wurde nicht verrechnet. Es ist absolut ungewöhnlich und unangemessen, dass eine Gesellschaft gegründet wird, nur um ein Fahrzeug…
… 82 Abs. 8 KFG 1967 seien Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland ins Inland verbracht und verwendet werden bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 sei…
…bereits in seiner niederschriftlichen Vernehmung zu Protokoll gegeben, dass er das gegenständlichen KFZ nicht für private Fahrten gebrauche und somit nicht privat verwende. Zudem werde das gegenständliche KFZ von der Geschäftsleitung und den betriebseigenen Mitarbeitern und nicht ausschließlich vom Bf. genutzt. Beim gegenständlichen KFZ handle…
…keinem der 46 Tage, an denen er gemeinnützige Arbeiten verrichtet hatte, das strittige Fahrzeug verwendet hat. Folglich ist davon auszugehen, dass die Fahrten zwischen der Ö-GmbH und der Gemeinde AN zur Verrichtung gemeinnütziger Tätigkeiten jedenfalls auch mit dem strittigen KFZ erfolgten. Es handelt sich…
…nunmehr Beschwerde, wird eingewendet, Steuerschuldner iSd NoVAG sei derjenige, auf den das Fahrzeug zuzulassen wäre. "Verwender" könne nur der sein, der zufolge § 316 ABGB als "rechtmäßiger Besitzer" des Fahrzeuges zu beurteilen sei. Laut Leasingvertrag vom 4.11.2009 sei Leasinggeberin, somit Eigentümerin und damit Zulassungsbesitzerin…