………. g) die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen; (27) Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Der Frage des Vorsteuerabzuges aus Eingangsumsätzen im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren kommt grundsätzliche…
…erzeugt wird, das der privaten Vermögensverwaltung fremd ist. Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung. Bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte…
…vom 19. März 2002, 2000/14/0018). Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte Papiere…
… das Inkasso von Handelspapieren, f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, g) die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen, h) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen…
…1998, 93/14/0166). Der Bf ist auch kein gewerblicher Wertpapierhändler. Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, (grundsätzlich) noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand…
…nicht in Abrede gestellt, dass der Bf über besondere Kenntnisse im Wertpapierbereich verfüge und einen hohen Aufwand treibe. Dem sei allerdings zu entgegnen, dass der üblicherweise mit der Verwaltung von Vermögen in Zusammenhang stehende Aufwand proportional mit dem Ausmaß des Vermögens anwachse. Das Gesamtbild der…
…Teil wurde von den Miteigentümern für eigene Zwecke gegen Bezahlung der Betriebskosten sowie eines Mietzinses, der im Wesentlichen einem Instandhaltungsbeitrag entsprach, genutzt. Die übrigen Wohnungen wurden an Dritte vermietet, um die Reparaturen und Investitionen des Gebäudes zu finanzieren. Dem Beschwerdeführer oblag die Verwaltung dieser Liegenschaft…
…in das Betriebsvermögen eingebracht werden, um insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Wertminderung einen steuerlichen Vorteil zu erreichen. Dass die Kursentwicklung von Wertpapieren im Zeitpunkt ihrer Anschaffung ungewiss ist, schließt ihre Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen allerdings nicht aus (VwGH 27.6.2013, 2010/15/0205…
…in das Betriebsvermögen eingebracht werden, um insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Wertminderung einen steuerlichen Vorteil zu erreichen. Dass die Kursentwicklung von Wertpapieren im Zeitpunkt ihrer Anschaffung ungewiss ist, schließt ihre Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen allerdings nicht aus (VwGH 27.6.2013, 2010/15/0205…
…analoger Anwendung eine Einordnung des Streitsachverhalts unter die Vermögensverwaltung. Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, (grundsätzlich) noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern…
…Zusammenhang mit Wertpapieren nichts zu tun und würden daher nicht unter die Befreiung des § 6 Abs. 1 Z. 8 lit. f UStG fallen. Nicht befreit seien daher insbesondere die Depotverwaltung und somit alle Tätigkeiten die mit der Aufbewahrung und der Verwaltung von Wertpapieren in Verbindung…
…hinausgehende Tätigkeit verwirklicht. Zu den Einkünften aus der Spekulation mit Fremd- und Kryptowährungen: Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache…
…0096, VwSlg. 7922/F, mwN). Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung, bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte Papiere abzustoßen, gute…
…RV/6100084/2013, wonach zu klären sei, ob eine ausländische Gesellschaft aus österreichischer Sicht eine Personen-oder Kapitalgesellschaft ist. Die Haupttätigkeit der Anstalt sei im Handel von Wertpapieren (Ausgleichsgeschäfte iZm der ***Bank/Österreich***) gelegen und somit komme es zwar zu Einkünften aus Kapitalvermögen, allerdings gem. …
…Umsätze von im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert, e) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr; das Inkasso von Handelspapieren, f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung…
…der Begründung, dass der allgemeine Zweck der Gesamtunternehmung in der Auflage, der Vermarktung, dem Verkauf und der Verwaltung von Investmentfonds gelegen und die Analyse- und Beratungstätigkeiten die Grundlage für Empfehlungen zum An- und Verkauf von Wertpapieren bildet (s. sinngemäß BMF 24.9.2009, Zl. BMF…
…6 Abs 1 Z 8 lit f und 13 UStG lauten: (1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 8. f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, 13…
…6 Abs 1 Z 8 lit f und 13 UStG lauten: (1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 8. f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, 13…
…nach der u.a. insbesondere die Sicherstellung der gesetzeskonformen Besteuerung der Anteilinhaber keine spezifische Funktion für die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder in Wertpapieren für gemeinsame Rechnung habe und somit für die Verwaltung von Sondervermögen auch nicht wesentlich sei. Ebenso wurde den steuerlichen Vertretern…