…zustehenden Ausmaß beantragt. In dieser Stellungnahme wird der einschreitenden B Wirtschaftstreuhand GmbH in der gegenständlichen Beschwerdesache in einer ausführlichen Analyse der Rechtslage unter Hinweis auf die einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Vertretungsberechtigung abgesprochen. Inhaltlich wird - neben ausführlichen allgemeinen rechtlichen Ausführungen - im Wesentlichen unter anderem eingewendet…
…so ein solcher bei der Baustellenkontrolle bestanden hätte, wäre - siehe oben - eine eingeschränkte Vertretungsberechtigung in einem Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht gegeben. Von dem solcherart angezeigten Mängelbehebungsverfahren ist aber Abstand zu nehmen, weil die Beschwerde im Übrigen - wie nachstehend dargelegt - einen nicht behebbaren inhaltlichen Mangel aufweist…
…die Beschwerdeführerin einschreitenden E-GmbH nach derzeit (noch) geltender Rechtslage gemäß § 10 Abs. 3 AVG iVm § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) und § 24 Abs. 1 letzter Satz Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) keine Vertretungsberechtigung zukäme, weshalb das Bundesfinanzgericht die Beschwerdeführerin mittels Mängelbehebungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG iVm § 17 VwGVG, …
Zur Akteneinsicht, welche der einschreitenden E-GmbH nach ihrem Vorbringen verweigert worden ist, ist auf die eingangs dargelegte Rechtslage zu verweisen. War die einschreitende GmbH nicht vertretungsbefugt, durfte ihr im Verwaltungsverfahren aus Rechtsgründen auch keine Akteneinsicht gewährt werden. Das Nichtgewähren einer Akteneinsicht stellt - siehe die…
…nur dann gesprochen werden, wenn der Beschäftigte berechtigt ist, jederzeit und nach Gutdünken irgendeinen geeigneten Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen. Keine generelle Vertretungsberechtigung stellt die bloße Befugnis dar, sich im Fall der Verhinderung in bestimmten Einzelfällen, z.B. im Fall einer…
…worden ist. Eine ausdrückliche Untersagung der Vertretung bei der Erbringung von Arbeitsleistungen ist dabei nicht erforderlich (VwGH 28.03.2012, Zl. 2012/08/0032). Keine generelle Vertretungsberechtigung stellt die bloße Befugnis eines Erwerbstätigen dar, sich im Fall der Verhinderung in bestimmten Einzelfällen, z.B. im…
…wurden. In der von Zustellern angesprochenen Übernahme einer eingeteilten Schicht durch einen gleichfalls für den Bf tätigen Zusteller ist keine Delegierung nach Gutdünken an Dritte zu erblicken, zumal im Hinblick auf die Rechtsprechung dies keine generelle Vertretungsberechtigung bewirkt (vgl. VwGH vom 12.10.2016, Ra…
…möglich, wobei dies im Revisionsfall auch erfolgt ist, indem WS als alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer bestellt wurde und Dr. W nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts nur mehr als formaler Geschäftsführer mit gemeinsamer Vertretungsberechtigung verblieb. Eine Änderung des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag erfordert die Einstimmigkeit (§ 50 Abs. 3 GmbHG)…
…Mit Beschwerdeanmeldung für alle drei Beschwerdeführer hat auch die Kanzlei *L* eine Spezialvollmacht gelegt. Die Spezialvollmacht der Kanzlei *L* führt im Betreff eine Vertretungsberechtigung für den Beschuldigten und die beiden Verbände an. Eine Beschwerde der Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Die Beschwerdeanmeldung der Kanzlei RA **V1*…
…2***, ***11***, da er insbesondere als faktischer Geschäftsführer der ***9*** zur Einstellung des Geschäftsbetriebes und damit der Unrichtigkeit der Schätzungen sowie auch der mangelnden Vertretungsberechtigung des ***17*** Auskunft geben könne. 2.5 Eingabe vom 27. September 2021: Mit weiterer Eingabe vom 27. September 2021 werde…
…sei, jederzeit und nach Gutdünken irgendeinen geeigneten Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen bzw. ohne weitere Verständigung des Vertragspartners eine Hilfskraft beizuziehen. Keine generelle Vertretungsberechtigung stelle die bloße Befugnis eines Erwerbstätigen dar, sich im Fall der Verhinderung in bestimmten Einzelfällen, z.B…
…November 2013 wäre ***VN4*** ***GF*** bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen. Ab Dezember 2013 wäre er in einem Hotel am Arlbergbeschäftigt. Vertretungsberechtigung Aus nachfolgender Tabelle sei ersichtlich, zu welchen Umsätzen der Beschwerdeführerin die Lieferungen des französischen Lieferanten in den Jahren 2011 und 2012 geführt hätten: |…
…ist, jederzeit und nach Gutdünken irgendeinen geeigneten Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen bzw. ohne weitere Verständigung des Vertragspartners eine Hilfskraft beizuziehen. Keine generelle Vertretungsberechtigung stellt die bloße Befugnis eines Erwerbstätigen dar, sich im Fall der Verhinderung in bestimmten Einzelfällen, z.B…
…Vertreter, vgl. 8 ObA 45/03f) stellig machen darf, weil es bei der Vertretungsberechtigung immer um eine solche in Bezug auf eine übernommene Arbeitspflicht und daher um eine Person geht, die in der Lage ist, diese Arbeitspflicht gegenüber dem Empfänger der Arbeitsleistung zu erfüllen (vgl…
…Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen bzw. ohne weitere Verständigung des Vertragspartners eine Hilfskraft beizuziehen. Keine generelle Vertretungsberechtigung stellt die bloße Befugnis eines Erwerbstätigen dar, sich im Fall der Verhinderung in bestimmten Einzelfällen, zB im Fall einer Krankheit oder eines Urlaubs oder…
…Beschäftigte berechtigt sei, jederzeit (wenn auch nach Rücksprache) irgendeinen geeigneten Vertreter zur Erfüllung der übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen (VwGH 21.11.2001, 2001/08/0086). Keine generelle Vertretungsberechtigung stelle die eingeschränkte Befugnis dar, sich bloß unter bestimmten Voraussetzungen, zB bei Krankheit oder Urlaub, vertreten zu lassen…
…Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen bzw. ohne weitere Verständigung des Vertragspartners eine Hilfskraft beizuziehen. Keine generelle Vertretungsberechtigung stellt die bloße Befugnis eines Erwerbstätigen dar, sich im Fall der Verhinderung in bestimmten Einzelfällen, zB im Fall einer Krankheit oder eines Urlaubs oder…
…Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen bzw. ohne weitere Verständigung des Vertragspartners eine Hilfskraft beizuziehen. Keine generelle Vertretungsberechtigung stellt die bloße Befugnis eines Erwerbstätigen dar, sich im Fall der Verhinderung in bestimmten Einzelfällen, zB im Fall einer Krankheit oder eines Urlaubs oder…
…dass die Bf. nur wenige Outbound Aufträge hatte. Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsberechtigung kann zudem die persönliche Abhängigkeit nur dann ausschließen, wenn das Vertretungsrecht auch genutzt wird. Konkrete Vertretungen im Outbound Bereich konnten nicht festgestellt werden. Die nachträglichen Behauptungen im mail vom 28.6.2017…
…ist, jederzeit und nach Gutdünken irgendeinen geeigneten Vertreter zur Erfüllung der von ihm übernommenen Arbeitspflicht heranzuziehen bzw. ohne weitere Verständigung des Vertragspartners eine Hilfskraft beizuziehen. Keine generelle Vertretungsberechtigung stellt die bloße Befugnis eines Erwerbstätigen dar, sich im Fall der Verhinderung in bestimmten Einzelfällen, z.B…