…ausdrücklich als wesentliches Argument für die Annahme, dass tatsächlich keine Vermietung sondern ein Verkauf der Liegenschaft geplant war. Zu den einzelnen Liegenschaften: B-Gasse: Einnahmen aus Vermietung von Wohnungen wurden nur in den ersten vier Jahren 2002 bis 2005 erklärt. Nach dem Vorbringen des Bf…
…mbH. und zum Verkauf der Eigentumswohnungen an die GmbH sei erst 2017 aufgekommen, ist glaubhaft. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden (siehe auch die ausführliche Darlegung in der Stellungnahme vom 9.11.2023), wären die Wohnungen andernfalls von vorneherein direkt durch die GmbH erworben worden. Es…
…erfolgten. Auch wenn beim Erwerb der Wohnungen noch nicht beabsichtigt gewesen sein sollte, diese (bzw. mehrere davon) in der später durchgeführten Weise zu verkaufen, so ändert dies nichts daran, dass Mag. Nachname und „seine“ KGs einen planmäßigen Verkauf von Wohnungen aufgrund eines möglicherweise erst später…
…hat die Bf. die Liegenschaft erst kurze Zeit davor von der ***GmbH2*** gekauft. Darüber hinaus ergibt sich bereits aus der ursprünglichen, gegenüber der Bank verwendeten Projektbeschreibung (OZ 2, S. 2) die Möglichkeit, anstatt einer Vermietung einen Verkauf einer Wohnung durchzuführen. Wie bereits ausgeführt, kann nach…
…2007 bekannt, dass der Beschwerdeführer immer wieder Kaufanbote für die von ihm vermieteten Wohnungen sowie für seine Gesamtobjekte erhalte. Zwei Objekte des Beschwerdeführers (***F-Gasse*** und ***M-Gasse***) sollten nun parifiziert und teilweise im Wohnungseigentum verkauft werden. Darüber hinaus habe der Beschwerdeführer nunmehr begonnen, einige…
…außer Streit gestellt werden. Die Feststellungen, dass der Beschwerdeführer seine Vermietungstätigkeit nach Auszug von ***Zeuge 6*** (ab Juli 2006 bzw Februar 2007) und ***Zeuge 7*** (ab August 2007) einstellte und die Wohnungen nach Renovierung einem seiner Söhne überließ, beruhten auf dem Vorbringen des Beschwerdeführers (Stellungnahme…
…Frau ***24*** sei steuerlich vertreten gewesen und habe ihre Einkünfte dem Finanzamt ordnungsgemäß erklärt. Zum Thema der Angabe als ***23*** im Firmenbuch gab die Bf. an, dass nicht der Verkauf von Sexdienstleistungen, sondern Personen einander vermittelt wurden, insbesondere die Kunden an die Prostituierten. Die Bf…
…Die Beschwerdeführerin übt das Bauträgergewerbe aus. Zu Ihrer Tätigkeit gehört neben der Errichtung und dem Verkauf von Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten die Vermietung und Verpachtung dieser Einheiten. Innerhalb dieser Tätigkeiten wurden im Streitjahr und auch schon in den Jahren davor, die Umsätze zum Teil steuerpflichtig und…
…geschuldet, dass im Rahmen der Vorprüfung für die ***5*** kein eigener Prüfungsauftrag ausgestellt wurde - was dieses Mal aber der Fall war - und die Verwertung des Projekts zum damaligen Zeitpunkt nicht abgeschlossen war (der Verkauf der Wohnungen lief von 2011-15). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass…
…und organisierter Prostitution; OGH 26.7.2005, 14 Os 23/04, Steuerpflicht der Einkünfte aus dem Verkauf von Scheinrechnungen sowie der Unterlassung der Abfuhr der in den Rechnungen ausgewiesenen und vom Erwerber tatsächlich überlassenen Umsatzsteuer; OGH 16.12.2010, 13 Os 124/10z, Steuerpflicht der…
…der steuerlichen Vertretung auch gar nicht erforderlich, da die Vermietung von Wohnungen jedenfalls umsatzsteuerpflichtig wäre. Über Befragen des Senatsvorsitzenden gab der steuerlicher Vertreter an, dass im Jahr 2012 der Verkauf von Einzelwohnungen an Einzelkäufer und nicht mehr an Kommanditisten, wie im ursprünglichen Konzept aus dem…
…Im Jahr 2009 wurde entschieden 3 Projekte auf dem "***9*** Fabriks"-Gelände umzusetzen: 1) Die Errichtung von Büroräumlichkeiten ("Office Lofts") 2) Die Errichtung einer ***10*** 3) Die Errichtung von Wohnungen (Mietwohnungen einerseits, Verkauf von Eigentumswohnungen andererseits) Das Bauvolumen betrug mehr als EUR 100 Mio (exkl…
…3) Die Errichtung von Wohnungen (Mietwohnungen einerseits, Verkauf von Eigentumswohnungen andererseits) Das Bauvolumen betrug mehr als EUR 100 Mio (exkl. USt.). Baustart war im Jahr 2009. Der Vertrieb der Objekte begann im Jahr 2011 und endete im Jahr 2015. Vorsteuerteiler Für das Teilprojekt "Wohnungen" in…
…die KG und nicht durch die GmbH. Es gab mehrere Besichtigungen durch Mietinteressenten. Durch Zufall ist die Wohnung vor der Vermietung von einem Interessenten gekauft worden. Geplant war der plötzliche Verkauf keineswegs, denn wenn dies geplant gewesen wäre, hätte der Steuerpflichtige das Objekt über eine…
…Außenprüfung vom 18.1.2018 = urz AP-Bericht) "...der Lagerbestand sei aufgrund der Typologie des Unternehmens von untergeordneter Bedeutung,..." Bei der Besichtigung Wohnung durch die Prüferin und den Gruppenleiter sei weder ein Büroraum noch der dazugehörige Safe vorhanden gewesen. Wie bei der Besichtigung festgestellt…
…dass es sich bei dem anderen Projekt (B-Straße) um den Verkauf von Wohnungen an Privatpersonen gehandelt hat (siehe das Schreiben des steuerlichen Vertreters der Beschwerdeführerin vom 05.04.2011), was bei den gegenständlichen Grundstücken von Seiten der Beschwerdeführerin aber ausgeschlossen wird. Auch mit dem …
…die KG und nicht durch die GmbH. Es gab mehrere Besichtigungen durch Mietinteressenten. Durch Zufall ist die Wohnung vor der Vermietung von einem Interessenten gekauft worden. Geplant war der plötzliche Verkauf keineswegs, denn wenn dies geplant gewesen wäre, hätte der Steuerpflichtige das Objekt über eine…
…01.2021 E-Mails des Bf.: Zusätzlich zu Wiederholungen von bisherigen Äußerungen, brachte der Bf. im Wesentlichen vor: Die Leute würden nur mit Leuten derselben Firma in einer Wohnung und teilweise in Einzelzimmer-Belegung schlafen. Er habe die Hundewelpen im Namen von Frau ***6*** verkauft…
…Verkäufe mehr stattgefunden, sodass auch das Finanzamt nunmehr die Ansicht vertritt, dass die langfristig vermieteten Objekte als Anlagevermögen zu qualifizieren sind. Eine Absetzung für Abnutzung ist daher für die vier im Betriebsvermögen der KG befindlichen Wohnungen zu berücksichtigen. Dem Antrag der Bf auf Berücksichtigung von…
…Auch wenn beim Erwerb der Wohnungen noch nicht beabsichtigt gewesen sein sollte, diese (bzw mehrere davon) in der später durchgeführten Weise zu verkaufen, so ändert dies nichts daran, dass Herr A und "seine" KGs einen planmäßigen Verkauf von Wohnungen aufgrund eines möglicherweise erst später gefassten…