RIS AI

Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/5100909/2021

Schätzung in Zusammenhang mit einer Katzen-und Hundezucht sowie mit Bareinnahmen aus einer Vermietungstätigkeit

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100909/2021vom 15.11.2022Teil 3 von 9
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

7 E-Mails des Bf. vom 22.12.2020: Als Beilagen wurden (unleserliche) Kopien je einer Doppelseite von 21 Impfpässen (woraus erkennbar ist, dass jedes Tier zweimal geimpft wurde) und Auszüge aus dem Urteil des Bezirksgerichts ***9*** vom 22.05.2019 betreffend den Verkauf zweier Katzen am 27.07.2017 um je € 750 (demzufolge beide Katzen krank gewesen seien und eine das "falsche" Geschlecht gehabt habe), einem Schreiben eines Rechtsanwalts betreffend die Rückforderung des Kaufpreises in Höhe von € 750 zuzüglich pauschaler Tierarztkosten mit Zahlungsfrist 18.02.2020 (wobei nicht ersichtlich ist, ob es sich um einen Hund oder eine Katze gehandelt hat), einem Kaufvertrag vom 25.04.2020 über einen Hundewelpen um € 750 mit dem handschriftlichen Vermerk "65 EURO PREISNACHLAS" und einem Schreiben eines Rechtsanwalts vom 23.06.2016 betreffend den Erwerb einer kranken Katze um € 750 am 19.05.2016 sowie eine dazugehörige Gerichtskostennote über € 3.191,64 und eine Überweisungsbestätigung an einen weiteren Rechtsanwalt über € 4.813,13 vom 22.01.2020 übermittelt. Dazu wurde Folgendes ausgeführt: Es handle sich um Impfpässe von nicht verkauften Katzen. Bei Gericht sei bestätig worden, dass ein Hund € 750 minus € 65 koste (Kaufpreis € 685). Impfen mit Chip und Gesundheitszeugnis koste ca. € 100. Der Bf. habe noch nie einen Hund für € 850 verkauft. Familie ***36*** habe er 2 Katzen kostenlos auf Garantie gegeben. Eine Katze mit Stammbaum sei um € 750 verkauft worden (nicht wie vom BMF behauptet € 850). Es seien 2 Katzen auf Garantie für € 0 verkauft worden (Ersatz usw.). Gerichtskosten in Zusammenhang mit Katzen hätten ca. € 8.000 betragen. Im Jahr 2015 seien es 5 Impfungen von Hunden und 18 Chips gewesen. Es sei nicht möglich einen Hundewelpen ohne Chip zu impfen, das heiße den Hund ohne Impfung abzugeben. Der Bf. vermute, dass das Chips für die Katzen gewesen seien. Jede Impfung für eine große Katze sei auch gleich wieder eine Kittenimpfung gewesen. Bei einer großen Katze müsse man sie auch nochmals ein 2. Mal impfen, wenn es eine Infektion gebe. Laut Finanzamt sei jedes Kitten 2-mal geimpft. Die Anzahl der Impfungen 2015, 2017, 2019 und 2020 seien nicht durch zwei teilbar. Das bestätige seine Aussage, dass die Großen auch unter dem "Kittenpreis" auf der Rechnung geimpft worden seien. 26 Hundewelpe 2019, wie solle das funktionieren? Er habe zwei Zuchthündinnen, das seien 8 bis 10 Welpen. Er habe jetzt nur Trockenfutter Roayl Canin 2015 bis 2019 in Höhe von € 27.599,45. Das sei das Grundfutter. Er habe jetzt Tierarztkosten 2015 bis 2019 in Höhe von € 19.965; bei Zooplus Kratztonnen € 3.000. Auf die Katzenstreu (Silikatstreu) habe er auch vergessen; die koste richtig Geld. Das Finanzamt würde alle Impfungen einfach doppelt hochrechnen. Die ganzen Nachwuchskatzen, die dann für die Weiterzucht verwendet würden, seien auch in die Rechnung aufgenommen worden. Das seien im Jahr auch 7 bis 10 Katzen. Die Hochrechnung passe sicher nicht. Nach der Impfung seien auch Katzen gestorben. Manche hätten nicht dem Standard entsprochen und seien dadurch nicht zu verkaufen gewesen. Manche Kitten hätten sich nicht entwickelt, die seien einfach nicht gewachsen; die seinen als verkauft gerechnet worden. Der Preis von € 850 sei übertrieben. € 850 sei der Preis für spezielle Katzen, für Silber-Point oder Point-Katzen. Weiters inseriere man mit einem höheren Preis, dass man später etwas nachlassen könne. Ein normaler Preis für eine Katze (gechippt, 2-fach geimpft, Gesundheitszeugnis, Papier und Stammbaum) sei € 750. Das koste alles etwas. Im Gerichtsurteil stünden die 2 Katzen mit je € 750 mit Stammbaum. Eine Katze ohne Stammbaum koste € 450 und nicht € 850. Er werde das auch beweisen. E-Mail des Bf. vom 23.12.2020, 10:33: Darin führte der Bf. aus, dass er auf die Telefonkosten und Internetkosten vergessen habe; das seien in 5 Jahren auch 3.000 Euro. Auskunftsersuchen an die Tierklinik ***7*** vom 27.09.2021 E-Mail der Tierklinik ***7*** vom 27.09.2021: Daraus geht Folgendes hervor: Laut ÖKV Zwerghundeclub sei die Deckung bei einer Hündin frühestens mit 18 Monaten erlaubt. Der ÖKV sei jedoch der strengste und seriöseste Verein. Bei Vermehrern gebe es keine Regeln. End 7 sei eine Abkürzung für die Impfung gegen die wichtigsten 7 Hundeerkrankungen. Eigentlich dürften in Österreich keine Hunde ohne Mikrochip verkauft werden. Achtfachimpfung sei eine Hundeimpfung, gegen die wichtigsten 7 Hundeerkrankungen und die Tollwut und werde in dieser Kombination nur bei erwachsenen Tieren geimpft. Mikrochips für Hunde und Katzen seien dieselben. Die 1. Impfung von Kitten sei mit 8 Wochen, die 2. Impfung mit 11 - 12 Wochen, die Abgabe erfolge bei Kitten nach der 2. Impfung (2 x RCP Impfung). Hundewelpen würden normalerweise beim Züchter nur eine Impfung End 7 erhalten und würden mit der 8. Woche dann abgegeben (1 x End 7 Impfung). Es seien immer nur die Impfung RCP (Katzenschnupfen und -seuche) erfolgt. Folgende Suprelorinchips seien in der Klinik gesetzt worden: 20.06.2011 (2 Kater), 06.07.2012 (3 Katzen, 1 Kater), 23.01.2012 (1 Katze) und 07.10.2013 (1 Kater). Zwischen 2015 und 2020 seien von ihnen bei Katzen des Bf. keine Hormonchips gesetzt worden. Diese Chips sollten bei Kätzinnen die Rolligkeit verhindern, bei Katern den Sexualtrieb und teilweise solle der Chip sowohl bei der Katze als auch beim Kater Markierverhalten verhindern oder abschwächen. E-Mail der Tierklinik ***7*** vom 12.10.2021: Eine Erstimpfung für Hunde sei immer mit dem Setzen eines Mikrochips verbunden. Es dürften in Österreich keine Hunde verkauft werden, ohne dass diese einen Chip hätten. Der Bf. habe nur bei gechippten Tieren (also Hundewelpen) die Impfpässe eindeutig zuordnen können. Die Kitten habe er bei ihnen nicht chippen lassen. (Vielleicht habe er sich Chips im Internet besorgt und selbst gechippt - das glaube sie aber nicht, es bestehe für Katzen keine gesetzliche Chippflicht, bei Hunden aber schon). Wenn ältere Katzen (Zuchtkatzen) bei ihnen geimpft worden seien, dann seien diese Tiere immer mit Namen in der Besitzerkartei erfasst worden. Bei den vielen Kitten hätten sie nicht für jedes Tier einen einzelnen Patienten angelegt, da diese Tiere ja verkauft würden; bei erwachsenen Tieren aber schon, um bei erneuter Vorstellung eine entsprechende Krankengeschichte dokumentieren zu können. Die erwachsenen Katzen des Bf. seien aber bei ihnen nicht regelmäßig geimpft worden. Ad Vermietung: Personenblatt ***14*** vom 13.07.2020: Demnach arbeite er seit 7 Jahren für die Leasingfirma ***8*** / ***15*** und sei seit 20. April 2020 beim Bf. untergebracht. Die Unterkunft zahlt er selbst (€ 85/Woche). Er bekomme darüber keine Rechnung. Von der Firma bekomme er ein Nächtigungspauschale. Personenblatt ***16*** vom 13.07.2020: Er arbeite seit 5-6 Jahren für ***15*** / ***8*** Leasing. Er zahle die Miete alles selbst in bar ohne Rechnung. Undatierter Aktenvermerk bezüglich der Vermietung: Bei der Nachschau seien zwei Arbeiter befragt worden, wobei diese angegeben hätten, dass sie die Miete bar bezahlt hätten. Für den Zeitraum gebe es jedoch eine Abrechnung der Firma ***8***. Eine behauptete Einzelbelegung könne nicht nachvollzogen werden, da bei Nachschau eine Mehrfachbelegung festgestellt worden sei. Vollständigkeit der Zimmer könne nicht nachvollzogen werden. Herr ***14*** behaupte, dass er seit 20. April 2020 [= KW 17] bei dem Abgabepflichtigen untergebracht sei. Die entsprechende Rechnung fehle. / Rechnung von vorher nicht da. Nach Prüfungsbeginn sei die Auslastung angestiegen. Ausgangsrechnung des Bf. an die Fa. ***8*** vom 28.07.2020: Abgerechnet wurden u.a. je € 80 netto pro Woche für ***14*** und ***16*** für KW28, KW29, KW30 und KW31. Von der Fa. ***8*** erstellte Aufstellung vom 29.10.2020 der an die Fa. ausgestellten Rechnungen für das Jahr 2020 betr. beim Bf. untergebrachte Mitarbeiter: Darin scheinen die beiden befragten Arbeiter, ***14*** und ***16*** nur von 06.07. bis 31.07.2020 auf. Schreiben des Bf. vom 27.08.2020 betr. ***Bf.-Adr1***: Darin erklärt der Bf., dass in seinem Privathaus, ***Bf.-Adr1***, seit ca. Mitte 2019 die Firma ***17*** eingemietet sei. Die Einnahmen seien über das Firmenkonto abgerechnet und als Einnahmen versteuert und auch MwSt dafür abgeführt worden. Für das Privathaus seien keine Abschreibungen in Anspruch genommen worden. Beigelegt wurden Rechnungen an die Fa. ***17***, wobei auf den Rechnungen vom 28.07.2020 und 24.08.2020 5% USt ausgewiesen wurde. Schreiben des Bf. vom 27.08.2020 betr. ***Bf.-Adr2***: Der Bf. gibt an, dass 2016 der Mittelteil des Hauses gebaut und Ende des Jahres fertig gewesen sei. Danach sei im Jahr 2017 nach links die Wand durchgebrochen worden. Ende 2018 sei der 1. Zubau fertig gewesen. Dieser sei mit dem Mittelteil verbunden und durch dieselbe Haustüre begehbar, sodass das Haus 2017 eine Baustelle gewesen sei. 2018 sei die Raumvermietung angemeldet worden. Ende 2019 sei ein neuer Zubau rechts mit eigenem Eingang fertig gestellt worden. Schreiben der BH ***9*** an den Bf. vom 27.08.2020: Darin wird ausgeführt, dass im Objekt ***Bf.-Adr2*** Firmen Zimmer und Apartments für Nächtigungsmöglichkeiten ihrer Monteure gegen Entgelt zur Verfügung gestellt würden. Mit den Firmen werde ein Vertrag abgeschlossen und über einen längeren Zeitraum ein Kontingent an Zimmern bzw. Wohnungen bereitgestellt. Die Abrechnung erfolge pauschal mit der jeweiligen Firma. Abgesehen von den Räumlichkeiten würden keine weiteren Leistungen (wie z.B. Frühstück, Bettwäsche, Reinigung, Handtücher, Dusch- und Pflegeartikel, etc.) angeboten. Des Weiteren sei keine für einen Beherbergungsbetrieb typische Infrastruktur wie Rezeption etc. vorhanden. Es handle sich bei der durchgeführten Tätigkeit um keine Beherbergung iSd Gewerbeordnung, sondern um bloße Raumvermietung. Schreiben des Bf. an die Teamleiterin vom 17.10.2020: Der Bf. führte aus, dass er 10 Geschwister habe, die ihm alle beim Bau des Hauses geholfen hätten. Auch die Familie seiner Lebensgefährtin sei beim Bau des Hauses tätig gewesen. Alle hätten unentgeltlich gearbeitet. Er habe nicht mehr alle Rechnungen für den Hausbau gefunden. Gewisse Arbeiten hätte er über die Internetblattform willhaben gefunden und jetzt hätte er keinen Kontakt mehr. Daher seien auch die Baukosten so gering gewesen. Übersicht gebuchte Vorsteuern für 2016-2019 Auskunftsersuchen vom 06.10.2020 an die Firmen ***18***, ***19***, ***20*** und ***17*** mit dem Ersuchen um Übermittlung einer jährlichen Aufstellung der Anmietungen der Dienstwohnungen beim Bf. für die Jahre 2016 bis laufend. E-Mail vom 20.10.2020 der ***18*** mit einer Aufstellung von Rechnungen ab Juni 2019 inkl. Rechnungskopien, woraus sich ein Wochenpauschale von € 100 netto bzw. ab März 2020 € 105 netto, das laut Rechnung vom 28.08.2019 auch für nicht angereiste Arbeitnehmer angesetzt wurde, ergibt. E-Mail vom 20.10.2020 der ***17*** mit einer Aufstellung der Mitarbeiter, die ab Oktober 2019 beim Bf. genächtigt haben: Daraus ist eine zumindest teilweise Unterbringung in Doppelzimmern und ein Wochenpauschale in Höhe von € 87,50 netto ersichtlich. Auskunftsersuchen vom 16.10.2020 an die ***8***: Zusätzlich zu einer Aufstellung der Anmietung von Wohnungen wurde, für den Fall, dass die Firma nicht alle Übernächtigungskosten der Arbeiter trage, um eine genaue Sachverhaltsdarstellung gebeten. E-Mail der ***8*** vom 02.11.2020 mit einer Aufstellung der von Juli 2018 bis September 2020 beim Bf. untergebrachten Mitarbeiter. Die Zusatzfrage wurde nicht beantwortet. E-Mails des Bf. vom 23.12.2020, 12:50 und 12:51 betreffend Zimmerauslastung inkl. Rechnungen für November 2020 an 10 verschiedene Firmen, wobei pro Woche zwischen € 105 und € 130 netto verrechnet wurden, und einer Aufstellung über die Anzahl der Zimmer je Wohnung (Top 1: 3 Zimmer; Top 2: 3 Zimmer; Top 3: 1 großes Zimmer (5-Bett Wohnung); Top 4: 3 Zimmer; Top 5: 4 Zimmer; insgesamt 14 Zimmer; zusätzlich 2 Zimmer im Privathaus; 8 Einzelzimmer, 6 3-Bettzimmer, 1 Doppelzimmer, 1 5-Bettzimmer) E-Mail des Bf. vom 24.12.2020 betr. Bettenanzahl: Darin wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Berechnung des Prüfers (39 Betten) nicht passen würde, weil bei Erstellung des 1. Bauteils bei Top 2 die Wohn-Essküche kein Schlafraum gewesen sei; beigelegte Bilder würden den Umbau durch eine Rigipszwischenwand Ende 2019 belegen; also habe er 3 Betten erst 2020 zur Verfügung gehabt. Weiters habe er in Top 2 in den kleinen "Ar" [Abstellraum] zum gleichen Zeitpunkt Ende 2019 ein Notbett gestellt. Die 2 Betten Top 1 Wohn-Ess-Küche seien nie in Betrieb gewesen, da dort die Wand durchgebrochen worden sei. Bei der Erweiterung 2017, 2. Bauteil, seien im OG 3 Zimmer mit je 3 Betten und im EG ein großes Zimmer mit 5 Betten (Stockbetten) dazu gebaut worden. Die Stockbetten seien nie in Betrieb gewesen. Also habe er zum Start 2018 insgesamt 20 Betten gehabt. Beigelegt wurden Pläne von Top 1 und 2. E-Mail des Bf. vom 24.12.2020 betreffend Bareinnahmen: Daraus geht hervor, dass er durch den Verkauf von vier Autos Bareinnahmen in Höhe von € 25.000 - € 30.000 gehabt habe. E-Mail des Bf. vom 03.02.2021, worin der Bf. zusammengefasst Folgendes ausführte: Er habe keine Zimmervermietung, sondern eine Apartmentvermietung. Seien 2 Personen einer Firma da, verrechne er pauschal je € 105 Wochenpauschale, somit € 210. Werde ein Einzelzimmer gewünscht, verrechne er pauschal € 130 Wochenpauschale. Z.B. Firma ***19*** habe Baustellen in Salzburg, Linz, Wien und ***21***. Schlafe der Arbeiter einen Tag, bezahle er für die ganze Woche pauschal € 105. Die Arbeiter würden sehr [oft] wechseln, 3 Tage beim Bf., dann seien sie in Salzburg, nach 2 Wochen seien sie wieder bei ihm. Sie würden abgerechnet, wenn sie da seien. Wenn sie eine Woche in Salzburg seien, verrechne er nichts, halte aber den Platz frei. Er biete keine Speisen, kein Frühstück, keine Getränke oder Dienstleistungen an. Die Firmen seien aufgeteilt in Apartments, z.B. jetzt Firma ***19*** Top 1, 7 Leute, 5 Betten frei; Firma ***19*** Stammleute Top 3, 1 Person und 4 Betten frei, 2 Urlaub. Diese würden alle 3 Wochen für eine Woche heimfahren. Firma ***22*** Top 2, 4 Leute und 4 Betten frei. Wenn ein Zimmer leer sei, werde eine Endreinigung gemacht. 6 Bäder und 6 Toiletten seien auf ***Bf.-Adr2***. Eine Reinigungsfrau (Teilzeit) komme einmal in der Woche nur Bad und WC putzen. Die 5 Küchen würden 2-mal in der Woche von einer anderen Teilzeit-Reinigungsfrau gereinigt. Aufenthaltsraum, Fernsehraum, Billardraum, Stiegenhaus würden 2-mal in der Woche gereinigt. Die größte Arbeit sei die Mülltrennung: 6 Mülltonnen, 1 Riesentonne (1000 Liter) für Aludosen; Freitag trennen, Samstag entsorgen. Die Endreinigung der Zimmer richte sich nach dem Wechsel der Arbeiter. Fensterputzen: alle 3 Damen ca. alle 2 Monate. Putzen von Pool, Garten, Hecken, Parkplatz. Montagabend: Aufnahme der anwesenden Monteure. Abrechnung Buchhaltung: ca. 1 Tag, alles kopieren, ausdrucken und vorsortieren für den Steuerberater. Die meisten Monteure würden am Donnerstag wieder heimfahren; sie würden nur 3-mal schlafen, daher müsse man sie nicht anmelden. Die nicht heimfahren würden mit Nebenwohnsitz angemeldet. Wenn die Monteure auf Urlaub oder Krankenstand seien, werde für das Zimmer auch nichts bezahlt. Wenn keine Auslastung der Apartments sei, fahre er wieder persönlich zu den Firmen um Kontakte zu knüpfen. Frau ***6*** spreche mehrere Sprachen und knüpfe so den Kontakt zu ausländischen Leasingfirmen. Die österreichische Leasingfirma lease ihre Monteure im Ausland zu. Die österreichische Leasingfirma bezahle seine Rechnung, aber sie rechne später mit der ausländischen Leasingfirma ab. Er habe nur Monteure / Arbeiter, keine Urlauber oder Familien. Daher würden die Umsätze erst im Frühling losgehen. Das letzte Quartal sei immer das Beste. Pläne des Gebäudes ***Bf.-Adr2*** mit Angabe der Anzahl der Betten je Wohnung: Top 1: Zimmer 1-3: je 3 Betten, Zimmer 4: 2 Betten, Wohn-Ess-Küche: 1 Sofa (gesamt: 12) Top 2: Zimmer 1+2: je 2 Betten, Zimmer 3: 3 Betten (ab 2019), Zimmer 4: 1 Bett (gesamt: 8) Top 3: Zimmer 1: 5 Betten, Zimmer 2: 1 Bett (gesamt: 6) Top 4: Zimmer 1: 1 Bett, Zimmer 2: 3 Betten, Zimmer 3: 2 Betten (gesamt: 6) Top 5: Zimmer 1: 1 Bett, Zimmer 2: 3 Betten, Zimmer 3 :1 Bett, Zimmer 4: 2 Betten (gesamt: 7) Summe 39 Betten Regelbesteuerungsantrag ab 2016 vom 28.05.2020: Demnach sei nach Fertigstellung des Gebäudes ab Februar 2018 mit der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung begonnen worden. In den Jahren 2016 und 2017 habe es aufgrund der Bauphase keine Einnahmen gegeben. Diverses: Ergänzungsersuchen an den Bf. vom 14.01.2021: Anforderung zahlreicher Unterlagen E-Mail an den Bf. vom 10.02.2021 mit einer Zusammenfassung der noch zu klärenden Punkte Aktenvermerk über die Betriebsbesichtigung vom 03.03.2021: Daraus geht Folgendes hervor: Der Bf. mache jeweils am Montagabend sowie gegen Ende der Arbeitswoche seine schriftlichen Aufzeichnungen, welche Monteure von welcher Firma anwesend seien. Diese wöchentlichen Bestandsaufzeichnungen benötige er für die monatlichen Abrechnungen mit den Leasingfirmen. Diese wöchentlichen Grundaufzeichnungen würden von ihm allerdings nicht aufbewahrt. Bei der Besichtigung auf ***Bf.-Adr2*** hätten insgesamt 6 Katzen gezählt werden können. An beiden Adressen hätten insgesamt höchstens 37 Katzen gezählt werden können. Der Bf. habe bei der Besichtigung Aufkleber mit Chipnummern gezeigt, welche er bei Amazon bestellt habe, denn er chippe die Katzen auch selbst. Gechippt und registriert würden nur Zuchtkatzen. Angeblich impfe bzw. chippe auch eine befreundete Tierärztin aus der Slowakei/Tschechien. Er würde die Katzen zu ihr über die Grenze zum Impfen bringen. Auf Nachfrage, dass dies ohne Chip nicht möglich sei, habe er dann gemeint, die Tierärztin komme zu ihm und er würde noch viel mehr Tierarztrechnungen haben als dem Finanzamt bisher über die Tierklinik ***7*** bekannt seien. In den Vorjahren hätte er insgesamt 100 bis 150 Katzen besessen. Bereits zuvor per E-Mail übermittelte Impfpässe von Katzen seien im Original vorgelegt worden. Laut Aussage des Bf. handle es sich dabei um Impfpässe von verschenkten Katzen. Denn diese Impfpässe gebe er laut seiner Aussage mit den verschenkten Katzen nicht mit, damit die Katzen nicht zu ihm zurückverfolgt werden könnten. Von der BP sei immer die Vorlage der Impfpässe der noch vorhandenen Katzen gewünscht worden. Diese Impfpässe hätten im Zuge der Betriebsbesichtigung nicht vorgelegt werden können. Die müsste er erst zusammensuchen. Seine Lebensgefährtin sei immer zur Tierärztin gefahren. Auf die Anmerkung der Prüfer, dass seine Lebensgefährtin kein eigenes Einkommen habe, habe er gemeint, sie hätten ein gemeinsames Konto mit zwei Bankomatkarten. Die Rechnungen der Tierklinik ***7*** würden sowohl für die Katzen als auch Hunde auf ihn laufen. Die Hunde würden laut dem Bf. seiner Lebensgefährtin gehören. Sein Antrag auf Hunde- bzw. Katzenzucht bei der BH auf seinen Namen sei nur aus taktischen Gründen erfolgt, da sich ausländische Hunde nicht so gut verkaufen würden. Laut Aussagen des Bf. gebe es pro Wurf je nach Alter der Katze zwischen 2 und 6 Kitten. Eine Zuchtkatze dürfe nur einmal pro Jahr tragen. Diesen Aussagen habe er aber laufend widersprochen. Seine Lebensgefährtin sei laut neuer Aussage im Jahr 2015 für ihn stellvertretend auf internationale Katzen-Ausstellungen gefahren, d.h. hohe Kosten an Hotelrechnungen und Km-Gelder. Belege dazu könne er nachreichen. Für seine Katzenkäufe von ausländischen Züchtern gebe es keine Rechnungen, sondern es sei nur eine sogenannte Transferbestätigung von einem Zuchtverband zum anderen für die Übertragung der Eigentumsverhältnisse erfolgt. Die Hunde würden laut dem Bf. seiner Lebensgefährtin gehören. Es seien nur die 3 weiblichen Hunde angetroffen worden. Im Zuge der Betriebsbesichtigung wurden Fotos gemacht, welche die Mehrfachbelegung von Zimmern belegen würden. Chronologie Teil 1: 15.10.2020 Aktenvermerk: Laut Verhandlungsabschrift der Gemeinde vom 30.05.2017 sei das Gebäude bereits fertig gestellt und teilweise bezogen worden. 18.11.2020 E-Mail des Prüfers an den Steuerberater: Aufgrund der derzeitigen Coronakrise sei eine von diesem angeregte persönliche Besprechung derzeit nicht möglich und ersuche der Prüfer den Abgabepflichtigen daher um eine zeitnahe schriftliche Stellungnahme bzw. Beantwortung von Fragen in Zusammenhang mit der Katzen- und Hundezucht. E-Mail des Bf. mit einer Bestätigung von ***6*** vom 18.11.2020, dass die zwei Hunde in ihrem Eigentum stünden und sie ab 10.01.2020 im Gefängnis gewesen sei, weshalb der Bf. auf ihre Hunde aufgepasst habe. Seit 20.08.2020 befinde sie sich mit Fußfessel auf ***Bf.-Adr1***. Sie habe eine zweijährige Haftstrafe bekommen. Die Hunde seien "Liebhaber Hunde", sie hätten keine Stammbäume, sie sei bei keinem Verein und betreibe keine Hundezucht. Sie habe keine Zwinger oder Anzeichen für eine Zucht. "Die Hündin bekommt ab und zu in 1 oder 2 Jahren einmal Babys". 18.11.2020 E-Mail des Bf., 18:47: Für die ersten 5 Monate 2014 habe er ca. € 10.000 Ausstellungskosten hochgerechnet. 18.11.2020 E-Mail des Bf., 19:37: Im Jahr 2015 sei er krank geworden und monatelang im Krankenhaus gewesen. Ab diesem Zeitraum habe seine Lebensgefährtin seine Katzen betreut. Die Katzen seien halbiert worden, weil ihm die Zucht nicht mehr möglich gewesen sei. Also habe er ab dem Jahr 2015 eine Zuchtgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin gegründet. Eine Katze koste € 450 bis € 750 wegen Impfungen, Chip usw. (Ausstattung). Zurzeit habe er zwei Zuchtkatzen. Es würden nur Zuchtkatzen gechippt. 2015 seien die meisten Katzen kastriert worden. Er habe in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 ca. 7 bis 10 Jungtiere gehabt. Er habe sogar nachweislich mehrere Jungtiere in der Familie verschenkt. Er habe ca. 20 bis 25 alte kastrierte Katzen. 25.11.2020 Anruf des Bf. bei der Dienststellenleiterin: Urgenz wegen Prüfungsabschluss 26.11.2020 - 27.11.2020 E-Mails zwischen Prüfer und Steuerberater bezüglich einer Vorbesprechung 5.12.2020 E-Mail des Bf. an die Dienststellenleiterin: Demnach würden die Monteure gar nicht auf Haus, Möbel, Inventar aufpassen; Besteck, Geschirr usw. sei alle 3 bis 4 Wochen verschwunden. Er habe 6 Mülltonnen, die er jeden Samstag sortieren und jede Woche zum Altstoffsammelzentrum bringen müsse. Jeden Tag sei wieder etwas kaputt. 15.01.2021 Schreiben an Bf. mit der Aufforderung zur Beibringung von Unterlagen 18.01.2021 E-Mail des Prüfers an den Bf. mit Ankündigung des Vorhalts per Einschreiben 19.01.2021 E-Mail des Bf. an die BV-Teamleiterin, worin der Bf. erklärte nicht mehr mit dem Prüfer zusammenzuarbeiten. 21.01.2021: das Schreiben vom 15.01.2021 wurde nach mehrfachen Urgenzen des Bf. zusätzlich per E-Mail an ihn geschickt 21.01.2021, 21:05 E-Mail des Bf. an die Teamleiterin: Daraus geht im Wesentlichen Folgendes hervor: Tz 6: Er habe mit ca. März 2018 angefangen. Weiters sei mit 9 Monaten zu rechnen: Jänner und halber Dezember und jeder habe 5 Wochen Urlaub und Krankenstand. Da werde das Zimmer nicht bezahlt. Er dürfe und würde keinen Hundewelpen ohne Impfung abgeben, die Berechnung nach Chips sei 100-prozentig falsch. Die Chips seien für die Katzen verwendet worden. Zuchtkatzen hätten Chippflicht. Fast jeder Nachbar habe eine Katze von ihm. Von seiner Lebensgefährtin habe die ganze Familie Katzen von ihm. Weiters sei in der Verwandtschaft eine Tierärztin, die die Katzen für ihn auf gute Plätze vermittle. Die Hunde würden mit einem Sack Futter verkauft. Der Sack sei im Kaufpreis enthalten. Auch bei den Katzen gebe er einen Sack Futter und eine Streu mit, das sei im Kaufpreis inklusive. Der Hintergrund sei der, dass dasselbe Futter weiter verwendet werde. 21.01.2021, 21:59 E-Mail des Bf.: Bestätigung von Frau ***6*** bzgl. insgesamt 10 nach Tschechien verschenkte Katzen 22.01.2021, 08:02 E-Mail des Bf.: Darin zählte der Bf. Personen auf, denen er insgesamt 11 Katzen geschenkt habe (1 an die Tochter der Freundin des Nachbarn, 2 an die Eltern der Ex-Frau, 2 an einen Mitarbeiter der Firma ***52*** und einer Nachbarin von dessen Schwägerin, 2 an seine Mutter, 4 an seine Geschwister). Weiters habe die Tierärztin in Tschechien ca. 25 Katzen an gute Plätze weitervermittelt. 15 Katzen seien bei ihm zuhause geblieben, er werde die Impfpässe einscannen. Oft hätten Leute angerufen, die er nicht gekannt habe, denen er dann auch Katzen kostenlos gegeben habe. Weiters habe er ca. 10 Katzen auf Grund von Garantieleistung ersetzen müssen. Bei Katzen gebe es das Corona-Virus schon immer. Er habe die Katzen gratis abgegeben, da ihn die BH gedrängt habe, die Stückzahl zu reduzieren. 22.01.2021, 08:33 E-Mail des Bf.: Beilage jeweils eine Doppelseite von 16 Impfpässen (5 aus 2015, 2 aus 2016, 6 aus 2017, 3 aus 2018) 22.01.2021, 09:59 E-Mail des Bf.: Beilage eine Doppelseite eines weiteren Impfpasses aus 2017 22.01.2021, 10:03 E-Mail des Bf.: Darin erklärte er, dass er insgesamt 5 Katzen an zwei Arbeitskollegen gratis abgegeben habe. 22.01.2021, 10:07 E-Mail des Bf.: Demnach habe er einem befreundeten Installateur insgesamt 4 Katzen gegeben. 22.01.2021, 12:57 E-Mail des Bf.: die Beilage enthielt eine Bestätigung von Frau ***6*** über verschenkte Katzen, datiert mit 21.01.2021: zusätzlich zur am Vortag übermittelten Aufzählung wurde erklärt, dass mehrere Katzen (ca. 25 St.) über eine befreundete Tierärztin in Tschechien (***4***) gratis in ihr unbekannte Orte weitervermittelt worden seien. 24.01.2021 E-Mail des Bf.: Darin wurden folgende Kosten für die Hunde aufgezählt: pro Jahr € 150 Steuern für die Gemeinde; weiters habe er die Hunde im Namen von Frau ***6*** gekauft, ein Hund habe € 1.600 gekostet (3 Hunde: € 4.800); eine Deckung einer Hündin koste € 1.000, im Jahr seien das € 3.000; bei einem Hund Zähne machen ca. € 300 bis € 500 im Jahr. 26.01.2021, 08:26 E-Mail des Bf.: Vorlage weiterer Fotos von 4 Impfpässen von nicht verkauften Kitten 26.01.2021 weiteres E-Mail des Bf. an die Teamleiterin: In den Unterlagen habe er einen Stammbaum gefunden. Im Jahr 2015 habe er eine sehr teure Zuchtkatze gekauft, was der Stammbaum belege. Die Zuchtkatze sei geboren am 12.09.2014. mit ca. 4 Monaten werde eine Zuchtkatze abgeholt. Er habe Katzen fremd gedeckt. Eine Deckung der Katze koste € 800. Weiters seien ca. 500 Kilometer für die Deckung angefallen. Teilweise müsse man sogar ein 2. Mal zum Kater fahren. Sogar in Holland habe er Katzen eingedeckt. 26.01.2021 weiteres E-Mail des Bf.: Vorlage eines weiteren Impfpasses eines nicht verkauften Kitten 27.01.2021 E-Mail des Bf.: Darin erklärte der Bf., dass er vor ca. 2 Jahren einer seiner Reinigungskräfte kostenlos eine Katze gegeben habe. Diverse Amazon-Rechnungen bzw. -Bestellungen 2015: Es finden sich sowohl Bestellungen zahlreicher Artikel, die in keinem Zusammenhang mit der Tierzucht stehen (z.B. USB-Kabel, Kneipp Gesundheitsbad, Blue-ray DVDs, CEE Wandsteckdose, CEE Kupplung, Damenstiefel, Kinderpullover, Router, …), als auch Bestellungen für die Hunde- bzw. Katzenzucht (z.B. Fellbürsten, Tierschermaschine, mehrere Futterspender, Flohkamm und Antiflohshampoo, Spezialfutter (Royal Canin Convalescence Support), Chiplesegerät, etc.). Chronologie Teil 2: Diverse Amazon-Rechnungen bzw. -Bestellungen 2016 und 2017: Es finden sich sowohl Bestellungen mit Zusammenhang mit der Tierzucht (z.B. 10 Tierchips, professionelle Hundepflegeschere) als auch ohne. 27.01.2021 E-Mail des Bf. an die Teamleiterin: Der Bf. erklärte darin erneut, nicht mehr mit dem Prüfer zusammenarbeiten zu wollen und legte eine Rechnung eines tschechischen Tierarztes vom 19.02.2015 an den Bf. in Höhe von 2.169 CZK (= € 78,78) über diverse Medikamente, ein Schreiben eines Rechtsanwalts vom 29.01.2020 betreffend eine um € 750 verkaufte, am FIP-Virus verstorbene Katze, wobei eine "Ersatzkatze" ebenfalls verstorben sei, weshalb Rückerstattung des Kaufpreises und Übernahme der Tierarzt- und Rechtsanwaltskosten (insgesamt € 1.500) begehrt werde, sowie eine Gerichtskostennote aus 2017 über € 3.191,64 vor. 28.01.2021 E-Mails des Bf.: Zusätzlich zu Wiederholungen von bisherigen Äußerungen, brachte der Bf. im Wesentlichen vor: Die Leute würden nur mit Leuten derselben Firma in einer Wohnung und teilweise in Einzelzimmer-Belegung schlafen. Er habe die Hundewelpen im Namen von Frau ***6*** verkauft. Katzen- und Hundechips seien die gleichen. Katzenchips seien als Verkauf von Welpen gerechnet worden. Alle Zucht- und Ausstellungskatzen hätten eine Chippflicht. Ohne Chip könne er nicht über die Grenze; das werde kontrolliert. Zum Nachweis, dass Katzen gechippt seien, wurden Scans einer Doppelseite mit der Beschreibung und Kennzeichnung des Tieres von zwei Impfpässen von am 11.09.2015 gechippten Katzen übermittelt. Danach wurden Scans der Seiten mit der Beschreibung und Kennzeichnung des Tieres der bereits zuvor übermittelten beiden Impfpässe sowie von 15 weiteren Impfpässen, von denen am 22.01.2021 Fotos der Seiten mit den Impfeinträgen geschickt wurden, übermittelt. 29.01.2021 E-Mail der Teamleiterin an den Bf. mit welchem diesem die Rechnungen der Tierklinik ***7*** zur Kenntnis gebracht wurden. 29.01.2021 E-Mail des Bf.: Die Tierarztrechnungen würden bestätigen, was er immer gesagt habe. Es seien Impfungen einfach als Kitten genommen worden. Das sei nicht richtig. Bei der Tierarztrechnung stehe Katze und Kitten. Das heiße erwachsene und Babykatze der Rasse Britisch Kurzhaar, weil das als Züchterpreis von der Chefin so hinterlegt gewesen sei. Die Impfungen der großen Katzen sei als Kittenverkauf gezählt worden. Die Stückzahlen könne er nicht verkauft haben, weil er gar nicht die Zuchtkatzen dazu habe. Die Zuchtkatzen seien von der BH ***9*** abgenommen worden. Nach den Berechnung der BP müsste er 15 Zuchtkatzen haben. Bezüglich Akteneinsicht sei seine Frage, weil seitens des Finanzamts gesagt worden wäre, er habe Katzenfutter verkauft und sie hätten eine Rechnung. Das stimme nicht, darum hätte er gerne eine Rechnung gesehen. Er habe "im Kaufpreis ein Futter gegeben". 100-prozentig gebe es von ihm keine Rechnung. 31.01.2021 E-Mail des Bf.: Es handle sich um Dienstnehmerwohnungen. Auf Grund von Corona hätten alle Beherbergungsbetriebe geschlossen. Dadurch habe er immer alles voll gehabt. Auch in ein Dreibettzimmer könnten keine verschiedenen Firmen zusammengelegt werden. 04.02.2021, 18:10 E-Mail des Bf. bezüglich der Vermietung: Darin gab der Bf. an, dass gewerbliche Vermietung im Gespräch gewesen sei. So würde er auch die 13 % Gewinnfreibetrag haben. Sein Steuerberater habe bei der Besprechung sogar gesagt: "wir nehmen gewerblich". 04.02.2021, 18:34 E-Mail des Bf.: Darin erklärte der Bf., dass er 2021 keinen einzigen Welpen und kein einziges Kitten habe. Es seien auch keine Hunde oder Katzen gedeckt. Die Tragzeit betrage ca. 2,2 Monate, die Aufzucht nach der Geburt 3 Monate. Das heiße, das mindestens bis Juli / August keine Welpen oder Kitten verkauft würden. Das beweise auch, dass die Hochrechnung nicht stimmen könne, weil es unmöglich sei diese Stückzahl zu züchten. Die Katzen- und Hundezucht sei Liebhaberei. Er habe eine Außenanlage wie im Tierpark und mehrere Katerzimmer mit Kunstharz, das € 50 je m² koste, gebaut. Weiters würden die Hunde Frau ***6*** gehören. In den Impfpässen stehe auch ihr Name. E-Mail der Fa. ***8*** vom 08.02.2021: Darin wurde ausgeführt, dass wenn die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter eine Nächtigung außer Haus erfordere (Wohnort -> Beschäftigungsort weiter als 120 km eine Strecke), sie laut Kollektivvertrag ein Nächtigungsgeld arbeitstägig von € 15 erhalten würden. Mit diesem Nächtigungsgeld sollten die Mitarbeiter die Unterkunftsrechnung direkt bei der Unterkunftsstätte begleichen (Firma liege kein Beleg dafür auf, da es privat vom Mitarbeiter beglichen werde). Werde dies von den Mitarbeitern verabsäumt, erhalte die Firma ***8*** die Unterkunftsrechnung und werde von ihnen beglichen. Gleichzeitig müssten sie diesen Rechnungsbetrag bei den jeweiligen Mitarbeitern in Abzug bringen (Firma liege ein Beleg über Übernachtung auf, da es im Hause verbucht werde). 09.02.2021 Gespräch mit der Steuerberatungskanzlei: Darin sei seitens der Steuerberatungskanzlei bestätigt worden, dass es sich bei den Bareinzahlungen laut Besprechungsprogramm tatsächlich um Bareinzahlungen gehandelt habe. 10.02.2021 E-Mail an den Bf. mit einer Zusammenfassung der noch zu klärenden Punkte Chronologie Teil 3 10.02.2021 E-Mails des Bf.: Darin wurde erklärt, dass es dem Bf. nicht möglich sei, die angeforderte Liste der Katzen und Hunde für die Jahre 2015 - 2019 vorzulegen, weil er im Zuchtaufbau sei. Er werde aus gesundheitlichen Gründen zu keiner Besprechung mehr zum Finanzamt kommen. Die Katzen seien nicht verkauft worden und würden noch in seinem Haus als "Liebhabertiere" leben. Die Hunde würden seiner Lebensgefährtin gehören, das habe er durch Kaufvertrag und Impfpass vorgelegt. 24.02.2021 E-Mail der Gemeinde ***10*** (aufgrund eines Auskunftsersuchens vom 22.02.2021): Daraus geht hervor, dass der Bf. im Jahr 2019 erstmals 3 Hunde bei der Marktgemeinde ***10*** angemeldet habe. Die Hundeabgabe für 2019 in Höhe von € 45 je Hund sowie die Hundemarke € 2 je Hund (insgesamt: € 141) seien im Jahr 2019 entrichtet worden. Die Hundeabgabe für 2020 in Höhe von € 50 je Hund sei vorgeschrieben jedoch trotz Mahnung nicht bezahlt worden. 05.03.2021 E-Mail des Bf.: Darin führte der Bf. im Wesentlichen aus: Auslastung: Durch Nichtzahlung bei Krankenstand, Urlaub, Baustellenwechsel (3 Wochen arbeiten, 4. Woche zuhause) sei nur eine maximale Auslastung von ca. 60 bis 70 Prozent möglich. Bei der Begehung am 13.07.2020 seien auch Sofas als Betten gezählt worden, die er gar nicht vermieten könne. Katzen: Im Jahr 2015 sei seine Lebensgefährtin zu Ausstellungen gefahren. Wenn erforderlich, könne er die Unterlagen nachbringen. Er habe noch nicht alle Rechnungen für die Katzen geschickt, weil er gedacht habe, es sei ausreichend. Hunde: Die Hunde würden der Lebensgefährtin gehören. Die Impfpässe hätten ihren Namen. Die Kaufverträge würden auf ihren Namen lauten. Sie habe die Hunde gekauft und bezahlt. Er habe die Zucht nur auf sich gemeldet. Für die Hunde gebe es auch Kosten: Einkauf der Hunde, Hundesteuer Gemeinde, Impfungen der Hunde, die in der Tierklinik ***7*** gemacht worden seien und von der Finanz als Welpenverkauf gerechnet worden seien, Deckgebühr (ca. € 1.000 je Wurf), Kilometergeld und Übernachtung für Deckung (diese Rasse gebe es in Österreich nicht), Hundefriseur, usw.; Spezial-Aufzuchtfutter für säugende Hunde sei bei der Futterrechnung nicht dabei; Fleisch, Topfen, Ziegenmilch usw. Weiters seien von 3 Hündinnen die Stückzahlen nicht möglich. Ein Wurf bestehe aus 3 bis 5 Welpen. Das seien im Jahr 12 bis 15 Stück. Nach Impfung, Chip und Futter blieben für einen Welpen € 500. Dann kämen die Kosten fürs Decken, Kilometergeld, Tierarztkosten, große Hunde, Futter, Fleisch, Spielzeug, Steuern usw. 05.03.2021, 12:38 E-Mail des Bf.: Darin ersuchte der Bf. betreffend die Kontrolle vom 13.07.2020 um Bekanntgabe der Mitarbeiter der Firma ***8***. Nach seinen Erinnerungen seien diese nur kurz (2 oder 3 Wochen) dagewesen und hätten dann in Wien gearbeitet und seien nicht, wie die Prüferin gesagt habe, das ganze Jahr bei ihm gewesen. Nur ein Mann der Firma ***8*** sei bis Jahresende dagewesen. Der stehe auch auf der Rechnung. Wenn sie dann in Wien gearbeitet hätten, könnten sie gar nicht bei ihm geschlafen haben. 23.03.2021, 16:56 E-Mail des Bf.: Darin ersuchte der Bf. um Verschiebung des Termins für die Schlussbesprechung. Er wolle noch viele Unterlagen vorlegen. Er wiederholte, dass die Hunde Frau ***6*** gehören würden und diese auch das Geld bekommen habe. Sie hätten eine Zuchtgemeinschaft. 23.03.2021, 18:00 E-Mail des Bf.: Darin führte der Bf. aus, dass die Preise nicht passen würden. Er habe mehrere Gerichtsurteile vorgelegt, wo der Kaufpreis mit Futter und Streu mit € 750 stehe, nicht wie vom Prüfer angenommen mit € 930. Das Haus habe € 400.000 gekostet nicht wie vom Herrn ***3*** mit € 250.000 angenommen. Auch die Benützung von 40 m² für die Katzen sei falsch. Das Nebengebäude für die Katzen habe schon 50 m², Keller 80 m² für Katzen, Wohnzimmer 30 m². Früher (2015, 2016, 2017 und 2018) sei das ganze Haus voll gewesen. Auch das mit den 37 Katzen stimme nicht. Er habe im Garten Wohnzimmer schon 30 Katzen. Die ca. 75 Katzen in seinem Haus habe er auch nicht verkauft. Das Grundstück sei 2-fach eingezäunt. Futterverkauf 2015 in Höhe von € 3.700 bei einem Einkauf von € 2.710 bzw. Verkauf 2017 in Höhe von € 1.350 bei einem Einkauf von € 421 sei nicht möglich. Die Katzen seien von der Tierärztin in Tschechien kastriert und kostenlos vermittelt worden. Die Tierärztin könne es durch eine Aussage bestätigen. Es seien auch große Katzen bei der Tierklinik ***7*** geimpft worden, nicht nur Kitten. Er habe solche Impfpässe vorgelegt. Er habe ca. 80 bis 100 Katzen kostenlos abgegeben. Im Jahr 2020 sei einfach hochgerechnet worden, obwohl er keine mehr verkauft habe. Bezüglich der Aussage vom Prüfer, dass 2 Mitarbeiter bar auf die Hand gezahlt hätten, habe er Akteneinsicht gefordert oder die Namen, habe aber nichts bekommen. 23.03.2021, 18:56 E-Mail des Bf.: Darin schrieb er, dass es sich nicht um eine gewerbliche Vermietung handle. Es sei keine kurzfristige Vermietung, sondern habe er mit Firmen eine langfristige Vermietung, nur die Mitarbeiter würden teilweise wechseln. Die Berechnung der Auslastung des Prüfers sei nicht möglich. Die Mitarbeiter würden 3 Wochen durcharbeiten und seien dann 1 Woche zuhause. Die eine Woche werde nicht bezahlt. Das heiße, dass nur maximal 9 Monate im Jahr bezahlt würden. Mitte Jänner werde mit der Arbeit begonnen und im Dezember - meist mit 20.12. - sei Arbeitsende. Bei Urlaub und Krankenstand werde auch nichts bezahlt. So könne man nie eine 100-prozentige Auslastung bekommen. 2018 habe er im Frühling mit der Vermietung begonnen, nicht am Jahresanfang. Der Prüfer rechne das ganze Jahr. Wie solle gleich am Anfang alles belegt sein? Die Leute oder Firmen müssten erst das Quartier finden und zufrieden sein. Das komme mit der Zeit. 10 Betten dürfe er als Zimmervermietung haben. 23.03.2021, 19:59 E-Mail des Bf.: 42 m² für die Katzen seien komplett falsch. Das Nebengebäude für die Katerhaltung habe schon 50 m², Garage, Lager für Futter und Streu, Wohnzimmer ca. 30 m², Keller 80 m². Damals - 2015, 2016 und 2017 - sei das ganze Haus voll mit Katzen gewesen. Das könne die BH ***9***, die mehrmals Kontrollen durchgeführt habe, bestätigen. Er habe vom tschechischen Tierarzt eine Bestätigung für 70 Katzen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 für die Kastration und die kostenlose Weitergabe angefordert. In seinem Besitz seien über 50 Katzen, die nicht verkauft worden seien und vom Prüfer als Verkauf gerechnet worden seien. Weiters habe er ca. 70 bis 100 Katzen kostenlos abgegeben. Die BH ***9*** habe die Katzen gesehen, die er dann habe abgeben müssen. Er habe bei der Besichtigung angeboten zu den Nachbarn zu gehen, die von ihm alle eine Katze geschenkt bekommen hätten, um zu beweisen, dass er die Katzen verschenkt habe, was abgelehnt worden sei. Weiters habe er mehrmals angeboten, eine Liste der verschenkten Katzen zu schreiben. 25.03.2020 E-Mail des Bf. betreffend Hundezucht: Darin führte der Bf. aus, dass die Behauptung, dass Frau ***6*** kein Geld gehabt habe, um die Hunde zu kaufen, falsch sei. Sie habe mehrere € 10.000 Bargeld gehabt. Das sei von der Bezirkshauptmannschaft kontrolliert worden. Ohne die nötigen Barmittel hätte sie keine Aufenthaltsbewilligung bekommen, da sie keiner Arbeit nachgegangen sei. Also sei die Behauptung falsch, dass sie sich die Hunde nicht habe leisten können und sie diese von seinem Geld gekauft habe. Die Kaufverträge und die Impfpässe würden auf ihren Namen lauten. Sie sei sogar immer beim Tierarzt gewesen, was die Tierklinik ***7*** bestätigen könne. Mit 2, später 3 Hündinnen sei die errechnete Stückzahl an Welpen nicht möglich. Nach der Berechnung würde Frau ***6*** die Hunde ohne Impfung verkauft haben. Der Hundechip und der Katzenchip seien derselbe. Er habe in der Tierklinik ***7*** auch mehrere Katzen gechippt. Auch die Elterntiere seien in der Tierklinik ***7*** gechippt worden und die Chips als Verkäufe gerechnet worden. 25.03.2020 E-Mail des Bf. betreffend Katzenzucht: Dieses entspricht den ersten beiden Seiten der 2. Ergänzung zur Beschwerde vom 23.06.2021. 26.03.2020, 05:49 E-Mail des Bf.: Darin gab er an, dass er 50 Katzen zuhause habe, das Finanzamt habe 37 gezählt. Er warf die Frage auf, wie er die doppelte Menge Futter verkauft haben könne, wenn er nur das halbe Futter eingekauft habe. Damals habe er ca. 130 Katzen gehabt. Er habe vom Finanzamt ***9*** eine Betriebsprüfung über seine gewerblich angemeldete Katzenzucht gehabt. Die Betriebsprüfung habe ergeben, dass er niemals Gewinne erzielen könne. Er sei auf Liebhaberei verwiesen worden. Er habe alle Vorsteuern zurückzahlen müssen. Er habe große Verluste gehabt. Er sei damals auch auf keinen Ausstellungen gewesen. Es habe sich im Prinzip nichts verändert. Er bitte um einen neuen Termin. Sein Steuerberater habe leider so kurzfristig auch keine Zeit. Seit 2015 betreibe er gar keine Zucht mehr, weil er krank geworden sei. 26.03.2020, 06:07 E-Mail des Bf.: Darin ersuchte der Bf. erneut um einen neuen Termin für die Schlussbesprechung und um Gewährung der Akteneinsicht, die ihm bisher verwehrt worden sei. Sein Steuerberater habe leider heute keine Zeit. Er habe heute auch einen wichtigen gesundheitlichen Termin. 26.03.2020, 06:34 E-Mail des Bf.: Darin erklärte der Bf., dass er auf keinen Fall die Aussage des Prüfers verstehe, dass es nicht glaubwürdig sei, die Katzen in der Familie kostenlos abzugeben. Er sei durch die BH ***9*** gedrängt worden, seine Katzen stark zu reduzieren. Wenn man behördlich die Katzen reduzieren müsse, fange man in der Verwandtschaft an. Das sei der kürzeste und schnellste Weg weniger Katzen zu haben. Der 2. Schritt sei der Tierarzt gewesen, der habe die Katzen kastriert und an Plätze verteilt. Er sei mit seinen Katzen in ganz Europa auf Shows gewesen. An der Grenze sei nie eine Katze kontrolliert worden. Dadurch habe er sie leicht über die Grenze bringen können. Hunde würden an der Grenze kontrolliert werden. Er habe die Katzen nicht reduzieren wollen. Das Ganze sei eine Sucht und ein Teufelskreis. Man wolle immer mehr Katzen um für die Show immer bessere Katzen zu haben, nur für Ruhm und Ehre. Man behalte dann den ganzen Wurf Katzen und so würden sie dann immer mehr. Eine Katze ab 5 bis 6 Monate wolle niemand mehr kaufen. Jeder wolle die kleine Katze mit 3 bis 4 Monaten. Chronologie Telefonate und E-Mails 05.02.2021 Telefonat der Teamleiterin mit dem Bf.: Diesbezüglich wurde festgehalten, dass der Bf. angab, die Zucht wiederaufbauen zu wollen, d.h. von jedem Wurf 2 Katzen zurückzubehalten; eine Katze mit 6 Monaten kaufe keiner. Die BH habe den Rückgang der Katzen gewollt. Früher sei er auf Aufstellungen gewesen, danach habe er mit Inzucht die gesunden Linien ruiniert, daher hätten die Katzen viele Krankheiten bekommen, diese habe er verschenkt. Seit 5 Jahren habe er keine Zucht mehr, British Kurzhaar könnten erst mit 1,5 - 2 Jahren trächtig werden. Die Katzen würden die Wohnzimmereinrichtung ruinieren. Die Schwägerin aus Tschechien sei auch Tierärztin. Laut Bf. sollten Rechnungen aufliegen. Er wisse nicht mehr, ob auch in Tschechien gechippt worden sei. Preise seien bei der Tierklinik ***7*** hinterlegt, daher immer die gleiche Bezeichnung: Kitten, Katzen, British Kurzhaar. 2015 habe er mit dem Züchten aufgehört und nur mehr minimal Katzen verkauft. Er bekomme 10% Nachlass bei Royal Canin. Teilweise habe er Futter und Streu mitverkauft, manchmal hergeschenkt. Die Lebensgefährtin sei mit Fußfessel aus dem Gefängnis entlassen worden und 20 Std. angemeldet. Von einer Tschechin kaufe keiner einen Hund, daher sei er als Verkäufer aufgetreten. 2021 gäbe es einen starken Rückgang an Monteuren aufgrund der schlechten Wirtschaftslage. 11.02.2021 Telefonat des Bf. mit der Teamleiterin: Darin brachte der Bf. vor, er habe keine Barzahlungen von den Monteuren erhalten. Das gehe sich mit der Nächtigungspauschale nicht aus. ***17*** sei 1,5 Jahre auf der Privatadresse (***Bf.-Adr1***) in einem Zimmer untergebracht gewesen. Er habe keine AfA und keine Zinsen für den Privatkredit anteilig geltend gemacht. Er habe aktuell ca. 40-50 Katzen privat. Er habe "Ausstellerkatzen" auch selbst gechippt. Katzen (kein Freiläufer) hätten keine Chippflicht. Ausstellungskatze und ins Ausland müsse gechippt sein. Von den 40 vorhandenen Katzen seien vielleicht 5 für die Zucht geeignet. Die restlichen würden hergeschenkt. Er habe eine 2. Tierärztin in Tschechien, die ältere Katzen vermittle. Seine Freundin habe einen Rüden (Kevin) gehabt. Die Nachbarn hätten auf der BH angerufen, wenn er gebellt habe. Deshalb hätten sie 3 Weibchen dazu gekauft. Inserate der Hunde würden auf seinen Namen lauten, denn von Tschechen kaufe niemand. Der Rüde sei 11 Jahre. Von ***8*** Montagen habe er seit der Prüfung keine Leute mehr, abgesehen von einem bis Jahresende 2020. 23.02.2021 E-Mail des Bf.: Darin führte er aus, dass es bei ihm keine Reservierung oder Zimmereinteilung gebe. Reservierungen seien bei ihm gar nicht möglich, weil er gar nicht wisse, ob er einen Platz habe. Donnerstag oder Freitag würden die Monteure abreisen. Eine Frau [gemeint: Putzfrau] arbeite 8 Stunden in der Woche, eine 4 Stunden in der Woche. Die 3. Frau sei erst ca. 4 Monate beschäftigt. Bei der nicht gewerblichen Raumvermietung sei die Endreinigung oder die Reinigung allgemeiner Bereiche erlaubt. Weiters würden bis zu 5 Apartments als nicht gewerblich eingestuft. Er habe 4 Apartments. Er dürfe Zimmervermietung mit 10 Betten haben, der Rest sei Raumvermietung. Er biete kein Service, Essen oder Frühstück an. Er habe keine Rezeption. Das sei nicht gewerblich. Auch die Aussagen, die Firma gebe € 15 sei total unrealistisch. Wenn die Leute 3 Tage schlafen, würden sie von der Firma € 45 bekommen. Laut ihren Aussagen würden sie dann € 85 schwarz zahlen. Das würde heißen, sie würden € 40 selber dazu zahlen, obwohl die Firma laut Gesetz, wenn das Zimmer mehr als € 15 koste, das Zimmer zahlen müsse. Das stehe im Kollektivvertrag. Er wolle 3 deutsche Staatsbürger namhaft machen, die als Zeugen anwesend gewesen seien. Sie könnten bestätigen, dass die Befragungen nicht ordnungsmäßig durchgeführt worden seien. Er habe 3-mal darauf hingewiesen einen Dolmetscher beizuziehen. Das sei abgelehnt worden. Der Großteil der Leute verstehe null. Alle Firmen würden die Quartiere für ihre Mitarbeiter zahlen. Das sei "Gesetz und Kollektiv". Wie solle das gehen, wenn wer € 45 Euro für 3 Nächte von der Firma bekomme und die Rechnung € 105 pro Woche sei. Die Firma zahle die Rechnung. Zuchtrichtlinien des ÖVEK: Daraus gehen folgende relevanten Regelungen hervor: Zuchtkätzinnen dürften erst im Alter von einem Jahr zur Zucht verwendet werden (S. 3). Eine Paarung dürfe frühestens 3 Monate nach der Geburt des letzten Wurfes erfolgen. Der Abstand zwischen der Geburt eines Wurfes und der Geburt des vorletzten Wurfes dieser Katze müsse mindestens 12 volle Monate betragen [S. 3]. Katzen dürften erst dann an einen Käufer abgegeben werden, wenn sie vorschriftsmäßig gegen Katzenseuche (Panleukopenie) nach den Angaben des Impfstoffherstellers geimpft und mindestens 12 Wochen alt seien (S. 5). Würden eingetragene Tiere verkauft oder abgegeben, so müssten dem neuen Besitzer Stammbaum, eventuelle Eintragungskarte und ein tierärztlich ausgestellter Impfpass ausgehändigt werden (S. 5). 27. Nach Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht schickte der Bf. weitere E-Mails an das Finanzamt, welche an das Bundesfinanzgericht nachgereicht wurden: 29.10.2021 E-Mail des Bf.: Darin beantragte er eine mündliche Verhandlung beim Finanzgericht. Er wolle noch neue Beweismittel vorlegen, die die Schätzungen der Finanz widerlegen würden. Weiters wolle er Zeugen vorladen lassen: 1. deutsche Staatsbürger, die bestätigen könnten, dass die Befragungen des Finanzamtes nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden seien. 2. Zeugen, denen er kostenlos eine Katze geschenkt habe. Bei einer Befragung dieser Zeugen lasse sich ganz einfach aufklären, dass die Katzen nicht verkauft worden seien, sondern kostenlos abgegeben worden seien. 3. den Tierarzt, der bestätigen könne, dass die Katzen von ihm kastriert und abgegeben worden seien. 4. die 2 Monteure der Firma ***8*** (Bis heute habe er keine Informationen vom Finanzamt erhalten um welche Personen es sich handle, obwohl er das mehrmals schriftlich angefordert habe.) 5. wolle er die Unterlagen der Liebhaberei bei Gericht vorlegen, wo es keine Änderung gegeben habe. Nur weil er 2015 krank geworden sei und keine Ausstellung mehr besucht habe, sei es keine Liebhaberei mehr? Die Frau sei 2015 mit seinen Katzen noch auf Ausstellungen gewesen. Als das Finanzamt nach 4 Jahren auf Liebhaberei verwiesen habe, sei er auch nicht auf Ausstellungen gewesen. 6. Er wolle alle Kaufverträge und Impfpässe der Hunde vorlegen, da sich die Hunde alle im Besitz von Frau ***6*** befänden. Sie habe die Hunde gekauft. Sogar in den Impfpässen stehe ihr Name. 7. Vorlagen über Außenanlage, Gehege, Kosten Zucht, die seien alle durch die Finanz nicht gerechnet worden. Die Katzen hätten ein eigenes 50 m2 Haus Vorfalls [gemeint wohl: vormals] Garage. Die bräuchten Strom und Heizung. 8. Es sei niemals gerechtfertigt 85 Prozent des Futters als Verkauf zu rechnen. Es lasse sich sehr einfach schätzen, dass die Katzen das Futter selbst bräuchten. 9. Vorladung zu Gericht der Teamleiterin um sie zu fragen, wie sie 50 Katzen gesehen habe, die sie als Verkauf im Jahr 2019 geschätzt habe. 10. Weiters seien mehrere Verfahrensfehler gemacht worden.

Dieses Dokument enthält 6 Grafiken, die hier noch nicht angezeigt werden — siehe Original.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/5100909/2021
ECLI
ECLI:AT:BFG:2022:RV.5100909.2021
Stammnummer
138669
Gültig
15.11.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF