Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/5100909/2021
Schätzung in Zusammenhang mit einer Katzen-und Hundezucht sowie mit Bareinnahmen aus einer Vermietungstätigkeit
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100909/2021vom 15.11.2022Teil 6 von 9
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Im Jahr 2020 wurde die Behandlung von Tieren des Bf. durch die Tierklink ***7*** eingestellt, weshalb nur Rechnungen bis April 2020 vorliegen. Eine Schätzung anhand der in Rechnung gestellten Impfungen ist daher für dieses Jahr nicht möglich. In den ersten vier Monaten 2020 wurden 5 Kätzchen zweimal geimpft. Das widerlegt eindeutig die Behauptung des Bf. (s. E-Mail des Bf. vom 09.01.2022), dass es 2020 keine Kitten mehr gegeben habe und entspricht exakt der Anzahl der Impfungen in den ersten vier Monaten 2019. Es gibt auch sonst keine Hinweise darauf, dass die Anzahl der Jungtiere wesentlich vom Vorjahr abweicht. Eine Schätzung auf Basis der Zahlen von 2019 ist daher plausibel. Da 2019 bislang die geringste Zahl an Jungtieren geboren wurden, ist davon auszugehen, dass eine Schätzung auf dieser Basis keinesfalls zu hoch ausfällt.
Es ist daher davon auszugehen, dass 2015 bis 2020 insgesamt (zumindest) 221 Katzen geboren wurden. Dass der Bf. in den Jahren 2016 bis 2019 nur je ca. 7 bis 10 Jungtiere gehabt habe, wie im E-Mail vom 18.11.2020, 19:37 behauptet, stellt nachweislich eine reine Schutzbehauptung dar.
Anfangsbestand / Reduktion
Gegenüber der BH ***9***, die ihm mehrfach aufgetragen hatte, die Zahl der Katzen zu reduzieren, gab der Bf. am 20.10.2019 [97] an, dass er zurzeit nur mehr ein Drittel der Katzen von früher habe. Dagegen schrieb er am 18.11.2020, 19:37 [141, S. 13] an den Betriebsprüfer, dass er im Jahr 2015 krank geworden sei und die Katzen halbiert worden seien.
Laut Aktenvermerk über die Betriebsbesichtigung vom 03.03.2021 [106] sagte der Bf., dass er in den Vorjahren insgesamt 100 bis 150 Katzen besessen habe. Auch im E-Mail vom 14.10.2021 (Ergänzung zum Vorlageantrag) [33] schrieb er, dass er im Jahr 2015 ca. 100 bis 150 Katzen gehabt habe und laut E-Mail vom 26.03.2021 [143, S. 65] habe er damals ca. 130 Katzen gehabt.
Gegenüber dem Bundesfinanzgericht gab er am 24.01.2022 allerdings an, er habe ca. 300 Katzen gehabt, und am 03.06.2022, dass er ca. 200 bis 300 Katzen gehabt habe, mit € 30.000 Futterkosten pro Jahr. Laut der in der Verhandlung vorgelegten Gegenüberstellung der Erlöse aus Futterverkauf mit dem Futtereinkauf (Beilage ./1) seien es 2015 bis 2018 jeweils 250 erwachsene Katzen gewesen.
Mangels anderer Anhaltspunkte als die divergierenden Angaben des Bf. wird von einem geschätzten Anfangsbestand am 01.01.2015 von ca. 150 Katzen ausgegangen, da die späteren Aussagen über ca. 300 Katzen wohl hauptsächlich dazu dienten, die von der Betriebsprüfung festgesetzten Betriebsausgaben als zu gering erscheinen zu lassen.
Endbestand:
Auch hinsichtlich der Anzahl der noch vorhandenen Katzen machte der Bf. immer wieder unterschiedliche Angaben. Diese variierten zwischen 20 und 100.
Im E-Mail an seinen Steuerberater vom 10.11.2020 [81] behauptete er, dass er nur eine Zuchtkatze habe, der Rest sei in "Pension" und dies sei auch von der BH so festgestellt worden. Nur rund eine Woche später schrieb der Bf. im E-Mail vom 18.11.2020 [141], dass er zurzeit zwei Zuchtkatzen habe. Beide Behauptungen stehen nicht nur zueinander, sondern auch zum Bescheid der BH ***9*** über die Bewilligung einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit vom 03.09.2020 in Widerspruch, wonach zumindest [Hervorhebung lt. Bescheid] vier der angegebenen weiblichen Tiere zur Zucht verwendet werden.
Im E-Mail vom 18.11.2020, 19:37 [141, S. 13] schrieb er weiters, dass er ca. 20 bis 25 alte kastrierte Katzen habe und übermittelte dazu später eine von ihm verfasste "Bestätigung seiner Lebensgefährtin" vom 21.12.2020, wonach im Haus noch ca. 25 kastrierte Katzen leben würden. Demgegenüber sagte er im Zuge der Besprechung im Finanzamt am 22.12.2020, dass er 60 Zuchtkatzen gehabt habe.
In einem Telefonat am 11.02.2021 [144, S. 40] sagte er, dass er aktuell ca. 40 bis 50 Katzen habe. Laut E-Mail vom 23.03.2021, 18:00 [143, S. 51] seien es dann plötzlich ca. 75 Katzen gewesen. Rund 2 Stunden später (s. E-Mail vom 23.03.2021, 19:59 [143, S. 55]) seien über 50 Katzen in seinem Besitz gewesen. Bei 50 Katzen blieb er dann auch im E-Mail vom 26.03.2020 [143, S. 65], in der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] und im Vorlageantrag.
Im E-Mail vom 09.01.2022 behauptete er dann aber, dass bei der Betriebsbesichtigung (bei welcher insgesamt 37 Katzen in beiden Gebäuden inkl. Garten gezählt werden konnten) ca. 60 bis 70 Katzen anwesend gewesen seien. Am 03.06.2022 rief der Bf. beim Bundesfinanzgericht an und erklärte, dass er jetzt noch ca. 50 bis 60 Katzen habe. Laut Vorhaltsbeantwortung vom 18.07.2022 seien es 60 Katzen gewesen.
Gegenüber der BH ***9***, die ihm seit Jahren aufgetragen hatte, die Anzahl der Katzen zu reduzieren und von ihm eine Lister der vorhandenen Tiere angefordert hatte, zählte er im Schreiben vom 20.10.2019 [97] insgesamt 17 Katzen auf.
In einer vom Bf. in der Verhandlung vorgelegten Aufstellung betreffend die Futterkosten scheint hingegen im Jahr 2019 ein Bestand von 200 Katzen und im Jahr 2020 von 100 Katzen auf.
Die Zahlenangaben des Bf. schwanken je nachdem, ob er gerade "beweisen" wollte, dass die von der Betriebsprüfung angenommene Anzahl an Jungtieren mit den vorhandenen Zuchtkatzen nicht erzielt werden könne, bzw. ob er z.B. erklären wollte, dass eine große Anzahl an Jungtieren nicht verkauft, sondern behalten worden wäre oder, dass der Aufwand für Futter, Streu, etc. viel höher gewesen sei als von der Betriebsprüfung angenommen.
Gut zwei Monate nach Ende des verfahrensgegenständlichen Zeitraums, wurden im Zuge der Betriebsbesichtigung am 03.03.2021 insgesamt 37 große Katzen gezählt. Da unstrittig die Terrassentür offen war und die Katzen frei herumgelaufen sind, war eine exakte Zählung nicht möglich. Es ist daher durchaus plausibel, dass die eine oder andere Katze übersehen wurde und ca. 50 Katzen vorhanden waren und das auch dem Bestand zum 31.12.2020 entsprach.
Verschenkte Katzen:
Der Bf. wiederholte mehrfach, dass er Katzen verschenkt habe, hinsichtlich der Anzahl machte er aber immer wieder unterschiedliche Angaben.
Mit E-Mail vom 21.01.2021, 21:59 [141, S. 155f] schickte der Bf. eine Bestätigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin über insgesamt 10 nach Tschechien verschenkte Katzen, darunter 3 an deren Vater. Am Tag darauf [141, S. 157f] zählte er in einem E-Mail Abnehmer von insgesamt 11 Katzen auf, wobei zwei 2 davon (an die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin) bereits auch auf der am Vortag übermittelten Liste von Frau ***6*** aufscheinen. Weiters schrieb er, dass oft ihm unbekannte Personen angerufen hätten, denen er auch Katzen kostenlos gegeben habe, er ca. 10 Katzen auf Grund von Garantieleistung habe ersetzen müssen und eine Tierärztin in Tschechien ca. 25 Katzen weitervermittelt habe. Später am selben Tag schickte er dann wieder eine Bestätigung von Frau ***6*** [141, S. 171], in welcher zusätzlich zur am Vortag übermittelten Aufzählung erklärt wurde, dass ca. 25 Katzen über eine befreundete Tierärztin in Tschechien gratis weitervermittelt worden seien. Mit weiteren E-Mails vom 22.01.2021 gab der Bf. an, dass er insgesamt 5 Katzen an zwei Arbeitskollegen [141, S. 166] und 4 Katzen an einen befreundeten Installateur [141, S. 167] gratis abgegeben habe. Aus den E-Mails vom 21. und 22.01.2021 würden sich somit insgesamt 63 unentgeltlich abgegebene Katzen ergeben.
Laut E-Mail vom 23.03.2021, 18:00 [143, S. 52] habe er ca. 80 bis 100 Katzen kostenlos abgegeben. Laut E-Mail vom selben Tag um 19:59 [143, S. 55] habe er ca. 70 bis 100 Katzen kostenlos abgegeben und vom tschechischen Tierarzt eine Bestätigung für 70 Katzen für die Jahre 2015 bis 2017 für die kostenlose Weitergabe angefordert. Es wurde zwar mit der 2. Ergänzung zur Beschwerde am 23.06.2021 [3] eine Bestätigung einer tschechischen Tierärztin über die Vermittlung von Katzen gemailt, laut dieser wurden aber nicht 70, sondern nur 47 Katzen in den Jahren 2016 bis 2018 vermittelt.
Laut der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] habe er 70 Katzen in der Nachbarschaft, an Arbeitskollegen, eine Putzfrau und Verwandte verschenkt, weitere 21 Katzen an "fremde Leute abgegeben durch Telefonkontakt" und 11 Katzen habe Frau ***6*** in ihrer Familie abgegeben.
Mit der 3. Ergänzung zur Beschwerde vom 28.06.2021 [4] übermittelte er jedoch eine "Liste von kostenlosen verschenkten Katzen an Verwandtschaft, Freunde, Arbeitskollegen" über nur 26 Katzen, wobei fünf davon auch auf der Aufstellung vom 21.01.2021 aufscheinen, und gab an, dass weiters ca. 20 Katzen und Hunde an ausländische Arbeiter verschenkt worden seien und er wenn erforderlich, die Namen der ausländischen Arbeiter aus den Unterlagen suchen könne. Trotz entsprechender Aufforderung vom 31.05.2022 nannte der Bf. aber keinen einzigen Namen eines ausländischen Arbeiters, dem er Katze geschenkt habe; nur hinsichtlich eines angeblichen Empfängers eines Hundes übermittelte er am 11.09.2022 einen Ausweis.
Am 11.09.2022 und 15.09.2022 schickte er mehrere Fotos bzw. E-Mails mit Bestätigungen von Personen, die teilweise bereits zuvor als Empfänger von Katzen genannt worden waren, über insgesamt 10 verschenkte Katzen. Nach Angaben des Bf. im E-Mail vom 22.01.2021, 10:07 habe ***33*** 3 Katzen erhalten, während es laut dessen Bestätigung (weitergeleitet am 11.09.2022, 20:21) nur zwei Katzen waren. Laut Bestätigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin (E-Mail vom 21.01.2021, 21:59 [141, S. 155f]) habe der Bf. ihrem Vater 3 Katzen geschenkt; im am 11.09.2022, 18:45 übermittelten Screenshot ist allerdings nur von zwei Katzen die Rede. In der mündlichen Verhandlung legte der Bf. 5 Bestätigungen (Beilagen ./17 bis ./21) über insgesamt 8 in den Jahren 2015 bis 2017 verschenkte Katzen vor, wobei 4 davon auf der mit der 3. Ergänzung zur Beschwerde am 28.06.2021 übermittelten Liste der verschenkten Katzen aufscheinen und bzgl. einer weiteren am 15.09.2022 ein Foto geschickt wurde.
Im September 2022 wurden somit Bestätigungen, Screenshots, etc. bezüglich 26 Katzen vorgelegt. Weiters legte der Bf. in der Verhandlung eine Liste über 10 verschenkte Katzen (Beilage ./28) vor. Von diesen 10 Katzen scheinen 8 bereits auf der mit der 3. Ergänzung zur Beschwerde übermittelten Liste auf. Zählt man die verschenkten Katzen laut Listen, Fotos, Bestätigungen, etc. vom 21.01.2021, 22.01.2021, 23.06.2021, 28.06.2021 und September 2022 abzüglich der Mehrfachnennungen zusammen, kommt man - wenn man bei unterschiedlichen Zahlenangaben bei einzelnen Empfängern jeweils die höhere Anzahl heranzieht - auf insgesamt 102 Katzen.
Auch wenn bei einzelnen Empfängern vom Bf. mehr Katzen aufgelistet wurden, als von diesen bestätigt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Summe von 102 verschenkten Katzen den tatsächlichen Verhältnissen möglichst nahekommt, da der Bf. womöglich auch den einen oder anderen Empfänger vergessen hat.
Der Grund dafür, dass er Katzen gratis abgegeben habe, sei gewesen, dass ihn die BH gedrängt habe, die Stückzahl zu reduzieren (E-Mail vom 22.01.2021 [141, S. 157]). Es ist durchaus glaubwürdig, dass - wie der Bf. im E-Mail vom 26.03.2021, 06:34 [143, S. 70f] schrieb - bei einer behördlich angeordneten Reduktion der Katzen, zuerst Katzen innerhalb der Verwandtschaft verschenkt werden. Dass der Bf. also wie im E-Mails vom Mail 22.01.2021 behauptet, insgesamt 6 Katzen innerhalb seiner Familie verschenkt hat, ist plausibel. Eine Reduktion der Stückzahl erreicht man aber nur, wenn nicht bloß neu hinzukommende Jungtiere, sondern auch ältere Tiere abgegeben werden. Da sich ältere Tiere - wie auch der Bf. mehrfach betont hat (z.B. E-Mail des Bf. vom 26.03.2021, 06:34 [143, S. 70f]) - nicht mehr gut verkaufen lassen, ist es nur logisch, dass vorwiegend erwachsene Katzen verschenkt wurden. Das wird z.B. auch durch die Aussage des Bf. im Zuge eines Telefonats am 11.02.2021 mit der Teamleiterin [144, S. 40] bzw. in der mündlichen Verhandlung, wonach eine Tierärztin in Tschechien ältere, vor 2015 geborene Katzen vermittelt habe, bestätigt. Laut der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] seien ab ca. 6 Monaten Katzen nicht mehr zu verkaufen und würden daher kostenlos abgegeben. Aus einem am 11.09.2022, 18:50 übermittelten Screenshot geht hervor, dass der Bf. Katzen verschenkt hat, die im Jahr 2020 8 Jahre alt waren. Wann diese 2012 geborenen Katzen verschenkt wurden, ist nicht ersichtlich. Fest steht aber, dass falls sie im Prüfungszeitraum verschenkt wurden, es sich nicht um Jungtiere gehandelt hat. Auch bei der Bestätigung vom 15.09.2022, 10:18 ist jedenfalls davon auszugehen, dass es sich nicht um ein im Prüfungszeitraum geborenes Tier handelt, da von einem seiner Zuchtkater die Rede ist, der 2015 verschenkt wurde. Weiters ist in einer in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Bestätigung von zwei "alten Katzendamen" die Rede. Demgegenüber wurden die Tiere in keiner einzigen Bestätigung als Kitten oder Kätzchen bezeichnet. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es sich beim weitaus überwiegenden Teil der unentgeltlich abgegebenen Katzen um bereits vor dem Prüfungszeitraum geborene Tiere gehandelt hat und nur vereinzelt neu hinzugekommene Tiere verschenkt wurden.
Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte geht das Bundesfinanzgericht deshalb davon aus, dass von 2016 bis 2020 jährlich durchschnittlich ein Jungtier und 2015 - aufgrund der in diesem Jahr besonders hohen Anzahl an Jungtieren und des Erfordernisses der Reduktion der Katzen wegen der Erkrankung des Bf. - 3 Jungtiere verschenkt wurden. Abgesehen von den 47 über eine tschechische Tierärztin vermittelten Katzen, die unstrittig vor 2015 geboren wurden, betreffen damit die restlichen 47 Katzen die Reduktion des Anfangsbestands.
Gewährleistung
Die im E-Mail vom 22.01.2021 [141, S. 157f] aufgestellte Behauptung, dass der Bf. ca. 10 Katzen auf Grund von Garantieleistung habe ersetzen müssen, wurde nicht durch konkrete Angaben untermauert. Explizit angeführt wurde nur, dass er Familie ***36*** 2 Katzen kostenlos auf Garantie gegeben habe (E-Mail vom 22.12.2020 [141, S. 62]. Tatsächlich war es laut Rechtsanwaltsschreiben vom 29.01.2020 [142, S. 92] jedoch nur eine Katze, da nach dem Tod der in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung übergegeben Katze der Vertragsrücktritt erklärt wurde, weil den Mandanten ein weiterer Austausch nicht mehr zuzumuten war. Ein laut Bestätigung vom 15.09.2022 als Ersatz für eine im Jahr 2015 verstorbene Katze abgegebener Zuchtkater wurde bereits bei den verschenkten Katzen berücksichtigt.
Da - wie aus den Rechnungen der Tierklinik ersichtlich ist - nachweislich einige der Kätzchen krank waren, ist es plausibel, dass pro Jahr im Durchschnitt ein Kätzchen als Ersatz für bei einem Käufer verstorbene Tiere kostenlos abgegeben wurde.
Gestorbene Katzen:
In der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] gab der Bf. an, dass insgesamt 10 Katzen verstorben seien, wovon 5 bereits bei der Geburt gestorben seien, was die Tierklinik ***7*** bestätigen könne, weil die Katzen dort gestorben seien. Laut Auskunft der Tierklinik ***7*** vom 14.09.2022 ist im Prüfungszeitraum bei ihnen allerdings nur eine einzige Katze verstorben und diese war rund 5 Jahre alt. Bei der Geburt verstorbene Kätzchen wurden aber mangels Impfung bei der Zahl der Jungtiere ohnehin nicht berücksichtigt.
Im Schreiben vom 18.07.2022 behauptete der Bf. sogar, dass ein Großteil der jungen Katzen gestorben sei, was seiner Ansicht nach mit den Gerichtsurteilen, den Impfpässen der toten Katzen, die er dem Finanzamt vorgelegt habe, und damit, dass fast jede Katze das Langzeitantibiotikum bekommen habe, bewiesen werde. Eine Durchsicht der Tierarztrechnungen zeigt, dass zwar relativ häufig Antibiotika verabreicht wurden, aber bei weitem nicht im behaupteten Ausmaß. Außerdem werden Antibiotika verabreicht, damit die Tiere eben gerade nicht sterben. Es ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen, dass das eine oder andere Mal die Antibiotikagabe nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat, aber dass ein Großteil der jungen Katzen gestorben sei, kann ausgeschlossen werden. Auf den Tierarztrechnungen ist eine einzige verstorbene Katze ersichtlich und dabei handelt es sich um die rund 5 Jahre alte, o.a. Katze im Jahr 2016. Nachweise für verstorbene Kätzchen gibt es nicht. Auch die Gerichtsurteile beweisen nicht, dass eine hohe Anzahl von Katzen beim Bf. verstorben ist, sondern nur, dass auch kranke Tiere von ihm verkauft wurden.
Hinsichtlich der vorgelegten Impfpässe behauptete der Bf. zunächst, dass 15 Katzen bei ihm "zuhause geblieben" seien und kündigte an die Impfpässe einzuscannen (s. E-Mail vom 22.01.2021, 08:02 [141, S. 158]). Mit zwei weiteren E-Mails vom gleichen Tag [141, S. 159-163, 166] und einem E-Mail vom 26.01.2021, 08:26 [141, S. 175-177] legte er Scans von 20 Impfpässen aus den Jahren 2015 bis 2018 vor. Im Gegensatz dazu erklärte er im Zuge der Betriebsbesichtigung am 03.03.2021 und im E-Mail vom 09.01.2022, 15:01 allerdings, dass es sich um Impfpässe von verschenkten Katzen handle, da er die Impfpässe mit den verschenkten Katzen nicht mitgebe, damit diese nicht zu ihm zurückverfolgt werden könnten. Am 18.07.2022 argumentierte er schließlich, dass es Impfpässe von verstorbenen Katzen seien.
In einem E-Mail vom 15.09.2022 findet sich eine Liste des Bf. mit 20 angeblich verstorbenen Kitten und zwei behaltenen Katzen. Zu dieser Liste wurden in der Verhandlung Kopien von 7 Impfpässen aus 2015, 3 aus 2016, 5 aus 2017, 4 aus 2018 und einem aus 2020 vorgelegt. Abgesehen vom Impfpass aus dem Jahr 2020 entsprechen sie den bereits o.a., mit E-Mails vom 22.01.2021 [141, S. 159ff] mit dem Betreff "16 Scan Impfpässe" und "Noch ein Impfpass nicht verkauften Kitten", vom 26.01.2021 [141, S. 176] mit dem Betreff "4 Neue Impfpässe nicht verkaufter Kitten" und vom 28.01.2021 [142, S. 102ff] mit dem Betreff "Impfpässe nicht verkauften Kitten" vorgelegten Impfpässen der angeblich behaltenen Katzen. Die Impfpässe stellen daher bestenfalls einen Nachweis dafür dar, dass diese Katzen - aus welchem Grund auch immer - nicht verkauft wurden.
Auf der Liste der angeblich verstorbenen Kitten findet sich ein Kitten namens Star, geboren im Juni 2018, das auch auf der vom Bf. der BH ***9*** am 20.10.2019 übermittelten Liste der 17 noch vorhandenen Katzen aufscheint. Auch das spricht gegen die Glaubwürdigkeit der Liste.
Da beim Verkauf von Katzen üblicherweise die Impfpässe übergeben werden, ist zwar davon auszugehen, dass diese 20 Katzen nicht verkauft wurden, ob sie aber verstorben sind, Ende 2020 noch vorhanden waren oder verschenkt wurden, lässt sich nicht nachvollziehen. Es wird daher davon ausgegangen, dass zumindest in den Jahren 2015 bis 2018 je eine der aufgezählten Katzen verschenkt wurde. Insgesamt ergeben sich somit 15 verstorbene Jungtiere.
Bei der großen Anzahl an erwachsenen Katzen kann davon ausgegangen werden, dass im Durchschnitt pro Jahr auch 2 alte Katzen verstorben sind. Auf die Anzahl der zum Verkauf zur Verfügung stehenden Jungtiere wirkt sich das freilich nicht aus, wohl aber auf den Gesamtbestand.
Behaltene Katzen:
Laut E-Mail vom 22.12.2020 [88, S. 15] habe der Bf. pro Jahr 7 bis 10 - insgesamt also 42 bis 60 - "Nachwuchskatzen" für die Weiterzucht behalten. Dagegen gab er im E-Mail vom 22.01.2021, 08:02 [141, S. 158] an, dass 15 Katzen bei ihm "zuhause geblieben" seien und legte dazu - in der Folge die bereits o.a. - Scans von 20 Impfpässen vor, die er zu späteren Zeitpunkten - wie oben bereits ausgeführt - allerdings einmal als "Nachweis" für verschenkte und ein andermal als "Nachweis" für verstorbene Katzen anführte.
Die Behauptung im E-Mail vom 09.01.2022, dass die ca. 60 bis 70 bei der Betriebsbesichtigung anwesenden Katzen nicht verkaufte Katzen aus den letzten Jahren gewesen seien, widerspricht der vom Bf. der BH ***9*** am 20.10.2019 vorgelegten Liste über insgesamt 17 Katzen, wovon 12 vor 2015 und nur 5 ab 2015 (eine im Jahr 2017 und 4 im Jahr 2018) geboren wurden. Das deutet darauf hin, dass die vorhandenen Katzen zum weitaus überwiegenden Teil nicht von Würfen im Prüfungszeitraum zurückbehalten wurden.
In einer am 15.09.2022 übermittelten und in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Liste scheinen nur zwei im Prüfungszeitraum geborene Katzen (je eine 2015 und 2017) auf, die der Bf. behalten habe.
Angesichts der Tatsache, dass dem Bf. von der BH ***9*** wiederholt aufgetragen wurde, die Anzahl der Katzen zu reduzieren, ist anzunehmen, dass nur wenige Jungtiere zur Weiterzucht zurückbehalten wurden. Es ist daher plausibel, dass lediglich die insgesamt 7 am 20.10.2019 und 15.09.2022 aufgelisteten Katzen zurückbehalten wurden.
Die Schätzungen der verschenkten, verstorbenen und behaltenen Kätzchen ergeben in Summe 30 nicht verkaufte Jungtiere. Im Hinblick auf die widersprüchlichen und teils überzogenen Angaben des Bf. und angesichts von nur 22 als Nachweis vorgelegten Impfpässen wäre eine höhere Schätzung nicht zu rechtfertigen.
Verkaufte Katzen
Hinsichtlich der Anzahl der verkauften Katzen monierte der Bf. in der Ergänzung zum Vorlageantrag vom 23.09.2021, dass es unmöglich sei, 157 Katzen im Jahr zu verkaufen. Diese Kritik geht ins Leere, da ihm nie unterstellt wurde 157 Katzen in einem Jahr verkauft zu haben, sondern 157 war nur die Anzahl der Impfungen.
Mit E-Mail vom 29.01.2021 [142, S. 113] kritisierte der Bf., dass er die vom Betriebsprüfer geschätzten Stückzahlen nicht habe verkaufen können, weil er gar nicht die Zuchtkatzen dazu hätte; die Zuchtkatzen seien von der BH ***9*** abgenommen worden; nach der Berechnung der BP müsse er 15 Zuchtkatzen haben. Tatsächlich wurden dem Bf. keine Katzen abgenommen, sondern es wurde ihm nur aufgetragen, die Anzahl der Katzen zu reduzieren, was er im Laufe der Jahre auch getan hat. Entsprechend ist die Anzahl der Jungtiere von 78 (2015) auf 23 (2019) zurückgegangen. Er hätte also maximal im Jahr 2015 15 Zuchtkatzen haben müssen und damals hatte er nach eigenen Angaben zwischen 100 und 300 Katzen.
Laut E-Mail des Bf. vom 18.11.2020, 19:37 [141, S. 13] seien 2015 die meisten Katzen kastriert worden. Auch in der von seiner Lebensgefährtin unterfertigten "Bestätigung" vom 21.12.2020 schrieb der Bf., dass die Zuchtkatzen nach seiner Erkrankung im Jahr 2015 zum größten Teil kastriert worden seien. Das steht jedoch in Widerspruch zu den Rechnungen der Tierklinik ***7***, da laut diesen nur 2 Kater (je einer 2015 und 2016) kastriert wurden und nie Kosten für Sterilisationen von weiblichen Katzen verrechnet wurden.
Die Rechnungen der Tierklinik ***7*** widerlegen auch die Behauptung des Bf. vom 26.03.2021 [143, S. 65], wonach er seit 2015 gar keine Zucht mehr betreibe. Genauso wenig trifft es zu, dass er - wie im E-Mail vom 23.03.2021, 18:00 [143, S. 52] bzw. in der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] behauptet - im Jahr 2020 bzw. in der 2. Hälfte des Jahres 2020 keine Katzen mehr verkauft habe. Bis April 2020 liegen Rechnungen der Tierklink ***7*** vor. Diese Rechnungen belegen, dass ein Wurf Katzen die beiden Impfungen der Grundimmunisierung im Februar und März 2020 erhalten hat. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass diese Katzen nicht verkauft wurden. Außerdem bot der Bf. per Inseraten z.B. auf willhaben.at am 08.09.2020 und auf www.tieranzeigen.at/katzen/britisch-kurzhaar am 13.09.2020 Kätzchen zum Verkauf an. Zudem brachte der Bf. im Jänner 2020 einen Antrag zur Bewilligung einer Zucht (als sonstige wirtschaftliche Tätigkeit) bei der BH ***9*** ein und wiederholte gegenüber der Tierschutzombudsfrau [56, S. 14] mehrfach, dass er seine Zucht zukünftig wieder vermehrt aufbauen wolle.
In der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] behauptete er, dass er im Jahr ca. 5 bis 10 Kitten verkauft habe und im E-Mail des steuerlichen Vertreters vom 10.11.2020 ist die Rede von 7 bis 10 verkauften Katzen im Jahr. Nachweise für diese angesichts der sehr hohen Anzahl an Jungtieren ungewöhnlich geringen, angeblichen Verkaufszahlen hat er nicht erbracht.
Aus den obigen Ausführungen ergeben sich damit folgende Beträge:
|
|
|
davon vor 2015 geborene Tiere
|
davon 2015-2020 geborene Tiere
|
geschätzter Anfangsbestand 01.01.2015
|
150
|
150
|
|
Jungtiere 2015-2020
|
221
| |
221
|
- verschenkte Katzen
|
-55
|
-47
|
-8
|
- über cz. Tierärztin vermittelt
|
-47
|
-47
|
0
|
- Garantieleistung ("Ersatzkatzen")
|
-7
|
-1
|
-6
|
- verstorbene Katzen
|
-27
|
-12
|
-15
|
- geschätzter Endbestand 31.12.2020
|
-50
|
-43
|
-7
|
Verkaufte Katzen
|
185
|
0
|
185
|
Katzen
|
2015
|
2016
|
2017
|
2018
|
2019
|
2020
|
gesamt
|
lmpfungen
|
157
|
72
|
53
|
70
|
47
|
47
|
446
|
geteilt durch 2
|
78,5
|
36
|
26,5
|
35
|
23,5
|
23,5
|
223
|
Kittenanzahl (abgerundet)
|
78
|
36
|
26
|
35
|
23
|
23
|
221
|
- verschenkte Kitten
|
-3
|
-1
|
-1
|
-1
|
-1
|
-1
|
-8
|
- verstorben
|
-6
|
-2
|
-4
|
-2
|
0
|
-1
|
-15
|
- "Ersatzkatzen"
|
-1
|
-1
|
-1
|
-1
|
-1
|
-1
|
-6
|
- zur Zucht behalten
|
-1
| |
-2
|
-4
| | |
-7
|
Anzahl der verkauften Katzen
|
67
|
32
|
18
|
27
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21
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Verkaufspreise:
Die Angaben des Bf. über die Verkaufspreise schwanken zwischen € 250 und € 850.
Mit E-Mail vom 10.11.2020 [81] gab sein steuerlicher Vertreter bekannt, dass nach Angaben des Bf. die Katzen um € 750 verkauft worden seien. Laut E-Mail des Bf. vom 18.11.2020, 19:37 [141, S. 13] habe eine Katze € 450 bis € 750 gekostet. Im Zuge der Besprechung im Finanzamt am 22.12.2020 nannte der Bf. wieder einen Preis von € 750. In einem E-Mail vom selben Tag [141, S. 62] seien € 850 - wie sie in der Besprechungsunterlage angesetzt worden waren - der Preis für spezielle Katzen (Silber-Point oder Point-Katzen). In der ersten Ergänzung zur Beschwerde gab der Bf. dann an, dass 2015 eine Katze um € 450 bis € 650 verkauft worden sei. In der Ergänzung zum Vorlageantrag vom 14.10.2021 [33] behauptete er dagegen, dass der Preis einer Katze im Jahr 2015 € 450 bis maximal € 600 inklusiv Umsatzsteuer gewesen sei. Laut E-Mail vom 09.01.2022, 15:01 koste eine Katze ohne Stammbaum gar nur ca. € 250, mit Stammbaum habe er sie um € 750 verkauft. In der mündlichen Verhandlung sagte er, dass eine Katze ohne Stammbaum nicht € 800 Euro, sondern nur ca. € 400 wert sei und er ein paar Katzen ohne Stammbaum um € 300 bis € 400 verkauft habe.
In der 2. Ergänzung zur Beschwerde vom 23.06.2021 [3] brachte der Bf. erstmals vor, es habe im Jahr 2015 einen Überschuss an jungen Katzen gegeben und Katzen vom damaligen Ostblock seien um € 200 verkauft worden. Das habe sich durch Tierschutzauflagen geändert. Daher hätten im letzten Jahr die Preise so angezogen.
Dagegen, dass die Preise "im letzten Jahr" (also: 2020) so angestiegen sind, sprechen z.B. ein Schreiben eines Rechtsanwalts vom 23.06.2016 [88, S. 9], wonach dessen Mandant bereits am 19.05.2016 eine Katze vom Bf. um € 750 kaufte, das Urteil des Bezirksgerichts ***9*** vom 22.05.2019 [49], wonach mit Kaufvertrag vom 27.07.2017 zwei Katzen um je € 750 verkauft wurden, der Kaufvertrag vom 21.06.2019 [50] über einen Kater um € 850 und ein Aktenvermerk der BH ***9*** vom 08.07.2019 [97, S. 6], wonach der Bf. für eine kleine Katze € 850 berechnet hat.
Die Behauptung, dass nur Silber-Point oder Point-Katzen € 850 gekostet hätten, wird durch den Kaufvertrag vom 21.06.2019 [50], wonach ein Kater mit der Färbung "blau" - nicht Point - um € 850 verkauft wurde, widerlegt. Dieser Verkaufspreis von € 850 - unabhängig von der Färbung - geht auch aus einem Inserat des Bf. vom 08.09.2020 auf willhaben.at [69] hervor.
Im E-Mail vom 09.01.2022, 15:01 erklärte der Bf., dass Katzen einmal pro Jahr auf eine Ausstellung müssten um ein "Zucht V" zu erhalten, ohne welches mit der Katze nicht gezüchtet werden dürfe und man auch keinen Stammbaum bekomme. Auch im Zuge eines Anrufs des Bf. beim Bundesfinanzgericht am 24.01.2022 wiederholte er, dass es bei Katzen ohne Teilnahme an Ausstellungen keinen Stammbaum gebe und ohne Stammbaum die vom Finanzamt angesetzten Preise nicht zu erzielen seien. Im E-Mail vom 15.09.2022, 15:41 führte er wieder aus, dass es ohne Ausstellung kein "Zucht V", d.h. keine Genehmigung für die Zucht, gebe und man ohne "Zucht V" keinen Stammbaum bekomme, und schrieb aber weiter, dass der Großteil der Katzen nicht mehr auf Ausstellungen gewesen sei und keine Stammbäume mehr hätte; die ca. 5 bis 10 Katzen, die er pro Jahr verkauft habe, hätten einen Stammbaum gehabt; ohne Stammbaum dürfe er Katzen nicht verkaufen, aber verschenken, sonst würde er vom Verein rausgeschmissen. In der mündlichen Verhandlung sagte er, dass er kein "Zucht V" und damit keinen Stammbaum mehr bekomme, weil er nicht mehr auf Ausstellungen sei und ergänzte nach Vorhalt, dass nachweislich Katzen mit Stammbaum verkauft worden seien, dass für Katzen mit "Supreme Champion" eine ewige Zuchtgenehmigung bestehe. Weiters behauptete er einerseits wieder, dass er Katzen ohne Stammbaum nicht verkaufen dürfe, weil er sonst aus dem Verband ausgeschlossen werde, andererseits erklärte er kurz darauf, dass er ein paar Katzen ohne Stammbaum verkauft habe.
Katzen des Bf. waren letztmalig im Jahr 2014 auf Ausstellungen. Für die in E-Mails vom 05.03.2021 [143, S. 19] und 14.10.2021 [33] vom Bf. aufgestellte Behauptung, dass nach seiner Erkrankung im Jahr 2015 bzw. ab dem Jahr 2015 seine Lebensgefährtin für ihn auf Ausstellungen gefahren sei, wurden trotz ausdrücklicher Aufforderungen nie irgendwelche Nachweise erbracht. Auf der Homepage des Bf., die immer wieder aktualisiert wurde, scheinen unter dem Menüpunkt Shows im Jahr 2021 nach wie vor die gleichen 30 Fotos von Ausstellungen auf wie im Jahr 2014 und unter dem Menüpunkt "Neue" ist die aktuellste Show die World Show Prag im Oktober 2014.
Der Argumentation des Bf. folgend hätten damit spätestens ab dem Jahr 2016 nur noch Kätzchen, die von "Supreme Champions" abstammen einen Stammbaum bekommen. Dennoch verkaufte er am 21.06.2019 [50] nachweislich ein Kätzchen mit Stammbaum, das nicht von "Supreme Champions" abstammte. Aus dem Stammbaum [50] ist beim Zuchtkater der Titel "IC", was laut 5.3.1 der FIFe Zucht- und Registrierungsregeln für Internationaler Champion steht, und nicht "SC" (Supreme Champion) vermerkt. Die im September 2014 geborene Zuchtkatze hat weder einen Titel noch hat sie jemals an einer Ausstellung teilgenommen.
Beim Verein Mundikat, bei welchem der Bf. Mitglied ist, gelten die FIFe Zucht- und Registrierungsregeln. Nach diesen ist eine Teilnahme an Ausstellungen weder eine Voraussetzung für die Zucht noch für den Erhalt eines Stammbaumes.
Auf www.tieranzeigen.at/katzen/britisch-kurzhaar [69] warb der Bf. mit Anzeige vom 13.09.2020 damit, dass seine Kätzchen einen FIFE Stammbaum hätten.
Dem Argument, dass er seine Katzen nur ohne Stammbaum und damit um einen sehr viel geringeren Preis habe verkaufen können, kann daher nicht gefolgt werden.
Die Kritik des Bf. (im E-Mail vom 09.01.2022, 15:01), dass es unmöglich sei eine Katze um € 1.200 inkl. Steuer ohne Stammbaum zu verkaufen geht ins Leere, da der Verkaufspreis von der Betriebsprüfung nur mit dem Mittelwert von € 800 brutto geschätzt wurde.
Es liegen Nachweise für Verkäufe von Katzen um € 750 in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sowie um € 850 ab dem Jahr 2019 vor. Für das Jahr 2015 liegen keine Belege vor. Für die vom Bf. behaupteten niedrigeren Verkaufspreise konnte er keine Nachweise vorlegen. Das betrifft auch die angebliche "Überschwemmung" des österreichischen Marktes mit Katzen aus dem ehemaligen Ostblock im Jahr 2015 und die damit zusammenhängenden besonders niedrigen Preise. Von 2015 auf 2016 hat es keine Änderung der Rechtslage gegeben, die die angeblich unterschiedliche Marktsituation erklären würde. Selbst wenn es das behauptete Überangebot aus Osteuropa gegeben hätte, ist im Übrigen fraglich, in wieweit sich dieses auch auf die Preise von Rassekatzen ausgewirkt hätte. Generell sind die vom Bf. genannten Preise Großteils niedriger als die nachgewiesenen Preise. Daher sind auch seine Preisangaben für 2015, die er durch nichts belegen konnte, nicht glaubwürdig. Es wird daher derselbe Preis wie laut den ältesten vorliegenden Belegen von € 750 angenommen.
Futteraufwand- und -verkauf:
Von der Betriebsprüfung wurde angenommen, dass bei 75% der Katzenverkäufe auch Futter und Katzenstreu mitverkauft wurde, was vom Bf. bestritten wurde.
Aus der Anzeige vom 18.07.2016 geht hervor, dass der Bf. bei jedem Kitten angeboten habe, Katzenfutter der Marke Royal Canin und Silikat-Katzenstreu zu kaufen, wobei er für einen 10-kg-Sack Futter € 50 verlangt habe.
Demgegenüber argumentierte der Bf. im E-Mail vom 21.01.2021, 21:05 [141, S. 152], dass er bei den Katzen einen Sack Futter und Streu mitgebe, damit dasselbe Futter weiterverwendet werde, und das im Kaufpreis inkludiert sei. Auch am 29.01.2021 schrieb er, dass er "im Kaufpreis ein Futter gegeben" habe.
In einem Telefonat am 05.02.2021 [144, S. 37] gestand er hingegen ein, teilweise Futter und Streu mitverkauft zu haben, und in der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] schrieb er, dass er "vielleicht […] ein Futter zum Selbstkostenpreis vom € 50 abgegeben" habe.
Es ist nachvollziehbar, dass das nicht im Supermarkt erhältliche Futter, für welches der Bf. u.a. Mengenrabatte und wieder gegen Futter einlösbare Prämienpunkte erhielt, vom Bf. angeboten wurde. Dass Futter und Streu - wie der Bf. zunächst behauptet hat - aber gratis abgegeben worden seien, widerspricht den Beweisen. Durch ein Foto einer Seite seines Kalenders vom 17.05.2019 wird bestätigt, dass der Bf. - wie laut Anzeige - Katzenfutter um € 50 und Katzenstreu (um € 30) gemeinsam mit einer Katze verkauft hat.
In der mündlichen Verhandlung legte der Bf. eine Aufstellung vor und erklärte, dass es nicht möglich wäre die vorhandenen Katzen mit dem laut Betriebsprüfung eingekauften, abzüglich des verkauften Futters zu ernähren. Z.B. wären 2015 für seine 250 Katzen, 74 Kitten, 4 Hunde und 18 Welpen nur rund € 498 Euro übriggeblieben und 2017 sei der Verkaufserlös um € 215 höher als der Einkauf. Dem entgegnete der Behördenvertreter, dass im Jahresvergleich der Futteraufwand beträchtlich schwanke und der Futteraufwand für die geschätzten Katzen insgesamt plausibel sei, da der Bf. laut seinem Schreiben an die BH ***9*** vom 20.10.2019 26 Katzen gemeldet habe und nicht wie jetzt 200.
Wenn der Bf. den Zahlungen an Royal Canin die Erlöse aus Futterverkauf gegenüberstellt, um aufzuzeigen, dass es nicht möglich wäre mit dem Differenzbetrag seine Tiere zu ernähren, übersieht er dabei, dass die durchschnittlichen Kosten (ca. € 25 brutto je 10 kg) nur die Hälfte der (Brutto-)Verkaufspreise (€ 50 je 10 kg) betragen. Im Übrigen wurde bereits oben ausgeführt, dass die Angaben über die Anzahl der Katzen in der Aufstellung des Bf. bei weitem übertrieben sind.
Dass in einzelnen Jahren der Futteraufwand sehr gering ist, lässt sich dadurch erklären, dass es sich um lange haltbares Futter handelt, das vom Bf. palettenweise eingekauft und teilweise erst im Folgejahr verbraucht wurde und außerdem bei Einlösung von "Prämienpunkten" Futter teilweise kostenlos bezogen wurde. Im Jahr 2016 kaufte der Bf. bei Royal Canin fast 4.000 kg Futter, davon ca. 1.500 kg im vierten Quartal, die zu einem großen Teil erst 2017 verbraucht wurden. 2016 und 2017 waren es insgesamt ca. 4.300 kg. Diese Menge reicht aus um fast 100 Tiere zwei Jahre lang zu füttern.
Die von der Betriebsprüfung berücksichtigten Futterkosten basieren auf Rechnungen von Royal Canin aus 2015 bis 2017 und Zahlungen per Bankeinzug durch Royal Canin von 2018 bis 07/2020, wobei von der Betriebsprüfung irrtümlich mit 20% USt anstatt 10% USt im Jahr 2015 und 13% USt ab 2016 gerechnet und eine Zahlung in Höhe von € 864,14 vom 20.12.2018 zusätzlich im Jahr 2019 und somit doppelt berücksichtigt wurde. Da für 2020 Kontodaten nur bis Juli vorlagen, wurden die Futterkosten für 2020 analog 2019 geschätzt. Weiters sind auch in den Zahlungen an Amazon und Zooplus Aufwendungen für Tierfutter enthalten.
In der Besprechung am 22.12.2020 sagte der Bf., dass ein Sack Katzenfutter 60 € koste. Laut den Rechnungen von Royal Canin war der Preis für einen 10-kg-Sack Katzenfutter je nach Sorte etwa € 35 bis € 40. Wie sich aus den vorliegenden Rechnungen für 2015 bis 2017 ergibt, bezog der Bf. insgesamt 5.636 Kg Katzen- und Hundefutter für € 12.420,52. Der tatsächliche Einkaufspreis je 10 Kg Futter lag durch die auf den Rechnungen laufend aufscheinenden 1+1 bis 5+1 gratis Aktionen, die Preisnachlässe (z.B. am 11.04.2016 und 19.04.2016 ca. - 31%), den Eintausch von "Prämienpunkten" gegen gratis Futter, sonstige Naturalrabatte, gratis Produktmuster und die beim Einzug vom Konto des Bf. automatisch abgezogenen Skonti somit bei durchschnittlich nur rund € 22 netto.
Gegenüber dem Bundesfinanzgericht gab er am 03.06.2022 an, dass er ca. 200 bis 300 Katzen gehabt habe, mit € 30.000 Futterkosten pro Jahr. In der Aufstellung vom 18.07.2022 veranschlagte der Bf. von 2015 bis 2020 jährliche Futterkosten von € 25.000. Dass diese Zahlen nicht der Realität entsprechen können, ist schon dadurch offenkundig, dass trotz der drastischen Reduktion der Tiere die Kosten laut dieser Aufstellung jedes Jahr gleich hoch geblieben wären.
Die Angaben des Bf. in der Stellungnahme vom 18.07.2022, dass die Kätzchen mindestens 4 bis 6 Monate bei ihm seien, bzw. in der mündlichen Verhandlung, dass sie durchschnittlich 4 bis 5 Monate im Haus seien, widerspricht seinem E-Mail vom 26.03.2020, 06:34 [143, S. 70f], wonach eine Katze ab 5 bis 6 Monate niemand mehr kaufen wolle, sondern jeder kleine Katzen mit 3 bis 4 Monaten wolle. Laut Urteil des Bezirksgerichts ***9*** vom 22.05.2019 [49] wurden 2 am 24.04.2017 geborene Kater am 27.07.2017 - und somit mit ca. 3 Monaten - abgeholt. Ein am 29.03.2019 geborener Kater war zum Zeitpunkt des Verkaufs und der Abholung am 21.06.2019 weniger als 3 Monate alt [50]. Das passt auch zu den Angaben der Tierklinik ***7*** vom 27.09.2021, wonach die 2. Impfung mit 11 - 12 Wochen sei und die Abgabe nach der 2. Impfung erfolge. Die in Zusammenhang mit dem Futteraufwand gemachten Angaben des Bf. zur Behaltedauer der Kätzchen sind daher als bloße Schutzbehauptung anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass die Kätzchen in der Regel im Alter von etwa 3 Monaten verkauft wurden.
Laut der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] würde ein Wurf Kitten in ca. 2 Wochen einen Sack Futter à 10 kg fressen. Bei durchschnittlich 5 Kätzchen pro Wurf, würde das bedeuten, dass ein Kätzchen rund 143 g Trockenfutter pro Tag fressen würde.
Die Fütterungsempfehlungen des Herstellers Royal Canin für Trockenfutter "British Shorthair Kitten" ohne zusätzliches Nassfutter lauten: 2-3 Monate: 40-70 g; 4-6 Monate: 45-77 g; 7-9 Monate: 53-67 g; 10-12 Monate: 44-58 g.
Laut dem Hersteller liegt der Bedarf bei Verwendung als Alleinfuttermittel somit je nach Alter nur zwischen 40 und 77 g (bis zu einem Alter von 3 Monaten bei max. 70 g). Die Angaben des Bf. sind daher unglaubwürdig, da die Kätzchen danach mehr als das Doppelte der empfohlenen Maximalmenge fressen würden.
Im Vorlageantrag vom 20.09.2021 erklärte der Bf., dass er das Katzenfutter bei Royal Canin palettenweise zu Züchterpreisen kaufe und er nicht mehrere Lieferanten habe. Demgegenüber sagte er in der mündlichen Verhandlung, dass es zusätzlich Einkäufe auf Messen, bei Amazon, bei Lidl und beim Metzger gegeben habe. Belege dafür konnten nicht vorgelegt werden. Einkäufe auf Messen konnte es mangels Teilnahme im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht mehr gegeben haben. Bei Amazon bestelltes Futter wurde von der Betriebsprüfung aufgrund der für die Jahre 2015 bis 2017 vorgelegten Rechnungen zusätzlich berücksichtigt und für die Folgejahre in etwa der gleichen Höhe wie 2017 geschätzt. Außerdem wurde bei Zooplus eingekauftes Futter ebenfalls anhand der Rechnungen für 2015 bis 2017 berücksichtigt. Für die Folgejahre werden die durchschnittlichen Kosten angesetzt. Da der Großteil des Futters bei Royal Canin gekauft wurde und Rechnungen von Royal Canin erst ab 03.09.2015 vorliegen, sind Kosten für die Monate davor, in denen selbstverständlich auch Futter benötigt wurde, zu schätzen.
Für erwachsene Katzen lautet die Fütterungsempfehlung von Royal Canin für Trockenfutter "British Shorthair Adult" ohne zusätzliches Nassfutter (je nach Aktivität, Trächtigkeit, …): 3-4 kg Körpergewicht: 34-52 g; 5-6 kg: 49-69 g; 7-8 kg: 62-85 g. Der Median liegt daher bei 59,5 g pro Tag bzw. 21,72 kg pro Katze pro Jahr, was bei € 2,20 je kg Futter Kosten in Höhe von € 47,78 pro Jahr verursachen würde.
Laut Rechnungen wurden im Jahr 2015 1.343 kg Futter bei Royal Canin eingekauft. Damit könnten rund 62 Katzen ein Jahr lang versorgt werden. Jungtiere werden in den ersten paar Wochen nur gesäugt und fangen erst dann an gekauftes Futter zu fressen. In der Regel wurden sie mit etwa drei Monaten verkauft. Bei 78 Jungtieren, die normalerweise ca. zwei Monate lang gefüttert wurden und (laut Angaben des Herstellers) im Durchschnitt 55 g pro Tag fressen, würde das 12 ganzjährig gehaltenen erwachsenen Katzen entsprechen. Mit dem Futter laut Rechnungen von Royal Canin könnten somit die Jungtiere und 50 erwachsene Tiere versorgt werden. Bei einem durchschnittlichen Bestand von 135 erwachsenen Katzen und drei Zwerghunden, sowie 78 Kitten und 17 Welpen würden sich Futterkosten in Höhe von rund € 7.300 ergeben. Abzüglich der von Royal Canin in Rechnung gestellten ca. € 2.900 und der Hälfte der Netto-Rechnungssummen von Amazon und Zooplus (ca. € 400) verbleiben noch bislang nicht berücksichtigte Futterkosten in Höhe von € 4.000, die im Schätzungsweg zusätzlich anzusetzen sind.
Von der Betriebsprüfung wurde geschätzt, dass im gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum bei 75% der Kätzchen auch ein 10-kg-Sack Futter à € 50 und Katzenstreu à € 30 mitverkauft wurden. Die Menge des verkauften Futters würde dabei insgesamt in etwa der Menge des eingekauften Futters entsprechen. Die Schätzung der Betriebsprüfung war daher überhöht. Geht man davon aus, dass bei 50% der Katzenverkäufe ab 2016 Futter mitverkauft wurde, verbleiben vom bei Royal Canin gekauften Futter im Durchschnitt ca. 1.100 kg pro Jahr sowie das bei Amazon und Zooplus gekaufte Futter, was ausreichte um die eigenen Tiere zu versorgen.
Deckgebühr:
Während der Bf. in der 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] Deckgebühren von je € 800 nannte, seien es laut Aufstellung vom 18.07.2022 bereits € 1.000 je Deckung gewesen und habe er in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils 10 Katzen pro Jahr decken lassen. Das steht in Widerspruch zu seinen Ausführungen in der 1. Ergänzung zur Beschwerde [2], dass er ab dem Jahr 2015 seine Zucht eingestellt habe und er laut BH ***9*** seine Zucht habe reduzieren müssen, und zu seiner Aussage am 24.01.2022, dass er bis vor seiner Erkrankung 2015 Katzen im Ausland habe decken lassen. Dafür, dass er im beschwerdegegenständlichen Zeitraum tatsächlich Deckgebühren gezahlt hat, wurde kein einziger Beleg vorgelegt.
Im Zuge einer Kontrolle durch die BH ***9*** am 11.07.2019 [97] bezeichnete der Bf. die Kater als "Liebhaberkatzen", gab aber später an, hin und wieder welche zur Zucht zu verwenden. Auch bei einer Begehung am 20.12.2019 (s. Bescheid der BH ***9*** vom 03.09.2020 [56]) sagte er, dass auch Kater zur Zucht verwendet würden.
Laut Stellungnahme zum Lokalaugenschein der Tierschutzombudsfrau vom 26.03.2020 [56, S. 13] habe der Bf. erklärt, dass die Kater auch zur Zucht eingesetzt würden oder zumindest eingesetzt werden sollten. Er habe klar zum Ausdruck gebracht, dass zumindest geplant sei, dass die männlichen Tiere zur Zucht eingesetzt würden bzw. schon worden seien und zu diesem Zwecke gehalten würden. Er halte eine große Anzahl an Katern, die für die Zucht vorgesehen seien.
Im Schreiben vom 20.10.2019 [97] listete der Bf. 17 Katzen, darunter u.a. 4 Zuchtkatzen (davon eine zugekauft) und 6 "Liebhabertiere Kater" (davon 2 zugekauft), auf. Unter den 6 "Liebhabertieren Kater" findet sich u.a. der Kater ***46***. Am 21.06.2019 verkaufte der Bf. ein Kätzchen und übergab der Käuferin einen Stammbaum [50] eines anderen Katers vom gleichen Wurf. Aus diesem ist ersichtlich, dass der gegenüber der BH ***9*** als "Liebhabertier Kater" deklarierte Kater ***46*** der Vater des verkauften Kätzchens war. Der Bf. hat somit nachweislich mit eigenen Katern gezüchtet.
In der 1. Ergänzung zur Beschwerde [2] behauptet der Bf., dass er den größten Teil habe kastrieren lassen. Auf den Rechnungen der Tierklinik ***7*** wurde jedoch insgesamt nur zweimal eine "Kastration Kater" verrechnet, und zwar am 13.11.2015 ("Katze, Britisch Kurzhaar, Kitten", ohne Namensangabe) und am 11.07.2016 ("Katze, Britisch Kurzhaar, Kitten Juppy"). Der Kater Juppy findet sich nicht auf der Liste vom 20.10.2019 [97]. Es liegen somit keine Nachweise vor, dass auch nur ein einziger der vorhandenen Kater kastriert wurde. Hinsichtlich des als "Liebhabertier Kater" angeführten Katers ***46*** ist durch den o.a. Stammbaum [50] hingegen bewiesen, dass er nicht kastriert wurde.
Ein weiterer Hinweis darauf, dass keine Deckkosten angefallen sind, ist auch die Aussage des Bf. im Telefonat vom 05.02.2021, wonach er die gesunden Linien mit Inzucht ruiniert habe. Im Übrigen wären durch die große Anzahl an Tieren und zugekaufte Tiere Verpaarungen aus dem eigenen Bestand auch ohne Inzest möglich, sodass es nicht notwendig war, Katzen zum Decken zu anderen Züchtern zu bringen.
Es ist daher davon auszugehen, dass im Prüfungszeitraum keine Deckgebühren und damit zusammenhängende Kosten, wie etwa Fahrt- oder Nächtigungskosten, angefallen sind.
Abschreibung Katzen:
In E-Mails vom 28.11.2021 kritisierte der Bf., dass der Einkauf mehrerer Zuchtkatzen um ca. € 2.500, die er in ganz Europa von Züchtern abgeholt habe, nicht anerkennt worden sei. Im Anhang wurden 7 Stammbäume von 5 weiblichen und 2 männlichen Katzen (je 1 geboren 2007, 2009, 2010, 2011 und 3 geboren 2014, von Züchtern aus Deutschland, den Niederlanden, Polen und Tschechien) übermittelt.
Auch laut 2. Ergänzung zur Beschwerde [3] habe eine Katze € 2.500 gekostet. Am 07.06.2022 nannte er als Kaufpreis für eine Zuchtkatze hingegen € 1.500 bis € 2.000. In der Aufstellung vom 18.07.2022 rechnete er mit einer Abschreibung für 15 Katzen à € 1.800 auf den Prüfungszeitraum (6 Jahre), sowie weitere € 9.000 im Jahr 2015 für den Einkauf von 5 Katzen à € 1.800. Einerseits konnte der Bf. keine Nachweise für die angeblichen Einkaufspreise, welche ein Vielfaches der von ihm behaupteten Verkaufspreise für seine Katzen betragen, vorlegen. Zudem stammen einige der vom Bf. zugekauften Katzen aus dem ehemaligen Ostblock, wo die Preise in der Regel niedriger sind als in Österreich, und wurde gerade vom Bf. beklagt, dass 2015 die Verkaufspreise so gering gewesen seien, weil viele Katzen billig aus dem Osten importiert worden wären. Die angegebenen Einkaufspreise sind daher nicht glaubwürdig. Andererseits liegen Nachweise (Stammbäume) für nur 7 und nicht für die behaupteten 20 Katzen vor. Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb der Bf. im Jahr 2015 noch 5 Katzen hätte kaufen sollen, wenn er aufgrund seiner Erkrankung, die laut den von der zuständigen Gebietskrankenkasse übermittelten Lohnzetteln bereits zu Beginn des Jahr 2015 vorlag, seine Zucht reduziert hat, wozu er auch von der zuständigen BH aufgefordert worden war.
In der mündlichen Verhandlung sagte der Bf., seine damalige (tschechische) Lebensgefährtin habe 2 der 2014 geborenen Katzen im Jahr 2015 gekauft. Die Kosten dafür schätze der Bf. inklusive Fahrt- und Hotelkosten auf € 6.000, ohne sie durch irgendwelche Belege nachweisen zu können. Die Entfernung zum Züchter in Tschechien beträgt 255 Km, sodass sich für die Hin- und Rückfahrt ein Kilometergeld von € 214,20 ergibt. Hotelkosten sind bei dieser Entfernung weder nötig, noch wurden sie nachgewiesen. Die Schätzung ist daher nicht glaubhaft.
Aus der Auflistung der Katzen im Schreiben des Bf. vom 20.10.2019 [97, S. 13] ist ersichtlich, dass eine Zuchtkatze (geboren 2014) und 2 Zuchtkater (geboren 2007 und 2014) zugekauft wurden und alle anderen in dieser Liste angeführten Katzen aus eigener Züchtung stammen (erkennbar am Namenszusatz: "***5***"). Würde man von dieser Liste zuzüglich der zugekauften, aber laut Tierklinikrechnung am 10.01.2016 verstorbenen Katze ausgehen, wäre - bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 10 Jahren - eine Abschreibung bis 2016 für 4 Tiere und ab 2017 für 2 Tiere zu berücksichtigen. Da aber davon auszugehen ist, dass die Liste mit nur 17 Katzen unvollständig ist, geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass bis 2016 die 7 Katzen, für welche Stammbäume vorgelegt wurden, zur Zucht verwendet wurden und danach noch 5.
Es gibt keine Nachweise dafür, dass die Einkaufspreise der Katzen höher gewesen wären als die Verkaufspreise des Bf., weshalb für im Jahr 2014 geborene Katzen derselbe Preis wie für Katzenverkäufe durch den Bf. im Jahr 2015, nämlich € 750, angesetzt wird. Da aufgrund des lange zurückliegenden Zeitraums bei den Einkaufspreisen eine gewisse Teuerung zu berücksichtigen ist, wurde 2010 und 2011 der Preis mit € 700 und 2007 und 2009 mit € 650 angenommen.
Afa Gebäude:
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Normen und Schlagworte
- § 303 Abs. 1 lit. b BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 307 Abs. 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 1 Abs. 1 und 2 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
- § 2 Abs. 4 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
- § 205 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 45 Abs. 1 und 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 184 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/5100909/2021
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2022:RV.5100909.2021
- Stammnummer
- 138669
- Gültig
- 15.11.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF