…wurde weiters die Vergleichbarkeit der beschwerdegegenständlichen Lebensversicherung mit inländischen Versicherungsprodukten auf Basis des Risiko- und Tarifkriteriums behauptet. 3) Schließlich wurde das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zurechnung der Einkünfte aus dem Deckungsstock in wirtschaftlicher Betrachtungsweise beim Bf (= Versicherungsnehmer) bestritten. Zur Vergleichbarkeitsprüfung wurde darauf verwiesen…
…Art 11 Abs 1 StAbk Ö-FL mit Schreiben vom 03.11.2014, wobei durch die Anwendung des Steuerabkommen FL die gegenständliche Stiftung als transparent ohne Erfordernis der Durchführung einer Vergleichbarkeitsprüfung einzustufen ist. 9) Kontakt der Bf. mit ihrer Stiefgroßmutter und Stiftungsratsangehörigen ***21*** (Mail vom…
…so wird dieser Grundsatz auch im Revisionsfall nicht gefährdet, weil nach der skizzierten Vergleichbarkeitsprüfung die österreichische Begrenzung der Steuerbefreiung der Höhe nach auch für ausländische Leistungen aufrecht bleibt." Daraus ergibt sich, dass vom Finanzamt die Höhe der für den Arbeitsunfall fiktiven österreichischen Versehrtenrente zu berechnen…
…so wird dieser Grundsatz auch im Revisionsfall nicht gefährdet, weil nach der skizzierten Vergleichbarkeitsprüfung die österreichische Begrenzung der Steuerbefreiung der Höhe nach auch für ausländische Leistungen aufrecht bleibt. […]" Wie oben ausgeführt, wurde von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt über Ersuchen des Finanzamtes in Bezug auf den…
…das dem für zertifizierte Erwachsenenbildungseinrichtungen entspricht, bildet doch deren in § 1 Z 7 UStBLV normiertes Zertifizierungssystem den logischen primären Referenzpunkt für eine solche Vergleichbarkeitsprüfung. Der VwGH hat weiters erkannt, dass es für eine "vergleichbare Zertifizierung" nicht hinreichend ist, wenn die Erfüllung der für die Erwachsenenbildung…
…und das Abzugsverbot somit im Endeffekt nur in grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Anwendung gelangt (indirekte bzw de facto-Diskriminierung). Im Rahmen der Vergleichbarkeitsprüfung bejahte der EuGH die Vergleichbarkeit von Zinszahlungen an einen inländischen Empfänger mit Zinszahlungen an einen ausländischen niedrigbesteuerten Empfänger (siehe Rn 48 bis 52…
…und das Abzugsverbot somit im Endeffekt nur in grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Anwendung gelangt (indirekte bzw de facto-Diskriminierung). Im Rahmen der Vergleichbarkeitsprüfung bejahte der EuGH die Vergleichbarkeit von Zinszahlungen an einen inländischen Empfänger mit Zinszahlungen an einen ausländischen niedrigbesteuerten Empfänger (siehe Rn 48 bis 52…
…bestehend aus FUSF und US-Sales and Use Tax, mit der österreichischen Umsatzsteuerbelastung nicht erforderlich. Sollte das BFG jedoch eine solche Vergleichbarkeitsprüfung für notwendig erachten, so legt die Beschwerdeführerin im ANHANG zu dieser Stellungnahme weitere Erläuterungen und Beweise vor. III. Anträge (30) Aus den oben…
…der belangten Behörde eingelangter Eingabe und legte ein E-Mail des Zulassungsservices Lehr- und Studienorganisation der Johannes Kepler Universität Linz vom 01.12.2021 mit dem Betreff "Vergleichbarkeitsprüfung ***Kind_1***" vor: "Nach Überprüfung ob es sich bei BA Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der WU Wien…
…Besteuerungsbefugnis ist darauf hinzuweisen, dass - wie im Vorerkenntnis des VwGH explizit festgehalten wird18 - im Rahmen der Vergleichbarkeitsprüfung ein [horizontaler] Vergleich zwischen einer inländischen Körperschaft und einer ausländischen Körperschaft anzustellen ist und nicht jener zwischen einem inländischen OGAW und einem ausländischen Gebilde, welches materiell die Kriterien…
… 13 KStG. Tatsächlich ist es so, dass bei einer österreichischen Privatstiftung, die unter das PSG fällt, zwar der erhöhte Steuersatz aufgrund der Vergleichbarkeitsprüfung keine Anwendung finden kann, diese aber trotzdem der Offenlegungsverpflichtung de § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG nachzukommen hat (Arnold in Arnold/Stangl…
…geprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass das bloße Vorhandensein des Betriebes ausreicht, wodurch weder eine sinngemäße „Vergleichbarkeitsprüfung“ im Sinne des § 4 Z 1 lit c UmgrStG noch eine Zuordnung der Mindeststeuern zu allfälligen Teilbetrieben vorzunehmen ist (ErlRV zum BBG 2012, 1494 BlgNR XXIV. GP…
…§ 323 Abs 38 BAO) gegen die Einkommensteuerbescheide 2008-2011 und in den Folgebeschwerden bringt der Bf vor wie bereits in der vorangegangenen Bp und führt weiter aus: Die Vergleichbarkeitsprüfung zur Qualifizierung ausländischer Versicherungsprodukte sei bisher weder gesetzlich definiert, noch höchstgerichtlich präzisiert noch europarechtlich untersucht worden…
…geprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass das bloße Vorhandensein des Betriebes ausreicht, wodurch weder eine sinngemäße „Vergleichbarkeitsprüfung“ im Sinne des § 4 Z 1 lit c UmgrStG noch eine Zuordnung der Mindeststeuern zu allfälligen Teilbetrieben vorzunehmen ist (ErlRV zum BBG 2012, 1494 BlgNR XXIV. GP…
…ordentlichen Geschäftsführers angewandt. Für die Vergleichbarkeitsprüfung ist außer dem tatsächlichen Vergleich auch die abstrakte Reaktion eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu beachten. Die Rechtsfigur des ordentlichen Geschäftsführers beruft sich auf das römische Recht und ist infolgedessen in der Rechtsordnung zahlreicher Länder zu finden. Nach dem…
…der großen Zahl betrieben. Dies gilt für alle Lebensversicherungen, sodass "private insuring" iS einer für jeden Versicherungsvertrag völlig individuellen Veranlagungsstrategie nicht zulässig ist. Die Vergleichbarkeitsprüfung für ausländische Versicherungsprodukte, bei denen der Versicherungsnehmer einen gewissen Einfluss auf die Vermögenswerte im Deckungsstock behält, orientiert sich an der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache TIx VNx FNx, Adrx, PLZx Ortx, vertreten durch Verty, Adry, Orty, über die Beschwerde vom 16.10.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FAXYZ vom 25.07.2013, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache BF, ADR, über die Beschwerde vom 03.02.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA GVG vom 08.01.2010, ErfNr*** betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Notar Mag. Elmar Obermayr, Obermarkt 15, 5270 Mauerkirchen, über die Beschwerde vom 4. Februar 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael ***10***, Währinger Straße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 27. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…