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BFG RV/4300005/2015Vorgeworfene Hinterziehung von Normverbrauchsabgaben und Kraftfahrzeugsteuern unter Verwendung von Fahrzeugen mit deutschen Kennzeichen in Österreich; Verfahrenseinstellung im Zweifel, weil - unter Anwendung der alten Rechtslage - eine Unterbrechung der Monatsfrist nach § 82 Abs.8 KFG 1967 nicht ausgeschlossen war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.01.2018

…60 gemäß § 33 Abs 1 FinStrG hinterzogen, indem er vorsätzlich die genannten Fahrzeuge nicht fristgerecht angemeldet bzw angezeigt habe und die beschriebenen Selbstbemessungsabgaben auch nicht entrichtet habe, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. II. Gegen diesen…

BFG RV/6300005/20171. Unzulässiger Ansatz eines abschreibbaren Markenrechtes als Instrument einer rechtswidrigen Steuervermeidung; 2. Strafbefreiende Selbstanzeige mangels zweifelsfreien Nachweises einer Verfristung der Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.05.2018Teil 1/2

…der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten des Beschuldigten beachtlich. 2. Gemäß § 119 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige (hier hinsichtlich der Körperschaftsteuer) bzw. im Falle einer juristischen Person, hier der genannten B-GmbH, der…

BFG RV/6300005/20171. Unzulässiger Ansatz eines abschreibbaren Markenrechtes als Instrument einer rechtswidrigen Steuervermeidung; 2. Strafbefreiende Selbstanzeige mangels zweifelsfreien Nachweises einer Verfristung der Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.05.2018Teil 2/2

…des Arbeitsauftrages an Mitarbeiter der Steuerberatungskanzlei zumindest gewissenhaft überprüft, ob eine ausreichende Offenlegung gegenüber der zuständigen Abgabenbehörde stattfinden würde. All das ist - verneint man im Zweifel einen Vorsatz des Beschuldigten - jedenfalls nicht geschehen. A hat daher zumindest, so die Würdigung des Finanzstrafsenates in Übereinstimmung mit…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Beisatz: Vorsätzliche Abgabenhinterziehung ist mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht erweislich. Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Aufgrund dessen erfolgte in Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens am 2. Jänner 2012 eine Stellungnahme des Amtsbeauftragten gemäß …

BFG RV/5300022/20171. Nicht erweisliches Verschulden an einer rechtswidrigen Verwendung eines unverzollten drittländischen Fahrzeuges im Eigentum der liechtensteinischen Filiale einer österreichischen Rechtsanwälte-OG; 2. Unzulängliche Mitwirkung an einer Zollkontrolle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.02.2021Teil 1/2

…Deutlichkeit: den Spruchpunkt hinsichtlich der Verfahrenseinstellung dahingehend abzuändern, dass der Beschuldigte statt dessen - wie in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten vorgetragen - auch wegen Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG schuldig gesprochen werde] und eine tat- und schuldangemessene und auf generalpräventive Aspekte im Besonderen Bedacht nehmende Strafe…

BFG RV/5300022/20171. Nicht erweisliches Verschulden an einer rechtswidrigen Verwendung eines unverzollten drittländischen Fahrzeuges im Eigentum der liechtensteinischen Filiale einer österreichischen Rechtsanwälte-OG; 2. Unzulängliche Mitwirkung an einer Zollkontrolle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.02.2021Teil 2/2

…Last zu legen ist: Zumindest im Zweifel zu Gunsten für Dr.A ist laut gegebener Akten- und Beweislage mangels entsprechender belastbarer Sachverhaltsfeststellungen mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht erweislich, dass sich der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt im Wissen um die gebotene rechtsrichtige Vorgangsweise befunden…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 2/2

…erweislich. Die gerichtliche Zuständigkeit ist daher im Zweifel nicht gegeben." Die von der Verteidigung behauptete Verletzung des Verbotes eines ne bis in idem durch eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde liegt daher insoweit nicht vor. Die Finanzstrafbehörde war daher in verfahrensrechtlicher Hinsicht berechtigt, dem…

BFG RV/7300028/2018Verfahrenseinstellung infolge Verfolgungsverjährung betreffend Tatbeiträge einer Angestellten in Form ausgestellter "Schwarzrechnungen", welche im steuerlichen Rechenwerk der Arbeitgeberin nicht erfasst wurden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.11.2018

…auch jenes nach § 38 FinStrG, bei A. im Zweifel nicht, kam es ihr doch nicht darauf an, sich selbst durch die wiederkehrende Begehung der gegenständlichen Abgabenhinterziehungen einen unmittelbaren fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen, sondern lediglich mittelbar durch ihre Beteiligung an den Umsätzen fortlaufende Einnahmen zu…

BFG RV/2300003/2014Im Zweifel nicht erweisliche verdeckte Ausschüttungen und Erlösverkürzungen im Unternehmen eines Dachdeckermeisters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014

…Möglichkeit im Zweifel zu, dass das Bargeld tatsächlich nicht aus Schwarzerlösen, sondern auf andere Weise aufgebracht worden ist, weshalb der Beschuldigte auch in diesem Punkte im Finanzstrafverfahern zu entlasten ist. Die Beschwerde des Beschuldigten erweist sich somit als berechtigt, weshalb spruchgemäß mit einer Verfahrenseinstellung vorzugehen…

BFG RV/7300019/2015Vorliegen von Scheinrechnungen ohne zugrundeliegende Leistungen strittig - freie Beweiswürdigung - Zweifelsgrundsatz (§ 98 Abs. 3 FinStrG) - Beweislast im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.06.2015

…18.183,40 keine vollendete Verkürzung vor, sondern ist die Tat insoweit im Stadium des Versuches geblieben, welcher gemäß § 13 FinStrG bei Zugrundelegung einer fahrlässigen Handlungsweise des Bf. nicht mit Strafe bedroht ist. Die durch den Spruchsenat erfolgte Verfahrenseinstellung gemäß § 136 FinStrG erweist sich daher…

BFG RV/6300003/20151. Abgabenhinterziehungen eines Rechtsanwaltes mittels Nichtabfuhr der vereinnahmten Umsatzsteuer im Rückfall 2. Teilweise Verfahrenseinstellung mangels Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2018Teil 1/2

…den Entrichtungen zweifelhaft. Sohin verbliebe an sich in Bezug auf die ebenfalls unterbliebenen Einreichungen der Voranmeldungen der Verdacht begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG. Da aber die nachträgliche Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung durch einen Einzelunternehmer nach der Verwaltungspraxis als strafaufhebende Selbstanzeige im Sinne…

BFG RV/7300025/2014Einstellung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Vorwurfes fahrlässiger Verkürzung von Mineralölsteuer infolge verbotswidriger Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl im Zweifel nach Feststellung einer Probenziehung als unsachgemäß
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.07.2018

…Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 2 FinStrG iVm § 11 Abs. 1 MinStG 1995 begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…

BFG RV/6300008/20161. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin mittels der einschlägig bekannten "Barverkäufe" im Großhandel; 2. fortgesetztes Delikt im Zweifel nicht erweislich; 3. bloße Verwarnung in Anbetracht der großteiligen Verjährung und des Zeitablaufes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.02.2017Teil 2/2

…November 2017 (angenommene Bescheidzustellung am 31. März 2006 + 10 Jahre + 1 Jahr 7 Monate 2 Tage) eingetreten. Nimmt man - wie oben ausgeführt - im Zweifel zugunsten der Beschuldigten bei der Umsatz- bzw. Erlöszurechnung für 2005 laut Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichtes in der Steuersache einen Abschlag von einem…

BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 2/2

…mit den realitätsbezogenen, detailreichen und auch widerspruchsfreien Aussagen der Zeugen J, I und H zumindest im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten davon auszugehen ist, dass auf dem beschriebenen Parkplatz nahe der Anschrift hxhx tatsächlich die in Scheinrechnungen der B-GmbH erfassten, verfahrensgegenständlichen Kampfsportartikel in…

BFG RV/2300003/2017Hinterziehung der Einkommensteuer aus privaten Grundstücksveräußerungen (Rechtslage 2012) durch einen pensionierten Postbeamten; Beschwerde des Amtsbeauftragten gegen eine Verfahrenseinstellung; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.11.2018

… 33 Abs. 1 FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren gemäß § 136 FinStrG (sohin im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten) eingestellt worden (Spruchsenatsakt SpS 31/2014, Bl. 91 ff). Der Entscheidung liegt - insoweit in objektiver Hinsicht unstrittig - zugrunde, dass die Liegenschaftseigentümer A und B mit Kaufverträgen von April…

BFG RV/6300003/2016Grob fahrlässige Geltendmachung von Vorsteuern für die Errichtung eines privat genutzten Ferienhauses im Salzkammergut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2019Teil 2/2

…anzulasten wäre, sind der Aktenlage mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht zu entnehmen. Im Zweifel zu Gunsten für die Zweitbeschuldigte ist daher betreffend ihre Person die Verfahrenseinstellung des Spruchsenates zu bestätigen. Damit entfällt insoweit auch eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des belangten Verbandes. 14. Bezüglich…

BFG RV/6300004/20131. Selbständiger Lohnbuchhalter, seine Honorare gegenüber dem Fiskus verheimlichend; 2. Steuerpflicht auch hinsichtlich der von ihm im Zusammenhang mit seiner gewerblichen Tätigkeit betrügerisch erlangten Geldmittel? 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.08.2014Teil 2/2

…Faktum II.1.): Diese Verfahrenseinstellung durch den Spruchsenat scheint wohl nur irrtümlich stattgefunden zu haben, zumal er andernorts sogar eine Gewerbsmäßigkeit bei der Hinterziehung der diesbezüglichen Einkommensteuern konstatiert - wenngleich auch folgenlos für den Spruch seiner Entscheidung. Im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten war davon auszugehen…

BFG RV/6300002/2016Grob fahrlässige Geltendmachung von Vorsteuern für die Errichtung eines privat genutzten Ferienhauses im Salzkammergut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2019Teil 2/2

…anzulasten wäre, sind der Aktenlage mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht zu entnehmen. Im Zweifel zu Gunsten für die Zweitbeschuldigte ist daher betreffend ihre Person die Verfahrenseinstellung des Spruchsenates zu bestätigen. Damit entfällt insoweit auch eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des belangten Verbandes. 14. Bezüglich…

BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 2/2

…war daher im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten der für die Bestätigung des Schuldspruches zu führende sichere Nachweis einer zumindest bedingt vorsätzlichen Handlungsweise des Mag.A nicht zu führen. Es verbleibt auch die Möglichkeit, dass der Steuerberater missgeschicklich und wohl grob fahrlässig - quasi im Eifer…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 1/2

…hat sich schlichtweg keine Gedanken darüber gemacht, ob überhaupt und wer letztlich Umsatzsteuer aus dieser Rechnung zu bezahlen hat. Für eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung gibt es keine Anhaltspunkte, weswegen im Zweifel zu Gunsten des Beschwerdeführers, mangels subjektiver Tatseite, mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen ist."…