…unberührt. Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. BEISATZ: Betrifft den Verdacht der Wertzeichenfälschung - hinterlegte Parkscheine am 4.2.2019 und 22.2.2019. lm Zweifel lässt sich nicht feststellen, ob es sich tatsächlich um Totalfälschungen…
…unberührt. Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. BEISATZ: Betrifft den Verdacht der Wertzeichenfälschung - hinterlegte Parkscheine am 4.2.2019 und 22.2.2019. lm Zweifel lässt sich nicht feststellen, ob es sich tatsächlich um Totalfälschungen…
…und N.N. als Geschäftsführer sowie den belangten Verband, die X-GmbH, sei am 15.1.2015 ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG Abs 1 und Abs 2 lit a iVm § 38 FinStrG eingeleitet worden. Der Spruchsenat habe das Verfahren wegen…
…auf Geldflüsse aus behaupteten Bauleistungen, zumal der Abgabenpflichtige weder über eine entsprechende Gewerbeberechtigung noch über bei der Sozialversicherung angemeldete Dienstnehmer verfügt und wurden keinerlei Umsätze gegenüber dem Finanzamt erklärt. Aufgrund der bisherigen Nachforschungen (siehe Begründung ersuchende Abgabenbehörde) besteht der begründete Verdacht, dass Einnahmen erzielt wurden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. April 2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. März 2019 zu Steuernummer StNr zu Recht erkannt: A) Gemäß § 279…
…der Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Ein solcher Umstand liegt nach der Judikatur des VwGH u.a. bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache W., Adresse, vertreten durch Lebensaft Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Prinz Eugenstraße 66, 1040 Wien, über die Beschwerde der Abgabepflichtigen vom 26. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom…
…noch immer 30 % in der Schweiz vermutet). Aus diesem Grunde war in der EU am 15. Juni 2007 mittels unmittelbar geltender Verordnung (EG) 2005/1889 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, (ABl L 2005/309, 9)…
…keinerlei Einkünfte mehr gegenüber dem Finanzamt. Es sei unklar, wie er seine Lebenshaltungskosten bestreite. Es bestehe der Verdacht, dass I.U. die erzielten und nicht erklärten Einnahmen aus dem Schmuckhandel zur Finanzierung dieser Aufwendungen verwendet habe und somit vorsätzlich, unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs…
…50b, 8010 Graz, und 2. die N & N Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schubertstraße 68, 8010 Graz, wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde (Rechtsnachfolger: Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde), (vormalige) Strafnummer qqqxxx), nunmehrige GZ. qqqxx1…
… 5 Abs. 2). Im Wesentlichen sei dahingehend darzulegen, dass eine Verhältnismäßigkeit zur Erteilung der Bankauskünfte zum Grad des Verdachtes nicht gegeben sei. Eine entsprechende Verdachtslage gegen den Beschuldigten [hinsichtlich] Finanzvergehen (die ohnehin zum Gutteil bereits verjährt wären), insbesondere im Zusammenhang mit den nicht nachvollziehbaren Berechnungen…
…nicht verjährte Zeiträume. Auf Pkt. 3.2. wird hiebei verwiesen. Der Beschuldigte hätte sämtlichen Verdacht einfach beseitigen können, in dem er die Fragen - entweder im Zuge der Prüfungshandlungen oder im Zuge des Strafverfahrens - beantwortet, hat sich jedoch dazu entschieden, das nicht zu tun, weshalb die…
…an die Staatsanwaltschaft Graz erstattet hat, in welchem berichtet wurde, dass der Genannte im Verdacht stehe, betreffend die Veranlagungsjahre 2005 bis 2015 eine gewerbsmäßige Hinterziehung an Umsatz- und Einkommensteuer in einer die Gesamtsumme von € 100.000,00 übersteigender, aber im Detail noch festzustellender Höhe…
…Beschuldigte am 24. August 2010 € 60.000,00, am 22. Oktober 2010 € 50.000,00 und am 25. Oktober 2010 € 80.000,00 vom Bankkonto entnommen hat, wie auf dem Verrechnungskoto verbucht worden ist (Prüfungsfeststellung, Finanzstrafakt, Bl. 33; Verrechnungskonto siehe Finanzstrafakt, Bl…
…Dr. Manfred Ainedter & Mag. Klaus Ainedter Rechtsanwälte, Taborstraße 24A, Tür 4, 1020 Wien, wegen des Verdachtes des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), vormals Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde, Rechtsnachfolger das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, Amtsbeauftragte Dr.QQ, GZ…
…1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) dann ein Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren einzuleiten (§ 82 Abs. 3 Satz 1 FinStrG…
…vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Jede dadurch bewirkte Rechtsgutbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht des Finanzvergehens, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg stehen. Unter mehreren zielführenden Ermittlungshandlungen und Zwangsmaßnahmen hat die Finanzstrafbehörde jene zu ergreifen, welche die Rechte der Betroffenen…
…diese unechte Steuerbefreiung kann gemäß§ 6 Abs 2 UStG verzichtet werden. Der Verzicht ist an keine besondere Form gebunden und erfordert auch keine schriftliche Erklärung an das Finanzamt. Die Option kann für jeden einzelnen Umsatz (zB jede einzelne Wohnung) ausgeübt werden. Im Falle einer Option…
…Mag.D stattgefunden, wäre ihm möglicherweise ein entsprechender Tatbeitrag zu den Hinterziehungen seines Klienten anzulasten. 17. Es ergibt sich daher auf Basis der derzeit vorliegenden Aktenlage der (alternative) Verdacht, dass A in Anbetracht der genauen Belehrungen des Mag.D in Kenntnis seiner Möglichkeit, Vorsteuern bei…
…04.07.1990, 89/15/0131). Die belangte Behörde habe die Gründe für die Erlassung des Sicherstellungsauftrages in dem durch Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen die Bf. erblickten Verdacht einer Abgabenhinterziehung und den behaupteten Mängeln in den Büchern und Aufzeichnungen der Bf. erblickt. Abgabenhinterziehung und Mängel…