…beim Verwaltungsgericht anhängig gewesenen Verfahrensgegenstand beziehen kann. Finanzstrafverfahren betreffend weitere Fakten, welche noch nicht Verfahrensgegenstand vor dem Bundesfinanzgericht gewesen sind, oder Finanzstrafverfahren gegen später in das Verfahren gezogene Mittäter, Bestimmungs- oder Beitragstäter sind davon nicht betroffen. Ergeht in einem vor der Finanzstrafbehörde in der Folge…
…weiteren Fakten und gemäß § 61 Abs. 1 FinStrG auch verbunden mit einem diesbezüglichen Untersuchungsverfahren gegen Mag.D, an das Finanzamt Oststeiermark als Finanzstrafbehörde zurückzuverweisen. Im Zuge des fortzusetzenden Untersuchungsverfahrens wird auch zu klären sein, ob und in welcher Weise A eine finanzstrafrechtliche Verantwortung hinsichtlich der…
…die in der nächsten Zeit stattfinden, abzuberaumen. Daher wurde die für 21. April 2020 bereits anberaumt gewesene Verhandlung verschoben, sodass die zehnjährige Frist der absoluten Verjährung nach § 31 Abs. 5 FinStrG zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senates hinsichtlich der Einkommensteuer 2009 am 1 Mai 2020…
…im Rechtsmittelverfahren lediglich in einer eingetretenen Rechtskraft hinsichtlich einzelner Fakten (siehe bereits UFS 20.5.2005, FSRV/0005-S/04) oder auch hinsichtlich des gesamten Schuldspruches (bereits UFS 16.3.2010, FSRV/0009-L/07); ebenso dann, wenn zwar der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig wäre…
…und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von 14 Tagen verhängt worden sind. Hinsichtlich der laut Spruchsenat von den Vorsatztaten umfassten Getränkelieferungen (Fakten Spirituosenlieferung im Februar 2013 und Bierlieferung im Mai 2014) wurde über den Beschuldigten gemäß [§ 33 Abs…
…bis zur Hälfte der nicht entrichteten oder abgeführten Selbstbemessungsabgaben geahndet. Dabei sind im Falle mehrerer Finanzstraftaten zur Bemessung der Geldstrafe hinsichtlich sämtlicher Fakten gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG die Summen der Strafdrohungen zu einer einheitlichen Geldstrafe zusammenzurechnen. 3.3. Wird jemand, der bereits wegen eines…
…4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch gerade noch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe nunmehr bereits nahe an diese Grenze…
…verantwortlich gewesen. Er habe gewusst, dass entsprechende Vorauszahlungen zu leisten bzw. entsprechende Voranmeldungen zu erstatten sind. Er unterließ dies jedoch, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Den Eintritt des Erfolges habe er nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Auch hinsichtlich der Verpflichtung…
…so ist der Wertersatz in der Höhe der anerkannten Forderung auszusprechen; er darf aber nur mit dem Betrag eingefordert werden, der zur Befriedigung der anerkannten Forderung aus dem Verwertungserlös aufgewendet wird. Hinsichtlich der nicht mehr auffindbaren je 100 Stangen Zigaretten zu den Fakten I/A…
…Verhältnisse und nimmt man in gleichsam typisierender Betrachtungsweise in Bezug auf die bereits auch tatbildmäßig nur vorübergehenden Abgabenvermeidungen der Abgabenverkürzungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (im Vergleich zu Hinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG) einen Abschlag von einem Drittel der diesbezüglichen Strafdrohung vor…
…dass hinsichtlich der B-GmbH die Zahlungsunfähigkeit bereits im September 2010 eingetreten sei. Demnach wäre dem Beschuldigten nur mehr eine anteilmäßige Befriedigung der Abgabenschulden möglich gewesen, um sich nicht dem Vorwurf der Gläubigerbegünstigung auszusetzen. Damit wären einerseits die hier notwendigen qualifizierten Verschuldenformen weggefallen und reduzierte…
…sei aber doch, dass ihr Verhalten hinsichtlich der strafrelevanten Fakten von völliger Ahnungslosigkeit hinsichtlich eines Buchhaltungswesens geprägt war. Dazu die Beschuldigte: Sie habe die Handelsschule des UUU besucht, Rechnungswesen sei aber eines ihrer schlechteren Fächer gewesen und sie habe diesbezüglich immer Nachprüfungen gehabt. Die Schule…
…2012 zu bestätigen, andererseits aber betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis Dezember 2013 im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten das diesbezüglich anhängige Finanzstrafverfahren einzustellen. 14. Hinsichtlich der Strafbemessung ist auszuführen: 14.1. Da von Seite des Amtsbeauftragten keine Strafbeschwerde erhoben wurde, besteht Verböserungsverbot nach § 161 Abs…
…Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber die nunmehrige schlechte Finanzlage des Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. So gesehen hätte das Bundesfinanzgericht bei freier Entscheidung eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwa 6 bis 8 Wochen auszusprechen gehabt. Mangels einer Strafberufung des Amtsbeauftragten gilt jedoch das bereits erwähnte Verböserungsverbot…
…eingetreten, weshalb diesbezüglich antragsgemäß mit einer Einstellung des Verfahrens vorzugehen war. Hinsichtlich der verbleibenden Fakten der vom Beschuldigten hinterzogenen Lohnsteuern für die Lohnzahlungszeiträume ab einschließlich Jänner 2005 ist hingegen die Strafbarkeit nicht aufgehoben und war insoweit somit die Strafe auch neu zu bemessen: Abgabenhinterziehungen nach …
…habe am Abgabenkonto des Beschuldigten bereits ein Rückstand von € 47.863,45 bestanden. Eine teilweise [nachträgliche] Entrichtung sei am 11. November 2009 mit einer Zahlung von € 50.000,00 erfolgt. Eine vollständige Entrichtung erfolgte zu keinem Zeitpunkt. Hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember…
…Finanzstrafrechtes ist eine Teilrechtskraft hinsichtlich einzelner Fakten des Ausspruches von Schuld einerseits und der Strafe andererseits rechtlich möglich (vgl VwGH 8.2.2007, 2006/15/0293). Ist eine Beschwerde nur ausschließlich gegen die Höhe der ausgesprochenen Strafen gerichtet, ist hinsichtlich der Frage des Vorliegens von…
…für alle genannten Taten bereits abgelaufen (Berechnung, Ablauf des Jahres 2011 bis Ablauf des Jahres 2014). Es ist jedoch am Abgabenkonto ersichtlich, dass ab 2013 keine einzige Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wurde (Bekanntgabe der Jahreszahllast mit € 6.000,00, danach gibt es nur noch Schätzungen) und…
…Seite der Finanzstrafbehörde nur mehr ein Betrag von € 6.078,63 (dort im Ausmaß des höchsten Kassenfehlbetrages des Jahres 2006, verstanden als Umsatzsteuer für einen zusätzlichen verheimlichten Umsatz) zum Verfahrensgegenstand gemacht wurde; hinsichtlich eines darüber hinausgehenden Verkürzungsbetrages war - siehe oben - das Finanzstrafverfahren bereits eingestellt…
…einen Betrag, der im Kollektivvertrag steht, arbeiten würde. Wir waren neu im Geschäft und hatten keine Ahnung, wie das im Taxigewerbe abläuft. Andere Taxifahrer haben uns gesagt, dass wir keine finden würden, die für einen Fixlohn arbeiten. Vielmehr würden alle nur bereit sein, für unser…